Erwerbseinkommen

Begriff und Bedeutung des Erwerbseinkommens

Erwerbseinkommen bezeichnet alle Einkünfte, die eine Person durch eigene Arbeit erzielt. Es handelt sich dabei um Einnahmen, die aus einer selbstständigen oder unselbstständigen Tätigkeit stammen. Das Erwerbseinkommen steht im Gegensatz zu anderen Einkunftsarten wie Kapitalerträgen, Mieteinnahmen oder staatlichen Transferleistungen.

Arten des Erwerbseinkommens

Einkommen aus unselbstständiger Arbeit

Zu den häufigsten Formen des Erwerbseinkommens zählt das Arbeitsentgelt von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Hierzu gehören Löhne, Gehälter sowie Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Auch Sachbezüge wie Dienstwagen können Teil des Einkommens sein.

Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit

Personen, die auf eigene Rechnung arbeiten – etwa Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Gewerbetreibende – erzielen ihr Einkommen durch ihre unternehmerische Tätigkeit. Hierzu zählen Honorare, Gewinne aus dem Betrieb eines Unternehmens oder Einnahmen als Einzelunternehmerin bzw. Einzelunternehmer.

Rechtliche Einordnung von Erwerbseinkommen

Das deutsche Recht unterscheidet verschiedene Arten von Einkommen mit jeweils eigenen Regelungen zur Besteuerung und Sozialversicherungspflicht. Für das Erwerbseinkommen gelten besondere Vorschriften hinsichtlich der Steuerpflicht sowie der Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung.

Bedeutung für Steuern und Abgaben

Das erzielte Einkommen unterliegt in der Regel der Einkommensteuerpflicht. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem gesamten Jahreseinkommen abzüglich bestimmter Freibeträge und abzugsfähiger Kosten. Bei unselbstständig Beschäftigten werden Steuern meist direkt vom Arbeitgeber einbehalten (Lohnsteuerabzug). Selbstständig Tätige müssen ihre Steuern eigenverantwortlich abführen.

Bedeutung für die Sozialversicherungspflicht

Für viele Formen des Erwerbseinkommens besteht eine Pflicht zur Zahlung von Beiträgen in die gesetzliche Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Bruttoeinkommen bei Angestellten beziehungsweise nach dem Gewinn bei Selbständigen.

Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten im Rechtssinn

Nicht jedes Einkommen gilt als Erwerbseinkommen im rechtlichen Sinne: Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalanlagen fallen nicht darunter; sie werden gesondert behandelt und unterliegen eigenen steuerlichen Regeln sowie sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen.

Bedeutung im Sozialrecht und weiteren Rechtsgebieten

Erwerbseinkommen im Zusammenhang mit staatlichen Leistungen

Beim Bezug staatlicher Leistungen – etwa Arbeitslosengeld II (Bürgergeld), Wohngeld oder Unterhaltsvorschuss – spielt das vorhandene bzw. erzielbare Erwerbseinkommen eine zentrale Rolle für Anspruchsberechnung und Leistungshöhe: Je höher das anrechenbare Einkommen ist, desto geringer fällt in vielen Fällen die Unterstützung durch den Staat aus.


Häufig gestellte Fragen zum Thema „Erwerbseinkommen“ (FAQ)

Was zählt alles zum Erwerbseinkommen?

Zum Erwerbseinkommen gehören sämtliche Einnahmen aus einer abhängigen Beschäftigung (wie Lohn oder Gehalt) sowie Gewinne beziehungsweise Honorare aus selbständiger Tätigkeit.

Müssen alle Arten von Erwerbseinnahmen versteuert werden?

Sämtliche Formen des erzielten Einkommens sind grundsätzlich steuerpflichtig; es gibt jedoch bestimmte Freibeträge sowie Möglichkeiten zum Abzug berufsbedingter Aufwendungen.

Zählt auch geringfügige Beschäftigung zum Erwerbseikomen?

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Einnahmen aus Minijobs gelten ebenfalls als Teil des Gesamteerwerbs-eikomens; sie unterliegen allerdings besonderen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen.

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