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Fahrgastschiffe


Definition und rechtliche Einordnung von Fahrgastschiffen

Fahrgastschiffe sind Fahrzeuge der Binnenschifffahrt und Seeschifffahrt, die konstruktiv und betrieblich für die Beförderung von mehr als zwölf Fahrgästen ausgelegt sind. Sie spielen im Personenverkehr auf Binnengewässern sowie Küsten- und Hochseewegen eine bedeutende Rolle. Die rechtlichen Regelungen zu Fahrgastschiffen sind auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene vielfältig und komplex, da sie Aspekte des privaten, öffentlichen und technischen Rechts berühren.

Rechtliche Grundlagen für Fahrgastschiffe

Nationale Rechtsvorschriften

Deutschland

In Deutschland unterliegen Fahrgastschiffe im Wesentlichen den Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts und des Seeschifffahrtsrechts. Für das Binnenschifffahrtsrecht ist insbesondere das Binnenschifffahrtsgesetz (BinSchG) einschlägig. Dieses definiert Fahrgastschiffe nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 BinSchG als Fahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als zwölf Fahrgästen gebaut und bestimmt sind.

Für die Seeschifffahrt ist das Seeschifffahrtsgesetz (SeeSchG) maßgeblich. Ergänzend finden zahlreiche Verordnungen Anwendung, darunter die Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO) und die Verordnung über die Kapitäne und Besatzungen von Fahrgastschiffen.

Fahrgastschiffe sind zudem nach § 15 BinSchG untersuchungspflichtig und bedürfen eines gültigen Schiffszeugnisses, das die Einhaltung sicherheitsrelevanter Vorschriften bestätigt.

Österreich und Schweiz

In Österreich und der Schweiz gelten vergleichbare Reglementierungen mit landesspezifischen Ausgestaltungen. Auch hier erfolgt die Abgrenzung nach der zulässigen Fahrgastzahl und entsprechenden Bau- und Ausrüstungsanforderungen.

Europäische Rechtsnormen

Auf europäischer Ebene sind insbesondere die Richtlinie 2006/87/EG über technische Vorschriften für Binnenschiffe sowie die Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 über die Rechte von Fahrgästen im See- und Binnenschiffsverkehr zu beachten. Diese stellen Mindestanforderungen an Bau, Ausrüstung, Betrieb und Barrierefreiheit der Fahrgastschiffe sowie an die Rechte der Passagiere.

Die Europäische Binnenschifffahrtsregelung (CEVNI) sowie zusätzliche Normen der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) regeln die technischen und betrieblichen Anforderungen auf internationalen Wasserstraßen.

Internationale Rechtsgrundlagen

Das wichtigste internationale Übereinkommen für den Fahrgastschiffsverkehr ist das SOLAS-Übereinkommen (International Convention for the Safety of Life at Sea) der International Maritime Organization (IMO). Es setzt globale Standards für den Bau, die Ausrüstung und die Bedienung von Fahrgastschiffen. Für internationale Seeverbindungen gelten gesonderte Regularien, insbesondere zur Seenotrettung und zum Umweltschutz.

Zulassung, Bau und Betrieb von Fahrgastschiffen

Bau- und Ausrüstungsvorschriften

Für Fahrgastschiffe bestehen umfangreiche Bau- und Ausrüstungsvorschriften, die im Einzelnen technischer und betrieblicher Natur sind. Dazu zählen:

  • Vorschriften über Stabilität, Freibord und Rettungsmittel
  • Sicherheitsausstattungen wie Feuerlöschmittel, Schwimmwesten und Notfalltrainingssysteme für die Besatzung
  • Vorschriften zur Barrierefreiheit und zur Beförderung mobilitätseingeschränkter Personen

Diese Anforderungen werden regelmäßig durch Inspektionen und amtliche Prüfungen kontrolliert.

Betriebserlaubnis und Nachweispflichten

Die Inbetriebnahme von Fahrgastschiffen setzt den Nachweis aller erforderlichen Zulassungen und Zeugnisse voraus. Schiffe ohne gültiges Unterscheidungszeichen, fällige Untersuchungszeugnisse oder ausreichenden Versicherungsschutz dürfen ihre Fahrt nicht aufnehmen.

