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Entgelt

Begriff und Grundverständnis von Entgelt

Entgelt ist die vereinbarte Gegenleistung für eine Leistung. Es bezeichnet den Wert, den die eine Vertragspartei dafür zahlt, dass die andere Partei eine Sache liefert, eine Nutzung gestattet oder eine Tätigkeit erbringt. Entgelt kann in Geld bestehen (Preis, Lohn, Miete), in Sachleistungen (Sachbezüge) oder in sonstigen Vorteilen. Im rechtlichen Kontext dient der Entgeltbegriff als Dreh- und Angelpunkt für Rechte und Pflichten aus Verträgen, für Fragen der Fälligkeit, Haftung und Rückabwicklung sowie für steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Einordnungen.

Abgrenzung: Entgelt, Preis, Vergütung, Lohn

Der Ausdruck Entgelt ist ein Oberbegriff. Im Kauf spricht man häufig vom Preis oder Kaufpreis, im Arbeitsverhältnis von Lohn oder Gehalt, in Miet- und Pachtverhältnissen von Miete oder Pacht, im Werk- und Dienstleistungsbereich von Vergütung. Gebühren sind Entgelte für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen; Beiträge und Steuern sind keine Entgelte, da sie nicht unmittelbar als Gegenleistung für eine konkrete Einzelleistung erhoben werden.

Entgelt im privatrechtlichen Vertragsverhältnis

Entgelt als Gegenleistung

In Austauschverträgen steht das Entgelt als Gegenleistung der einen Partei der Leistung der anderen Partei gegenüber. Es verknüpft Leistung und Gegenleistung inhaltlich und zeitlich. Der Umfang des Entgelts richtet sich nach der Vereinbarung der Parteien und, soweit vereinbart, nach objektiven Maßstäben wie Menge, Qualität, Termin oder Erfolg der Leistung.

Dienst- und Werkleistungen

Bei Diensten ist das Entgelt grundsätzlich für die Tätigkeit als solche geschuldet. Beim Werk ist die Vergütung an den Eintritt eines bestimmten Erfolgs geknüpft. Bleibt der Erfolg aus oder ist das Werk mangelhaft, kommen Anpassungen des Entgelts in Betracht, etwa durch Minderung, Nacherfüllung oder Rückabwicklung nach den allgemeinen Regeln des Leistungsstörungsrechts.

Miete, Pacht und Gebrauchsüberlassung

Die Miete ist das Entgelt für die zeitlich begrenzte Überlassung des Gebrauchs einer Sache, etwa einer Wohnung. Sie kann Grundmiete und umlagefähige Nebenkosten umfassen. Bei Pacht umfasst das Entgelt zusätzlich die Fruchtziehung, also die wirtschaftliche Nutzung.

Kauf und Tausch

Der Kaufpreis ist das Entgelt für die Übereignung einer Sache oder eines Rechts. Beim Tausch besteht das Entgelt in einer anderen Sache oder einem anderen Recht; der Austausch bleibt gleichwohl entgeltlich.

Fälligkeit, Erfüllung und Verzug

Die Fälligkeit des Entgelts ergibt sich aus Vertrag und den Umständen des Einzelfalls. Ist kein Zeitpunkt bestimmt, ist das Entgelt regelmäßig bei Leistungserbringung zu zahlen. Verzug tritt ein, wenn trotz Fälligkeit und Mahnung oder trotz kalendermäßiger Bestimmung nicht gezahlt wird. Rechtsfolgen können Verzugszinsen, pauschale Kosten und Ersatz von Verzugsschäden sein.

Einreden und Risikoverteilung

Wer eine mangelhafte oder nicht vertragsgerechte Leistung erhält, kann je nach Vertragsart Rechte geltend machen, die das Entgelt betreffen, etwa Zurückbehaltung, Minderung oder Rücktritt mit Rückgewähr bereits gezahlter Beträge. Aufrechnung mit Gegenforderungen ist grundsätzlich möglich, soweit vertragliche Beschränkungen dem nicht entgegenstehen und die Gegenforderung durchsetzbar ist.

Entgelt im Arbeitsverhältnis

Arbeitsentgelt: Bestandteile und Formen

Arbeitsentgelt umfasst alle Geld- und geldwerten Leistungen des Arbeitgebers als Gegenleistung für die Arbeitsleistung. Dazu zählen Grundlohn oder Gehalt, Zulagen (z. B. Schicht-, Erschwerniszulagen), variable Bestandteile (Boni, Prämien, Provisionen), Zuschläge (z. B. für Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit) sowie Sachbezüge (z. B. Dienstwagen zur Privatnutzung, Verpflegung, Unterkunft).

Brutto, Netto und Abzüge

Das Bruttoentgelt ist die vertraglich vereinbarte Summe vor Abzügen. Davon werden insbesondere Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge einbehalten. Das Nettoentgelt ist der Auszahlungsbetrag. Auch Sachbezüge können dem Bruttoentgelt hinzugerechnet werden, wenn sie als geldwerte Vorteile gelten.

