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Elektrokleinstfahrzeuge


Definition und Einordnung von Elektrokleinstfahrzeugen

Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) sind Fahrzeuge, die überwiegend elektrisch betrieben werden und sich insbesondere durch ihre geringe Baugröße sowie eine überschaubare Höchstgeschwindigkeit auszeichnen. In Deutschland sind Elektrokleinstfahrzeuge Gegenstand spezifischer Rechtsvorschriften und seit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) im Juni 2019 in einer eigenen Fahrzeugklasse geregelt. Zur Fahrzeuggruppe der Elektrokleinstfahrzeuge zählen vorrangig Elektro-Tretroller (E-Scooter), E-Skateboards, Self-Balancing-Scooter und ähnliche Fahrzeuge.

Begriffsbestimmung gemäß Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)

Die rechtliche Definition von Elektrokleinstfahrzeugen findet sich in § 1 eKFV. Demnach handelt es sich um Fahrzeuge mit:

  • elektrischem Antrieb,
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 km/h, aber nicht mehr als 20 km/h,
  • einer Lenk- oder Haltestange,
  • einem Nettogewicht von maximal 55 Kilogramm,
  • einer maximalen Motorleistung von bis zu 500 Watt (bei selbstbalancierenden Fahrzeugen bis zu 1400 Watt).

Diese Merkmale grenzen Elektrokleinstfahrzeuge von anderen elektrisch betriebenen Fahrzeugen wie E-Bikes oder Elektroautos ab.


Rechtliche Rahmenbedingungen für Elektrokleinstfahrzeuge

Zulassung und Betriebserlaubnis

Elektrokleinstfahrzeuge sind grundsätzlich nicht zulassungspflichtig im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), benötigen jedoch eine gültige Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder eine Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Nur Fahrzeuge mit entsprechender Betriebserlaubnis dürfen im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden.

Kennzeichnungspflicht

Gemäß § 7 eKFV müssen Elektrokleinstfahrzeuge mit einer Versicherungsplakette (Versicherungskennzeichen) gekennzeichnet werden, die nachweist, dass für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung besteht.

Versicherungspflicht

Für das Führen von Elektrokleinstfahrzeugen auf öffentlichen Straßen ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtend (§ 1 PflVG). Ohne entsprechende Versicherung samt Kennzeichen darf das Fahrzeug nicht bewegt werden.


Anforderungen an Fahrerinnen und Fahrer

Mindestalter und Fahrerlaubnis

Das Mindestalter für das Führen von Elektrokleinstfahrzeugen beträgt 14 Jahre (§ 3 eKFV). Es besteht keine Erfordernis zum Besitz einer Fahrerlaubnis im Sinne des Fahrerlaubnisrechts (StVG).

Promillegrenzen und Konsumvorgaben

Die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben zur Fahrtüchtigkeit im Straßenverkehr (§ 24a StVG) gelten entsprechend. Elektrokleinstfahrzeuge sind damit wie Kraftfahrzeuge zu behandeln; für Fahrerinnen und Fahrer gelten daher die Grenzwerte für Alkohol und andere Rauschmittel, wie sie bei Kraftfahrzeugen anzuwenden sind.


Verkehrsrechtliche Vorschriften

Benutzung von Verkehrsflächen

Elektrokleinstfahrzeuge sind auf Radwegen, gemeinsamen Geh- und Radwegen sowie Radfahrstreifen zu führen. Sind solche nicht vorhanden, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden (§ 10 eKFV). Das Fahren auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen ist grundsätzlich verboten, es sei denn, eine entsprechende Freigabe durch Verkehrszeichen liegt vor.

Mitnahme von Gegenständen und Personen

Es ist ausschließlich eine Person pro Elektrokleinstfahrzeug zulässig (§ 8 eKFV). Die Mitnahme weiterer Personen ist ebenso wie das Ziehen weiterer Fahrzeuge untersagt. Auch ist die unsachgemäße Nutzung, etwa freihändiges Fahren, nicht gestattet.