Zu den Nachweispflichten zählen unter anderem:

  • Fahrgastzertifikate
  • Nachweise über regelmäßige Wartungen und Prüfungen
  • Dokumentation der Besatzungsqualifikationen

Anforderungen an die Besatzung

Fahrgastschiffe dürfen nur von Personen gesteuert werden, die im Besitz gültiger Befähigungszeugnisse sind. Die Besatzung muss in ausreichender Zahl und fachlicher Qualifikation an Bord sein, wobei die Anforderungen unter anderem die Kenntnisse im Umgang mit Rettungseinrichtungen und Erste Hilfe einschließen.

Haftungsfragen und Versicherungspflichten

Haftung für Schäden

Die Betreiber von Fahrgastschiffen unterliegen spezifischen Haftungsregelungen für alle Schäden, die Passagieren, Besatzung oder Dritten entstehen. Die Haftung richtet sich nach den Grundsätzen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), ergänzt durch Sonderregelungen für den Fracht-, Transport- und Passagierverkehr, wie etwa dem Binnenschifffahrtsgesetz oder internationalen Abkommen.

Versicherungspflicht

Für Fahrgastschiffe besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht für die Haftung von Personen- und Sachschäden, häufig in Form einer Haftpflichtversicherung mit vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen. Die Nachweise über den Versicherungsschutz sind mitzuführen und im Kontrollfall vorzulegen.

Rechte und Pflichten von Fahrgästen

Fahrgäste auf Fahrgastschiffen genießen besondere Rechte, die im europäischen und nationalen Recht detailliert geregelt sind. Dazu zählen unter anderem Informations- und Entschädigungsansprüche bei Verspätungen oder Ausfällen, Ansprüche auf barrierefreien Zugang sowie Mitnahmepflichten für Begleitpersonen für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Diese Rechte sind in der EU-Verordnung 1177/2010 explizit ausgeführt und durch nationale Gesetze flankiert.

Ein Fahrgastbeförderungsvertrag kommt in der Regel durch den Erwerb eines Fahrscheins zustande und unterliegt eigenständigen Beförderungsbedingungen.

Überwachung, Ahndung und Sanktionen

Die Überwachung des Fahrgastschiffsverkehrs obliegt den jeweils zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern, Hafenbehörden und Polizei. Verstöße gegen Fahrgastschiffsvorschriften werden mit Verwarnungsgeldern, Bußgeldern oder Fahrverboten sanktioniert. Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße können zum Entzug der Betriebserlaubnis führen.

Fazit

Fahrgastschiffe unterliegen einer Vielzahl spezifischer, umfassender Rechtsnormen. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist nicht nur Voraussetzung für die Zulassung und den Verkehrsbetrieb, sondern bildet auch die Grundlage für die Sicherheit und Rechte der Fahrgäste. Durch die Verknüpfung nationaler, europäischer und internationaler Vorschriften handelt es sich bei der Rechtsmaterie der Fahrgastschiffe um ein ausgesprochen vielschichtiges Rechtsgebiet mit großen praktischen und sicherheitsrelevanten Auswirkungen auf den Personenverkehr zu Wasser.

Häufig gestellte Fragen

Welche behördlichen Genehmigungen sind für den Betrieb eines Fahrgastschiffes erforderlich?

Für den Betrieb eines Fahrgastschiffes ist eine Vielzahl behördlicher Genehmigungen notwendig, die sich im Wesentlichen aus dem Schifffahrtsrecht, dem Gewerberecht und weiteren spezialgesetzlichen Vorschriften ergeben. Zunächst ist eine Fahrtauglichkeitsbescheinigung (Schiffszertifikat) erforderlich, die von einer anerkannten Schiffsuntersuchungskommission gem. Binnenschifferpatentverordnung (BinSchPatentV) und Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO) ausgestellt wird. Diese bestätigt die Eignung und Sicherheit des Schiffes für die Beförderung von Fahrgästen. Darüber hinaus muss die Zulassung als Fahrgastschiff gemäß den Vorgaben des Flaggenstaates eingeholt werden. In Deutschland erfolgt dies durch die jeweilige Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Für den Betreiber besteht zudem eine Gewerbeanzeigepflicht nach der Gewerbeordnung (GewO). Ist beabsichtigt, regelmäßig Personentransporte gegen Entgelt durchzuführen, kann zudem eine Konzession nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), insbesondere bei Fahrten im Linienverkehr, erforderlich werden. Ferner sind polizeiliche und sicherheitsrechtliche Genehmigungen, beispielsweise nach dem Landeswassergesetz bzw. Hafenordnung der jeweiligen Länder, zu beachten. Für bestimmte Veranstaltungen an Bord können zusätzliche Erlaubnisse, etwa gaststättenrechtlicher oder veranstaltungsrechtlicher Art, notwendig sein. Neben den eigentlichen Betriebsbewilligungen müssen der Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (nach Binnenschifffahrtsaufgabengesetz) sowie Nachweise über die Einhaltung von Umwelt- und Arbeitsschutzbestimmungen erbracht werden.

