Erzwingungsstrafe

Begriff und Bedeutung der Erzwingungsstrafe

Die Erzwingungsstrafe ist ein rechtliches Mittel, das im deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht Anwendung findet. Sie dient dazu, die Durchsetzung bestimmter Verpflichtungen sicherzustellen, insbesondere wenn eine Person einer auferlegten Pflicht nicht freiwillig nachkommt. Die Erzwingungsstrafe unterscheidet sich von anderen Strafen dadurch, dass sie nicht als Sanktion für begangenes Unrecht verhängt wird, sondern als Druckmittel zur Erfüllung einer bestimmten Handlung.

Zweck und Anwendungsbereich der Erzwingungsstrafe

Der Hauptzweck der Erzwingungsstrafe besteht darin, die Vollstreckung von Bußgeldentscheidungen zu ermöglichen. Sie kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn jemand eine Geldbuße aus einem Bußgeldbescheid nicht bezahlt oder andere angeordnete Pflichten aus dem Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht erfüllt. Die Maßnahme soll den Betroffenen dazu bewegen, seiner Verpflichtung nachzukommen.

Abgrenzung zu anderen Zwangsmitteln

Im Unterschied zur Ersatzfreiheitsstrafe oder zum unmittelbaren Zwang handelt es sich bei der Erzwingungsstrafe um ein eigenständiges Instrument des Verwaltungsrechts. Während die Ersatzfreiheitsstrafe auf eine tatsächliche Freiheitsentziehung abzielt und unmittelbarer Zwang körperliche Maßnahmen umfasst, bleibt die Erzwingungsstrafe auf einen befristeten Freiheitsentzug beschränkt und ist ausschließlich auf die Durchsetzung von Geldforderungen gerichtet.

Voraussetzungen für die Verhängung einer Erzwingungsstrafe

Eine Erzwingungsstrafe kann nur unter bestimmten Voraussetzungen verhängt werden. Voraussetzung ist in der Regel ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid oder eine gerichtliche Entscheidung über eine Geldbuße sowie das Ausbleiben der Zahlung trotz Mahnung oder Fristsetzung durch die zuständige Behörde. Erst wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und keine Zahlungsbereitschaft erkennbar ist, kann dieses Mittel angewendet werden.

Ablauf des Verfahrens zur Verhängung einer Erzwingungsstrafe

Das Verfahren beginnt mit einem Antrag der zuständigen Behörde an das Gericht. Das Gericht prüft daraufhin sorgfältig alle Umstände des Einzelfalls – insbesondere auch mögliche Gründe für den Zahlungsverzug wie Zahlungsunfähigkeit – bevor es über die Anordnung entscheidet. Der betroffenen Person wird Gelegenheit gegeben, sich zu äußern.
Wird dem Antrag stattgegeben, legt das Gericht Dauer und Höhe (in Tagen) fest; dabei gibt es gesetzlich bestimmte Höchstgrenzen je nach Höhe des ursprünglichen Bußgeldes.

Dauer und Grenzen der Freiheitsentziehung durch erzwingenede Strafe

Die Dauer einer einzelnen erzwingeneden Strafe darf bestimmte gesetzlich festgelegte Grenzen nicht überschreiten; ebenso gibt es Obergrenzen für mehrere hintereinander verhängte Strafen wegen derselben Angelegenheit.
Ziel bleibt stets: Mit möglichst geringem Eingriff in persönliche Rechte soll erreicht werden,
dass offene Forderungen beglichen werden.

Rechtsfolgen und Auswirkungen einer erzwingeneden Strafe

Mit Verbüßen dieser Maßnahme erlischt jedoch weder automatisch noch endgültig
die zugrundeliegende Zahlungspflicht: Die offene Forderung bleibt weiterhin bestehen.
Auch weitere Maßnahmen wie Pfändungen können parallel eingeleitet werden.
Erst mit vollständiger Begleichung entfällt Anlass für weitere Schritte.

Möglichkeiten zur Abwendung oder Beendigung

Die betroffene Person hat jederzeit während des Vollzugs Gelegenheit,
die geforderte Leistung (meist Zahlung) zu erbringen.
In diesem Fall endet sofort auch jede laufende Maßnahme;
eine bereits verbüßte Zeit wird jedoch grundsätzlich nicht angerechnet.

Bedeutung im Rechtssystem

Die erzwingenede Strafe stellt somit ein wichtiges Instrument dar,
um behördliche Entscheidungen effektiv durchzusetzen – ohne dabei unverhältnismäßige Eingriffe vorzunehmen.
Sie wahrt zugleich den Grundsatz,
dass staatlicher Zwang nur dann ausgeübt wird,
wenn mildere Mittel ausgeschöpft sind.

Häufig gestellte Fragen zur Erzwingungsstrafe

Kann jeder gegen mich eine erzwingenede Strafe beantragen?

Einen Antrag auf Verhängung dieser Maßnahme kann ausschließlich die zuständige Behörde stellen; Privatpersonen haben hierzu keine Befugnis.

Muss ich ins Gefängnis gehen?

Sollte das Gericht diese Form von Freiheitsentzug anordnen und erfolgt weiterhin keine Zahlung bzw. Pflichterfüllung, kann tatsächlich Haft angeordnet werden. Allerdings besteht bis zuletzt immer noch Möglichkeit, durch Erfüllung (meist Zahlung) den Vollzug abzuwenden.

Löscht diese Maßnahme meine Schulden?

Trotz Verbüßen bleibt die ursprüngliche Forderung bestehen; sie muss weiterhin beglichen werden. 

Können mehrere solcher Maßnahmen hintereinander erfolgen?

Theoretisch können bei fortdauernder Nichterfüllung wiederholt solche Maßnahmen beantragt bzw. verfügt werden, jedoch jeweils nur innerhalb gesetzlicher Höchstgrenzen pro Einzelfall.

Darf ich währenddessen Besuch empfangen?

< p >Während eines solchen Aufenthalts gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie bei anderer Haft; einschließlich Besuchsrechte, soweit dies organisatorisch möglich ist.</ p >

&lt ; h 3 &gt ; Was passiert , wenn ich zahl e , während ich in Haft bin ?</ h3&gt ;
<p>
Wird währenddessen gezahlt , endet sofort jede weitere Inhaftierung . Bereits verbrachte Zeit wird aber normalerweise nicht angerechnet .
</ p>

&lt ; h3&gt ; Gibt es Alternativen ?</ h3&gt ;
& lt;p>
Vor Anwendung dieser Maßnahme müssen mildere Wege geprüft sein . Dazu zählen etwa Ratenzahlungen oder Stundungen .
& lt;/ p>

& lt ; h3 > Wie lange dauert so etwas maximal ?& lt;/ h3 >
& lt;p >
Es gibt klare zeitliche Begrenzungen je Einzelfall sowie insgesamt pro Angelegenheit . Diese richten sich nach Höhe offener Beträge .