Besondere technische Anforderungen

Beleuchtung und Ausstattung

Elektrokleinstfahrzeuge unterliegen spezifischen technischen Anforderungen, insbesondere bezüglich der Beleuchtung. Sie müssen laut eKFV über folgende Ausstattung verfügen:

  • Vorder- und Rückleuchte
  • Reflektoren (Seiten- und Rückstrahler)
  • Glocke
  • Zwei voneinander unabhängige Bremsen

Fahrzeuge ohne fest installierte, betriebsbereite Beleuchtungseinrichtungen oder ohne die vorgesehenen technischen Sicherheiten dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.


Haftung und Ordnungswidrigkeiten

Haftungsgrundlagen

Die Halter- und Fahrerhaftung von Elektrokleinstfahrzeugen richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Bei verursachten Schäden greift die Versicherungspflicht, auf deren Grundlage Schadensersatzansprüche reguliert werden. Wer ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis, Versicherung oder Kennzeichen führt, haftet persönlich und riskiert zudem ein Bußgeld nach § 6 eKFV.

Bußgelder und Sanktionen

Verstöße gegen Vorschriften der eKFV, wie die Nichtbeachtung von Verkehrsflächen, fehlende technische Ausstattung oder Fahren ohne Versicherung, werden mit Bußgeldern geahndet. Darüber hinaus können Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz strafrechtlich verfolgt werden.


Abgrenzung zu anderen Fahrzeugklassen

Elektrokleinstfahrzeuge sind abzugrenzen von E-Bikes, Pedelecs, Mofas, Leichtmofas sowie Kraftfahrzeugen im eigentlichen Sinn. Ausschlaggebend hierfür sind die technischen Parameter, die konkret in der eKFV geregelt sind. Fahrzeuge ohne Lenk- oder Haltestange (z. B. Hoverboards, Monowheels) sind nach aktueller Gesetzeslage gemäß eKFV im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.


Entwicklung und Ausblick

Die gesetzliche Regelung von Elektrokleinstfahrzeugen ist ein dynamisch fortentwickeltes Rechtsgebiet, das auf aktuelle technische Entwicklungen und gesellschaftliche Trends reagiert. Diskussionen über mögliche Erweiterungen der Fahrzeugliste, Anpassungen von Geschwindigkeitsgrenzen oder neue Verkehrsflächen halten weiter an. Künftige Gesetzesänderungen werden grundsätzlich öffentlich gemacht und im Bundesgesetzblatt verkündet.


Zusammenfassung

Elektrokleinstfahrzeuge unterliegen in Deutschland klaren und umfangreichen rechtlichen Anforderungen, die ihren sicheren Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr gewährleisten sollen. Für Nutzerinnen und Nutzer ist die Kenntnis der geltenden Vorschriften unerlässlich, um bußgeldbewehrte Verstöße zu vermeiden und den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Die regulatorische Entwicklung bleibt angesichts der dynamischen technischen Fortschritte ein wichtiger Bestandteil im Rahmen des Verkehrsrechts.

Häufig gestellte Fragen

Benötige ich für Elektrokleinstfahrzeuge eine Versicherung?

Für das Führen von Elektrokleinstfahrzeugen (EKF) auf öffentlichen Straßen in Deutschland besteht gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) eine Versicherungspflicht. Jedes Elektrokleinstfahrzeug, das eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und maximal 20 km/h erreicht, muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die durch den Betrieb des Fahrzeugs Dritten zugefügt werden. Nachgewiesen wird der Versicherungsschutz durch eine spezielle Versicherungsplakette, die gut sichtbar am Fahrzeug angebracht sein muss. Das Fahren ohne entsprechende Versicherung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld und unter Umständen sogar mit einem Fahrverbot geahndet werden. Die Versicherungspflicht gilt unabhängig davon, ob das Elektrokleinstfahrzeug privat oder gewerblich genutzt wird.

Gibt es eine Helmpflicht bei der Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen?

Nach der aktuellen Rechtslage in Deutschland besteht für das Fahren von Elektrokleinstfahrzeugen keine generelle Helmpflicht. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) sieht keine verpflichtende Schutzhelmausrüstung für Fahrer vor, sofern das Fahrzeug unter die Definition dieser Verordnung fällt (z. B. E-Scooter mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und einer Nenndauerleistung von maximal 500 Watt). Dennoch wird das Tragen eines Helms seitens des Gesetzgebers ausdrücklich empfohlen, um das Verletzungsrisiko im Falle eines Unfalls zu reduzieren. Überschreitet das Fahrzeug jedoch die gesetzlich zugelassene Höchstgeschwindigkeit oder Leistung und fällt damit nicht mehr unter die eKFV, können andere verkehrsrechtliche Vorschriften greifen, darunter eine etwaige Helmpflicht.

