Begriff und Grundprinzip der Erlebensversicherung
Die Erlebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung, bei der die Versicherungsleistung ausschließlich dann ausgezahlt wird, wenn die versicherte Person den Ablauf einer zuvor festgelegten Versicherungsdauer erlebt. Im Gegensatz zur Risikolebensversicherung, bei der das Ableben während der Vertragslaufzeit abgesichert wird, steht bei der Erlebensversicherung das finanzielle Ziel im Vordergrund, einen bestimmten Betrag zu einem festgelegten Zeitpunkt auszuzahlen.
Vertragsparteien und Abschluss des Vertrages
An einer Erlebensversicherung sind in der Regel drei Parteien beteiligt: Der Versicherungsnehmer schließt den Vertrag ab und zahlt die Beiträge. Die versicherte Person ist jene, auf deren Leben sich die Versicherung bezieht. Der Bezugsberechtigte erhält im Leistungsfall – also beim Ablauf des Vertrages – die vereinbarte Versicherungssumme. Häufig sind Versicherungsnehmer und versicherte Person identisch.
Abschlussprozess
Der Abschluss einer Erlebensversicherung erfolgt durch einen Antrag an ein Versicherungsunternehmen. Nach Annahme des Antrags kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Die Vertragsbedingungen werden in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie in individuellen Vereinbarungen geregelt.
Leistungsumfang und Auszahlungsmodalitäten
Die Hauptleistung besteht darin, dass nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit eine vorher bestimmte Summe ausgezahlt wird – vorausgesetzt, die versicherte Person lebt zu diesem Zeitpunkt noch. Stirbt sie vor dem Ende dieser Frist, erfolgt keine Auszahlung; gezahlte Beiträge können je nach vertraglicher Gestaltung ganz oder teilweise verfallen oder es kann ein Rückkaufswert fällig werden.
Gestaltungsmöglichkeiten im Vertrag
Erlebensversicherungen können mit Zusatzbausteinen wie Beitragsrückgewähr oder Rentenoptionen kombiniert werden. Auch kann eine Überschussbeteiligung vereinbart sein: In diesem Fall partizipiert der Vertrag an erwirtschafteten Überschüssen des Unternehmens.
Kündigung und Rückkaufswert
Eine vorzeitige Kündigung durch den Versicherungsnehmer ist möglich; dabei entsteht häufig Anspruch auf einen sogenannten Rückkaufswert – dies ist ein Teilbetrag aus bereits gezahlten Prämien abzüglich bestimmter Kostenpositionen gemäß Vertragsbedingungen.
Rechtliche Rahmenbedingungen für Erlebensversicherungen
Anzeigepflichten beim Abschluss
Beim Abschluss besteht für den Antragsteller eine Pflicht zur wahrheitsgemäßen Beantwortung aller Gesundheits- und Risikoangaben (vorvertragliche Anzeigepflicht). Werden diese Angaben nicht korrekt gemacht, kann dies Auswirkungen auf das Fortbestehen oder die Leistungspflicht aus dem Vertrag haben.
Kündigungsrechte beider Parteien
Sowohl dem Versicherer als auch dem Versicherten stehen unter bestimmten Voraussetzungen Kündigungsrechte zu. Für beide Seiten gelten dabei Fristen sowie formale Anforderungen an eine wirksame Kündigungserklärung.
Zahlungsverzug von Beiträgen
Sollten Beiträge nicht rechtzeitig gezahlt werden,
kann dies zum Ruhen des Versicherungsschutzes führen; unter Umständen droht sogar eine Vertragsauflösung.
Drittbegünstigung (Bezugsrecht)
Das Bezugsrecht regelt,
wer im Leistungsfall Anspruch auf Auszahlung hat.Dieses Recht kann widerruflich oder unwiderruflich ausgestaltet sein.Eine Änderung bedarf meist schriftlicher Erklärung gegenüber dem Unternehmen.
Besteuerung von Leistungen aus Erlebensversicherungen
Ausschüttungen aus einer
Erlebensversicherung können steuerpflichtig sein.Die steuerliche Behandlung hängt insbesondere vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses,sowie von Laufzeit,Begünstigtenstellung
und weiteren Faktoren ab.Für nähere Informationen empfiehlt sich stets individuelle Prüfung anhand aktueller Rechtslage.
Häufig gestellte Fragen zur Erlebensversicherung (FAQ)
Muss ich Gesundheitsfragen beantworten?
Beim Abschluss einer
Erlebensversicherung müssen regelmäßig Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden.Diese Angaben dienen dazu,das Risiko einzuschätzen.Spätere Falschangaben können Auswirkungen auf den Bestand oder Umfang des Versicherungsschutzes haben.
Können Dritte als Begünstigte eingesetzt werden?
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit,eine andere Person als Begünstigten einzusetzen.Das Bezugsrecht lässt sich widerruflich oder unwiderruflich gestalten.Eine Änderung erfordert meist schriftliche Mitteilung an das Unternehmen.
Darf ich meine Police kündigen?
Einer vorzeitigen Kündigung steht grundsätzlich nichts entgegen.Bei Kündigung entsteht häufig Anspruch auf einen sogenannten Rückkaufswert.Die Höhe richtet sich nach vertraglichen Regelungen sowie bereits geleisteten Zahlungen abzüglich Kostenpositionen.
Muss ich Steuern zahlen,wenn ich Geld ausgezahlt bekomme?
Ausschüttungen aus einer
Erlebensversicherung können steuerpflichtig sein.Ob Steuern anfallen,hängt insbesondere vom Alter bei Auszahlung,Laufzeit sowie weiteren Faktoren ab.Die genaue Einordnung richtet sich nach geltender Rechtslage zum Auszahlungszeitpunkt.
Lässt sich mein Beitrag während der Laufzeit ändern?
Eine Anpassung laufender Beiträge ist nur möglich,wenn dies ausdrücklich im Vertrag vorgesehen wurde.Andernfalls bleibt es bei ursprünglich vereinbarten Zahlbeträgen über gesamte Laufdauer hinweg.
Besteht Schutz,wenn ich währenddessen versterbe?
Sollte innerhalb vereinbarter Dauer Tod eintreten,besteht kein Anspruch auf Auszahlung regulärer Leistung.Es sei denn,zusätzliche Bausteine wie Todesfallschutz wurden ausdrücklich eingeschlossen.In Standardausführung leistet sie nur beim Überleben bis zum Ablauftermin.