Fixe und variable Vergütungsbestandteile

Fixe Bestandteile sind regelmäßig wiederkehrend. Variable Bestandteile hängen von Leistung, Unternehmenserfolg oder Zielerreichung ab. Anspruch und Höhe ergeben sich aus Vertrag, betrieblicher Übung oder kollektivrechtlichen Regelungen.

Gleichbehandlung und Transparenz

Entgeltsysteme unterliegen Grundsätzen der Gleichbehandlung. Ungerechtfertigte Benachteiligungen, insbesondere wegen persönlicher Merkmale, sind unzulässig. Transparenzanforderungen dienen der Nachvollziehbarkeit von Entgeltstrukturen.

Entgeltfortzahlung

In bestimmten Ausfallzeiten besteht Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts, etwa bei Krankheit, an Feiertagen oder während des Urlaubs, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Maßgeblich ist das regelmäßige Arbeitsentgelt, gegebenenfalls inklusive variabler Bestandteile, soweit sie typischerweise anfallen.

Sonderfälle: Überstunden, Zuschläge und Boni

Ansprüche auf Vergütung von Überstunden, Zuschlägen und Sonderzahlungen richten sich nach Vereinbarung und den anwendbaren Regelungen. Es kann vorgesehen sein, dass mit dem Grundgehalt bestimmte Überstunden abgegolten sind, soweit dies klar und verhältnismäßig gestaltet ist.

Lohnabtretung, Pfändung und Schutzgrenzen

Entgelt kann grundsätzlich abgetreten oder gepfändet werden. Für Arbeitseinkommen gelten besondere Schutzgrenzen, die das Existenzminimum sichern. Diese Grenzen berücksichtigen unter anderem Unterhaltspflichten.

Entgelt im öffentlichen Bereich

Gebühren als Entgelt

Gebühren sind Entgelte für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen, etwa eine Genehmigung oder eine amtliche Auskunft. Sie unterscheiden sich von Steuern, die ohne direkte Gegenleistung erhoben werden, und von Beiträgen, die die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung abgelten.

Entgelt und Umsatzsteuer

Das Entgelt bildet die Bemessungsgrundlage der Umsatzbesteuerung. Es umfasst grundsätzlich alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, einschließlich Nebenleistungen, Rabatten und Preisbestandteilen, soweit sie dem Leistungsaustausch zugeordnet sind.

Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Einordnung

Besteuerung von Entgelt

Arbeitsentgelt unterliegt der Lohn- bzw. Einkommensteuer. Unternehmerisches Entgelt (z. B. Entgelte aus Waren- und Dienstleistungsumsätzen) ist für Ertragsteuern und die Umsatzsteuer relevant. Die steuerliche Einordnung richtet sich nach der Art des Entgelts und der zugrunde liegenden Tätigkeit.

Sozialversicherung und Bemessungsgrundlagen

Für Beschäftigte bildet das Arbeitsentgelt die Grundlage für Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Maßgeblich ist das sozialversicherungspflichtige Entgelt, das auch geldwerte Vorteile umfassen kann.

Bewertung von Sachbezügen

Sachbezüge sind geldwerte Vorteile aus dem Dienst- oder Vertragsverhältnis. Sie werden nach objektiven Maßstäben bewertet, etwa nach Marktpreis oder pauschalen Bewertungsregeln, und können steuer- und beitragspflichtig sein.

Vertragsgestaltung und Entgeltklauseln

Preisänderungen und Wertsicherung

In Dauerschuldverhältnissen sind Anpassungsklauseln und Wertsicherungen gebräuchlich, um Kostenentwicklungen abzubilden. Solche Klauseln müssen transparent, an sachliche Kriterien geknüpft und für beide Seiten nachvollziehbar sein.

Leistungsbezogene Entgeltmodelle

Variable Vergütung, Bonus, Provision oder Erfolgshonorare knüpfen an messbare Ziele, Umsätze oder Qualitätskriterien an. Die Ausgestaltung legt fest, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch entsteht und wie er berechnet wird.

Nebenkosten und Gesamtkosten

Zum Entgelt können neben dem Grundpreis auch Nebenkosten zählen, etwa Liefer-, Service- oder Nutzungskosten. Entscheidend ist die Zuordnung zum Leistungsaustausch und die klare Ausweisung, damit der Gesamtpreis erkennbar ist.

Zahlungsmodalitäten und Währung

Zahlungszeit, -ort und -mittel

Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus der Vereinbarung. Üblich sind Überweisung, Lastschrift, Kartenzahlung oder Barzahlung. Die vereinbarte Währung, der Zahlungszeitpunkt und der Erfüllungsort bestimmen, wann und wie das Entgelt bewirkt ist.

Preisnachlässe und Teilzahlungen

Rabatte, Skonti, Boni und Teilzahlungen verändern die Höhe und den Zeitpunkt des geschuldeten Entgelts. Anzahlungen dienen häufig der Absicherung des Leistungsaustauschs.

