Begriff und Einordnung von ELSTER
ELSTER steht als Abkürzung für „Elektronische Steuererklärung“ und bezeichnet das gemeinsame Online-Portal der deutschen Steuerverwaltungen von Bund und Ländern. Über „Mein ELSTER“ können steuerlich relevante Daten elektronisch übermittelt, Bescheinigungsdaten abgerufen, Mitteilungen versendet und Informationen entgegengenommen werden. ELSTER ist keine private Plattform, sondern ein Verwaltungsangebot der Finanzverwaltung. Im rechtlichen Verständnis ist ELSTER die technische und organisatorische Infrastruktur für die elektronische Kommunikation im Steuerverwaltungsverfahren.
Abgrenzung zum allgemeinen Sprachgebrauch
Außerhalb des Steuerwesens bezeichnet „Elster“ einen Vogel. In diesem Kontext hat der Begriff keine Relevanz für das Steuerverwaltungsverfahren. Im hier behandelten Sinn ist stets das Verwaltungsportal der Steuerverwaltung gemeint.
Rechtliche Einordnung in das Verwaltungshandeln
Organisatorische Zuständigkeit
ELSTER wird von den deutschen Steuerverwaltungen betrieben. Die Verantwortung liegt bei den zuständigen öffentlichen Stellen der Länder in Zusammenarbeit mit dem Bund. Inhalte, Formulare und Verfahren richten sich nach den jeweils geltenden steuerlichen Regelungen und Verwaltungsanweisungen.
Rechtsnatur des Portals und Nutzungsbedingungen
ELSTER ist ein Verwaltungsangebot zur elektronischen Abwicklung steuerlicher Verfahren. Die Nutzung unterliegt veröffentlichten Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen der Betreiber. Diese legen unter anderem die Voraussetzungen der Registrierung, die zulässige Nutzung, die technische Verfügbarkeit und Haftungsgrenzen fest.
Elektronische Authentifizierung und Signatur
Zertifikatsdatei und Sicherheitsniveau
Die Identifizierung bei Mein ELSTER erfolgt regelmäßig über ein persönliches Zertifikat. Dieses elektronische Zertifikat dient der Authentifizierung und der Sicherung der Datenübermittlung. Je nach Verfahren kann die Übermittlung einer eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellte elektronische Formen erfordern, die durch die technische Ausgestaltung von ELSTER unterstützt werden.
Alternative Anmeldewege
Neben der Zertifikatsdatei bietet ELSTER weitere Anmeldeoptionen, etwa die Nutzung eines elektronischen Identitätsnachweises oder geeigneter Sicherungsmittel auf mobilen Endgeräten. Alle zulässigen Verfahren zielen darauf ab, die Identität nach anerkannten Sicherheitsanforderungen zu prüfen.
Übermittlung, Fristen und Nachweis
Technischer Versand und Empfangsnachweis
Nach der elektronischen Abgabe erstellt ELSTER ein Übertragungsprotokoll. Dieses enthält technische Angaben zum Versand, einen Identifikator (z. B. Transferticket) sowie Datum und Uhrzeit. Das Protokoll dient als Nachweis, dass Daten eingegangen sind. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs auf Seiten der Steuerverwaltung.
Fristwahrung durch elektronische Übermittlung
Fristen bleiben durch die elektronische Abgabe unberührt. Entscheidend ist, dass die Daten innerhalb der maßgeblichen Fristen elektronisch übermittelt und von der Empfangseinrichtung der Verwaltung angenommen werden. Zeitangaben richten sich nach den veröffentlichten Systemzeiten der Verwaltung.
Berichtigung, Rücknahme und Widerruf
Auch elektronisch übermittelte Erklärungen können nach den allgemeinen Regeln korrigiert, ergänzt oder zurückgenommen werden, soweit das Verwaltungsverfahren dies vorsieht. ELSTER stellt hierfür Funktionen zur Verfügung, die den elektronischen Eingang der entsprechenden Mitteilung dokumentieren.
Datenverarbeitung und Datenschutz
Verantwortliche Stelle und Zwecke
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt durch die jeweils zuständige Steuerverwaltung. Zweck ist die Durchführung des Steuerverfahrens, einschließlich Erhebung, Festsetzung, Vollzug und Kommunikation mit den Beteiligten.
