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Fakultät

Veröffentlicht von MTR Legal Rechtsanwälte, Wirtschaftsrechtliche Kanzlei · Letzte Bearbeitung: 6. Mai 2026

Fakultät: Begriff und rechtliche Einordnung

Der Begriff Fakultät hat im rechtlichen Kontext mehrere Bedeutungen. Am bekanntesten ist die Fakultät als organisatorische Einheit einer Hochschule, etwa als Zusammenschluss mehrerer wissenschaftlicher Fachbereiche innerhalb einer Universität. Daneben kann der Begriff in älteren oder fachsprachlichen Zusammenhängen auch eine Befugnis, Erlaubnis oder Wahlmöglichkeit bezeichnen.

Im Hochschulrecht steht die Fakultät für eine rechtlich und organisatorisch bedeutsame Gliederung der Hochschule. Sie kann Aufgaben in Forschung, Lehre, Prüfungswesen, akademischer Selbstverwaltung, Berufungsverfahren und Studienorganisation wahrnehmen. Ihre genaue Stellung hängt von Hochschulgesetzen, Grundordnung, Satzungen und innerhochschulischen Regelungen ab.

Für Laien lässt sich die Fakultät als ein größerer Fachbereich innerhalb einer Hochschule erklären. Sie bündelt verwandte Studiengänge, Institute, Lehrstühle und Gremien und wirkt an Entscheidungen mit, die Studium, Prüfungen, Forschung und akademische Organisation betreffen.

Fakultät im Hochschulrecht

Im Hochschulrecht ist die Fakultät eine Organisationseinheit, die innerhalb einer Universität oder Hochschule bestimmte Fachgebiete zusammenfasst. Sie kann beispielsweise für Rechtswissenschaft, Medizin, Wirtschaftswissenschaften, Naturwissenschaften, Geisteswissenschaften oder Ingenieurwissenschaften zuständig sein.

Die Fakultät ist regelmäßig Teil der Hochschule und keine vollständig eigenständige Einrichtung außerhalb der Hochschule. Sie handelt im Rahmen der hochschulrechtlichen Vorgaben und der inneren Ordnung der Hochschule. Ihre Rechte und Aufgaben ergeben sich aus der Struktur der jeweiligen Hochschule.

Organisatorische Einheit

Als organisatorische Einheit ordnet die Fakultät Lehrangebote, Studiengänge, Institute, Professuren und wissenschaftliche Einrichtungen einem bestimmten Fachbereich zu. Dadurch wird die akademische Arbeit innerhalb der Hochschule strukturiert.

Teil der akademischen Selbstverwaltung

Fakultäten wirken häufig an der akademischen Selbstverwaltung mit. Das bedeutet, dass Entscheidungen über Lehre, Forschung, Prüfungen und interne Organisation nicht ausschließlich zentral durch die Hochschulleitung getroffen werden, sondern auch durch fachnahe Gremien.

Abgrenzung zur Hochschule

Die Hochschule ist die übergeordnete Einrichtung. Die Fakultät ist eine Untergliederung innerhalb dieser Einrichtung. Sie kann eigene Gremien und Zuständigkeiten haben, bleibt aber in die Gesamtstruktur der Hochschule eingebunden.

Aufgaben einer Fakultät

Die Aufgaben einer Fakultät sind vielfältig. Sie betreffen insbesondere die Organisation von Studium und Lehre, die Durchführung von Prüfungen, die Förderung von Forschung, die Mitwirkung bei Personalentscheidungen und die Entwicklung fachlicher Strukturen.

Welche Aufgaben eine Fakultät im Einzelnen hat, richtet sich nach den jeweiligen hochschulrechtlichen Vorgaben und den Regelungen der Hochschule. In vielen Fällen übernimmt die Fakultät Aufgaben, die eine besondere fachliche Nähe erfordern.

Studium und Lehre

Eine Fakultät organisiert Lehrveranstaltungen, Studiengänge, Module und Studienpläne. Sie wirkt daran mit, dass das Lehrangebot fachlich geordnet und mit den jeweiligen Studienzielen vereinbar ist.

Prüfungswesen

Fakultäten können im Prüfungswesen eine wichtige Rolle spielen. Sie können Prüfungsordnungen vorbereiten, Prüfungsausschüsse einrichten, Prüfungsverfahren organisatorisch begleiten und über prüfungsbezogene Fragen mitentscheiden.