Verzugskosten

Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugszinsen an. Je nach Vertragsverhältnis können pauschale Verzugskosten hinzukommen. Weitere Schäden, die durch die verspätete Zahlung entstehen, können ersetzt verlangt werden.

Verbraucherschutz und Entgelttransparenz

Preisangaben und versteckte Kosten

Endpreise und wesentliche Preisbestandteile sind klar und vollständig auszuweisen. Kostenfallen durch intransparente Zusatzentgelte sind unzulässig. Bei Fernabsatz und digitalen Diensten bestehen besondere Informationspflichten über Entgelte, Laufzeiten und Kündigungsmodalitäten.

Unangemessene Entgeltklauseln

Vorformulierte Vertragsbedingungen dürfen Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen. Klauseln, die Entgelte ohne sachlichen Grund erhöhen oder unklare Zusatzkosten vorsehen, sind unwirksam, wenn sie gegen grundlegende Transparenz- und Fairnessanforderungen verstoßen.

Digitale Leistungen und immaterielle Güter

Daten, Freemium und virtuelle Güter

Auch bei digitalen Inhalten und Diensten ist das Entgelt die Gegenleistung. Neben Geldzahlung können auch Daten oder die Einwilligung in bestimmte Nutzungen als wirtschaftlicher Gegenwert betrachtet werden. Bei Freemium-Modellen werden Basisleistungen unentgeltlich und Zusatzfunktionen entgeltlich angeboten.

Internationale Aspekte

Fremdwährung und Wechselkurs

Wird ein Entgelt in Fremdwährung vereinbart, sind Umrechnungskurs, Zahlungsweg und Kursrisiko zu berücksichtigen. Maßgeblich ist die vereinbarte Währung; Umrechnung und Risiko folgen den vertraglichen Regelungen.

Grenzüberschreitende Leistungen

Bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Dienstleistungen beeinflussen Ort der Leistung, Sitz der Parteien und Nutzungsort die steuerliche Behandlung und gegebenenfalls Pflichtangaben zum Entgelt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Entgelt

Was umfasst das Arbeitsentgelt rechtlich?

Zum Arbeitsentgelt zählen alle Geld- und geldwerten Leistungen, die der Arbeitgeber als Gegenleistung für die Arbeit erbringt. Dazu gehören Grundgehalt, Zulagen, variable Bestandteile wie Boni und Provisionen, Zuschläge sowie Sachbezüge wie Dienstwagen zur Privatnutzung. Maßgeblich ist, dass die Leistung im Zusammenhang mit der Beschäftigung steht.

Worin unterscheidet sich Entgelt von Preis, Gebühr und Beitrag?

Entgelt ist die Gegenleistung für eine konkrete Leistung im Austauschverhältnis. Der Preis ist die entgeltliche Gegenleistung beim Kauf. Eine Gebühr ist ein Entgelt für eine individuell zurechenbare öffentliche Leistung. Beiträge und Steuern sind keine Entgelte, da sie nicht als unmittelbare Gegenleistung für eine einzelne Leistung erhoben werden.

Ist eine Leistung ohne Geldzahlung dennoch entgeltlich?

Ja. Entgelt kann auch in Sachleistungen oder anderen Vorteilen bestehen. Auch Tauschverträge sind entgeltlich, da jede Partei eine Gegenleistung erbringt. Selbst die Bereitstellung von Daten oder Nutzungsrechten kann wirtschaftlich als Gegenwert ausgestaltet sein.

Wann ist Entgelt fällig und was bedeutet Zahlungsverzug?

Die Fälligkeit ergibt sich aus der Vereinbarung oder aus den Umständen des Vertrags. Fehlt eine Bestimmung, ist das Entgelt in der Regel bei Leistungserbringung fällig. Zahlungsverzug tritt ein, wenn trotz Fälligkeit nicht rechtzeitig gezahlt wird; die Folgen sind insbesondere Verzugszinsen und Ersatz von Verzugsschäden.

Dürfen Entgelte einseitig erhöht werden?

Einseitige Erhöhungen sind nur wirksam, wenn sie vertraglich vorgesehen und an transparente, sachliche Kriterien gebunden sind. Bei Dauerschuldverhältnissen kommen Anpassungsklauseln und Wertsicherung in Betracht, sofern sie klar geregelt und angemessen ausgestaltet sind.

Wie werden Sachbezüge bewertet?

Sachbezüge werden nach objektiven Maßstäben bewertet, etwa nach Marktpreisen oder pauschalen Bewertungsregeln. Die Bewertung ist relevant für Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge sowie für Ansprüche, die an das regelmäßige Entgelt anknüpfen.

Welche Rolle spielt das Entgelt bei Umsatzsteuer und Sozialversicherung?

Das Entgelt bildet die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer und bestimmt die Höhe der abzuführenden Steuer auf Umsätze. Im Arbeitsverhältnis ist das sozialversicherungspflichtige Entgelt Grundlage für die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.