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Elektrische Zigaretten


Begriff und Definition: Elektrische Zigaretten

Elektrische Zigaretten, auch häufig als E-Zigaretten bezeichnet, sind Geräte zur Verdampfung nikotinhaltiger oder nikotinfreier Flüssigkeiten („Liquids”). Sie dienen dem Inhalieren Dampfes, der durch Erhitzen des Liquids in einer Kartusche oder einem Tank erzeugt wird. Elektrische Zigaretten stellen eine Alternative zu herkömmlichen Tabakzigaretten dar und unterscheiden sich in Aufbau, Funktionsweise und rechtlicher Behandlung.

Rechtliche Einordnung

Abgrenzung zu Tabakerzeugnissen

Elektrische Zigaretten fallen nicht unter die klassischen Tabakerzeugnisse, da sie keinen Tabak verbrennen. Dennoch werden sie rechtlich in vielen Regelungsbereichen ähnlich behandelt. In zahlreichen Normen, unter anderem dem Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG), wird explizit zwischen Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen wie elektrischen Zigaretten unterschieden.

Gesetzliche Grundlagen in Deutschland

Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) und Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzVO)

In Deutschland unterliegen elektrische Zigaretten dem Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) sowie der zugehörigen Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzVO). Die Regelungen umfassen insbesondere

  • Anforderungen an die Inhaltsstoffe der Liquids
  • Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften
  • Vorschriften zur Produktmeldung bei Stellen wie dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
  • Werbebeschränkungen
  • Verkaufs- und Abgabevorschriften, insbesondere Altersgrenzen

Jugendschutz

Gemäß § 10 Jugendschutzgesetz ist der Verkauf von elektrischen Zigaretten und deren Zubehör an Personen unter 18 Jahren in Deutschland untersagt. Auch das Inhalieren in der Öffentlichkeit durch Jugendliche ist untersagt. Händler sind verpflichtet, die Einhaltung der Altersgrenzen sicherzustellen.

Steuerrechtliche Behandlung

Seit dem 1. Juli 2022 unterliegen nikotinhaltige Flüssigkeiten für elektrische Zigaretten einer gesonderten Verbrauchsteuer nach dem Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG). In den Folgejahren ist außerdem eine gestaffelte Anhebung der Besteuerung vorgesehen. Die Steuerpflicht bezieht sich auch auf nikotinfreie Flüssigkeiten, sofern sie für den Gebrauch in elektrischen Zigaretten bestimmt sind.

Gesundheitsschutz und Produktsicherheit

Elektrische Zigaretten unterstehen dem Grundsatz des Gesundheitsschutzes. Die Herstellung und der Vertrieb sind an strenge Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen geknüpft. Hersteller müssen Liquid-Zusammensetzungen offenlegen und Warnhinweise auf Verpackungen anbringen. Verboten sind unter anderem bestimmte Zusatzstoffe sowie gesundheitsgefährdende Werbeaussagen.

E-Zigaretten im internationalen Kontext

EU-Rechtliche Regelungen

Innerhalb der Europäischen Union gilt die Richtlinie 2014/40/EU (Tabakproduktrichtlinie, TPD), die eine grundlegende Regulierung von elektrischen Zigaretten vorsieht. Hierzu zählen Meldepflichten, Inhaltsstoffbeschränkungen und einheitliche Mindeststandards für Sicherheit und Verbraucherschutz. Nationale Regelungen gestalten die Umsetzung, wobei EU-Mitgliedstaaten weitergehende Vorschriften treffen können.

Grenzüberschreitender Handel

Der grenzüberschreitende Versandhandel von elektrischen Zigaretten unterliegt besonderen Regelungen. Der Versand nikotinhaltiger Erzeugnisse an Verbraucher in Staaten, in denen dies verboten ist, kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die nationale Regulierung hat hierbei Vorrang.

Werbung und Öffentlichkeitsarbeit

Werbebeschränkungen

Für elektrische Zigaretten und Liquids gelten weitreichende Werbebeschränkungen nach Tabakerzeugnisgesetz und Tabakerzeugnisverordnung. So ist die Werbung in Rundfunk und Internet vollständig untersagt. Außenwerbung ist seit 2021 weitgehend verboten. Zulässig ist lediglich Werbung am Verkaufsort unter Einhaltung strenger Auflagen.

Sponsoring-, Promotion- und Gratisprobenverbot

Produktplatzierungen, Sponsoring im Rahmen von Veranstaltungen und die kostenlose Abgabe von E-Zigaretten zu Werbezwecken sind unzulässig. Der Gesetzgeber verfolgt hier das Ziel, die Attraktivität insbesondere für Minderjährige zu senken.

