Elektroscooter: Begriff, Einordnung und rechtlicher Rahmen
Elektroscooter sind elektrisch angetriebene Tretroller mit Lenkstange, die für den Straßenverkehr konzipiert sind. In Deutschland fallen sie in die Kategorie der sogenannten kleinen Elektrofahrzeuge. Der rechtliche Rahmen bestimmt, unter welchen technischen, versicherungsrechtlichen und verkehrsbezogenen Voraussetzungen sie am öffentlichen Verkehr teilnehmen dürfen.
Begriff und Abgrenzung
Als Elektroscooter gelten Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb, Haltestange/Lenker und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von regelmäßig bis zu 20 km/h. Sie unterscheiden sich von:
- Pedelecs/E-Bikes: Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung, die überwiegend durch Muskelkraft bewegt werden und rechtlich anders behandelt werden.
- Mofas/Kleinkrafträdern: Kraftfahrzeuge mit Sitz, häufig höherer Geschwindigkeit und abweichenden Anforderungen an Führerschein, Zulassung und Helm.
- Selbstbalancierenden Boards (z. B. Hoverboards): Geräte ohne Lenkstange; für den öffentlichen Verkehrsraum grundsätzlich nicht zugelassen.
Zulassungsvoraussetzungen und Inbetriebnahme
Typgenehmigung und technische Anforderungen
Für den Betrieb im öffentlichen Verkehrsraum benötigen Elektroscooter eine amtlich anerkannte Betriebserlaubnis. Diese setzt unter anderem voraus:
- Begrenzte Höchstgeschwindigkeit (in Deutschland regelmäßig bis zu 20 km/h).
- Wirksame Bremsen (zwei unabhängig voneinander wirkende Bremssysteme).
- Beleuchtung nach verkehrsrechtlichen Vorgaben (weißer Scheinwerfer vorne, rotes Rücklicht sowie reflektierende Einrichtungen).
- Akustisches Warnsignal (z. B. Klingel).
- Lenkstange/Lenker; eine Sitzgelegenheit ist bei Elektroscootern üblicherweise nicht vorgesehen.
Ohne gültige Betriebserlaubnis ist die Teilnahme am öffentlichen Verkehr unzulässig.
Versicherung und Kennzeichnung
Für Elektroscooter besteht eine Haftpflichtversicherungspflicht. Der Nachweis erfolgt durch eine spezielle, jährlich wechselnde Versicherungsplakette. Eine Zulassung bei der Zulassungsstelle und eine Kfz-Steuer fallen für Elektroscooter nicht an. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Dritten zugefügt werden; eigene Personenschäden des Fahrenden sind davon in der Regel nicht umfasst.
Teilnahme am Straßenverkehr
Zulässige Verkehrsflächen
Elektroscooter nutzen vorrangig Radwege, Radfahrstreifen und Schutzstreifen. Fehlen solche Verkehrsflächen, ist die Fahrbahn zu benutzen. Gehwege sowie Fußgängerzonen sind grundsätzlich tabu, es sei denn, eine entsprechende Freigabe ist durch Verkehrszeichen ausdrücklich angeordnet.
Mindestalter und Berechtigung
Das Mindestalter für das Führen von Elektroscootern im öffentlichen Verkehrsraum beträgt in Deutschland 14 Jahre. Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Die eigenständige Teilnahme am Straßenverkehr setzt jedoch voraus, dass die allgemeinen Verkehrsregeln beherrscht werden.
Fahrweise und allgemeine Regeln
Für Elektroscooter gelten im Grundsatz die für den Radverkehr maßgeblichen Verkehrsregeln, soweit spezielle Vorschriften nichts Abweichendes bestimmen. Dazu zählen unter anderem das Beachten der Fahrtrichtung, die Nutzung der vorgesehenen Verkehrsflächen und das Einhalten der zulässigen Geschwindigkeit. Elektroscooter sind für die Beförderung einer einzelnen Person ausgelegt; die Mitnahme weiterer Personen ist unzulässig. Die Nutzung von Mobiltelefonen oder anderen elektronischen Geräten, die in der Hand gehalten werden, ist während der Fahrt verboten.
