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Festsetzung von Besteuerungsgrundlagen

Begriff und Einordnung: Festsetzung von Besteuerungsgrundlagen

Die Festsetzung von Besteuerungsgrundlagen bezeichnet das verwaltungsrechtliche Verfahren, in dem die Finanzbehörden die für die Berechnung einer Steuer maßgeblichen Tatsachen und Werte verbindlich feststellen. Dazu gehören beispielsweise Einkünfte, Umsätze, Gewinne, Verluste, Bemessungsgrundlagen oder Messbeträge. Die Festsetzung schafft gegenüber den Beteiligten eine bindende Grundlage für spätere Steuerberechnungen und nachfolgende Bescheide.

Was umfasst der Begriff „Besteuerungsgrundlagen“?

Besteuerungsgrundlagen sind alle tatsächlichen und rechtlichen Umstände, die für die Entstehung, Höhe oder Zurechnung einer Steuer relevant sind. Dazu zählen etwa:

  • Höhe der Einkünfte, Gewinne oder Verluste
  • Umsätze und steuerbare Leistungen
  • Bewertete Vermögens- oder Geschäftsgrößen, die als Grundlage für eine Steuer dienen
  • Steuermessbeträge, die als Ausgangspunkt für kommunale Hebesätze herangezogen werden
  • Zurechnungstatbestände (zum Beispiel Zuordnung von Einkünften zu natürlichen Personen oder Mitunternehmern)

Abgrenzung: Festsetzung, Feststellung und Messbetrag

In der Praxis wird zwischen mehreren Instrumenten unterschieden:

  • Feststellung von Besteuerungsgrundlagen: Verbindliche Klärung einzelner Grundlagen, oft gesondert (eigenständiger Bescheid), teilweise einheitlich für mehrere Beteiligte.
  • Steuerfestsetzung: Berechnung der konkreten Steuerhöhe und Erlass eines Steuerbescheids.
  • Steuermessbetrag: Besonderer Grundlagenbescheid, der die Basis für eine weitere Steuer bildet (etwa für gemeindliche Hebesätze); die darauf folgende Festsetzung erfolgt durch eine andere Behörde.

Die Feststellung und die Festsetzung stehen in einem Stufenverhältnis: Festgestellte Grundlagen binden die nachfolgende Steuerfestsetzung.

Verfahren und Ablauf

Mitwirkung und Ermittlung

Die Finanzbehörde ermittelt die relevanten Sachverhalte und bewertet sie. Häufig bildet eine eingereichte Erklärung den Ausgangspunkt. Daneben können Unterlagen, Auskünfte, Prüfungen und externe Informationen berücksichtigt werden. Die Behörde entscheidet, ob Grundlagen gesondert festzustellen sind oder unmittelbar in einer Steuerfestsetzung berücksichtigt werden.

Vorläufigkeit, Vorbehalt der Nachprüfung und Schätzung

Festsetzungen von Besteuerungsgrundlagen können vorläufig ergehen, wenn bestimmte Punkte noch unklar sind. Steht ein Verwaltungsakt unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, bleibt die spätere Überprüfung der Grundlagen möglich. Reichen die Informationen nicht aus, kann die Behörde die Grundlagen schätzen. Schätzungen sollen realitätsnah erfolgen und an objektiven Maßstäben ausgerichtet sein.

Bindungswirkung und Folgebescheide

Ein gesonderter Grundlagenbescheid bindet andere, darauf aufbauende Bescheide (Folgebescheide). So wirkt etwa die Feststellung von Einkünften in die spätere Einkommensteuerfestsetzung hinein. Diese Bindungswirkung dient der Verfahrensökonomie und verhindert widersprüchliche Entscheidungen.

Zuständigkeiten und Formen des Verwaltungsakts

Gesonderte und einheitliche Feststellung

Werden Grundlagen mehreren Personen gemeinsam zugerechnet (zum Beispiel bei Personengesellschaften), erfolgt häufig eine gesonderte und einheitliche Feststellung. Ein einziger Bescheid enthält dann die gemeinschaftlich ermittelten Grundlagen sowie deren Aufteilung auf die Beteiligten.

Bescheide und Bekanntgabe

Festsetzungen von Besteuerungsgrundlagen erfolgen in der Regel durch schriftlichen Bescheid. Dieser enthält den Regelungsgehalt (welche Grundlage mit welchem Wert festgesetzt wurde), eine Begründung sowie Hinweise zu Rechtsbehelfen. Die Wirksamkeit setzt die ordnungsgemäße Bekanntgabe voraus.

Zeitliche Aspekte

Feststellungs- und Festsetzungsfristen

Für die Festsetzung von Besteuerungsgrundlagen gelten gesetzliche Fristen. Innerhalb dieser Zeiträume kann die Behörde Feststellungen treffen oder ändern. Der Fristbeginn und die Fristdauer hängen von der jeweiligen Steuerart und den Umständen des Einzelfalls ab.

Hemmung und Ablaufhemmung

Bestimmte Vorgänge können den Fristenlauf hemmen oder verlängern, etwa laufende Außenprüfungen, eingelegte Rechtsbehelfe oder anhängige Musterverfahren. Dadurch kann sich der letztmögliche Zeitpunkt der Festsetzung nach hinten verschieben.