Betroffenenrechte
Nutzende haben im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung und Löschung sowie auf Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen. Die Ausübung dieser Rechte richtet sich nach den veröffentlichten Hinweisen der Verwaltung.
Protokollierung, Aufbewahrung, Löschung
Zugriffe und Übermittlungen werden protokolliert, um Sicherheit, Nachvollziehbarkeit und Verfahrensdokumentation sicherzustellen. Aufbewahrungs- und Löschfristen orientieren sich an den Anforderungen des Steuerverfahrens und des Datenschutzes. Nach Ablauf der Fristen werden Daten entsprechend den festgelegten Verfahren gelöscht oder anonymisiert.
Vertretung, Rechteverwaltung und Organisation
Bevollmächtigung Dritter
ELSTER unterstützt die Vertretung durch Dritte. Rechte können so ausgestaltet werden, dass bevollmächtigte Personen Erklärungen übermitteln, Daten abrufen und Mitteilungen entgegennehmen. Die Vollmachtsverhältnisse werden in ELSTER technisch abgebildet und sind rechtlich dem jeweiligen Vertretungsverhältnis zugeordnet.
Organisationskonto und Rollen
Für Unternehmen, Vereine und andere Organisationen bietet ELSTER Konten mit differenzierten Rollen- und Rechtekonzepten. Dadurch lassen sich Zuständigkeiten für einzelne Verfahren und Mandate innerhalb einer Organisation steuern und dokumentieren.
Vorausgefüllte Daten und Abrufberechtigungen
Der Abruf bestimmter bei der Verwaltung vorliegender Daten (z. B. Bescheinigungsdaten) setzt eine Freischaltung voraus. ELSTER bildet die erforderlichen Einwilligungs- und Berechtigungsverfahren ab, damit nur die berechtigten Personen Zugriff auf die entsprechenden Daten erhalten.
Schnittstellen, Drittsoftware und Interoperabilität
Technische Bibliotheken und Spezifikationen
Die Finanzverwaltung stellt technische Spezifikationen und Bibliotheken bereit, über die Drittsoftware Erklärungen kompatibel zu ELSTER übermitteln kann. Softwareanbieter müssen die vorgegebenen Formate und Prüfregeln einhalten, damit die Verwaltung die Daten verarbeiten kann.
Störungen, Wartung und Haftung
Die Verfügbarkeit von ELSTER kann durch Wartungen und unvorhergesehene Störungen eingeschränkt sein. Die Betreiber informieren über geplante Unterbrechungen und technische Hinweise. Haftungsfragen richten sich nach den allgemeinen Grundsätzen für öffentliche Angebote.
Bescheide, Mitteilungen und Bekanntgabe
Elektronische Bereitstellung
ELSTER stellt Daten und Dokumente elektronisch bereit, etwa Berechnungen, Mitteilungen und Auswertungen. Der rechtliche Bekanntgabeakt kann, je nach Verfahren, weiterhin in Papierform oder in anderer festgelegter Form erfolgen. Elektronisch bereitgestellte Inhalte in ELSTER dienen der schnellen Information und der sicheren Übermittlung.
Rechtsbehelfe in elektronischer Form
Rechtsbehelfe können auf elektronischem Weg übermittelt werden, wenn das Verfahren dies vorsieht. ELSTER dokumentiert den Eingang und stellt eine technische Bestätigung bereit, die den Zeitpunkt der Übermittlung ausweist.
Marken- und Bezeichnungsrecht
Schutz von Name und Logo
„ELSTER“ ist als Bezeichnung und in grafischer Form geschützt. Die Verwendung von Namen, Logos und Gestaltungselementen ist nur in dem Umfang zulässig, den die Rechteinhaber gestattet haben. Eine irreführende Nutzung oder Nachahmung ist unzulässig.
Nutzung durch Dritte
Dritte, insbesondere Softwareanbieter, dürfen auf die Kompatibilität mit ELSTER hinweisen, soweit dies sachlich richtig und nicht irreführend geschieht. Die Verwendung der offiziellen Kennzeichen erfordert die entsprechende Berechtigung.
