Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF): Begriff und Zweck
Der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) ist ein Finanzierungsinstrument der Europäischen Union für die Förderperiode 2021-2027. Er unterstützt die Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik sowie der europäischen Meerespolitik und dient der nachhaltigen Nutzung der Meere und Ozeane. Der Fonds fördert Vorhaben in den Bereichen Fischerei, Aquakultur, Verarbeitung, Meeresumwelt, maritime Sicherheit und die Entwicklung von Küsten- und Inselregionen. Der EMFAF ersetzt seinen Vorgängerfonds und legt ein stärkeres Gewicht auf Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Innovation und die Resilienz maritimer Wertschöpfungsketten.
Rechtsnatur und Einordnung
Der EMFAF ist Teil des EU-Haushalts und wird vorwiegend in geteilter Mittelverwaltung umgesetzt: Die Europäische Kommission legt den übergeordneten Rahmen und die Finanzzuweisungen fest, während die Mitgliedstaaten die Mittel im Rahmen nationaler Programme verwalten. Für bestimmte unionsweite Maßnahmen erfolgt eine direkte Verwaltung durch die Kommission. Der Fonds arbeitet komplementär zu anderen EU-Fonds für regionale Entwicklung, Beschäftigung, Forschung und Klima und folgt Querschnittsgrundsätzen wie Partnerschaft, Gleichstellung, Nichtdiskriminierung und Nachhaltigkeit.
Förderbereiche und Gegenstände der Unterstützung
Nachhaltige Fischerei
Der EMFAF unterstützt eine ressourcenschonende, sichere und soziale Fischerei. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Modernisierung mit Blick auf Energieeffizienz, zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen an Bord, zur Steigerung der Sicherheit und zur Verringerung von Rückwürfen und Beifängen, soweit sie mit den Zielen des Managements der Fischbestände vereinbar sind.
Aquakultur und Verarbeitung
Im Aquakulturbereich fördert der EMFAF nachhaltige Produktionsmethoden, Tiergesundheit, Kreislauf- und Wassertechnologien sowie die Diversifizierung. In der Verarbeitung stehen Qualitätsverbesserung, Produktinnovation, Vermarktung, Rückverfolgbarkeit und Lebensmittelsicherheit im Fokus.
Daten, Kontrolle und Überwachung
Die Erhebung, Verwaltung und Nutzung fischereiwirtschaftlicher Daten wird ebenso gefördert wie Kontrolle und Durchsetzung fischereirechtlicher Vorschriften, einschließlich moderner Überwachungssysteme und der Zusammenarbeit von Behörden zur Bekämpfung illegaler, ungemeldeter und unregulierter Fischerei.
Meeresumwelt und Klimaziele
Der Fonds unterstützt Schutz- und Wiederherstellungsmaßnahmen für marine Ökosysteme, die Reduzierung von Meeresmüll, den Erhalt der biologischen Vielfalt und Beiträge zur Klimaanpassung und -minderung in maritimen Sektoren. Hierzu zählen naturbasierte Lösungen, emissionsarme Technologien und die Schonung sensibler Habitate.
Blauwirtschaft und Küstengemeinschaften
Gefördert werden Innovation und Unternehmertum in der Meeres- und Küstenwirtschaft, beispielsweise im maritimen Tourismus, in der Biotechnologie oder bei Dienstleistungen für Häfen. Ein besonderer Fokus liegt auf lokalen Entwicklungsstrategien in Küstenregionen, die von Partnerschaften vor Ort erarbeitet und getragen werden.
Internationale Dimension und Sicherheit
Der EMFAF kann die Zusammenarbeit in regionalen Fischereiorganisationen, internationale Ozean-Governance und maritime Sicherheit sowie die Verbesserung der Hafenkontrollen und Seenotrettungszusammenarbeit unterstützen, soweit dies in den Programmen vorgesehen ist.
Förderfähige Akteure und Projekte
Begünstigte
Potenzielle Begünstigte sind je nach Maßnahme insbesondere Fischerei- und Aquakulturbetriebe, Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen, Zusammenschlüsse der Wertschöpfungskette, Forschungseinrichtungen, Verwaltungs- und Kontrollbehörden, Organisationen der Zivilgesellschaft sowie lokale Partnerschaften in Küstengebieten.
Förderfähigkeit und Ausschlüsse
Förderfähig sind grundsätzlich Vorhaben, die in ein genehmigtes Programm passen, messbare Beiträge zu den Fondszielen erbringen und die unionsweit geltenden Mindestanforderungen einhalten. Bestimmte Vorhaben sind ausgeschlossen, etwa solche, die Kapazitätserhöhungen der Fangflotte fördern, die nicht mit Bewirtschaftungszielen vereinbar sind, oder die den Grundsätzen von Umwelt- und Klimaschutz widersprechen. Doppelfinanzierungen sind unzulässig; Kumulierung ist nur in klar geregelten Fällen möglich.