Nichtraucherschutz und E-Zigaretten

Öffentliche Einrichtungen und Verkehrsmittel

Das Rauchen elektrischer Zigaretten ist nicht bundeseinheitlich geregelt und unterliegt häufig lokalen Bestimmungen, beispielsweise nach dem jeweiligen Nichtraucherschutzgesetz der Bundesländer. Viele Betreiber von öffentlichen Einrichtungen und Verkehrsmitteln schränken das Dampfen analog zum Tabakrauchen ein.

Arbeitsplatzrecht

Arbeitgeber können das Dampfen am Arbeitsplatz per Weisung reglementieren oder verbieten. Eine Pflicht zur Gestellung besonderer Räume besteht jedoch in der Regel nicht.

Produkthaftung und Rückrufpflichten

Herstellern und Händlern obliegt eine besondere Sorgfaltspflicht in Bezug auf Produktsicherheit. Bei Mängeln, Gesundheitsgefahren oder fehlerhaften Warnhinweisen greifen die allgemeinen zivilrechtlichen Haftungsnormen. Behörden können zudem Rückrufe und Vertriebsverbote anordnen.

Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben zum Vertrieb, zur Kennzeichnung oder zur Werbung von elektrischen Zigaretten können zu Geldbußen und, in schweren Fällen, zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Hierzu gehören auch der Vertrieb an Minderjährige und vorsätzliche Falschkennzeichnung.

Entwicklung der Rechtsprechung

Die Behandlung elektrischer Zigaretten war und ist Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen, insbesondere im Hinblick auf Produktmerkmale, Steuerrecht und Frage der Gleichstellung mit Tabakerzeugnissen. Obergerichtliche Entscheidungen prägen hierbei die weitere Auslegung und Anwendung der einschlägigen Vorschriften.

Zusammenfassung

Elektrische Zigaretten werden als eigenständige Erzeugnisse mit komplexem rechtlichem Rahmen reguliert. Die Vorschriften betreffen Produktion, Vertrieb, Kennzeichnung, Steuer, Werbung, Jugendschutz und Produktsicherheit. Nationale und europäische Normen sowie Entwicklungen in der Rechtsprechung unterliegen einer stetigen Fortentwicklung und Anpassung im Sinne des Gesundheits- und Verbraucherschutzes.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich elektrische Zigaretten in der Öffentlichkeit verwenden?

Die Nutzung elektrischer Zigaretten, auch E-Zigaretten genannt, in der Öffentlichkeit ist in Deutschland überwiegend abhängig von den jeweiligen Bundesländern und kommunalen Vorschriften. Grundsätzlich gelten für E-Zigaretten nicht automatisch die gleichen Regelungen wie für herkömmliche Tabakzigaretten, allerdings haben viele Bundesländer die Rauchverbote auf E-Zigaretten ausgeweitet. So ist das Dampfen beispielsweise häufig in öffentlichen Gebäuden, Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäusern und öffentlichen Verkehrsmitteln untersagt. In der Gastronomie sowie in Gaststätten und Bars ist das Dampfen meist ebenfalls nicht gestattet, sofern ein generelles Rauchverbot gilt. Verstöße gegen solche Vorschriften können mit Bußgeldern geahndet werden. Darüber hinaus steht es privaten Unternehmen und Einrichtungen frei, ein eigenständiges Dampferverbot zu erlassen. Reisende sollten sich zudem vorab über die Regelungen im Ausland informieren, da dort teilweise strengere Gesetze bis hin zum vollständigen Verbot für E-Zigaretten bestehen.

Gibt es ein Mindestalter für den Erwerb und Gebrauch von E-Zigaretten?

Die Abgabe von E-Zigaretten sowie nikotinhaltigen und nikotinfreien Liquids ist in Deutschland gemäß § 10 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) streng geregelt. Der Verkauf an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist ausdrücklich verboten, ebenso wie der Konsum in der Öffentlichkeit. Händler sind dazu verpflichtet, das Alter des Käufers durch Ausweisdokumente zu überprüfen. Diese Regelung gilt für den stationären Handel ebenso wie für den Online-Verkauf. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Auch die Werbung und das Sponsoring für E-Zigaretten, die sich speziell an Minderjährige richten, sind untersagt. Die Einfuhr von E-Zigaretten und Liquids durch Minderjährige ist ebenfalls verboten.

Welche rechtlichen Vorgaben gelten für die Inhaltsstoffe von E-Liquids?

