Legal Lexikon

Wiki»Legal Lexikon»Verkehrsrecht»Elektroscooter

Elektroscooter


Begriff und rechtliche Einordnung des Elektroscooters

Ein Elektroscooter, auch als E-Scooter oder Elektro-Tretroller bezeichnet, ist ein elektrisch angetriebenes Kleinfahrzeug mit zwei Rädern, das zur individuellen Mobilität im öffentlichen Straßenverkehr genutzt wird. Die zunehmende Verbreitung von Elektroscootern im urbanen Raum wirft zahlreiche rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Zulassung, Nutzung, Haftung und Verkehrsvorschriften auf. Dieser Artikel beleuchtet die umfassenden rechtlichen Rahmenbedingungen von Elektroscootern in Deutschland und erläutert die wichtigsten Regelungen, die sowohl Nutzerinnen und Nutzer als auch Betreiber und Hersteller beachten müssen.


Gesetzliche Grundlagen für Elektroscooter

Definition nach deutschem Recht

Im rechtlichen Sinne sind Elektroscooter Kleinstfahrzeuge mit elektrischem Antrieb im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), die seit dem 15. Juni 2019 in Deutschland Gültigkeit hat. Die eKFV definiert Elektroscooter als Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 bis 20 km/h, einem elektrischen Antriebsmotor sowie einer Lenk- oder Haltestange. Elektroscooter erfüllen damit nicht die Voraussetzungen eines Kraftfahrzeugs im klassischen Sinne, sondern sind einer eigenen Fahrzeugklasse zugeordnet.

Zentrale Vorschriften der eKFV:

  • §1 eKFV: Geltungsbereich und Begriffsbestimmung von Elektrokleinstfahrzeugen.
  • §3 eKFV: Technische Mindestanforderungen, darunter zwei voneinander unabhängige Bremsen und eine Beleuchtungsanlage.
  • §4 eKFV: Versicherungspflicht und Kennzeichen.
  • §6 eKFV: Verkehrsregeln für Elektrokleinstfahrzeuge.

Abgrenzung zu anderen Fahrzeugarten

Die Abgrenzung zu Fahrrädern, Pedelecs oder Motorrädern erfolgt über die bauliche Ausgestaltung und die maximal zulässige Geschwindigkeit. Elektroscooter dürfen demnach keine Sitzgelegenheit für den Fahrer bieten, was eine klare Trennung zu Elektro-Mopeds und -Rollern ermöglicht.


Zulassung und Betriebserlaubnis

Anforderungen an die Betriebserlaubnis

Elektroscooter benötigen eine Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Dies gewährleistet, dass die Fahrzeuge den technischen Mindeststandards der eKFV entsprechen. Ein Betrieb ohne diese Erlaubnis führt zum Erlöschen des Versicherungsschutzes und ist bußgeldbewehrt.

Versicherungskennzeichen

Jeder Elektroscooter im Bereich von 6 bis 20 km/h unterliegt der Versicherungspflicht. Nutzerinnen und Nutzer müssen ein gültiges, jährlich wechselndes Versicherungskennzeichen (Plakette) sichtbar am Fahrzeug anbringen. Fehlt diese, drohen Geldbußen und im Schadensfall Regressforderungen der Versicherer.


Anforderungen an Fahrerinnen und Fahrer

Mindestalter und Fahrerlaubnis

Für das Fahren eines Elektroscooters gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Es ist kein Mofa- oder anderer Führerschein erforderlich. Für Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von unter 6 km/h besteht keine Altersbeschränkung.

Promillegrenzen und Fahrtauglichkeit

Die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer:innen finden Anwendung (0,5 Promille-Grenze, 0,3 Promille bei Ausfallerscheinungen, 0,0 Promille für Fahranfänger:innen in der Probezeit und unter 21 Jahren). Verstöße werden mit Bußgeldern, Fahrverboten und Punkten im Fahreignungsregister geahndet.


Verkehrsregeln für Elektroscooter

Benutzungspflicht von Infrastruktur

Elektroscooter dürfen ausschließlich Radwege und Radfahrstreifen benutzen. Erst wenn diese fehlen, ist das Ausweichen auf die Fahrbahn erlaubt. Gehwege und Fußgängerzonen sind grundsätzlich tabu, sofern dies nicht durch entsprechende Beschilderung ausdrücklich erlaubt ist (§10 eKFV).

Mitnahme von Personen und Gepäck

Das Mitführen von weiteren Personen ist untersagt. Ebenso dürfen nur kleinere Gepäckstücke mitgeführt werden, die die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.