Finanzierungsmodalitäten
Kofinanzierung
Der EMFAF arbeitet mit Kofinanzierung: EU-Mittel werden mit nationalen, regionalen oder privaten Mitteln kombiniert. Die Förderquoten variieren je nach Maßnahme, Gebiet und Art des Begünstigten. Für Regionen in äußerster Randlage können besondere Konditionen gelten.
Formen der Unterstützung
Unterstützung kann als Zuschuss, als Finanzinstrument (zum Beispiel Darlehen oder Garantien) oder in Form vereinfachter Kostenoptionen gewährt werden. Die Auszahlung erfolgt in der Regel gegen Nachweis der Durchführung und der Einhaltung der Förderbedingungen.
Programmierung und Verwaltung
Operationelle Programme
Jeder Mitgliedstaat legt ein Programm mit Schwerpunkten, Auswahlkriterien und Indikatoren vor. Diese Programme werden von der Kommission genehmigt. Änderungen sind im Rahmen klar definierter Verfahren möglich, um auf neue Bedarfe oder Krisen zu reagieren.
Rollen und Zuständigkeiten
Die Kommission überwacht die ordnungsgemäße Verwendung der EU-Mittel. In den Mitgliedstaaten übernehmen Verwaltungsbehörden die Auswahl und Bewilligung, während unabhängige Prüfstrukturen die Funktionsfähigkeit der Verwaltungs- und Kontrollsysteme bewerten. Für unionsweite Maßnahmen kann die Kommission selbst bewilligen und umsetzen.
Partnerschaftsprinzip
Bei der Programmgestaltung und -durchführung sind relevante Akteure einzubeziehen, darunter regionale und lokale Einrichtungen sowie Wirtschafts- und Sozialpartner. Ziel ist eine bedarfsorientierte und transparente Mittelverwendung.
Verfahren der Auswahl, Bewilligung und Auszahlung
Auswahlkriterien und Transparenz
Die Auswahl erfolgt nach vorab veröffentlichten Kriterien. Übliche Kriterien betreffen Relevanz für die Programmziele, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Innovationsgehalt und die erwartete Wirkung. Interessenkonflikte sind auszuschließen; Entscheidungen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.
Bewilligungsbedingungen und Informationspflichten
Bewilligungsbescheide regeln Umfang, Dauer, förderfähige Kosten, Indikatoren, Berichtspflichten, Zahlungsmodalitäten und Aufbewahrungsfristen. Begünstigte müssen in der Außenkommunikation auf die Kofinanzierung durch die EU hinweisen und das Emblem der Union nach den geltenden Vorgaben verwenden.
Öffentliche Auftragsvergabe
Werden mit EMFAF-Mitteln Leistungen eingekauft, sind bei öffentlichen oder gleichgestellten Auftraggebern die einschlägigen Vergaberegeln anzuwenden. Auch private Begünstigte müssen Grundsätze wie Wettbewerb, Transparenz und Wirtschaftlichkeit beachten, soweit dies vorgegeben ist.
Kontrolle, Prüfung und Sanktionen
Kontrollsysteme und Prüfungen
Es bestehen mehrstufige Kontrollen: Verwaltungsprüfungen, Vor-Ort-Kontrollen und unabhängige Prüfungen der Systeme und Ausgaben. Unregelmäßigkeiten führen zu Korrekturen, Ausgabenkürzungen oder Rückforderungen. Bei systemischen Mängeln können weitergehende finanzielle Berichtigungen erfolgen.
Betrugsbekämpfung und Interessenkonflikte
Begünstigte und Behörden haben Vorkehrungen zur Verhinderung, Aufdeckung und Meldung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten zu treffen. Festgestellte Fälle können verwaltungs- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen; unrechtmäßig erlangte Mittel sind zurückzuzahlen.
Verhältnis zu anderen EU-Fonds und zum Beihilferecht
Abgrenzung und Kumulierung
Der EMFAF ergänzt andere EU-Finanzierungen. Überschneidungen sind durch klare Abgrenzung zu vermeiden. Eine Kumulierung mit anderen Förderquellen ist nur zulässig, wenn dieselbe Ausgabe nicht mehrfach abgerechnet wird und die zulässigen Intensitäten eingehalten werden.