Forschung

Die Fakultät bündelt Forschung in bestimmten Fachgebieten. Sie kann Forschungsstrukturen unterstützen, wissenschaftliche Einrichtungen koordinieren und fachliche Schwerpunkte innerhalb der Hochschule entwickeln.

Personal und Berufungen

Bei der Besetzung von Professuren und anderen wissenschaftlichen Positionen kann die Fakultät beteiligt sein. Sie bringt fachliche Einschätzungen ein und wirkt an Verfahren mit, die für die wissenschaftliche Entwicklung der Hochschule bedeutsam sind.

Organe und Gremien einer Fakultät

Eine Fakultät verfügt regelmäßig über eigene Organe und Gremien. Diese dienen der inneren Willensbildung und der Durchführung fakultätsbezogener Aufgaben. Zu den typischen Strukturen gehören Dekanat, Fakultätsrat, Prüfungsausschüsse und weitere Kommissionen.

Dekanat

Das Dekanat leitet die Fakultät oder nimmt zentrale Verwaltungs- und Koordinierungsaufgaben wahr. Es kann aus einer Dekanin oder einem Dekan sowie weiteren Mitgliedern bestehen. Das Dekanat vertritt die Fakultät innerhalb der Hochschule und organisiert viele laufende Angelegenheiten.

Fakultätsrat

Der Fakultätsrat ist häufig ein zentrales Beschlussgremium der Fakultät. Er kann über Studiengänge, Ordnungen, Strukturfragen, Entwicklungsplanung und andere Angelegenheiten beraten und entscheiden. In ihm können verschiedene Gruppen der Hochschule vertreten sein.

Prüfungsausschüsse

Prüfungsausschüsse befassen sich mit prüfungsbezogenen Fragen. Sie können etwa über Anerkennungen, Prüfungsorganisation, Fristfragen, Bewertungsverfahren oder besondere Prüfungssituationen entscheiden.

Kommissionen

Fakultäten können Kommissionen für bestimmte Aufgaben einrichten. Diese können sich etwa mit Lehre, Forschung, Berufungen, Qualitätssicherung, Gleichstellung, Studienreform oder strategischer Planung befassen.

Fakultät und akademische Selbstverwaltung

Die Fakultät ist ein wichtiger Bestandteil der akademischen Selbstverwaltung. Hochschulen sind in vielen Bereichen nicht wie gewöhnliche Verwaltungsstellen organisiert, sondern verfügen über besondere Beteiligungsstrukturen für Wissenschaft, Lehre und Studium.

Die akademische Selbstverwaltung soll sicherstellen, dass fachliche Entscheidungen durch Personen mit entsprechender Nähe zum Fach getroffen oder vorbereitet werden. Fakultäten übernehmen dabei eine vermittelnde Rolle zwischen zentraler Hochschulleitung und einzelnen Instituten, Lehrstühlen oder Studiengängen.

Fachliche Nähe

Fakultäten verfügen über besondere fachliche Nähe zu den Studien- und Forschungsbereichen, die sie betreuen. Deshalb können sie Entscheidungen vorbereiten, die fachliches Verständnis und Kenntnis der wissenschaftlichen Strukturen erfordern.

Beteiligung verschiedener Gruppen

In fakultären Gremien können unterschiedliche Hochschulgruppen vertreten sein, etwa Professorinnen und Professoren, wissenschaftliche Mitarbeitende, Studierende und weitere Beschäftigte. Die Zusammensetzung richtet sich nach den maßgeblichen Regelungen.

Zusammenarbeit mit der Hochschulleitung

Die Fakultät arbeitet mit der Hochschulleitung zusammen. Während die Hochschulleitung die Gesamtverantwortung trägt, bringt die Fakultät fachbezogene Perspektiven ein und nimmt Aufgaben im eigenen Zuständigkeitsbereich wahr.

Fakultät und Studiengänge

Studiengänge sind häufig einer Fakultät zugeordnet. Die Fakultät ist dann an der Entwicklung, Änderung, Organisation und Qualitätssicherung dieser Studiengänge beteiligt. Sie kann auch für die fachliche Ausrichtung eines Studienprogramms maßgeblich sein.