Korrekturen und Änderungen

Berichtigung offensichtlicher Unrichtigkeiten

Schreib- oder Rechenfehler sowie vergleichbare offensichtliche Unrichtigkeiten in Feststellungen können berichtigt werden. Dies dient der Korrektur klar erkennbarer Versehen.

Änderung bei neuen Tatsachen oder Beweismitteln

Werden nachträglich erhebliche Tatsachen oder Beweismittel bekannt, kann eine Änderung der Festsetzung unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Maßgeblich ist dabei, ob die neuen Umstände für die ursprüngliche Entscheidung relevant gewesen wären.

Vorläufige Festsetzungen und spätere Anpassung

Bei vorläufigen Festsetzungen erfolgt eine erneute Entscheidung, sobald die Unklarheiten beseitigt sind. Dies kann sich insbesondere auf strittige Rechtsfragen oder noch ungeklärte Sachverhalte beziehen.

Rechtsschutz und Verfahrenssicherung

Einspruch und Klage

Gegen Festsetzungen von Besteuerungsgrundlagen steht der Verwaltungsrechtsweg im Steuerverfahren offen. Zunächst kann ein Einspruch eingelegt werden; bleibt dieser erfolglos, ist eine Klage vor dem zuständigen Gericht möglich. Die Fristen und formalen Anforderungen ergeben sich aus dem Verfahrensrecht.

Aussetzung der Vollziehung

Die Vollziehung eines Bescheids kann unter bestimmten Voraussetzungen ausgesetzt werden. Dies betrifft die Frage, ob eine festgesetzte Grundlage vorläufig umgesetzt werden muss, solange über den Rechtsbehelf noch nicht abschließend entschieden ist.

Wirkungen im System der Steuererhebung

Verhältnis zu Vorauszahlungen und Quellenabzügen

Feststellungen von Grundlagen beeinflussen häufig die Höhe von Vorauszahlungen oder die Anrechnung von Quellensteuern. Sie schaffen Klarheit über die Bemessungsbasis und damit über die spätere Steuerbelastung.

Zinsen und Nebenleistungen

Je nach Steuerart können auf Differenzen, die sich aus geänderten Festsetzungen ergeben, Zinsen oder weitere Nebenleistungen entfallen oder entstehen. Die Einzelheiten richten sich nach dem jeweiligen Verfahrensrecht.

Besondere Konstellationen

Außenprüfung

Im Rahmen von Außenprüfungen werden Besteuerungsgrundlagen umfassend geprüft. Die Ergebnisse können zu geänderten Feststellungen führen, die anschließend in Folgebescheide einfließen.

Digitale Verfahren und Begründungspflicht

Festsetzungen können elektronisch ergehen. Auch bei digitaler Bekanntgabe gilt der Grundsatz der hinreichenden Begründung, damit der Regelungsinhalt nachvollziehbar bleibt und eine rechtliche Überprüfung möglich ist.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet „Festsetzung von Besteuerungsgrundlagen“ konkret?

Darunter versteht man die verbindliche Festlegung der Werte und Tatsachen, die für die Berechnung einer Steuer maßgeblich sind. Diese Entscheidung wird in einem Bescheid getroffen und bildet die Grundlage für spätere Steuerfestsetzungen.

Worin liegt der Unterschied zwischen Festsetzung, Feststellung und Messbetrag?

Die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen klärt einzelne Grundlagen, die Steuerfestsetzung berechnet die konkrete Steuer. Ein Steuermessbetrag ist ein besonderer Grundlagenbescheid, der als Basis für eine weitere, oft von einer anderen Behörde vorgenommene Festsetzung dient.

Wann erfolgt eine gesonderte und einheitliche Feststellung?

Wenn Grundlagen mehreren Personen gemeinsam zugerechnet werden, etwa bei Mitunternehmerschaften. Ein einziger Bescheid enthält dann die gemeinsamen Grundlagen und deren Aufteilung auf die Beteiligten.

Welche Bindungswirkung hat die Feststellung für die Steuerfestsetzung?

Festgestellte Grundlagen sind für nachfolgende Bescheide verbindlich. Die Finanzbehörde, die die Steuer festsetzt, muss die zuvor festgestellten Werte übernehmen.

Welche Fristen gelten für die Festsetzung von Besteuerungsgrundlagen?

Es gelten gesetzliche Fristen, innerhalb derer Feststellungen ergehen oder geändert werden können. Der Beginn und die Dauer hängen von der Steuerart und den Umständen des Einzelfalls ab; bestimmte Ereignisse können den Fristenlauf hemmen.

Kann eine Feststellung später geändert werden?

Ja. Änderungen sind möglich, etwa bei nachträglich bekannt gewordenen erheblichen Tatsachen oder bei Berichtigung offensichtlicher Unrichtigkeiten. Auch vorläufige Festsetzungen können später angepasst werden.

Welche Rechtsbehelfe sind gegen eine Feststellung möglich?

Gegen Feststellungen kann Einspruch eingelegt und anschließend Klage erhoben werden. Dabei sind die jeweiligen formalen Anforderungen und Fristen des Verfahrensrechts zu beachten.

Welche Rolle spielt die Schätzung bei der Festsetzung von Besteuerungsgrundlagen?

Wenn notwendige Angaben fehlen oder unklar sind, kann die Behörde Grundlagen schätzen. Schätzungen müssen plausibel sein und sich an objektiven Kriterien orientieren.