Einführung in das FGG
Das FGG, ausgeschrieben Gesetz über die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, ist ein bedeutender Rechtsbegriff im deutschen Rechtssystem. Es handelt sich dabei um ein Regelwerk, das die Abwicklung besonderer Verfahren vor den Gerichten definiert. Ursprünglich reglementierte es insbesondere nichtstreitige Angelegenheiten, die heute unter anderem durch das FamFG abgelöst wurden. Diese Gesetzgebung fand Anwendung in Fällen, bei denen eine Entscheidung durch ein Gericht erforderlich, aber kein Streit zwischen Parteien gegeben war.
Geschichte des FGG
Das FGG trat im Jahr 1898 in Kraft und bildete über ein Jahrhundert hinweg den Rahmen für nichtstreitige juristische Angelegenheiten in Deutschland. Mit der Einführung des FamFG im Jahr 2009, welches das FGG weitgehend ersetzte, hat sich der Anwendungsbereich verändert. Der historische Kontext des FGG erleichtert das Verständnis der Entwicklung des aktuellen Familienverfahrensrechts.
Veränderung mit der Einführung des FamFG
Die Einführung des FamFG führte zu einer umfassenden Reform der Verfahrensordnungen im Familienrecht. Viele der Bestimmungen des FGG wurden dabei überarbeitet und durch neue Regelungen ersetzt, die besser auf die modernen Anforderungen des Rechtsverkehrs abgestimmt sind.
Anwendungsbereiche des FGG
Vor der Reform deckte das FGG viele verschiedene Gebiete ab, darunter die Vormundschaft, die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und das Erbscheinverfahren. Diese Bereiche wurden nun überwiegend durch das FamFG geregelt.
Vormundschaftliche Angelegenheiten
Unter dem FGG wurden vormundschaftliche Fälle reguliert, bei denen das Gericht beispielsweise über die Bestellung eines Vormunds oder Pflegers entschied. Das neue FamFG regelt heute ähnlich gelagerte Fälle.
Erbschaften und Nachlassverfahren
Das FGG spielte ebenfalls eine bedeutende Rolle in Nachlassverfahren, bei denen es um die Ausstellung von Erbscheinen und die Verwaltung von Nachlässen ging. Diese Aufgaben wurden auf Basis des FGG erledigt, bis die Übergabe an das FamFG erfolgte.
Häufig gestellte Fragen zum FGG
Was ist das FGG?
Das FGG steht für Gesetz über die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Es war ein zentrales Regelwerk im deutschen Nichtstreitverfahrenrecht, welches nun größtenteils durch das FamFG ersetzt wurde.
Warum wurde das FGG durch das FamFG ersetzt?
Die Reform mit der Einführung des FamFG zielt darauf ab, das Familienrechtssystem zu modernisieren und besser an heutige Anforderungen anzupassen. Das FamFG bietet dafür eine klarere und detaillierter ausgerichtete Rechtsgrundlage.
Welche Angelegenheiten fielen unter die Regelungen des FGG?
Unter das FGG fielen nichtstreitige Angelegenheiten wie Vormundschaft, Nachlasssachen und freiwillige Gerichtsbarkeitsangelegenheiten. Diese wurden nach der Einführung des FamFG umstrukturiert.
Gibt es noch Bereiche, in denen das FGG Anwendung findet?
Seit der Einführung des FamFG ist die Anwendung des FGG erheblich reduziert. Abgesehen von wenigen Ausnahmen, die spezialisierte juristische Regelungen betreffen, wird es kaum noch angewendet.
Wie hat sich die Verwaltung von Nachlässen durch die Änderungen im Gesetz geändert?
Die Verwaltung von Nachlässen wurde durch das FamFG strukturiert und regelt nun detaillierter die Abläufe hinsichtlich der Erbfolge und Nachlassverteilung.
Was bedeutet freiwillige Gerichtsbarkeit im Kontext des FGG?
Der Begriff bezieht sich auf Verfahren, bei denen keine streitige gerichtliche Auseinandersetzung vorliegt, sondern das Gericht zum Beispiel Entscheidungen über Nachlassangelegenheiten oder Vormundschaften trifft.
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Letzte Bearbeitung: 6. Mai 2026