Einrichtung von Studiengängen

Die Einrichtung eines Studiengangs erfordert regelmäßig eine fachliche, organisatorische und rechtliche Prüfung. Die Fakultät kann dabei Studienziele, Inhalte, Module, Prüfungsformen und personelle Ausstattung mitgestalten.

Studien- und Prüfungsordnungen

Studien- und Prüfungsordnungen enthalten Regeln über Aufbau, Inhalte, Prüfungen und Anforderungen eines Studiengangs. Fakultäten wirken häufig an der Erstellung und Änderung solcher Ordnungen mit.

Qualitätssicherung

Fakultäten können an Verfahren der Qualitätssicherung beteiligt sein. Dabei geht es um die Überprüfung von Lehrangeboten, Studienbedingungen, Prüfungsabläufen und fachlicher Weiterentwicklung.

Fakultät und Prüfungsrecht

Im Prüfungsrecht hat die Fakultät eine besondere Bedeutung, weil Prüfungen häufig innerhalb der fachlichen Zuständigkeit einer Fakultät organisiert werden. Prüfungsordnungen, Prüfungsausschüsse und Prüfende stehen regelmäßig in einem fakultären Zusammenhang.

Prüfungsrechtliche Fragen können erhebliche Auswirkungen auf Studierende haben. Dazu gehören Zulassung zu Prüfungen, Anerkennung von Leistungen, Wiederholungsmöglichkeiten, Fristen, Bewertung und Abschlussentscheidungen.

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss ist häufig das zuständige Gremium für prüfungsbezogene Entscheidungen. Er achtet auf die Einhaltung der Prüfungsordnung und entscheidet über bestimmte Einzelfragen des Prüfungsverfahrens.

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung bildet die rechtliche Grundlage für Prüfungen eines Studiengangs. Sie legt fest, welche Prüfungen erforderlich sind, welche Fristen gelten und welche Anforderungen an den Abschluss gestellt werden.

Anerkennung von Studienleistungen

Die Anerkennung von Studienleistungen kann relevant werden, wenn Studierende an einer anderen Hochschule, in einem anderen Studiengang oder im Ausland Leistungen erbracht haben. Fakultät und Prüfungsausschuss können hierbei eine Rolle spielen.

Fakultät und Berufungsverfahren

Berufungsverfahren betreffen die Besetzung von Professuren. Fakultäten spielen dabei regelmäßig eine wichtige Rolle, weil sie den fachlichen Bedarf einschätzen und an der Auswahl geeigneter Personen mitwirken. Das Verfahren ist jedoch in die Gesamtverantwortung der Hochschule eingebunden.

Fachlicher Bedarf

Die Fakultät kann feststellen, in welchem Fachgebiet eine Professur benötigt wird und wie diese in Forschung und Lehre eingebunden werden soll. Diese Einschätzung ist für die Strukturentwicklung der Hochschule bedeutsam.

Berufungskommission

Eine Berufungskommission begleitet häufig das Auswahlverfahren. Sie prüft Bewerbungen, bewertet wissenschaftliche Leistungen, Lehrkompetenz und fachliche Passung und bereitet eine Entscheidung vor.

Zusammenwirken mit zentralen Organen

Die Fakultät entscheidet Berufungen nicht völlig isoliert. Hochschulleitung, zentrale Gremien und weitere Stellen können beteiligt sein. Dadurch wird das Verfahren in die Gesamtplanung der Hochschule eingebettet.

Fakultät und Institute

Innerhalb einer Fakultät können Institute, Seminare, Lehrstühle, Zentren oder Arbeitsbereiche bestehen. Diese sind häufig fachlich enger zugeschnitten als die Fakultät selbst. Die Fakultät bildet den übergeordneten organisatorischen Rahmen.

Institut

Ein Institut ist häufig eine Untereinheit einer Fakultät, die ein bestimmtes Fachgebiet oder mehrere verwandte Arbeitsbereiche zusammenfasst. Es kann Forschung, Lehre und Verwaltung in einem engeren Fachbereich organisieren.

Lehrstuhl

Ein Lehrstuhl ist typischerweise einer Professur zugeordnet und bildet eine wissenschaftliche Arbeits- und Organisationseinheit. Lehrstühle sind häufig in Institute und Fakultäten eingebunden.

Fachbereich

Der Begriff Fachbereich wird teilweise anstelle von Fakultät oder als vergleichbare Organisationseinheit verwendet. Die genaue Bedeutung hängt von der Struktur der jeweiligen Hochschule ab.

