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Eisenbahn-Bundesamt


Eisenbahn-Bundesamt (EBA)

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist die zentrale nationale Aufsichts-, Genehmigungs- und Regulierungsbehörde für den Eisenbahnsektor in Deutschland. Es untersteht als selbständige Bundesoberbehörde dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und nimmt eine zentrale Rolle bei der Wahrung der Eisenbahnsicherheit, der Marktregulierung sowie der Überwachung und Weiterentwicklung des Eisenbahnbetriebes im Sinne des Eisenbahnrechts wahr.


Rechtliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlage und Zuständigkeit

Das Eisenbahn-Bundesamt wurde durch das Gesetz über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes (BEVVG) sowie das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) geschaffen und ist gemäß § 5 Abs. 1 AEG die nationale Sicherheitsbehörde im Sinne der Europäischen Eisenbahnrichtlinien. Es übt seine Aufgaben nach Maßgabe nationaler (AEG, ERegG, EBG) und europäischer Eisenbahnvorschriften, Verordnungen und Richtlinien aus.

Aufgabenbereich gemäß Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG)

Gemäß § 3 Abs. 1 AEG umfasst der Aufgabenbereich des EBA insbesondere:

  • Erteilung und Überwachung von Sicherheitsgenehmigungen und Sicherheitsbescheinigungen
  • Durchführung von Genehmigungsverfahren für Eisenbahninfrastruktur und Fahrzeuge
  • Überwachung und Kontrolle der Einhaltung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
  • Marktüberwachung sowie Erteilung und Kontrolle von Betreiberlaubnissen

Das EBA ist weiterhin mit der Marktüberwachung und den Aufgaben einer Regulierungsbehörde im Eisenbahnwesen gemäß Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) betraut.


Organisatorische Struktur und Rechtsstellung

Behördlicher Aufbau

Das Eisenbahn-Bundesamt ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Es unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Ministeriums. Organisatorisch gliedert sich das EBA in die Zentrale in Bonn und zahlreiche Außenstellen im gesamten Bundesgebiet.

Organigramm und Leitung

Die Leitung des EBA obliegt dem Präsidenten, dem spezifisch geregelte Aufgaben im Rahmen der Eisenbahnsicherheit und Marktregulierung übertragen sind. Rechtsgrundlage für die Organisation und den Aufgabenbereich ist die Geschäftsordnung sowie spezifische ministerielle Weisungen gemäß den einschlägigen Gesetzen.


Genehmigungs- und Aufsichtsaufgaben

Zulassung und Überwachung von Eisenbahnunternehmen

Das Eisenbahn-Bundesamt nimmt seine Aufsicht vor allem über Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen gemäß § 5 AEG sowie § 14 ERegG wahr. Es prüft deren Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung und kann bei Verstößen gegen eisenbahnrechtliche Vorschriften Maßnahmen bis hin zum Widerruf von Genehmigungen ergreifen.

Technische Zulassungen

Das EBA ist für die Erteilung von Zulassungen für Eisenbahnfahrzeuge und Infrastrukturanlagen nach § 6 AEG zuständig. Dabei prüft die Behörde, ob technische, sicherheitsrelevante und umweltrechtliche Vorgaben eingehalten werden. Dies beinhaltet auch die Anerkennung und Überwachung beauftragter Inspektionsstellen.

Sicherheitsaufsicht

Die Sicherstellung und Überwachung eines hohen Sicherheitsniveaus im Eisenbahnsektor ist Kernaufgabe des EBA. Es erlässt Anordnungen auf Grundlage von Prüfungs-, Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen und ist befugt, Bußgelder und sonstige Auflagen zu verhängen. Die Sicherheitspflichten des Eisenbahngesetzes und die Umsetzung europäischer Regelwerke fallen in diesen Zuständigkeitsbereich.


Europäische Harmonisierung und Marktregulierung

Umsetzung europäischer Richtlinien

Das Eisenbahn-Bundesamt setzt einschlägige europäische Richtlinien, Verordnungen und Entscheidungen, wie die Richtlinie (EU) 2016/798 über Eisenbahnsicherheit oder Verordnung (EU) 2016/796 über die Europäische Eisenbahnagentur (ERA), um. Es stellt eine Schnittstelle zwischen europäischen Vorgaben und der nationalen Umsetzung dar.

Marktüberwachung nach ERegG

Seit Inkrafttreten des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) nimmt das EBA vielfältige Aufgaben im Bereich der Marktregulierung wahr. Es überwacht z. B. die diskriminierungsfreie Nutzung der Schieneninfrastruktur, prüft Entgelte, Zugangsbedingungen und sorgt für die Einhaltung des Wettbewerbsrechts im Eisenbahnsektor.


