Elterngeld Plus: Begriff, Zweck und Einordnung
Elterngeld Plus ist eine staatliche Geldleistung zur Unterstützung von Eltern nach der Geburt eines Kindes. Es ergänzt das System des Elterngeldes und ermöglicht, Erwerbstätigkeit in Teilzeit mit einer längeren, monatlich niedrigeren Leistung zu verbinden. Ziel ist die Absicherung des Lebensunterhalts in der frühen Familienphase und die Förderung einer partnerschaftlichen Aufteilung von Betreuung und Erwerbsarbeit.
Abgrenzung zum Basiselterngeld
Kernunterschiede
Während das Basiselterngeld auf einen kürzeren Bezugszeitraum mit höheren Monatsbeträgen ausgerichtet ist, verteilt Elterngeld Plus den finanziellen Ausgleich auf einen längeren Zeitraum mit entsprechend geringeren Monatsbeträgen. Ein Monat Basiselterngeld entspricht grundsätzlich zwei Monaten Elterngeld Plus.
Zielrichtung
Elterngeld Plus ist besonders auf Konstellationen mit Teilzeitarbeit nach der Geburt zugeschnitten. Es stärkt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und kann mit weiteren Bausteinen wie dem Partnerschaftsbonus kombiniert werden.
Anspruchsvoraussetzungen
Persönliche Voraussetzungen
Anspruchsberechtigt sind Elternteile, die ihr Kind nach der Geburt überwiegend selbst betreuen und mit dem Kind in einem Haushalt leben. Eine Erwerbstätigkeit ist möglich, sofern sie einen gesetzlich festgelegten Teilzeitumfang nicht überschreitet. Der Leistungsbezug setzt zudem voraus, dass der gewöhnliche Aufenthalt in einem relevanten Zuständigkeitsbereich liegt; grenzüberschreitende Sachverhalte werden nach speziellen Koordinierungsregeln beurteilt.
Wirtschaftliche Voraussetzungen
Die Leistung dient als Einkommensersatz. Sie knüpft an das Einkommen vor der Geburt an und berücksichtigt Erwerbseinkommen nach der Geburt durch Anrechnung. Für hohe Einkommen bestehen Ausschlussgrenzen, die sich nach dem zu berücksichtigenden Jahreseinkommen richten und für unterschiedliche Konstellationen (zum Beispiel Alleinerziehende oder Paare) unterschiedlich ausfallen können. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Geburt geltenden Regelungen.
Leistungsumfang und Berechnung
Grundprinzip der Berechnung
Die Höhe des Elterngeld Plus orientiert sich am individuell ermittelten Bemessungseinkommen vor der Geburt. Es handelt sich um eine prozentuale Einkommensersatzleistung. Bei Elterngeld Plus wird aus dem hypothetischen Basiselterngeld ein Monatsbetrag abgeleitet, der im Grundsatz etwa halb so hoch ausfällt, dafür aber doppelt so lange gezahlt werden kann. Erwerbseinkommen nach der Geburt mindert den Zahlbetrag durch Anrechnung.
Bemessungszeitraum
Für die Berechnung wird ein bestimmter Zeitraum vor der Geburt herangezogen. Besondere Lebenssituationen (zum Beispiel Zeiten mit Mutterschaftsleistungen oder schwangerschaftsbedingten Einkommenseinbußen) können bei der Ermittlung berücksichtigt werden. Maßgeblich ist das jeweils festgestellte bereinigte Einkommen, das nach anerkannten Grundsätzen ermittelt wird.
Bezugsdauer und Kombinationen
Bezugsrahmen
Elterngeld Plus kann für einen längeren Zeitraum als das Basiselterngeld bezogen werden. Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten Elterngeld Plus. Eltern können frei gestalten, ob und wie sie Basiselterngeld und Elterngeld Plus kombinieren.
Kombinationen und Umwandlungen
Monate mit Basiselterngeld und Elterngeld Plus lassen sich mischen. Die Umwandlung zwischen beiden Varianten ist grundsätzlich möglich, wobei die festgelegten Fristen und bereits geleistete Zahlungen zu berücksichtigen sind. Bei Mehrkindfamilien und besonderen Konstellationen gelten ergänzende Regeln zur Verteilung der Monate.