Barrierefreiheit und Gleichbehandlung
Anforderungen an öffentliche Stellen
Als digitales Angebot einer öffentlichen Stelle unterliegt ELSTER Anforderungen zur barrierefreien Gestaltung. Dazu zählen zugängliche Navigation, alternative Darstellungen für assistive Technologien und klare Sprache, soweit mit den Fachanforderungen vereinbar.
Sprachliche und inhaltliche Verständlichkeit
Die bereitgestellten Formulare und Hilfetexte orientieren sich an der Verständlichkeit für unterschiedliche Nutzendengruppen. Fachbegriffe werden nach Möglichkeit erläutert, ohne die notwendige Präzision im Steuerverfahren zu verlieren.
Elektronische Abgabepflichten und Aufbewahrung
Elektronische Abgabe für bestimmte Gruppen
Für einzelne Personengruppen und Erklärungsarten ist die elektronische Übermittlung vorgesehen. ELSTER bildet die hierfür erforderlichen Datenformate und Prüfungen ab, damit die Abgabe dem vorgesehenen Verfahren entspricht.
Nachweise und Belege
Nachweise können in elektronischer Form übermittelt oder nachgereicht werden, sofern das Verfahren dies vorsieht. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen richtet sich nach den allgemeinen Regelungen und ist unabhängig vom Übermittlungsweg.
Historische Entwicklung und aktuelle Ausprägungen
Von Desktop-Anwendungen zu Webportal
ELSTER hat sich von einer lokalen Anwendungssoftware zu einem webbasierten Portal („Mein ELSTER“) entwickelt. Dies erleichtert die zentralisierte Pflege von Formularen, Plausibilitäten und technischen Sicherheitsstandards.
Mobile Nutzung
ELSTER unterstützt mobile Endgeräte und bietet ergänzende Apps zur sicheren Verwahrung von Zugangsmitteln. Die mobile Nutzung unterliegt denselben rechtlichen Maßstäben wie die Nutzung am Desktop.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu ELSTER
Was bedeutet ELSTER im rechtlichen Sinn?
ELSTER ist das elektronische Portal der Steuerverwaltungen für die Abwicklung steuerlicher Verfahren. Es stellt die rechtlich anerkannte technische Infrastruktur für die elektronische Übermittlung, den Empfang und die Dokumentation steuerlich relevanter Daten bereit.
Wer ist für ELSTER verantwortlich?
Die Verantwortlichkeit liegt bei den deutschen Steuerverwaltungen von Bund und Ländern. Diese betreiben das Portal, legen die fachlichen Inhalte fest und sind für Datenschutz, Sicherheit und Verfahrensabläufe zuständig.
Welche Beweiskraft hat die elektronische Übermittlungsbestätigung?
Das von ELSTER erzeugte Übertragungsprotokoll dokumentiert den Eingang von Daten bei der Verwaltung mit Datum und Uhrzeit. Es dient als Nachweis der elektronischen Übermittlung und kann im Streitfall zur Klärung des Zugangszeitpunkts herangezogen werden.
Ist die elektronische Abgabe über ELSTER verpflichtend?
Für bestimmte Erklärungen und Personengruppen ist die elektronische Übermittlung vorgesehen. Der Umfang der Verpflichtung richtet sich nach den jeweils geltenden Vorgaben des Steuerverfahrens.
Wie wird die Identität bei ELSTER rechtlich abgesichert?
Die Identifizierung erfolgt über anerkannte elektronische Verfahren, insbesondere Zertifikate und weitere sichere Anmeldeoptionen. Diese Verfahren stellen sicher, dass nur berechtigte Personen Erklärungen abgeben und Daten abrufen.
Haben elektronisch bereitgestellte Dokumente dieselbe Wirksamkeit wie Papierdokumente?
Elektronisch bereitgestellte Informationen in ELSTER dienen der sicheren und schnellen Bereitstellung. Ob die rechtliche Wirksamkeit an die elektronische Bereitstellung oder an eine andere Form der Bekanntgabe anknüpft, hängt vom jeweiligen Verfahren ab.
Kann eine über ELSTER abgegebene Erklärung berichtigt oder widerrufen werden?
Elektronisch abgegebene Erklärungen können nach den allgemeinen Regeln des Steuerverfahrens berichtigt, ergänzt oder zurückgenommen werden. ELSTER unterstützt die elektronische Übermittlung der entsprechenden Mitteilungen und dokumentiert den Eingang.