Parkregeln und Abstellen

Elektroscooter dürfen auf Gehwegen abgestellt werden, solange sie den Fußverkehr nicht behindern. Städte und Gemeinden können weitergehende Parkverbote durch Satzungen erlassen. Verstöße führen zur kostenpflichtigen Entfernung und Bußgeldern.


Haftung und Versicherung

Haftungsfragen bei Unfällen

Im Schadensfall haften Nutzerinnen und Nutzer von Elektroscootern für von ihnen verursachte Schäden persönlich. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Sach- und Personenschäden Dritter ab, Eigen- und Diebstahlschäden sind davon nicht umfasst.

Versicherungsschutz und Obliegenheiten

Wird ein Elektroscooter ohne gültiges Versicherungskennzeichen gefahren, erlischt der Versicherungsschutz und es drohen strafrechtliche Konsequenzen gemäß Pflichtversicherungsgesetz (PflVG).


Technische Anforderungen und Betriebssicherheit

Ausstattungspflichten

Die eKFV schreibt folgende Mindestausstattungen für Elektroscooter vor:

  • Zwei voneinander unabhängige Bremsen
  • Beleuchtung vorne und hinten
  • Seitliche Reflexionen
  • Klingel oder akustisches Warnsignal
  • Bauartgenehmigung durch das KBA

Das Fahren ohne entsprechende technische Ausrüstung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.


Bußgelder und Sanktionen

Für Verstöße gegen die eKFV und die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht der Bußgeldkatalog zahlreiche Sanktionen vor, beispielweise:

  • Fahren ohne Versicherungsschutz: bis zu 40 €
  • Fahren auf Gehwegen: 15 bis 30 €
  • Nächtliches Fahren ohne Licht: 20 €

Wiederholte Verstöße können Fahrverbote und Punkte in Flensburg zur Folge haben.


Elektroscooter im internationalen Vergleich

Europäische Staaten regeln die Nutzung von Elektroscootern unterschiedlich. Während in Frankreich das Mindestalter 12 Jahre und in Spanien 15 Jahre beträgt, sind die Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen oftmals vergleichbar. Auch die Versicherungspflicht variiert, wodurch Nutzerinnen und Nutzer im Ausland stets die jeweiligen Vorgaben beachten sollten.


Aktuelle Rechtsprechung und Ausblick

Gerichte befassen sich regelmäßig mit Fragen rund um Elektroscooter, insbesondere bei der Abgrenzung zur Ordnungswidrigkeit, bei Haftungsfällen oder bei Streitigkeiten über Bußgeldbescheide. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden infolge der technischen Entwicklung und zunehmenden Marktdurchdringung laufend angepasst.


Fazit

Der rechtliche Rahmen für Elektroscooter in Deutschland wird im Wesentlichen durch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, das Pflichtversicherungsgesetz, die Straßenverkehrsordnung und begleitende Verwaltungsvorschriften festgelegt. Wer Elektroscooter nutzt oder bereitstellt, ist verpflichtet, die umfangreichen Vorgaben zu beachten, um Sanktionen, Haftungsfälle oder den Verlust des Versicherungsschutzes zu vermeiden. Die dynamische Entwicklung dieses Mobilitätssegments macht eine regelmäßige Überprüfung der geltenden Vorschriften erforderlich.

Häufig gestellte Fragen

Benötige ich für das Fahren eines Elektroscooters eine Haftpflichtversicherung?

Für das Fahren eines Elektroscooters im öffentlichen Straßenverkehr ist in Deutschland zwingend eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die Dritten durch die Nutzung des Fahrzeugs zugefügt werden, beispielsweise bei einem Unfall. Die Versicherungspflicht gilt für alle Elektroscooter, die eine maximale Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h erreichen und von einem Motor unterstützt werden. Der Nachweis der Versicherung erfolgt durch eine kleine, jährlich wechselnde Versicherungsplakette, die gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden muss. Wer ohne eine solche gültige Haftpflichtversicherung einen Elektroscooter im Straßenverkehr nutzt, begeht eine Straftat und muss mit empfindlichen Bußgeldern sowie im Falle eines Unfalls mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen, da sämtliche Schadensersatzforderungen aus eigener Tasche gezahlt werden müssen.

Ab welchem Alter darf ich rechtlich gesehen einen Elektroscooter fahren?