Vereinbarkeit mit Beihilfevorgaben
Unterstützungen aus dem EMFAF können staatliche Beihilfen darstellen. Die Ausgestaltung der Maßnahmen und die Bewilligung erfolgen daher in Einklang mit unionsrechtlichen Beihilfevorgaben. Der Fondsrahmen erleichtert die Vereinbarkeit, entbindet jedoch nicht von der Beachtung der maßgeblichen Voraussetzungen.
Transparenz, Datenverarbeitung und Rechte der Betroffenen
Veröffentlichung und Einsicht
Informationen über bewilligte Vorhaben werden regelmäßig veröffentlicht, etwa Name des Begünstigten, Maßnahme, Ort und Höhe der Förderung. Ziel ist es, Öffentlichkeit und Marktteilnehmer zu informieren und die Kontrolle der Mittelverwendung zu ermöglichen.
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen des EMFAF nur im rechtlich zulässigen Umfang verarbeitet. Es gelten die Vorgaben zum Schutz personenbezogener Daten sowie definierte Aufbewahrungsfristen. Betroffene haben Auskunfts- und gegebenenfalls Berichtigungsrechte nach den einschlägigen Regelungen.
Zeitliche Geltung und Übergänge
Der EMFAF gilt für die Haushaltsperiode 2021-2027. Ausgaben können unter bestimmten Voraussetzungen über das Ende der Periode hinaus abgewickelt werden. Übergangsbestimmungen regeln das Verhältnis zu Vorhaben aus der vorangegangenen Förderperiode.
Bedeutung für Küstenregionen und Meerespolitik
Der EMFAF stärkt die wirtschaftliche, ökologische und soziale Stabilität von Küsten- und Inselregionen und leistet einen Beitrag zur Ernährungssicherheit. Er verbindet die Modernisierung traditioneller Sektoren mit Umwelt- und Klimaschutz und fördert damit eine widerstandsfähige und zukunftsfähige Meeres- und Küstenwirtschaft.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum EMFAF
Was ist der EMFAF und welche Ziele verfolgt er?
Der EMFAF ist ein EU-Fonds für 2021-2027 zur Unterstützung der nachhaltigen Fischerei, der Aquakultur, der Meeresumwelt und der Entwicklung der Blauwirtschaft. Er dient der Umsetzung der gemeinsamen Politikziele im Meeres- und Fischereibereich und fördert Innovation, Klimaschutz, Sicherheit und sozioökonomische Stabilität in Küstenregionen.
Wer kann grundsätzlich vom EMFAF profitieren?
Je nach Maßnahme kommen unter anderem Fischerei- und Aquakulturbetriebe, Verarbeiter, Vermarkter, Forschungseinrichtungen, Behörden für Kontrolle und Daten, lokale Entwicklungsgruppen in Küstengebieten sowie zivilgesellschaftliche Organisationen in Betracht.
Welche Arten von Maßnahmen sind förderfähig?
Förderfähig sind vor allem Vorhaben zu nachhaltiger Fischerei, verantwortungsvoller Aquakultur, Verarbeitung und Vermarktung, Datenerhebung, Kontrolle und Überwachung, Schutz der Meeresumwelt, Verringerung von Emissionen, Innovation in der Blauwirtschaft sowie lokale Entwicklungsstrategien in Küstenregionen.
Wie ist die Verwaltung und Kontrolle des EMFAF organisiert?
Der Fonds wird überwiegend in geteilter Mittelverwaltung umgesetzt: Nationale Verwaltungsstellen wählen und bewilligen Projekte, während die Europäische Kommission den Rahmen setzt und überwacht. Mehrstufige Kontrollen, Prüfungen und Berichtspflichten sichern die ordnungsgemäße Mittelverwendung.
Wie verhält sich der EMFAF zum EU-Beihilferecht?
EMFAF-Unterstützungen können staatliche Beihilfen sein. Ihre Gewährung erfolgt deshalb in Einklang mit den unionsrechtlichen Vorgaben. Der Fondsrahmen bietet hierfür eine geordnete Struktur, die die Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt sicherstellen soll.
Welche Pflichten bestehen für Begünstigte in Bezug auf Transparenz und Aufbewahrung?
Begünstigte müssen die Kofinanzierung durch die EU kenntlich machen, Dokumentations- und Berichtspflichten erfüllen, Vergabe- und Wettbewerbsgrundsätze beachten und Unterlagen nach den festgelegten Fristen geordnet aufbewahren.
Was geschieht bei Unregelmäßigkeiten oder Verstößen?
Unregelmäßigkeiten können zu Ausgabenkürzungen, Rückforderungen und finanziellen Korrekturen führen. Bei schweren Verstößen sind weitergehende verwaltungs- oder strafrechtliche Folgen möglich. Ziel der Maßnahmen ist der Schutz der EU-Finanzen und die Sicherung der Gleichbehandlung.