Wo dürfen Elektrokleinstfahrzeuge legal genutzt werden?

Gemäß der eKFV dürfen Elektrokleinstfahrzeuge grundsätzlich nur auf für Fahrräder freigegebenen Verkehrsflächen geführt werden. Dazu zählen Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen. Ist keine solche Infrastruktur vorhanden, ist das Befahren der Fahrbahn gestattet. Die Nutzung von Gehwegen, Fußgängerzonen oder reinen Kraftfahrstraßen ist grundsätzlich verboten, außer, dies ist durch ein Zusatzzeichen ausdrücklich erlaubt. Das Missachten dieser Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden. Die StVO und die eKFV geben somit den rechtlichen Rahmen für die zulässigen Verkehrsflächen vor.

Welche Altersbeschränkungen gelten rechtlich für das Fahren von Elektrokleinstfahrzeugen?

Für das Führen von Elektrokleinstfahrzeugen sieht die eKFV ein Mindestalter von 14 Jahren vor. Es muss also keine Mofa-Prüfbescheinigung oder ein anderer Führerschein erworben werden, um ein solches Fahrzeug zu führen. Bei Fahrzeugen, die aufgrund ihrer technischen Parameter nicht mehr unter die eKFV fallen (höhere Geschwindigkeit oder Leistung), können jedoch andere Altersbeschränkungen und Führerscheinpflichten gelten. Bei Verstößen gegen die Altersregelung können Erziehungsberechtigte in die Haftung genommen werden.

Müssen Elektrokleinstfahrzeuge zugelassen oder mit einem amtlichen Kennzeichen versehen werden?

Elektrokleinstfahrzeuge benötigen keine Zulassung im klassischen Sinne, wie es beispielsweise bei Kraftfahrzeugen der Fall ist. Statt eines amtlichen Kennzeichens ist lediglich die Versicherungsplakette erforderlich, die den bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz nachweist. Eine individuelle Betriebszulassung (allgemeine Betriebserlaubnis, kurz ABE) ist jedoch Voraussetzung für die Nutzung im öffentlichen Verkehr; ohne diese ABE dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Die ABE wird vom Kraftfahrt-Bundesamt vergeben und garantiert, dass das Fahrzeug die technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen der eKFV erfüllt.

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung?

Verstöße gegen die Vorschriften der eKFV werden als Ordnungswidrigkeiten behandelt und können mit erheblichen Bußgeldern sowie weiteren Maßnahmen geahndet werden. Beispiele hierfür sind das Fahren ohne Versicherungsschutz (Bußgeld und ggf. Fahrverbot), die Nutzung auf verbotenen Verkehrsflächen (Bußgelder), das Fahren unter Alkoholeinfluss (je nach Promillewert drohen Führerscheinentzug, Punkte und Geldstrafen), sowie das Missachten der Altersbeschränkung. Bei Unfällen ohne Versicherung kann zusätzlich eine zivilrechtliche Haftung entstehen.

Welche Vorschriften gelten bezüglich Beleuchtung und technischer Ausstattung von Elektrokleinstfahrzeugen?

Die eKFV schreibt bestimmte technische Anforderungen an Elektrokleinstfahrzeuge vor. Dazu gehört eine lichttechnische Ausstattung – weiße Frontleuchte, rote Rückleuchte, Reflektoren vorn, an den Seiten und hinten -, eine funktionsfähige Klingel oder Hupe sowie zwei voneinander unabhängige Bremsen. Weiterhin müssen die Fahrzeuge eine Lenkstange und eine maximale Nenndauerleistung von 500 Watt (bei selbstbalancierenden Fahrzeugen bis 1400 Watt) sowie eine maximale Bauartgeschwindigkeit von 20 km/h haben. Nur bei Einhaltung dieser Merkmale kann das Fahrzeug eine Betriebserlaubnis erhalten. Das Fahren mit Elektrokleinstfahrzeugen, die diese Vorschriften nicht erfüllen, ist, selbst mit bestehendem Versicherungsschutz, illegal.