Das Mindestalter für das legale Fahren eines Elektroscooters beträgt in Deutschland 14 Jahre. Diese Altersregelung gilt unabhängig davon, ob der Elektroscooter privat besessen oder im Rahmen eines Verleihsystems genutzt wird. Ein Führerschein oder eine Mofaprüfbescheinigung ist für das Führen eines Elektroscooters nicht erforderlich. Wer jedoch jünger als 14 Jahre ist, darf im öffentlichen Straßenverkehr keinen Elektroscooter benutzen. Das Überschreiten dieser Altersgrenze wird als Ordnungswidrigkeit geahndet und kann sowohl für den minderjährigen Fahrer als auch für die Erziehungsberechtigten rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Auf welchen Verkehrsflächen darf ich mit einem Elektroscooter fahren?

Elektroscooter sind gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Deutschland vorrangig auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen zu benutzen. Ihre Nutzung auf Gehwegen, in Fußgängerzonen oder auf Autobahnen ist untersagt und wird als Ordnungswidrigkeit gesehen, da hierdurch die Sicherheit von Fußgängern gefährdet wird. Falls kein Radweg vorhanden ist, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Zusätzlich können Kommunen in bestimmten Bereichen oder Zonen Sonderregelungen erlassen, die die Nutzung einschränken oder erweitern. Es ist ratsam, sich vor Ort über spezifische Regelungen zu informieren, da Verstöße zu Bußgeldern führen können und im Schadensfall Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben.

Gibt es eine Helmpflicht für Elektroscooter-Fahrer?

Aktuell besteht in Deutschland keine gesetzliche Helmpflicht für Fahrer von Elektroscootern, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 20 km/h nicht überschreitet. Gleichwohl wird das Tragen eines Helmes von Unfallforschern und Versicherern nachdrücklich empfohlen, da Elektroscooter-Fahrer bei Unfällen besonders gefährdet sind. Handelt es sich jedoch um Fahrzeuge mit einer höheren Endgeschwindigkeit, können abweichende Vorschriften gelten, insbesondere im Bereich der Sondergenehmigungen oder für sogenannte „schnelle“ Modelle. Im privaten Bereich oder auf nicht-öffentlichen Grundstücken können darüber hinaus individuelle Regelungen greifen, die von Arbeitgebern, Veranstaltern oder Vermietern aufgestellt wurden.

Wie verhält es sich mit der Promillegrenze beim Fahren eines Elektroscooters?

Für Elektroscooter-Fahrer gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Der erlaubte Grenzwert liegt bei 0,5 Promille. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Bei Überschreiten der 0,5-Promille-Grenze drohen Bußgelder, Führerscheinmaßnahmen und im Falle einer Gefährdung des Straßenverkehrs sogar strafrechtliche Konsequenzen bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Da Elektroscooter als Kraftfahrzeuge eingestuft werden, werden Alkoholvergehen beim Fahren eines E-Scooters auch im Fahreignungsregister dokumentiert und können zu fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen für sämtliche Kraftfahrzeuge führen.

Welche technischen Anforderungen muss ein Elektroscooter erfüllen, um für den Straßenverkehr zugelassen zu werden?

Ein Elektroscooter muss für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören eine maximale bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und eine Nenndauerleistung von höchstens 500 Watt (beziehungsweise 1400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen). Weiterhin sind eine funktionsfähige Lenk- oder Haltestange, zwei voneinander unabhängige Bremsen, eine Beleuchtungsanlage mit Vorder- und Rückleuchte, seitliche Reflektoren sowie eine Klingel vorgeschrieben. Der Elektroscooter muss zudem über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) verfügen. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, darf der Elektroscooter nicht auf öffentlichen Straßen genutzt werden, und es droht ein Bußgeld. Auch haftet der Fahrer im Schadensfall möglicherweise persönlich.

Wer haftet bei einem Unfall mit einem Elektroscooter?

Im Schadensfall gilt grundsätzlich das Prinzip der Halterhaftung, das heißt, der Halter des Elektroscooters haftet für die durch den Betrieb des Fahrzeugs verursachten Schäden. Wurde der Unfall durch den Fahrer verschuldet oder grob fahrlässig verursacht, kann auch dessen persönliche Haftung eintreten. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung übernimmt die Versicherung die Regulierung von Schäden an Dritten. Hat jedoch der Fahrer den Elektroscooter verbotswidrig, zum Beispiel ohne Betriebserlaubnis oder Versicherungsschutz, genutzt, kann der Versicherungsschutz entfallen und der Fahrer muss für sämtliche Schäden persönlich aufkommen. Bei Personenschäden oder schwerwiegenden Verkehrsunfällen können darüber hinaus strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden.