Erlass von Steuern

Begriff und Bedeutung des Erlasses von Steuern

Der Begriff „Erlass von Steuern“ bezeichnet eine besondere Möglichkeit, bei der die zuständige Finanzbehörde auf die vollständige oder teilweise Erhebung einer festgesetzten Steuer verzichtet. Dies geschieht in Ausnahmefällen, wenn es dem Steuerpflichtigen aus bestimmten Gründen nicht zumutbar ist, die festgesetzte Steuer zu zahlen. Der Erlass stellt somit eine Form der steuerlichen Entlastung dar und unterscheidet sich deutlich von anderen Maßnahmen wie Stundung oder Aussetzung der Vollziehung.

Voraussetzungen für den Erlass von Steuern

Ein Steuererlass kommt nur unter besonderen Umständen in Betracht. Die wichtigste Voraussetzung ist das Vorliegen einer unbilligen Härte für den Betroffenen. Das bedeutet, dass die Einziehung der Steuer im Einzelfall als unangemessen oder unzumutbar angesehen wird. Dabei werden sowohl persönliche als auch sachliche Gründe berücksichtigt.

Persönliche Unbilligkeit

Eine persönliche Unbilligkeit liegt vor, wenn durch die Zahlung der Steuer eine erhebliche wirtschaftliche Notlage entstehen würde. Dies kann beispielsweise dann gegeben sein, wenn das Einkommen des Betroffenen nicht ausreicht, um neben dem Lebensunterhalt auch noch die geforderte Steuer zu begleichen.

Sachliche Unbilligkeit

Von sachlicher Unbilligkeit spricht man, wenn im konkreten Fall Umstände vorliegen, aufgrund derer es unangemessen wäre, an der Erhebung einer bereits festgesetzten Steuer festzuhalten. Dies kann etwa dann zutreffen, wenn ein Fehler bei der Anwendung steuerlicher Vorschriften festgestellt wurde und dadurch ein ungerechtfertigter Nachteil entstanden ist.

Ablauf des Verfahrens zum Erlass von Steuern

Das Verfahren beginnt mit einem Antrag an das zuständige Finanzamt. In diesem Antrag müssen alle relevanten Tatsachen dargelegt werden, welche einen Erlass rechtfertigen könnten. Die Behörde prüft anschließend sorgfältig alle Umstände des Einzelfalls und entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über den Antrag.
Sollte dem Antrag stattgegeben werden, erfolgt entweder ein vollständiger oder teilweiser Verzicht auf die Forderung seitens des Finanzamts.
Wird dem Antrag nicht entsprochen oder nur teilweise stattgegeben,
besteht grundsätzlich die Möglichkeit eines Einspruchs gegen diese Entscheidung innerhalb bestimmter Fristen.

Rechtliche Wirkung eines erlassenen Betrags

Wird ein Betrag durch einen förmlichen Bescheid erlassen,
erlischt insoweit auch endgültig die Verpflichtung zur Zahlung dieser Summe gegenüber dem Fiskus.
Ein späteres Wiederaufleben dieser Forderung ist grundsätzlich ausgeschlossen,
sofern keine neuen Tatsachen bekannt werden,
die einen Widerruf rechtfertigen würden (zum Beispiel falsche Angaben im Antragsverfahren).
Der Erlass bezieht sich immer nur auf bereits entstandene Ansprüche;
zukünftige gleichartige Sachverhalte sind davon nicht betroffen und müssen gesondert geprüft werden.

Abgrenzungen zu ähnlichen Maßnahmen: Stundung und Aussetzung

Im Unterschied zum Erlass handelt es sich bei einer Stundung lediglich um eine zeitweise Verschiebung
der Fälligkeit einer bestehenden Steuerschuld; sie bleibt weiterhin bestehen
und muss später beglichen werden – meist unter Zinszahlung.
Die Aussetzung betrifft hingegen Fälle,
in denen über Rechtmäßigkeit oder Höhe eines Bescheids noch gestritten wird:
Hier wird vorübergehend auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet.
Nur beim echten Erlass von Steuern entfällt dauerhaft ganz oder teilweise das Bestehen einer Zahlungsverpflichtung.

Bedeutung für betroffene Personen

Für betroffene Personen bietet diese Regelungsmöglichkeit einen wichtigen Schutzmechanismus gegen existenzbedrohende Belastungen durch außergewöhnlich hohe Abgabenforderungen.
Gleichzeitig dient sie dazu,

ungerechte Ergebnisse infolge besonderer Umstände abzumildern

und so zur sozialen Gerechtigkeit beizutragen.
Allerdings bleibt ihre Anwendung stets Ausnahmefällen vorbehalten,

um Missbrauch auszuschließen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Erlass von Steuern“ (FAQ)

Wann kann ein Erlassantrag gestellt werden?

Ein solcher Antrag kann gestellt werden,
wenn außergewöhnliche finanzielle Belastungen bestehen
oder andere besondere Gründe vorliegen,
die eine Zahlung unzumutbar erscheinen lassen.

Muss jeder Antrag bewilligt werden?

Nicht jeder gestellte Antrag führt automatisch zu einem positiven Bescheid;
die Entscheidung liegt im Ermessen der Behörde nach eingehender Prüfung aller relevanten Umstände.

Können bereits gezahlte Beträge zurückerstattet werden?

Sollte nachträglich ein vollständiger Erlass gewährt worden sein,
können zuvor geleistete Zahlungen erstattet
bzw.
angerechnet
werden;
dies hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Betrifft ein einmal gewährter Erlass auch zukünftige Jahre?

Nein;
ein gewährter Betragserlass gilt ausschließlich für den konkret geprüften Zeitraum bzw.
Steuerbescheid;
für spätere Zeiträume muss jeweils neu entschieden
werden.

< h 3 >Welche Unterlagen sind erforderlich?< / h 3 >
< p >In aller Regel sollten Nachweise über Einkommens- sowie Vermögensverhältnisse beigefügt sowie sämtliche Belege eingereicht
werden,< br />
welche zur Begründung dienen können .< / p >

< h 3 >Kann gegen eine Ablehnung Widerspruch eingelegt werden?< / h  ​  ​                                                                                                                                                                       >
< p >Ja ; sollte einem Anliegen nicht entsprochen worden sein , besteht grundsätzlich das Recht , innerhalb bestimmter Fristen Einspruch einzulegen .< / p >

< h 4 >Wie lange dauert das Verfahren ? < / h4 >
< p >Die Dauer variiert je nach Komplexität des Falls sowie Arbeitsbelastung beim zuständigen Amt ; einfache Fälle können binnen weniger Wochen abgeschlossen sein , während umfangreiche Prüfungen mehr Zeit beanspruchen .