Fakultät im Verhältnis zu Studierenden

Für Studierende ist die Fakultät häufig die zuständige Stelle für Studienorganisation, Prüfungsfragen, Anerkennungen, Studienberatung und bestimmte Verwaltungsentscheidungen. Sie ist damit ein wichtiger Ansprechpartner innerhalb der Hochschule.

Studienberatung

Fakultäten können fachbezogene Studienberatung anbieten oder organisieren. Diese Beratung betrifft etwa Studienverlauf, Schwerpunktwahl, Prüfungsplanung oder Wechsel zwischen Studiengängen.

Prüfungsverwaltung

Die Prüfungsverwaltung ist häufig auf Fakultätsebene angesiedelt oder eng mit der Fakultät verbunden. Sie organisiert Anmeldungen, Fristen, Ergebnisdokumentation und Abschlussunterlagen.

Mitwirkung der Studierenden

Studierende können in fakultären Gremien vertreten sein. Dadurch können sie an bestimmten Entscheidungsprozessen mitwirken, etwa bei Studienbedingungen, Lehrangeboten oder Ordnungsänderungen.

Fakultät als Befugnis oder Erlaubnis

Neben der hochschulrechtlichen Bedeutung kann Fakultät in älterer oder fachsprachlicher Verwendung auch eine Befugnis, Ermächtigung oder Erlaubnis bezeichnen. In diesem Sinn steht der Begriff nicht für eine Hochschuleinheit, sondern für die rechtliche Möglichkeit, etwas zu tun.

Diese Bedeutung ist heute weniger geläufig, kann aber in historischen Texten, kirchlichen Zusammenhängen, älteren Verwaltungsbegriffen oder bestimmten fachsprachlichen Wendungen erscheinen. Gemeint ist dann eine verliehene oder anerkannte Befugnis.

Fakultät als Wahlmöglichkeit

In manchen Zusammenhängen kann Fakultät eine Wahlmöglichkeit oder Handlungsbefugnis bezeichnen. Es geht dann darum, dass eine Person oder Stelle rechtlich berechtigt ist, eine bestimmte Handlung vorzunehmen.

Fakultät als besondere Erlaubnis

Der Begriff kann auch eine besondere Erlaubnis meinen, die von einer zuständigen Stelle erteilt wird. Diese Verwendung ist jedoch von der Fakultät als Hochschulorganisation zu unterscheiden.

Historische Bedeutung

In älteren Texten kann Fakultät eine andere Bedeutung haben als im heutigen Hochschulgebrauch. Bei der Auslegung des Begriffs kommt es daher auf Zusammenhang, Zeitraum und Regelungsbereich an.

Fakultät und Satzungsrecht der Hochschule

Die innere Ordnung einer Hochschule wird häufig durch Grundordnungen, Satzungen und weitere Regelwerke konkretisiert. Diese können bestimmen, welche Fakultäten bestehen, welche Zuständigkeiten sie haben und wie ihre Organe zusammengesetzt sind.

Grundordnung

Die Grundordnung einer Hochschule legt zentrale Organisationsstrukturen fest. Sie kann regeln, wie Fakultäten gebildet werden, welche Organe bestehen und wie Zuständigkeiten verteilt sind.

Fakultätsordnung

Eine Fakultätsordnung kann nähere Regelungen zur inneren Organisation der Fakultät enthalten. Sie kann etwa Zuständigkeiten, Gremien, Verfahren und Entscheidungsabläufe konkretisieren.

Studien- und Prüfungsordnungen

Studien- und Prüfungsordnungen werden häufig im Zusammenwirken von Fakultät und Hochschule erlassen oder vorbereitet. Sie regeln den konkreten Ablauf von Studium und Prüfungen.

Rechtliche Bedeutung der Fakultätszuordnung

Die Zuordnung zu einer Fakultät kann für Studiengänge, Beschäftigte, Forschungseinrichtungen und organisatorische Zuständigkeiten bedeutsam sein. Sie kann bestimmen, welches Gremium entscheidet, welche Ordnung gilt und welche Verwaltungseinheit zuständig ist.

Zuständigkeit für Entscheidungen

Die Fakultätszuordnung kann festlegen, welches Gremium für bestimmte Entscheidungen zuständig ist. Dies betrifft etwa Prüfungsfragen, Studiengangsentwicklung oder Berufungsverfahren.