Welche Anforderungen bestehen an die Qualifikation der Besatzung eines Fahrgastschiffes rechtlich?

Die rechtlichen Anforderungen an die Qualifikation der Besatzung eines Fahrgastschiffes sind im Wesentlichen in der Binnenschifferpatentverordnung (BinSchPatentV) und im Seeschifffahrtsgesetz geregelt. Der Schiffsführer benötigt ein entsprechendes Binnenschifferpatent oder ein Internationales Zertifikat für Führer von Sportbooten, sofern die zu befahrenden Gewässer dies erfordern. Bei Fahrgastschiffen sind jedoch in aller Regel höhere Qualifikationen erforderlich, insbesondere ein Schifferpatent für die jeweilige Fahrtstrecke und das entsprechende Schiffstonnage. Zusätzlich muss die Besatzung eine ausreichende medizinische Tauglichkeit nachweisen und regelmäßig Erste-Hilfe-Kurse absolvieren. Eine festgelegte Mindestbesatzung in Bezug auf die Anzahl und Qualifikation der Crew wird von den jeweiligen Schifffahrtsbehörden, unter Berücksichtigung der Passagierzahl und der Schiffsdimensionen, vorgeschrieben. Weiterhin sind regelmäßige Schulungen zum Thema Brandschutz, Evakuierung und Notfallmanagement vorgeschrieben. Bei internationalen Fahrten können weitere Anforderungen wie beispielsweise Funkzeugnisse nach dem „Allgemeinen Funkbetriebszeugnis“ (SRC, UBI oder LRC je nach Fahrtgebiet) bestehen. Die Nachweise über die Qualifikationen müssen an Bord mitgeführt und bei Kontrollen vorgelegt werden.

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für die Sicherheit von Fahrgästen auf Fahrgastschiffen?

Die Sicherheit der Fahrgäste auf Fahrgastschiffen wird in Deutschland und der EU maßgeblich durch die Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO), die EU-Richtlinie 2006/87/EG über technische Vorschriften für Binnenschiffe, das Seeaufgabengesetz und weitere spezialgesetzliche Regelungen bestimmt. Kernpunkt ist die Verpflichtung des Betreibers, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und Maßnahmen zur Risikovermeidung und -minimierung umzusetzen. Dazu gehören technische Mindeststandards bezüglich der Stabilität, Brandschutzmaßnahmen, Rettungswege, die Vorhaltung von ausreichend Rettungsmitteln wie Schwimmwesten und Rettungsbooten, Brandmelde- und Feuerlöschanlagen sowie Notbeleuchtung und -beschilderung. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen wird regelmäßig durch technische Prüfungen und unangekündigte Kontrollen der zuständigen Schifffahrtsbehörden überwacht. Zudem müssen Rettungsübungen mit der Crew durchgeführt und dokumentiert werden. Im Falle internationaler Fahrgebiete kommen weitere internationale Vorschriften wie SOLAS (International Convention for the Safety of Life at Sea) zur Anwendung. Eine wichtige Rolle spielt auch die Unterrichtung und Anweisung der Fahrgäste in Bezug auf das Verhalten im Notfall, wofür geeignete Informationsmaterialien an Bord vorzuhalten sind.

Welche besonderen Haftungsregelungen gelten für Betreiber von Fahrgastschiffen?

Die Betreiber von Fahrgastschiffen unterliegen einer erweiterten Haftung, die sich insbesondere aus § 509 ff. des Handelsgesetzbuchs (HGB), dem Binnenschifffahrtsgesetz und, bei internationalen Verkehren, aus internationalen Übereinkommen wie dem Übereinkommen über die Beförderung von Reisenden auf See (Athener Übereinkommen), ergibt. Sie sind verpflichtet, für sämtliche Personen- und Sachschäden, die während einer Fahrt auftreten, zu haften, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Schaden durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wurde oder der Schaden nicht im Einflussbereich der Betriebsführung lag. Im Unterschied zur allgemeinen zivilrechtlichen Haftung besteht eine nahezu verschuldensunabhängige Haftung für die körperliche Unversehrtheit der Fahrgäste und die Sicherheit der anvertrauten Sachen. Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme vorhalten, die den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht (in der Regel mehrere Millionen Euro). Bei besonders gefährlichen Fahrten oder hohem Fahrgastaufkommen kann die Behörde höhere Anforderungen an den Versicherungsschutz stellen.