Rechtsschutz und Verwaltungsverfahren

Verwaltungsrechtlicher Rechtsschutz

Gegen Entscheidungen des Eisenbahn-Bundesamtes ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Die Rechtsgrundlagen ergeben sich aus der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in Verbindung mit sektorspezifischen Bestimmungen des AEG, ERegG und weiteren einschlägigen Normen. Klagen richten sich in aller Regel gegen formelle Verwaltungsakte wie etwa Genehmigungsbescheide, Untersagungen oder Auflagen.


Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Das Eisenbahn-Bundesamt ist zur Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten befugt, insbesondere in Fällen der Nichtbeachtung eisenbahnrechtlicher Vorschriften (§ 28 AEG, § 65 ERegG). Es kann Bußgelder verhängen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sowie zur Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände einleiten.


Transparenz, Informationspflichten und Datenschutz

Veröffentlichungs- und Informationspflichten

Das EBA erfüllt Transparenz- und Veröffentlichungspflichten nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), dem Umweltinformationsgesetz (UIG) und Eisenbahnregulierungsgesetz. Es stellt Entscheidungen, Genehmigungen sowie technische Regelwerke öffentlich zur Verfügung, soweit dies nach Maßgabe der Rechtsordnung zulässig ist.

Datenschutz

Im Rahmen seiner Aufsichts-, Überwachungs- und Genehmigungstätigkeit ist das Eisenbahn-Bundesamt zur Wahrung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie sektorspezifischer Datenschutzbestimmungen verpflichtet.


Bedeutung in der Eisenbahnverwaltung

Das Eisenbahn-Bundesamt gewährleistet die sichere, ordnungsgemäße und effiziente Entwicklung des Eisenbahnsektors in Deutschland. Durch die umfassende rechtliche Kontrolle, Zulassung und Überwachung trägt es entscheidend zur Sicherheit auf der Schiene, zum Schutz der Nutzerinteressen und zur Wettbewerbsfähigkeit des Eisenbahnmarktes bei.


Fazit:
Das Eisenbahn-Bundesamt ist ein zentrales Organ der deutschen Eisenbahnaufsicht, dessen rechtliche Befugnisse auf einem weitreichenden Geflecht aus nationalen und europäischen Regelungen beruhen. Es stellt die rechtsstaatliche Kontrolle und Entwicklung des Eisenbahnwesens sicher und fördert sowohl die Sicherheit als auch den diskriminierungsfreien Wettbewerb im Sinne des öffentlichen Interesses.

Häufig gestellte Fragen

Welche gesetzlichen Aufgaben nimmt das Eisenbahn-Bundesamt wahr?

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist als deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) für die Durchführung hoheitlicher Aufgaben im Eisenbahnwesen verantwortlich. Die rechtliche Grundlage für dessen Aufgaben bilden insbesondere das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG), das Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG), das Eisenbahnverkehrsmarktgesetz (EVMG), das Eisenbahnlaufgesetz (ELaufG) sowie zahlreiche Verordnungen und europarechtliche Regelungen wie z.B. die Verordnungen (EU) 2018/762 und 2016/796. Das EBA überwacht die Einhaltung bahnspezifischer Vorschriften, ist zuständig für Zulassung, Genehmigung und Rücknahme von Eisenbahnunternehmen, führt Sicherheitsüberprüfungen und Unfalluntersuchungen durch und genehmigt Infrastrukturvorhaben im Bahnbereich. Darüber hinaus nimmt es Aufgaben im Rahmen des Wettbewerbsrechts auf dem Eisenbahnmarkt sowie der Regulierung des Zugangs zu Schieneninfrastruktur wahr und setzt entsprechende europarechtliche Vorgaben um.

Wie gestaltet sich die Aufsichtspflicht des Eisenbahn-Bundesamtes gegenüber Eisenbahnunternehmen?

Das Eisenbahn-Bundesamt übt eine umfassende Rechts- und Fachaufsicht über Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Eisenbahnverkehrsunternehmen aus, soweit diese der Eisenbahnsicherheitsrichtlinie oder der AnzahlungsVO unterliegen. Die Aufsichtspflicht umfasst die Überwachung der Einhaltung aller gesetzlichen, insbesondere sicherheits- und betriebstechnischen Vorschriften und Vorgaben aus eisenbahnrechtlichen Bestimmungen. Hierzu zählen das Monitoring der betrieblichen Sicherungsmaßnahmen, regelmäßige und anlassbezogene Audits, Überprüfung von Sicherheitsmanagementsystemen sowie die Wahrnehmung von Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen (bis hin zum Entzug von Genehmigungen). Die Aufsicht erstreckt sich auch auf die Erfüllung der Anforderungen an Ausbildung und Qualifikation des Personals sowie die vorschriftsmäßige Wartung und Instandhaltung von Fahrzeugen und Infrastruktur.

