Elektrokleinstfahrzeuge

Elektrokleinstfahrzeuge: Begriff, Einordnung und rechtlicher Rahmen

Elektrokleinstfahrzeuge sind kleine, elektrisch angetriebene Fahrzeuge für eine Person, die eine begrenzte bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit erreichen und mit einer Lenk- oder Haltestange ausgestattet sind. Typisch sind Elektrotretroller („E‑Scooter“) sowie bestimmte selbstbalancierende Fahrzeuge mit Halte- oder Lenkstange. Sie sind eigenständige Fahrzeugkategorie und werden rechtlich weder wie Fahrräder noch wie klassische Kraftfahrzeuge mit Kennzeichenpflicht und Zulassung beim Straßenverkehrsamt behandelt.

Abgrenzung zu anderen Fahrzeugarten

Von Fahrrädern und Pedelecs unterscheiden sich Elektrokleinstfahrzeuge insbesondere durch den ausschließlich elektrischen Antrieb ohne Pedalunterstützung. Von Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern sind sie durch geringere Maximalgeschwindigkeit, reduzierte technische Anforderungen und abweichende Nutzungsvorschriften abgegrenzt. Geräte ohne Lenk- oder Haltestange, etwa Hoverboards, E‑Skateboards oder Monowheels, gelten nicht als Elektrokleinstfahrzeuge und sind im öffentlichen Verkehrsraum in der Regel nicht zugelassen.

Technische Merkmale und Zulassungsvoraussetzungen

Wesentliche technische Anforderungen

  • Begrenzte bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (typischerweise bis 20 km/h).
  • Lenk- oder Haltestange zur sicheren Führung.
  • Zwei voneinander unabhängige Bremsen.
  • Vorgeschriebene lichttechnische Einrichtung (Front- und Rückleuchte) und Rückstrahler.
  • Klingel oder Glocke als akustisches Warnsignal.
  • Eindeutige Fahrzeug-Identifikation am Gerät.

Die genaue technische Ausgestaltung wird über eine allgemeine Betriebserlaubnis oder Typgenehmigung abgedeckt, die der Hersteller für das konkrete Modell erwirbt. Auf dieser Grundlage dürfen die Fahrzeuge am öffentlichen Verkehr teilnehmen.

Betriebserlaubnis und Nachweise

Elektrokleinstfahrzeuge benötigen eine gültige Betriebserlaubnis. Diese ist fahrzeugbezogen und baut auf der Typgenehmigung des Herstellers auf. Der Nachweis erfolgt gegenüber der Haftpflichtversicherung und im Bedarfsfall gegenüber Behörden, etwa durch Dokumente des Herstellers. Die Fahrzeuge werden nicht bei einer Zulassungsstelle registriert; stattdessen wird die Versicherung über eine sichtbare Versicherungsplakette am Fahrzeug kenntlich gemacht.

Umbauten und deren Folgen

Änderungen, die Leistung, Geschwindigkeit oder sicherheitsrelevante Bauteile betreffen, können die Betriebserlaubnis entfallen lassen. Das kann versicherungs- und haftungsrechtliche Folgen haben und die Teilnahme am Straßenverkehr unzulässig machen.

Teilnahme am Straßenverkehr

Fahrflächen und Vorrangregeln

  • Nutzung grundsätzlich auf Radwegen, Radfahrstreifen und Schutzstreifen.
  • Fehlen entsprechende Radverkehrsflächen, ist die Fahrbahn zu benutzen.
  • Gehwege sind für Elektrokleinstfahrzeuge nicht vorgesehen, es sei denn, eine örtliche Freigabe ist ausdrücklich angeordnet.
  • Es gilt das Rechtsfahrgebot sowie die allgemeinen Vorfahrts- und Verkehrsregeln.
  • Personenbeförderung, Anhängerbetrieb und Abschleppen/Abschleppenlassen sind nicht vorgesehen.

Verhaltensanforderungen

  • Fahren ist nur allein zulässig; Mitnahme weiterer Personen ist nicht vorgesehen.
  • Benutzung eines Mobiltelefons ist dem Handheld-Verbot für Fahrzeuge unterstellt.
  • Beleuchtung ist bei Dämmerung, Dunkelheit und schlechter Sicht in Betrieb zu halten.

Parken und Abstellen

Öffentlicher Raum

Das Abstellen richtet sich nach den Regeln des ruhenden Verkehrs. Parken ist dort unzulässig, wo Verkehrsflächen oder Rettungswege blockiert, Sichtbeziehungen beeinträchtigt oder besondere Verbote angeordnet werden. Kommunen können zusätzliche Anforderungen (etwa Verbotszonen, Abstellflächen oder zeitliche Einschränkungen) festlegen und bei Verstößen Verwarnungen aussprechen oder Fahrzeuge entfernen lassen.

Privates Gelände

Auf privatem Grund gelten die Regelungen der Eigentümerin oder des Eigentümers. Ohne Einverständnis ist das Abstellen oder Fahren nicht gestattet.

Personenbezogene Voraussetzungen

Mindestalter und Fahrerlaubnis

Für Elektrokleinstfahrzeuge gilt ein Mindestalter (in Deutschland 14 Jahre). Eine gesonderte Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger sowie Personen unter 21 Jahren gelten besondere Alkoholvorgaben, da Elektrokleinstfahrzeuge rechtlich als Kraftfahrzeuge eingeordnet werden.

Schutzkleidung und Helmpflicht

Eine allgemeine Helmpflicht besteht für Elektrokleinstfahrzeuge nicht. Unabhängig davon bleiben die Pflichten zur sicheren Fahrzeugbeherrschung und zur Beachtung der Verkehrssituation unberührt.