Partnerschaftsbonus
Voraussetzungen und Ziel
Der Partnerschaftsbonus gewährt zusätzliche Monate Elterngeld Plus, wenn beide Eltern in einem gesetzlich bestimmten Umfang gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. Diese Monate müssen zusammenhängend bezogen werden. Abweichungen von den Voraussetzungen können den Anspruch für die betroffenen Monate entfallen lassen. Der Bonus fördert eine parallele, partnerschaftliche Betreuung und Erwerbstätigkeit.
Teilzeitarbeit und Einkommensanrechnung
Zulässiger Arbeitsumfang
Während des Bezugs von Elterngeld Plus ist Erwerbstätigkeit innerhalb eines festgelegten Teilzeitkorridors zulässig. Der zulässige Umfang gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso wie für Selbstständige und wird in Wochenstunden bemessen.
Anrechnung von Einkommen
Erwerbseinkommen nach der Geburt wird auf das Elterngeld Plus angerechnet. Maßgeblich ist der Unterschied zwischen dem bereinigten Einkommen vor der Geburt und dem Einkommen im Bezugsmonat. Steigen die laufenden Einkünfte, kann sich der Zahlbetrag verringern. Ändern sich die Einkünfte, sind Korrekturen im Leistungsbezug möglich.
Sonderregelungen
Alleinerziehende
Alleinerziehende können Elterngeldmonate in einem erweiterten Umfang nutzen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Damit wird die alleinige Betreuungssituation berücksichtigt.
Geschwisterkonstellationen
Für Familien mit weiteren kleinen Kindern kann ein prozentualer Zuschlag gewährt werden, solange definierte Alters- oder Betreuungskonstellationen erfüllt sind. Der Zuschlag entfällt, sobald die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.
Mehrlingsgeburten
Bei Mehrlingsgeburten gelten besondere Regeln für die Leistungsbemessung und den Bezugsrahmen. Diese berücksichtigen die erhöhte Betreuungslage.
Verfahren, Fristen und Nachweise
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Elterngeldstelle am Wohnsitz. Zuständigkeitswechsel, etwa durch Umzug, werden nach den allgemeinen Verfahrensregeln behandelt.
Antrag und Fristen
Elterngeld Plus wird auf Antrag gewährt. Der Antrag kann rückwirkend nur für einen begrenzten Zeitraum berücksichtigt werden. Fristwahrende Antragstellung ist möglich; Nachweise und ergänzende Angaben können nachgereicht werden. Entscheidend ist die rechtzeitige Antragstellung in Bezug auf die gewünschten Bezugsmonate.
Nachweise und Mitwirkung
Für die Leistungsprüfung sind Unterlagen zum Einkommen vor und nach der Geburt, zur Erwerbstätigkeit, zum Wohnsitz und zur Betreuung erforderlich. Änderungen in den Verhältnissen sind der Elterngeldstelle mitzuteilen, damit Anpassungen vorgenommen werden können.
Zusammenspiel mit anderen Leistungen und steuerliche Einordnung
Mutterschaftsleistungen
Mutterschaftsleistungen werden auf das Elterngeld angerechnet und führen in den betroffenen Zeiträumen typischerweise zu einer Ruhens- oder Anrechnungslage. Dies wirkt sich auf die verfügbaren Monate und die Höhe des Elterngeld Plus aus.
Weitere Sozialleistungen
Das Elterngeld Plus kann mit anderen Leistungen zusammentreffen. Abhängig von der jeweiligen Leistung erfolgt Anrechnung oder Nebeneinanderbezug nach den dafür geltenden Koordinierungsregeln.
Steuerliche Behandlung
Elterngeld Plus ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Es beeinflusst damit den anzuwendenden Steuersatz auf andere zu versteuernde Einkünfte.
