Europäische Ermittlungsanordnung

Begriff und Bedeutung der Europäischen Ermittlungsanordnung

Die Europäische Ermittlungsanordnung (EEA) ist ein rechtliches Instrument, das die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden innerhalb der Europäischen Union erleichtert. Sie ermöglicht es den Behörden eines EU-Mitgliedstaates, in einem anderen Mitgliedstaat Beweiserhebungen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Ziel ist es, die Ermittlung und Verfolgung von Straftaten effizienter zu gestalten und Hindernisse im internationalen Rechtsverkehr abzubauen.

Zielsetzung und Anwendungsbereich

Die EEA dient dazu, Beweise wie Zeugenaussagen, Dokumente oder Gegenstände aus einem anderen EU-Land für ein Strafverfahren zu beschaffen. Sie kann bei allen Arten von Straftaten eingesetzt werden – unabhängig davon, ob es sich um schwere oder weniger schwere Delikte handelt. Die Anordnung kann sowohl während laufender Ermittlungen als auch im Rahmen eines Gerichtsverfahrens genutzt werden.

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Mit der EEA wird die bisherige Vielzahl an unterschiedlichen Verfahren zur Rechtshilfe in Strafsachen innerhalb der EU vereinheitlicht. Dadurch wird eine schnellere und einfachere Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden ermöglicht. Die beteiligten Staaten sind grundsätzlich verpflichtet, einer solchen Anordnung nachzukommen – Ausnahmen bestehen nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Verfahren zur Ausstellung einer Europäischen Ermittlungsanordnung

Eine EEA wird von einer zuständigen Behörde des ersuchenden Staates ausgestellt – dies kann beispielsweise eine Staatsanwaltschaft sein. Die Anordnung muss klar angeben, welche Maßnahmen gewünscht sind und warum diese erforderlich sind. Anschließend wird sie an die zuständige Behörde des ersuchten Staates übermittelt.

Prüfung durch den ersuchten Staat

Der Staat, in dem die Maßnahme durchgeführt werden soll (ersuchter Staat), prüft zunächst formale Voraussetzungen sowie mögliche Gründe für eine Ablehnung oder Einschränkung der Durchführung. Solche Gründe können etwa Verstöße gegen grundlegende Rechte oder nationale Sicherheitsinteressen sein.

Durchführung der angeordneten Maßnahmen

Wird die EEA akzeptiert, führt der ersuchte Staat die gewünschten Ermittlungsmaßnahmen nach seinen eigenen nationalen Vorschriften durch – soweit dies möglich ist und keine unüberwindbaren Hindernisse bestehen.

Mögliche Inhalte einer Europäischen Ermittlungsanordnung

  • Befragung von Zeugen oder Beschuldigten im Ausland
  • Sicherstellung und Herausgabe von Gegenständen
  • Durchsuchungen
  • Anforderung von Bankunterlagen
  • Einsatz technischer Überwachungsmaßnahmen (z.B. Telefonüberwachung) unter bestimmten Bedingungen
  • Einsichtnahme in elektronische Datenbestände
  • Anfertigung forensischer Gutachten im Ausland

Beteiligte Behörden bei einer Europäischen Ermittlungsanordnung

In jedem Mitgliedstaat gibt es festgelegte Stellen für den Empfang sowie für das Ausstellen solcher Anordnungen; häufig handelt es sich dabei um Staatsanwaltschaften oder Gerichte mit besonderer Zuständigkeit für internationale Rechtshilfeangelegenheiten.
Die Kommunikation erfolgt meist direkt zwischen diesen Stellen ohne Zwischenschaltung weiterer Instanzen auf europäischer Ebene.

Rechte betroffener Personen bei Anwendung einer EEA

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Personen , gegen deren Rechte sich eine Maßnahme richtet , haben Anspruch auf Schutz ihrer Grundrechte . Dazu zählen insbesondere das Recht auf rechtliches Gehör , Datenschutz sowie Schutz vor unverhältnismäßigen Eingriffen . In vielen Fällen besteht zudem ein Informationsanspruch über Art , Umfang sowie Zweck der erhobenen Daten .

< h2 > Grenzen , Ablehnungsgründe & Rechtsschutzmöglichkeiten
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Eine Europäische Ermittlungsanordnung darf nicht willkürlich erlassen werden . Der ersuchte Staat kann ihre Durchführung ablehnen , wenn sie etwa gegen nationale Grundprinzipien verstößt ,
bereits laufende Verfahren behindert würden ,
Immunitätsrechte betroffen sind
oder andere gewichtige Gründe vorliegen .
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< h3 > Möglichkeiten des Rechtsschutzes
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Betroffene können sich gegen bestimmte Maßnahmen wehren ; hierfür stehen ihnen je nach nationalem Recht verschiedene Rechtsbehelfe offen . Auch Datenschutzaufsichtsbehörden können angerufen werden ,
wenn personenbezogene Daten betroffen sind .
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< h2 > Häufig gestellte Fragen zur Europäischen Ermittlungsanordnung
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< h3 > Was ist eine Europäische Ermittlungsanordnung ?
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Eine Europäische Ermittlungsanordnung ist ein offizielles Ersuchen eines EU-Mitgliedstaats an einen anderen Mitgliedstaat,
bestimmte Beweiserhebungen vorzunehmen,
um strafrechtliche Untersuchungen zu unterstützen.


<< h3 > Wer darf eine Europäische Ermittlungsanordnung ausstellen ?
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Zuständig zum Ausstellen sind jeweils benannte staatliche Stellen wie beispielsweise Staatsanwälte,
Richterinnen,
Richter oder andere befugte Justizbehörden.


<< h3 > Welche Maßnahmen können mit ihr angeordnet werden ?
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Möglich sind zahlreiche Formen grenzüberschreitender Beweisgewinnung wie Zeugenbefragungen,
Durchsuchungen,
Sicherstellungen,
Überwachungsmaßnahmen sowie Einsichtnahmen in Unterlagen.


<< h3 > Kann man sich gegen Maßnahmen aufgrund einer EEA wehren ?
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Es bestehen verschiedene Möglichkeiten zum Einlegen von Rechtsbehelfen;
diese richten sich nach dem jeweiligen nationalen Verfahrensrecht des Landes,
in dem die Maßnahme durchgeführt wird.


<< h3 > Gibt es Fristen bei Bearbeitung solcher Anordnungen ?
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Für viele Schritte gelten verbindliche Fristen;
so muss etwa über Annahme bzw.Ablehnung zeitnah entschieden werden.Das genaue Vorgehen variiert jedoch je nach Einzelfall.


<< h3 > Werden Betroffene immer informiert ?
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Ob Betroffene informiert werden müssen hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab.In vielen Fällen besteht jedoch zumindest teilweise Informationspflicht gegenüber betroffenen Personen.


<< h3 > Gilt Datenschutz auch bei grenzüberschreitenden Ermittlungshandlungen?
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Ja; sämtliche datenschutzrechtlichen Vorgaben müssen eingehalten werden.Dies betrifft insbesondere Verarbeitung personenbezogener Informationen während aller Phasen des Verfahrens.