Versicherung, Haftung und Sanktionen

Versicherungspflicht

Für Elektrokleinstfahrzeuge ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Der Nachweis erfolgt über eine jährliche Versicherungsplakette am Fahrzeug. Das Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz ist unzulässig und kann zu ordnungswidrigkeits- oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Sach- und Personenschäden Dritter werden im Regelfall von der Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs erfasst.

Haftung bei Unfällen

Bei Unfällen kommen Ansprüche nach den allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen in Betracht. Anspruchsgegner können die fahrende Person, die haftpflichtige Versicherung und in bestimmten Konstellationen auch die Halterin oder der Halter sein. Bei Leihfahrzeugen gelten zusätzlich vertragliche Regelungen zwischen Nutzenden und Anbieter.

Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

Typische Verstöße sind das Fahren ohne Versicherung, die Nutzung unzulässiger Flächen (z. B. Gehwege ohne Freigabe), technische Mängel, das Benutzen eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung sowie Alkohol- oder Drogenfahrten. Je nach Schwere kommen Verwarnungen, Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister und in gravierenden Fällen auch strafrechtliche Folgen in Betracht.

Kommunale und privatrechtliche Regelungen

Leihsysteme und Nutzungsbedingungen

Sharing-Anbieter arbeiten mit Nutzungsbedingungen, die etwa Geofencing, Parkzonen oder Nutzungszeiten regeln. Zusätzlich können Kommunen Vorgaben zur Flottensteuerung, Höchstzahlen, Verbotszonen und Abstellflächen machen. Verstöße können zu Vertragsmaßnahmen und ordnungsbehördlichen Maßnahmen führen.

Sondernutzung des öffentlichen Raums

Das Aufstellen und Anbieten großer Fahrzeugflotten im öffentlichen Raum kann als Sondernutzung gelten und genehmigungspflichtig sein. Kommunale Regelungen sehen hierzu oftmals Gebühren, Auflagen oder räumliche Beschränkungen vor.

Internationale Aspekte

Die rechtliche Einordnung von Elektrokleinstfahrzeugen variiert zwischen Staaten erheblich (z. B. zu Höchstgeschwindigkeit, Mindestalter, Fahrflächen und Versicherungspflichten). Innerhalb Europas und darüber hinaus bestehen unterschiedliche Konzepte. Bei Auslandsnutzung gelten die Regeln des jeweiligen Staates.

Häufig gestellte Fragen

Was gilt rechtlich als Elektrokleinstfahrzeug?

Als Elektrokleinstfahrzeuge gelten kleine, elektrisch angetriebene Fahrzeuge für eine Person mit begrenzter Maximalgeschwindigkeit und Lenk- oder Haltestange, etwa E‑Scooter und bestimmte selbstbalancierende Geräte. Sie bilden eine eigene Kategorie mit spezifischen Verkehrs- und Ausrüstungsvorgaben.

Sind Hoverboards, E‑Skateboards und Monowheels im öffentlichen Verkehr erlaubt?

Geräte ohne Lenk- oder Haltestange erfüllen die Anforderungen an Elektrokleinstfahrzeuge nicht. Für den öffentlichen Straßenverkehr sind sie in der Regel nicht zugelassen und dürfen dort nicht gefahren werden. Eine Nutzung ist auf privatem Gelände möglich, sofern die Eigentümerin oder der Eigentümer zustimmt.

Wo dürfen Elektrokleinstfahrzeuge fahren und wo nicht?

Vorgesehen sind Radwege, Radfahrstreifen und Schutzstreifen. Fehlen diese, ist die Fahrbahn zu benutzen. Gehwege sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, eine ausdrückliche örtliche Freigabe ist angeordnet. Die allgemeinen Verkehrsregeln gelten entsprechend.

Ist eine Fahrerlaubnis erforderlich und welches Mindestalter gilt?

Eine Fahrerlaubnis wird nicht verlangt. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Für Personen unter 21 Jahren und Fahranfängerinnen bzw. Fahranfänger gelten besondere Alkoholvorgaben, da Elektrokleinstfahrzeuge als Kraftfahrzeuge eingeordnet werden.

Welche Versicherung ist vorgeschrieben und wie wird sie nachgewiesen?

Erforderlich ist eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug. Der Nachweis erfolgt über eine sichtbare Versicherungsplakette. Ohne gültigen Versicherungsschutz ist die Teilnahme am Straßenverkehr unzulässig und kann Sanktionen nach sich ziehen.

Welche technische Ausstattung ist erforderlich?

Verpflichtend sind insbesondere zwei unabhängige Bremsen, eine Lenk- oder Haltestange, Beleuchtung und Rückstrahler sowie eine Klingel. Die Betriebserlaubnis und die Konformität der Ausstattung werden durch die Typgenehmigung des Herstellers abgedeckt.

Welche Regeln gelten zu Alkohol, Drogen und Telefon am Lenker?

Es gelten die für Kraftfahrzeuge einschlägigen Vorgaben zu Alkohol und Drogen. Das Halten und Benutzen eines Mobiltelefons während der Fahrt unterliegt dem Handheld-Verbot. Zuwiderhandlungen können Bußgelder, Punkte und in schweren Fällen strafrechtliche Folgen auslösen.

Welche Folgen haben Verstöße?

Je nach Verstoß kommen Verwarnungen, Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister, Fahrverbote und in gravierenden Fällen Strafverfahren in Betracht. Bei Schäden haften die fahrende Person und die Haftpflichtversicherung; unter Umständen kann auch die Halterin oder der Halter in Anspruch genommen werden.