Grenzüberschreitende Sachverhalte
Koordinierung im EU-/EWR-Raum und der Schweiz
Bei grenzüberschreitenden Lebens- und Erwerbskonstellationen erfolgt eine Koordinierung nach internationalen Regeln. Wohnsitz, Beschäftigungsort und vorrangige Zuständigkeiten bestimmen, welcher Staat leistungspflichtig ist und wie Leistungen miteinander abgestimmt werden.
Aufenthaltstitel und Gleichstellung
Für Staatsangehörige außerhalb des EU-/EWR-Raums können besondere aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen gelten. Bestimmte Personengruppen sind gleichgestellt, sofern die gesetzlichen Gleichstellungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Änderungen, Rückforderungen und Rechtsschutz
Mitteilungspflichten
Änderungen bei Einkommen, Erwerbsumfang, Haushalts- und Betreuungssituation sowie beim Wohnsitz sind der Elterngeldstelle mitzuteilen. Dies ermöglicht eine fortlaufend zutreffende Leistungsbewilligung.
Anpassungen und Rückforderungen
Kommen Abweichungen zwischen Prognose und tatsächlichen Verhältnissen vor, können Neuberechnungen notwendig werden. Überzahlungen sind zu erstatten; Minderzahlungen können nachgezahlt werden.
Rechtsmittel
Gegen Entscheidungen der Elterngeldstelle stehen die allgemein vorgesehenen Rechtsbehelfe zur Verfügung. Fristen und Formerfordernisse richten sich nach den einschlägigen Verfahrensregeln.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Elterngeld Plus
Was unterscheidet Elterngeld Plus vom Basiselterngeld?
Elterngeld Plus verteilt den Leistungsanspruch auf einen längeren Zeitraum mit niedrigeren Monatsbeträgen; ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten Elterngeld Plus. Es ist besonders auf Teilzeiterwerbstätigkeit nach der Geburt ausgerichtet und kann mit dem Basiselterngeld kombiniert werden.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld Plus?
Anspruch hat, wer sein Kind nach der Geburt selbst betreut, mit ihm in einem Haushalt lebt, einen gewöhnlichen Aufenthalt im zuständigen Rechtsbereich hat und eine Erwerbstätigkeit nur in gesetzlich zulässigem Teilzeitumfang ausübt. Zusätzlich sind Einkommensgrenzen zu beachten.
Wie wirkt sich Teilzeitarbeit auf Elterngeld Plus aus?
Teilzeitarbeit ist bis zu einem festgelegten Stundenumfang zulässig. Einkommen aus Teilzeitarbeit nach der Geburt wird auf das Elterngeld Plus angerechnet, indem der Unterschied zum berechneten Einkommen vor der Geburt berücksichtigt wird. Steigt das Einkommen, sinkt in der Regel der Zahlbetrag.
Wie lange kann Elterngeld Plus bezogen werden und lässt es sich kombinieren?
Elterngeld Plus kann deutlich länger als Basiselterngeld bezogen werden. Eltern können Monate beider Varianten kombinieren. Umwandlungen sind möglich, wobei bereits bewilligte Monate und Fristen zu berücksichtigen sind.
Was ist der Partnerschaftsbonus?
Der Partnerschaftsbonus gewährt zusätzliche Elterngeld-Plus-Monate, wenn beide Eltern in einem definierten Zeitraum gleichzeitig in einem bestimmten Teilzeitkorridor arbeiten. Er dient der Förderung einer gleichzeitigen Betreuung und Erwerbstätigkeit beider Elternteile.
Welche Rolle spielen Mutterschaftsleistungen beim Elterngeld Plus?
Mutterschaftsleistungen werden auf Elterngeld angerechnet und beeinflussen die Höhe sowie den zeitlichen Zuschnitt des Elterngeldbezugs. In den Zeiträumen mit Mutterschaftsleistungen tritt regelmäßig eine Anrechnung oder ein Ruhen ein.
Gibt es Einkommensgrenzen beim Elterngeld Plus?
Ja. Für hohe Einkommen bestehen gesetzliche Grenzen, oberhalb derer kein Elterngeld gewährt wird. Die Höhe und Ausgestaltung dieser Grenzen können sich ändern und richten sich nach den zum Geburtszeitpunkt maßgeblichen Regelungen.