E-Liquids unterliegen in Deutschland und der Europäischen Union strengen gesetzlichen Regelungen, insbesondere durch die Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) und die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD2). Hersteller müssen genaue Angaben über die Inhaltsstoffe auf den Verpackungen machen. Es steht ihnen nur eine begrenzte Auswahl an erlaubten Zusatzstoffen zur Verfügung und die Konzentration an Nikotin ist auf maximal 20 mg/ml beschränkt. Stoffe wie Vitamine, Koffein, Taurin, Farbstoffe oder Zusatzstoffe, die den Eindruck erwecken könnten, das Produkt habe gesundheitliche Vorteile, dürfen nicht beigemischt werden. Weiterhin ist der Einsatz von bestimmten Aromen eingeschränkt, insbesondere von solchen, die für junge Menschen besonders attraktiv sind. Zudem besteht eine umfassende Meldepflicht: Hersteller müssen jede neue Rezeptur vor Markteintritt bei den zuständigen Behörden anzeigen und Daten zu toxikologischen Bewertungen liefern.

Welche Anforderungen gelten für die Verpackung und Werbung von E-Zigaretten?

Die Verpackungen von E-Zigaretten und Liquids unterliegen strengen Vorschriften. So ist etwa ein kindersicherer und manipulationssicherer Verschluss vorgeschrieben. Auf der Verpackung müssen Warnhinweise über die gesundheitlichen Gefahren deutlich sichtbar angebracht sein, ähnlich wie bei herkömmlichen Tabakerzeugnissen. Detaillierte Hinweise zu Inhaltsstoffen sowie Gebrauchsanweisungen und Kontraindikationen sind verpflichtend. Werbeanzeigen für E-Zigaretten dürfen sich nicht an Minderjährige richten. Im Rundfunk, Fernsehen, im Internet und in Printmedien mit überwiegend jugendlichem Publikum ist die Werbung untersagt. Sponsoring von Veranstaltungen, die sich an Jugendliche richten oder bei denen überwiegend Jugendliche anwesend sind, ist ebenfalls verboten.

Welche rechtlichen Regelungen gelten für die Einfuhr von E-Zigaretten aus dem Ausland?

Bei der Einfuhr von E-Zigaretten und Liquids aus Ländern außerhalb der EU greifen die nationalen Importvorschriften. Versand und Einfuhr für den Eigenbedarf sind grundsätzlich möglich, solange keine kommerzielle Absicht besteht und die Zollfreigrenzen eingehalten werden. Besonders zu beachten sind abweichende Bestimmungen zu Inhaltsstoffen und Nikotingehalten: Produkte, die in Deutschland oder der EU nicht zugelassen sind, dürfen nicht eingeführt werden. Es besteht eine allgemeine Meldepflicht für die Erstinverkehrbringung neuer Produkte. Wer größere Mengen einführen möchte, benötigt zudem gegebenenfalls eine entsprechende Zulassung und muss die geltenden Steuergesetze beachten. Verstöße gegen diese Vorschriften können zu Beschlagnahmungen oder Geldbußen führen.

Wie ist die steuerliche Behandlung von E-Zigaretten und Liquids geregelt?

Seit dem 1. Juli 2022 gelten in Deutschland spezifische Steuerregelungen für sogenannte Substitutionsprodukte, zu denen auch Liquids für E-Zigaretten gezählt werden. Diese Verbrauchsteuer wird auf nikotinhaltige und nikotinfreie Flüssigkeiten erhoben, die zum Konsum in E-Zigaretten bestimmt sind. Der Steuersatz steigt jährlich in mehreren Stufen an, entsprechend dem Tabaksteuermodernisierungsgesetz. Sowohl Händler als auch Importeure sind verpflichtet, entsprechende Steuern abzuführen und ihre Produkte mit Steuerzeichen zu versehen. Der private Import aus dem Ausland ist ebenfalls steuerpflichtig, sofern die geltenden Zoll- und Steuerfreimengen überschritten werden.

Können E-Zigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz fallen?

Das bundesdeutsche Nichtraucherschutzgesetz regelt vor allem den Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens. In einigen Bundesländern und Regionen fallen E-Zigaretten explizit unter diese Schutzvorschriften, sie werden dort rechtlich mit Tabakprodukten gleichgestellt. Das bedeutet, dass sie in geschlossenen öffentlichen Räumen, am Arbeitsplatz sowie in Schulen und anderen Einrichtungen mit Publikumsverkehr nicht verwendet werden dürfen. Die genaue Ausgestaltung variiert je nach Landesrecht; in manchen Regionen sind E-Zigaretten jedoch explizit ausgenommen und unterliegen dort weniger restriktiven Vorschriften. Entsprechende Kenntnis der lokalen Gesetzgebung ist daher unerlässlich. Auf Bundesebene gibt es bislang keine einheitliche Regelung zur Gleichbehandlung von E-Zigaretten und Tabakprodukten in Bezug auf den Nichtraucherschutz.