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Europäische Gemeinschaft (EG)

Begriff und Entstehung der Europäischen Gemeinschaft (EG)

Die Europäische Gemeinschaft (EG) war eine zentrale Organisation im Prozess der europäischen Integration. Sie entstand aus den Bestrebungen europäischer Staaten, nach dem Zweiten Weltkrieg eine enge wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit zu schaffen. Die EG entwickelte sich aus den Vorgängerorganisationen Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) und Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Im Laufe der Zeit wurde die EG zum wichtigsten Pfeiler des europäischen Einigungsprozesses.

Rechtliche Grundlagen der Europäischen Gemeinschaft

Die rechtlichen Grundlagen der EG wurden durch internationale Verträge geschaffen, die von den Mitgliedstaaten unterzeichnet wurden. Diese Verträge regelten die Ziele, Aufgaben sowie die institutionelle Struktur der EG. Die wichtigsten Gründungsverträge waren insbesondere auf wirtschaftliche Zusammenarbeit ausgerichtet, etwa durch Schaffung eines gemeinsamen Marktes mit freiem Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr.

Institutionenstruktur

Die Organe der EG umfassten unter anderem die Kommission als Exekutivorgan, den Rat als Vertretung der Mitgliedstaaten sowie das Parlament zur demokratischen Mitwirkung. Der Gerichtshof sorgte für die Auslegung des Rechtsrahmens und dessen Anwendung in Streitfällen zwischen Mitgliedstaaten oder Institutionen.

Rechtsakte und Rechtsetzungskompetenzen

Die EG konnte verschiedene Arten von Rechtsakten erlassen: Verordnungen galten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten; Richtlinien mussten von diesen in nationales Recht umgesetzt werden; Entscheidungen waren für bestimmte Adressaten verbindlich; Empfehlungen und Stellungnahmen hatten keinen verbindlichen Charakter.

Bedeutung im Rahmen des EU-Rechts

Mit dem Vertrag von Maastricht 1993 wurde das Konstrukt „Europäische Union“ eingeführt, wobei die EG einen ihrer drei sogenannten „Pfeiler“ bildete. Die rechtlichen Regelungen innerhalb dieses Pfeilers betrafen vor allem Wirtschafts- sowie Sozialpolitik. Durch den Vertrag von Lissabon 2009 ging die Eigenständigkeit der Europäischen Gemeinschaft weitgehend auf die Europäische Union über; damit endete auch formal ihre Existenz als eigenständige Organisationseinheit.

Unterschiede zur Europäischen Union (EU)

Während sich das Tätigkeitsfeld der ursprünglichen EG hauptsächlich auf wirtschaftliche Fragen konzentrierte, umfasst das heutige Unionsrecht ein breiteres Spektrum an Politikbereichen wie Außenpolitik oder Justizzusammenarbeit. Das Unionsrecht hat dabei Vorrang vor nationalem Recht in bestimmten Bereichen – ein Prinzip, das bereits im Rahmen des EG-Rechts entwickelt wurde.

Bedeutung für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen

Durch ihre Regelungen ermöglichte es die Europäische Gemeinschaft Einzelpersonen wie Unternehmen beispielsweise vom freien Warenverkehr oder Niederlassungsfreiheit zu profitieren – Rechte, welche heute weiterhin durch das EU-Recht gewährleistet werden.

Häufig gestellte Fragen zur Europäischen Gemeinschaft (EG)

Was war Zweck und Zielsetzung der Europäischen Gemeinschaft?

Ziel war es insbesondere, einen gemeinsamen Markt mit freiem Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen zu schaffen sowie eine engere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sicherzustellen.

Iinwiefern unterscheidet sich die ehemalige Europäische Gemeinschaft von heutigen Strukturen innerhalb Europas?

Die frühere Europäische Gemeinschaft konzentrierte sich vorrangig auf Wirtschaftspolitik; heutige Strukturen wie jene innerhalb der EU umfassen darüber hinaus zahlreiche weitere Politikbereiche.

Konnte man gegen Entscheidungen oder Maßnahmen einer Institution der Europäischen Gemeinschaft vorgehen?

Beteiligte konnten bestimmte Maßnahmen gerichtlich überprüfen lassen – dies erfolgte beim zuständigen Gerichtshof.

Sind Rechte aus früherer Zeit noch heute gültig?

Zahlreiche Grundprinzipien wie etwa Freizügigkeit bestehen fort; sie sind nunmehr Teil des geltenden Unionsrechts.

Konnte jedes Land jederzeit Mitglied werden?

Länder mussten bestimmte Voraussetzungen erfüllen bevor sie beitreten konnten; dazu zählten unter anderem demokratische Strukturen sowie rechtsstaatliche Prinzipien.

Konnte ein Land wieder austreten?

Theoretisch bestand diese Möglichkeit stets – allerdings waren hierfür vertraglich festgelegte Verfahren einzuhalten.

Müssen nationale Gesetze immer dem ehemaligen Rechtstandards entsprechen?

Nationale Gesetze durften nicht gegen gemeinschaftsrechtliche Vorgaben verstoßen solange diese galten beziehungsweise gelten weiterhin nicht gegen geltendes Unionsrecht stehen.