Welche Meldepflichten und Dokumentationsvorgaben sind für Fahrgastschiffe vorgeschrieben?

Der Betreiber ist verpflichtet, eine Vielzahl von Meldungen und Dokumentationen vorzuhalten und auf Verlangen den Behörden vorzuzeigen. Hierzu zählen das Fahrtenbuch, in welchem alle wesentlichen Daten wie Fahrtroute, Anzahl der Fahrgäste, Crewmitglieder, besondere Vorkommnisse und eingeleitete Maßnahmen zu erfassen sind. Darüber hinaus sind Unfallberichte sowie Meldungen über technische Defekte und außergewöhnliche Ereignisse unverzüglich an die örtliche Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung sowie ggf. an die Wasserschutzpolizei zu übermitteln. Bei internationalen Fahrten müssen häufig zusätzlich die Passagierlisten (Passenger Manifest) vor Abfahrt an die zuständigen Behörden gemeldet werden (nach EU-Richtlinie 98/41/EG). Umweltrelevante Vorgänge müssen ebenfalls dokumentiert werden, dazu zählen der Umgang mit Abwässern, Öl und anderen Betriebsstoffen. Sicherheitsunterweisungen und Rettungsübungen sind zu protokollieren und archivierungspflichtig. Die Dokumentationsvorgaben sind unter anderem in der Binnenschiffsuntersuchungsordnung, der Schiffssicherheitsverordnung und in diversen Verwaltungsvorschriften geregelt.

Welche umweltschutzrechtlichen Pflichten gelten für Fahrgastschiffe?

Fahrgastschiffe unterliegen umfassenden umweltschutzrechtlichen Anforderungen, die sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), der Abfallverbringungsverordnung sowie spezifischen maritimen Regelungen wie den MARPOL-Konventionen (International Convention for the Prevention of Pollution from Ships) ergeben. Betreiber sind verpflichtet, Abwässer gesammelt und umweltgerecht zu entsorgen; das Einleiten von Abwasser, Öl oder sonstigen Schadstoffen ist strikt untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden. Für die Lagerung von Altöl, Müll und Abfällen bestehen spezielle Vorschriften hinsichtlich Art, Umfang, Dokumentation und Nachweisführung über die Abgabe an zertifizierte Entsorgungsstellen. Die Schiffe müssen mit entsprechenden Sammelbehältern ausgerüstet sein, und die Crew ist hinsichtlich Umweltschutz regelmäßig zu schulen und zu unterweisen. Weiterhin greifen Immissionsschutzvorschriften in Bezug auf Lärm und Abgase; zunehmend an Bedeutung gewinnen dabei Vorschriften zu emissionsarmen Antrieben und alternativen Kraftstoffen. Regelmäßige Kontrollen und Zertifizierungspflichten (z.B. Nachweis über eine Abfallwirtschaftsplanführung) gewährleisten die Einhaltung der geltenden Umweltstandards.

Welche besonderen Vorschriften gelten für Veranstaltungen oder Bewirtungen an Bord von Fahrgastschiffen?

Werden an Bord eines Fahrgastschiffes Veranstaltungen oder Bewirtungen durchgeführt, so greifen zusätzliche rechtliche Regelungen. Insbesondere ist die gewerberechtliche Erlaubnis zur temporären Ausübung eines Gast- oder Schankgewerbes erforderlich, gegebenenfalls nach Gaststättengesetz (GastG) oder örtlicher Sonderregelung. Bei Veranstaltungen mit besonderem Risiko (z.B. Tanzveranstaltungen, Musikdarbietungen, Feuerwerk) sind ggf. spezielle sicherheitsrechtliche Genehmigungen sowie Brandschutz- und Hygienekonzepte zu erstellen und den zuständigen Behörden vorzulegen. Die Einrichtung und Kontrolle sanitärer Anlagen, die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorgaben (z.B. HACCP-Konzept), die Überprüfung und Freistellung von Fluchtwegen sowie Sicherstellung barrierefreier Zugänge unterliegt strikten Kontrollen. Der Betreiber ist außerdem verpflichtet, die maximal zulässige Fahrgastzahl nicht zu überschreiten und Notfallpläne zu erstellen. Weiterhin sind bei Veranstaltungen datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten, etwa wenn personenbezogene Daten im Zuge der Organisation verarbeitet werden.