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Europäische Krankenversicherungskarte

Begriff und Funktion der Europäischen Krankenversicherungskarte

Die Europäische Krankenversicherungskarte (kurz: EHIC, englisch: European Health Insurance Card) ist ein amtliches Dokument, das den Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Schweiz nachweist. Sie dient dazu, die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen im Ausland zu erleichtern und eine Gleichbehandlung mit den Versicherten des jeweiligen Aufenthaltslandes sicherzustellen.

Rechtliche Grundlagen und Geltungsbereich

Die Einführung der Europäischen Krankenversicherungskarte basiert auf europäischen Regelungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Ziel ist es, Personen bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten einen Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen unter denselben Bedingungen wie Einheimischen zu ermöglichen. Die Karte gilt in allen Staaten der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein und Norwegen) sowie in der Schweiz.

Anwendungsbereich

Mit Vorlage einer gültigen EHIC können Versicherte während eines vorübergehenden Aufenthalts – etwa als Tourist oder bei einer Geschäftsreise – ärztliche Behandlungen erhalten. Der Leistungsumfang richtet sich dabei nach dem Recht des besuchten Staates. Die Karte deckt ausschließlich Leistungen ab, die aus medizinischer Sicht während des Aufenthaltes notwendig werden.

Abgrenzung zu anderen Dokumenten und Versicherungen

Die Europäische Krankenversicherungskarte ersetzt nicht eine private Auslandsreisekrankenversicherung oder spezielle Rücktransportleistungen ins Heimatland. Sie unterscheidet sich zudem von nationalen Anspruchsnachweisen für Sozialversicherungsleistungen durch ihren europaweiten Anwendungsbereich.

Ausstellung und Verwendung der Karte

Berechtigte Personen und Ausstellungsvoraussetzungen

Anspruch auf Ausstellung einer EHIC haben grundsätzlich alle Personen, die in einem Mitgliedstaat gesetzlich krankenversichert sind oder dort entsprechende Ansprüche besitzen. Die Ausstellung erfolgt durch die jeweilige Krankenkasse oder zuständige Stelle im Heimatland.

Nutzung im Ausland: Rechte und Pflichten

Bei Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte dem Leistungserbringer (z.B. Arztpraxis oder Krankenhaus) vorgelegt werden. Dadurch wird bestätigt, dass ein Anspruch auf Behandlung besteht; gleichzeitig verpflichtet dies zur Einhaltung aller Regelungen des Gastlandes hinsichtlich Zuzahlungen oder Eigenbeteiligungen.

Kostenregelung zwischen den Staaten

Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen den beteiligten Versicherungsträgern beider Länder; Versicherte müssen lediglich eventuelle Eigenanteile zahlen, wie sie auch für Einheimische gelten würden.

Einschränkungen beim Leistungsumfang

Ausschlüsse vom Versicherungsschutz

Nicht abgedeckt sind geplante Behandlungen mit dem alleinigen Zweck einer gezielten Therapie im Ausland („Medizintourismus“). Ebenso fallen private Zusatzleistungen außerhalb des gesetzlichen Rahmens nicht unter den Schutzbereich dieser Karte.

Laufzeit und Gültigkeit

Die Gültigkeitsdauer variiert je nach ausstellender Institution; sie ist meist befristet an das Bestehen eines entsprechenden Versicherungsverhältnisses gekoppelt.


Häufig gestellte Fragen zur Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC)

Muss ich für die Nutzung der EHIC besondere Voraussetzungen erfüllen?

Nutzungsberechtigt sind grundsätzlich alle Personen mit bestehendem gesetzlichen Versicherungsschutz in einem teilnehmenden Staat.

Können auch Familienangehörige eine eigene Europäische Krankenversicherungskarte erhalten?

Soweit Familienangehörige über einen eigenen Anspruch verfügen beziehungsweise familienversichert sind, kann ihnen ebenfalls eine eigene Karte ausgestellt werden.

Darf ich mit meiner EHIC gezielt ins Ausland reisen um mich behandeln zu lassen?

Zielgerichtete Reisen zum Zweck geplanter Behandlungen fallen nicht unter den Schutzbereich dieser Karte; sie dient ausschließlich unvorhergesehen notwendigen medizinischen Leistungen während eines temporären Auslandsaufenthaltes.

Muss ich Zuzahlungen leisten wenn ich meine EHIC nutze?

Zuzahlungspflichten richten sich nach dem Rechtssystem des besuchten Landes; es können Kosten entstehen wie sie auch für dort versicherte Personen gelten würden.

ISt mein Rücktransport ins Heimatland durch die EHIC abgesichert?

  • Nein
    ,
    der Rücktransport ins Heimatland wird durch diese Karte nicht abgedeckt.

  • Welche Länder erkennen die Europäische Krankenversicherungskarte an?
  • Alle EU-Mitgliedsstaaten sowie Island,
    Liechtenstein,
    Norwegen
    und
    Schweiz akzeptieren diese Form als Nachweis über bestehenden Versicherungsschutz.



  • Nutzungsberechtigt sind grundsätzlich alle Personen mit bestehendem gesetzlichen Versicherungsschutz in einem teilnehmenden Staat.

    Soweit Familienangehörige über einen eigenen Anspruch verfügen beziehungsweise familienversichert sind,
    kann ihnen ebenfalls eine eigene Karte ausgestellt werden .

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    Im Falle eines Verlusts kann bei Nachweis weiterhin ein Ersatzformular beantragt werden,
    das dieselben rechtlichen Wirkungen entfaltet wie das Originaldokument.

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