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Europäisches Patent

Begriff und Grundlagen des Europäischen Patents

Das Europäische Patent ist ein Schutzrecht, das auf Grundlage des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) erteilt wird. Es ermöglicht es Erfinderinnen und Erfindern, mit einer einzigen Anmeldung einen Patentschutz in mehreren europäischen Staaten zu erlangen. Das Europäische Patent ist kein einheitliches Recht für ganz Europa, sondern führt nach der Erteilung zu einem Bündel nationaler Patente in den ausgewählten Vertragsstaaten.

Anmeldung und Prüfungsverfahren

Anmeldeverfahren beim Europäischen Patentamt

Die Anmeldung eines Europäischen Patents erfolgt beim Europäischen Patentamt (EPA). Die Anmelderin oder der Anmelder kann dabei festlegen, in welchen Vertragsstaaten das Schutzrecht gelten soll. Die Anmeldung kann schriftlich oder elektronisch eingereicht werden und muss bestimmte formale Anforderungen erfüllen.

Prüfung auf Schutzfähigkeit

Nach Eingang der Anmeldung prüft das EPA zunächst die formalen Voraussetzungen. Anschließend erfolgt eine Sachprüfung, bei der insbesondere Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit geprüft werden. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Europäische Patent erteilt.

Wirkung des Europäischen Patents

Bündelwirkung nach Erteilung

Nach seiner Erteilung entfaltet das Europäische Patent Wirkung wie ein nationales Patent in jedem benannten Staat. Es unterliegt dann den jeweiligen nationalen Vorschriften hinsichtlich Aufrechterhaltung, Rechtsbeständigkeit sowie Durchsetzung im Verletzungsfall.

Dauer des Schutzes

Die maximale Laufzeit eines Europäischen Patents beträgt 20 Jahre ab dem Anmeldetag. Für die Aufrechterhaltung müssen regelmäßig Jahresgebühren an die jeweiligen nationalen Ämter gezahlt werden.

Einspruchs- und Beschwerdeverfahren

Dritte können innerhalb von neun Monaten nach Veröffentlichung der Patenterteilung Einspruch gegen das Europäische Patent beim EPA einlegen. Im Einspruchsverfahren wird überprüft, ob die Voraussetzungen für die Erteilung tatsächlich vorlagen. Gegen Entscheidungen im Prüfungs- oder Einspruchsverfahren besteht zudem die Möglichkeit einer Beschwerde vor den Beschwerdekammern des EPA.

Nationale Validierung und Übersetzungserfordernisse

Damit das Europäische Patent in einem bestimmten Land wirksam wird („Validierung“), sind häufig weitere nationale Schritte erforderlich – etwa Übersetzungen oder Gebührenzahlungen an nationale Behörden innerhalb bestimmter Fristen nach der Erteilung durch das EPA.

Klage wegen Verletzung eines Europäischen Patents

Sollte es zu einer mutmaßlichen Verletzung kommen, muss eine Klage grundsätzlich vor den zuständigen Gerichten jedes einzelnen Landes erhoben werden, in dem Schutz beansprucht wurde – es gibt keine zentrale europäische Durchsetzungsmöglichkeit für klassische europäische Patente außerhalb spezieller Regelungen wie dem Einheitspatentgerichtssystem (UPC).

Löschung bzw. Widerruf eines europäischen Bündelpatentes

Neben dem zentralen Einspruchsverfahren beim EPA können Dritte auch nationale Verfahren zur Nichtigerklärung bzw. zum Widerruf nutzen; dies richtet sich jeweils nach den Gesetzen des betreffenden Staates.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Europäisches Patent (FAQ)

Was ist ein Europäisches Patent?

Ein Europäisches Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht für technische Erfindungen mit Wirkung in mehreren europäischen Staaten gleichzeitig auf Basis einer zentralen Anmeldung beim Europäischen Patentamt.

Muss ich mein europäisches Bündelpatent noch zusätzlich validieren?

Nationale Validierungsschritte sind meist erforderlich; dazu zählen beispielsweise Übersetzungen sowie Gebührenzahlungen an nationale Behörden innerhalb bestimmter Fristen nach der zentralen Erteilung durch das Amt.

Können Dritte gegen mein erteiltes europäisches Bündelpatent vorgehen?

Dritten steht binnen neun Monaten ab Veröffentlichung der Entscheidung über die zentrale Eintragung ein zentrales Einspruchsrecht zu; darüber hinaus bestehen Möglichkeiten zur Nichtigkeitsklage auf nationaler Ebene während der gesamten Laufzeit des jeweiligen Teilschutzrechts im betreffenden Land.

Muss ich Jahresgebühren zahlen?

Zur Aufrechterhaltung müssen regelmäßig Jahresgebühren entrichtet werden – diese fallen nicht zentral an sondern bei jeder einzelnen Behörde jener Länder an denen weiterhin Interesse am Bestand besteht beziehungsweise wo Gültigkeit beansprucht wurde/bleibt .

Kann ich aus meinem europäischen Bündelpatent europaweit klagen?


Eine europaweite Klageoption existiert nicht: Ansprüche wegen möglicher Verletzungen müssen grundsätzlich separat bei Gerichten jedes Landes geltend gemacht werden , dessen Teil-Schutz betroffen sein könnte.