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Erbrecht

Grundlagen des Erbrechts

Das Erbrecht regelt, was mit dem Vermögen einer verstorbenen Person geschieht. Es bestimmt, wer die Rechtsnachfolge antritt und wie das Vermögen verteilt wird. Das Erbrecht ist ein wichtiger Bestandteil des Zivilrechts und betrifft nahezu jeden Menschen im Laufe seines Lebens – sei es als Erblasser oder als potenzieller Erbe.

Erbfolge: Gesetzliche und gewillkürte Nachfolge

Gesetzliche Erbfolge

Wenn keine letztwillige Verfügung (wie Testament oder Erbvertrag) vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese legt fest, welche Angehörigen in welcher Reihenfolge erben. Die nächsten Verwandten sind dabei vorrangig berücksichtigt; dazu zählen insbesondere Kinder, Ehepartner sowie Eltern des Verstorbenen.

Gewillkürte (testamentarische) Erbfolge

Durch eine letztwillige Verfügung kann der Verstorbene selbst bestimmen, wer sein Vermögen erhalten soll. Dies geschieht meist durch ein Testament oder einen sogenannten Erbvertrag. Hierbei können auch Personen außerhalb der Familie bedacht werden.

Testament und andere Verfügungen von Todes wegen

Testament

Ein Testament ist eine schriftliche Erklärung darüber, wie das eigene Vermögen nach dem Tod verteilt werden soll. Es kann eigenhändig verfasst oder notariell beurkundet werden. Im Testament können einzelne Personen als Alleinerben eingesetzt oder bestimmte Gegenstände bestimmten Personen zugewiesen werden.

Erbvertrag

Der Erbvertrag ist eine weitere Möglichkeit zur Regelung der eigenen Nachlassangelegenheiten. Im Unterschied zum Testament handelt es sich hierbei um einen Vertrag zwischen mindestens zwei Parteien – meist zwischen dem künftigen Verstorbenen und einem künftigen Begünstigten -, der notariell beurkundet wird.

Pflichtteil: Schutz naher Angehöriger

Das Pflichtteilsrecht schützt nahe Angehörige davor, vollständig enterbt zu werden. Bestimmte Familienmitglieder – etwa Kinder oder Ehepartner – haben Anspruch auf einen Mindestanteil am Nachlasswert, selbst wenn sie im Testament nicht bedacht wurden.

Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Nach Eintritt eines Todesfalls steht den potenziellen Rechtsnachfolgern frei zu entscheiden, ob sie die ihnen zustehende Rechtsposition annehmen möchten oder nicht. Eine Annahme führt dazu, dass Rechte und Pflichten aus dem Nachlass übergehen; bei einer Ausschlagung gilt die betreffende Person rechtlich als nicht berufen zur Rechtsnachfolge.

Erbschein: Nachweis über die Berechtigung

Der sogenannte „Erbschein“ dient gegenüber Dritten als amtlicher Nachweis dafür, wer berechtigt ist über den Nachlass zu verfügen beziehungsweise diesen entgegenzunehmen bzw. zu verwalten.

Miterben- gemeinschaft & Auseinandersetzung des Nachlasses

Sind mehrere Personen zur gleichen Zeit berufen worden, bilden diese gemeinsam eine sogenannte Miterbgemeinschaft. 
Bis zur abschließenden Aufteilung müssen Entscheidungen gemeinsam getroffen werden. 
Die Auseinandersetzung erfolgt durch Teilung des gesamten Vermögens unter allen Beteiligten.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Erbrecht“

Wer erbt nach gesetzlicher Regelung?

Nächste Familienangehörige wie Kinder sowie Ehe- bzw. Lebenspartner sind vorrangig berücksichtigt. 
Weitere entfernte Verwandte kommen erst dann in Betracht, wenn keine näher stehenden Angehörigen vorhanden sind.

Können auch Freunde im Rahmen eines Testaments bedacht werden?

Neben Familienmitgliedern können grundsätzlich auch Freunde,
gemeinnützige Organisationen sowie andere beliebige natürliche
oder juristische Personen testamentarisch begünstigt werden.

Müssen Schulden aus einem geerbten Nachlass übernommen werden?

Berechtigte übernehmen mit Annahme sowohl Rechte als auch Pflichten,
dazu zählen gegebenenfalls bestehende Schulden aus dem hinterlassenen Vermögen.

Darf ich mein gesamtes Eigentum frei verteilen?

Zwar besteht weitgehende Gestaltungsfreiheit,
allerdings schützt das Pflichtteilsrecht bestimmte nahe Angehörige vor vollständigem Ausschluss vom Wert des hinterlassenen Besitzes.

Braucht man immer einen schriftlichen letzten Willen?

Liegen keine individuellen Anordnungen vor,
greift automatisch die gesetzlich vorgesehe Reihenfolge für den Übergang von Rechten am Besitzstand nach Ableben einer Person.

Können minderjährige Kinder erben?

Minderjährige gelten ebenfalls als berechtigt,
jedoch erfolgt deren Verwaltung bis zur Volljährigkeit durch Sorgeberechtigte beziehungsweise gerichtlich bestellte Vertreterinnen bzw. Vertreter.

Kann ich meine Entscheidung über ein bereits errichtetes Testament ändern?

Soweit kein bindender Vertrag geschlossen wurde, kann ein einmal errichteter letzter Wille jederzeit widerrufen beziehungsweise neu gefasst werden.

Muss jeder Fall beim Gericht gemeldet werden?</H4>