Welche rechtlichen Verfahren führt das Eisenbahn-Bundesamt bei Unfällen auf Bahnstrecken durch?

Im Falle von erheblichen Eisenbahnunfällen ist das Eisenbahn-Bundesamt nach den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 2018/762 sowie des Allgemeinen Eisenbahngesetzes für die unabhängige Untersuchung verantwortlich. Das rechtliche Verfahren umfasst die Sicherung von Unfallspuren, Sammlung relevanter Beweismittel, Zeugenbefragungen und Gutachtenerstellung. Innerhalb der Unfalluntersuchung werden behördliche Untersuchungsberichte angefertigt, die sowohl etwaige Sicherheitsmängel benennen als auch Empfehlungen zur Verbesserung der Eisenbahnsicherheit aussprechen. Ferner arbeitet das EBA mit anderen nationalen und europäischen Institutionen und Gremien zusammen und informiert nach § 5 ELaufG die Öffentlichkeit sowie relevante Marktteilnehmer über Untersuchungsergebnisse und etwaige regulatorische Konsequenzen.

Welche Bedeutung haben die Genehmigungs- und Zulassungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes?

Das EBA ist die maßgebliche Zulassungs- und Genehmigungsbehörde für Eisenbahninfrastrukturen und Eisenbahnfahrzeuge auf Bundesebene. Diese Verfahren sind im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) sowie im Eisenbahnbetriebsleitergesetz (EBtrG) und in einschlägigen Verordnungen geregelt. Für eine Betriebsaufnahme von Bahninfrastruktur oder bahntechnischen Anlagen ist eine aufwändige technische Prüfung mit anschließender Genehmigung obligatorisch. Genehmigungsverfahren umfassen beispielsweise Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren nach AEG für Neubau- oder Ausbaumaßnahmen an Bahnstrecken. Die Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen erfolgt nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) sowie unter Zusammenwirken mit europäischen Stellen, etwa im Kontext TSI (Technische Spezifikationen für die Interoperabilität). Die Prozesse dienen dem Schutz von Leben, Gesundheit, Umwelt und der öffentlichen Sicherheit.

Inwiefern ist das Eisenbahn-Bundesamt für den Marktzugang und die Regulierung im Eisenbahnsektor zuständig?

Rechtliche Grundlage der Regulierungstätigkeit des EBA bildet insbesondere das Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) in Verbindung mit dem AEG und entsprechenden EU-Richtlinien (z. B. Richtlinie 2012/34/EU). Das EBA sorgt für diskriminierungsfreien Zugang zu Eisenbahninfrastruktur für alle Eisenbahnunternehmen, überprüft Trassenpreisgestaltung, Slotvergabe und weitere Vertragsbedingungen und ahndet Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht. Es ist befugt, den Zugang zu Serviceeinrichtungen (Bahnhöfe, Wartungseinrichtungen) zu regeln, Entscheidungen über Nutzungsbedingungen zu treffen und Streitfälle zwischen Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreibern zu entscheiden. Zugleich nimmt es Beteiligungsrechte innerhalb nationaler und europäischer Kartell- und Fusionskontrollverfahren wahr.

Welcher rechtliche Rahmen gilt für die grenzüberschreitende Tätigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes?

Das EBA agiert im Rahmen des europäischen Eisenbahnrechts, unter anderem gestützt auf Richtlinien der Europäischen Union, die in nationales Recht umgesetzt wurden. Es kooperiert mit ausländischen Eisenbahnaufsichtsbehörden beispielsweise im Rahmen des Europäischen Eisenbahnagentur-Verbundes (ERA) und wirkt bei der Herausgabe grenzüberschreitender Sicherheits- und Zulassungsregelungen mit. Für grenzüberschreitenden Verkehr und Fahrzeuge gelten erweiterte Zulassungs- und Anerkennungsverfahren unter Einbeziehung internationaler Normen, um einen einheitlichen Rechtsrahmen sowie die Interoperabilität zwischen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

Welche Rechtsmittel stehen Betroffenen gegenüber Entscheidungen des Eisenbahn-Bundesamtes zur Verfügung?

Gegen Verwaltungsakte des Eisenbahn-Bundesamtes – etwa im Zusammenhang mit Genehmigungen, Anordnungen oder Auflagen – können Betroffene die verwaltungsgerichtlichen Rechtsmittel gemäß Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) einlegen, insbesondere Widerspruch und Klage. Abgesehen davon eröffnet § 10a AEG verschiedenen Dritten (z. B. Wettbewerbern im Fall einer vermeintlich diskriminierenden Trassenzuweisung) das Recht, sich im Rahmen förmlicher Beschwerdeverfahren an die Behörde oder das Gericht zu wenden. In speziellen Fällen ist zudem ein Sofortvollzug oder die Anordnung aufschiebender Wirkung möglich.