Alkohol- und Drogeneinfluss
Elektroscooter werden in Deutschland hinsichtlich Alkohol- und Drogeneinfluss wie Kraftfahrzeuge behandelt. Bereits geringe Blutalkoholkonzentrationen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden; ab höheren Werten kommt eine Straftat in Betracht. Bei Fahranfängerinnen und Fahranfängern in der Probezeit sowie Personen unter 21 Jahren gilt eine Null-Promille-Grenze. Verstöße können zu Geldbußen, Punkten und fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen führen.
Haftung, Sanktionen und Rechtsfolgen
Zivilrechtliche Haftung
Bei Unfällen mit Personen- oder Sachschäden haftet grundsätzlich die fahrende Person nach den allgemeinen Haftungsregeln. Die Haftpflichtversicherung des Elektroscooters übernimmt berechtigte Schadensersatzforderungen Dritter im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes. Bei Minderjährigen richtet sich die Verantwortlichkeit nach den zivilrechtlichen Grundsätzen zur Deliktsfähigkeit; eine bestehende Versicherung bleibt hiervon unberührt.
Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände
Typische Verstöße sind die Nutzung nicht zugelassener Elektroscooter, das Fahren ohne gültige Versicherungsplakette, das Befahren unzulässiger Flächen (z. B. Gehwege), das Fahren zu zweit, technische Manipulationen (Tuning) oder Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Je nach Schwere drohen Verwarngelder, Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister, die Untersagung der Weiterfahrt sowie in gravierenden Fällen strafrechtliche Konsequenzen. Technische Veränderungen, die die Höchstgeschwindigkeit erhöhen oder Sicherheitseinrichtungen beeinträchtigen, können dazu führen, dass das Fahrzeug rechtlich als anderes Kraftfahrzeug eingestuft wird, wodurch weitere Erlaubnisse erforderlich wären.
Besonderheiten bei Miet-Elektroscootern
Nutzungsverhältnis und Verantwortlichkeiten
Miet-Elektroscooter werden in der Regel per App genutzt. Vertragspartnerin ist die anbietende Betreiberin; fahrzeugbezogene Pflichten treffen während der Nutzung die fahrende Person als Führerin oder Führer des Fahrzeugs. Dazu gehört insbesondere die Einhaltung der Verkehrsregeln sowie der technischen und versicherungsrechtlichen Vorgaben. Etwaige Selbstbeteiligungen und Haftungsregelungen ergeben sich aus den Nutzungsbedingungen.
Kommunale Regelungen und Abstellpraxis
Kommunen können die Nutzung und das Abstellen von Miet-Elektroscootern im öffentlichen Raum näher regeln. Häufig bestehen Vorgaben zu Abstellflächen, Parkverboten in sensiblen Bereichen, Höchstzahlen je Gebiet oder zeitlichen Beschränkungen (z. B. nächtliche Betriebsruhe). Ein regelwidrig abgestellter Elektroscooter kann im Einzelfall entfernt werden; etwaige Kosten können den Verantwortlichen auferlegt werden.
Technische Veränderungen und Tuning
Rechtliche Auswirkungen von Modifikationen
Das Verändern der Bauart, insbesondere das Aufheben der Geschwindigkeitsbegrenzung oder das Entfernen sicherheitsrelevanter Bauteile, lässt die Betriebserlaubnis regelmäßig erlöschen. Die Nutzung eines derart veränderten Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum gilt als Fahren ohne vorschriftsmäßige Zulassung und ohne Versicherungsschutz, mit entsprechenden ordnungswidrigkeits- und strafrechtlichen Folgen.
Mitnahme und Parken
Parken im öffentlichen Raum
Elektroscooter dürfen im Rahmen des Gemeingebrauchs abgestellt werden, sofern dadurch keine Verkehrsflächen blockiert oder andere Verkehrsteilnehmende behindert werden. Kommunale Sonderregeln, etwa ausgewiesene Abstellzonen oder Verbotsbereiche, sind zu beachten. Für das Abstellen auf Privatflächen ist die Zustimmung der Berechtigten erforderlich.
Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln
Die Mitnahme in Bus und Bahn richtet sich nach den Beförderungsbedingungen der jeweiligen Verkehrsunternehmen. Manche Betreiber gestatten zusammengeklappte Elektroscooter als Handgepäck, andere verlangen eine gesonderte Regelung oder schließen die Mitnahme aus. Ein allgemeiner Rechtsanspruch auf Mitnahme besteht nicht.
Datenschutz und Telemetrie
Datenverarbeitung bei Mietangeboten
Miet-Elektroscooter erfassen regelmäßig Standort-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten. Diese Datenverarbeitung dient der Bereitstellung, Abrechnung, Sicherheit und Wartung des Angebots. Rechtsgrundlagen, Zwecke, Speicherfristen und Empfängerinnen bzw. Empfänger der Daten ergeben sich aus den jeweiligen Datenschutzhinweisen der Anbieterinnen. Betroffene Personen verfügen über Auskunfts-, Berichtigungs- und weitere Rechte nach dem Datenschutzrecht.
Internationaler Überblick
Abweichende Regelungen im Ausland
In Europa bestehen unterschiedliche Vorgaben zu Höchstgeschwindigkeiten, Altersgrenzen, Helm- und Versicherungspflichten sowie zur Nutzung von Gehwegen und Radwegen. Auch die Zulassungsvoraussetzungen und technischen Standards variieren. Für grenzüberschreitende Nutzung gelten die lokalen Bestimmungen des jeweiligen Landes.
Entwicklung der Rechtslage
Einführung und Etablierung
Elektroscooter sind in Deutschland seit einigen Jahren rechtlich verankert. Die Einführung eines speziellen Regelwerks hat die Anforderungen an Technik, Versicherung und Verkehrsteilnahme abschließend bestimmt. Seitdem wurden lokale Konzepte zur Integration in den Stadtverkehr, insbesondere im Zusammenhang mit Sharing-Angeboten, schrittweise ausgebaut und präzisiert.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Elektroscootern
Benötigen Elektroscooter eine Anmeldung bei der Zulassungsstelle?
Nein. Elektroscooter werden nicht bei der Zulassungsstelle angemeldet. Erforderlich sind eine gültige Betriebserlaubnis sowie eine Haftpflichtversicherung, die durch eine Versicherungsplakette nachgewiesen wird.
Wo dürfen Elektroscooter fahren?
Elektroscooter benutzen vorrangig Radwege, Radfahrstreifen und Schutzstreifen. Fehlt eine solche Infrastruktur, ist die Fahrbahn zu nutzen. Gehwege und Fußgängerzonen sind nur bei ausdrücklicher Freigabe erlaubt.
Gibt es eine Helmpflicht?
Für Elektroscooter mit der in Deutschland üblichen Höchstgeschwindigkeit besteht keine allgemeine Helmpflicht. Unberührt bleiben abweichende Regelungen in anderen Ländern oder für andere Fahrzeugkategorien.
Welches Mindestalter gilt und ist ein Führerschein erforderlich?
Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
Welche Versicherung ist vorgeschrieben?
Vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung, die Schäden Dritter abdeckt. Der Nachweis erfolgt durch eine Versicherungsplakette am Fahrzeug. Eigene Personenschäden des Fahrenden sind nicht Bestandteil dieser Pflichtversicherung.
Welche Folgen hat Alkohol am Lenker eines Elektroscooters?
Es gelten die für Kraftfahrzeuge maßgeblichen Grenzwerte. Ab bestimmten Werten drohen Bußgelder, Punkte und fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen; bei höheren Werten kann eine Straftat vorliegen. Für unter 21-Jährige und Personen in der Probezeit gilt die Null-Promille-Grenze.
Dürfen zwei Personen auf einem Elektroscooter mitfahren?
Nein. Elektroscooter sind für die Beförderung einer einzelnen Person ausgelegt; die Mitnahme weiterer Personen ist unzulässig.