Zuordnung von Personal und Ressourcen

Fakultäten können Personalstellen, Räume, Haushaltsmittel oder sonstige Ressourcen zugeordnet sein. Diese Zuordnung beeinflusst die Arbeitsfähigkeit der Fakultät und ihrer Untereinheiten.

Fachliche Verantwortung

Die Fakultät trägt häufig fachliche Verantwortung für bestimmte Studien- und Forschungsbereiche. Sie achtet darauf, dass Inhalte, Prüfungen und wissenschaftliche Strukturen fachlich stimmig bleiben.

Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen

Die Fakultät ist von Begriffen wie Hochschule, Universität, Fachbereich, Institut, Lehrstuhl, Departement und Akademie zu unterscheiden. Diese Begriffe können sich überschneiden, bezeichnen aber unterschiedliche Organisationsebenen.

Universität

Die Universität ist die gesamte Hochschule. Sie kann mehrere Fakultäten umfassen und trägt die Gesamtverantwortung für Forschung, Lehre, Verwaltung und akademische Abschlüsse.

Fachbereich

Der Fachbereich kann je nach Hochschule eine ähnliche Funktion wie eine Fakultät haben oder eine andere Organisationsebene darstellen. Die genaue Bedeutung hängt von der jeweiligen Hochschulstruktur ab.

Institut

Ein Institut ist meist eine kleinere Einheit innerhalb einer Fakultät oder eines Fachbereichs. Es bündelt Forschung und Lehre in einem engeren Fachgebiet.

Lehrstuhl

Ein Lehrstuhl ist regelmäßig einer Professur zugeordnet. Er ist wissenschaftlich enger zugeschnitten als eine Fakultät und in deren Organisation eingebunden.

Häufig gestellte Fragen zur Fakultät

Was bedeutet Fakultät im rechtlichen Kontext?

Fakultät bezeichnet im Hochschulrecht eine organisatorische Einheit innerhalb einer Hochschule. Sie bündelt verwandte Fachgebiete, Studiengänge, Institute und Gremien. In älterer Verwendung kann der Begriff auch eine Befugnis oder Erlaubnis bezeichnen.

Ist eine Fakultät eine eigene Hochschule?

Nein. Eine Fakultät ist regelmäßig Teil einer Hochschule oder Universität. Sie kann eigene Gremien und Zuständigkeiten haben, bleibt aber in die Gesamtstruktur der Hochschule eingebunden.

Welche Aufgaben hat eine Fakultät?

Eine Fakultät kann Aufgaben in Studium, Lehre, Forschung, Prüfungswesen, akademischer Selbstverwaltung, Berufungsverfahren und innerer Organisation wahrnehmen. Der genaue Umfang richtet sich nach den hochschulrechtlichen Regelungen.

Was ist ein Dekanat?

Das Dekanat ist ein Leitungs- oder Koordinierungsorgan einer Fakultät. Es nimmt laufende Organisationsaufgaben wahr, vertritt die Fakultät innerhalb der Hochschule und bereitet Entscheidungen vor oder führt sie aus.

Was ist der Unterschied zwischen Fakultät und Institut?

Die Fakultät ist eine größere Organisationseinheit. Ein Institut ist meist eine kleinere Untereinheit innerhalb einer Fakultät und auf ein bestimmtes Fachgebiet oder mehrere verwandte Arbeitsbereiche ausgerichtet.

Welche Rolle spielt die Fakultät bei Prüfungen?

Die Fakultät kann an Prüfungsordnungen, Prüfungsausschüssen und Prüfungsverwaltung beteiligt sein. Sie wirkt dadurch an der Organisation und rechtlichen Struktur von Prüfungen mit.

Können Studierende in einer Fakultät mitwirken?

Studierende können in fakultären Gremien vertreten sein, wenn die maßgeblichen Regelungen dies vorsehen. Dadurch können sie bei bestimmten Fragen von Studium, Lehre und Organisation mitwirken.

Kann Fakultät auch eine Befugnis bedeuten?

Ja. In älterer oder fachsprachlicher Verwendung kann Fakultät auch eine Befugnis, Ermächtigung oder Erlaubnis bezeichnen. Diese Bedeutung ist von der Fakultät als Hochschuleinheit zu unterscheiden.

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