Einheitsstrafe

Begriff und Bedeutung der Einheitsstrafe

Die Einheitsstrafe ist ein Begriff aus dem Strafrecht, der die Zusammenfassung mehrerer Einzelstrafen zu einer einzigen Strafe beschreibt. Sie kommt zur Anwendung, wenn eine Person durch mehrere selbstständige Handlungen verschiedene Straftaten begangen hat, über die in einem gemeinsamen Verfahren entschieden wird. Ziel ist es, eine gerechte und übersichtliche Bestrafung zu ermöglichen.

Voraussetzungen für die Bildung einer Einheitsstrafe

Eine Einheitsstrafe kann nur dann gebildet werden, wenn mehrere Straftaten vorliegen, über die noch nicht einzeln rechtskräftig entschieden wurde. Die Taten müssen also im sogenannten „rechtlichen Zusammenhang“ stehen und gemeinsam abgeurteilt werden können. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn jemand innerhalb eines bestimmten Zeitraums verschiedene Delikte begeht und diese erst später gemeinsam vor Gericht verhandelt werden.

Abgrenzung zur Gesamtstrafe

Im Unterschied zur Gesamtstrafe bezieht sich die Einheitsstrafe auf Fälle mit mehreren Taten in einem einzigen Verfahren ohne vorherige Verurteilungen. Die Gesamtstrafe hingegen wird gebildet, wenn bereits frühere Urteile existieren und neue Straftaten hinzukommen.

Bildung der Einheitsstrafe im Strafverfahren

Bei Vorliegen mehrerer strafbarer Handlungen prüft das Gericht zunächst jede Tat einzeln hinsichtlich Schuldfrage und Strafmaß (sogenannte Einzelstrafen). Anschließend legt das Gericht eine einzige Strafe fest – die sogenannte Einheitsstrafe -, welche alle Einzelstrafen zusammenfasst. Dabei darf diese Strafe nicht niedriger sein als die höchste Einzelstrafe; sie kann jedoch auch nicht höher sein als die Summe aller möglichen Einzelstrafen.

Zielsetzung der Regelung

Die Bildung einer Einheitsstrafe dient dazu, unverhältnismäßig hohe oder unübersichtliche Strafen zu vermeiden. Sie soll sicherstellen, dass bei mehreren gleichzeitig abgeurteilten Taten eine angemessene Sanktion erfolgt – weder zu milde noch unangemessen streng.

Bedeutung für den Betroffenen

Für den Betroffenen bedeutet dies meist einen Vorteil gegenüber einer getrennten Aburteilung jeder einzelnen Tat: Statt mehrerer hintereinander vollstreckter Strafen gibt es nur eine einzige Sanktionierung für alle abgeurteilten Delikte zusammen.

Rechtliche Folgen nach Ausspruch einer Einheitsstrafe

Nach Festsetzung der Einheitsstrafe gilt diese als allein maßgeblich für Vollstreckung sowie weitere rechtliche Konsequenzen wie Bewährung oder Tilgung aus dem Register. Die ursprünglichen Einzelstrafen verlieren ihre eigenständige Bedeutung; maßgeblich bleibt ausschließlich das Urteil über die Gesamtheit aller abgeurteilten Taten in Form dieser einen Strafe.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Einheitsstrafe“

Was versteht man unter einer Einheitsstrafe?

Eine Einheitsstrafe bezeichnet im Strafrecht eine einzige verhängte Strafe für mehrere gleichzeitig verhandelte Straftaten eines Täters innerhalb eines Verfahrens.

Kann bei jeder Mehrzahl von Straftaten immer automatisch eine Einheitsstrafe gebildet werden?

Nicht immer: Eine Voraussetzung ist unter anderem das Fehlen früherer rechtskräftiger Urteile bezüglich einzelner Taten sowie deren gemeinsamer Aburteilung im selben Verfahren.

Wie unterscheidet sich die Einheitsstrafe von anderen Formen wie etwa der Gesamt- oder Zusatzfreiheitsstraße?

Die Besonderheit liegt darin, dass sie ausschließlich bei gleichzeitiger Aburteilung mehrerer neuer Delikte angewendet wird; andere Formen betreffen Fälle mit bereits bestehenden Urteilen.

Muss jede einzelne Tat trotzdem geprüft werden?

Trotz Bildung einer einheitlichen Strafe prüft das Gericht jede einzelne Handlung separat hinsichtlich Schuldfrage und möglicher Höhe des jeweiligen Strafmaßes.

Können auch Geld- oder Jugendstrafen Teil einer solchen Zusammenfassung sein?

Theoretisch können unterschiedliche Arten von Hauptstrafen (wie Frei­heit­s- oder Geld­str­a­fen) einbezogen werden; allerdings gelten dabei besondere Regeln je nach Art des Verfahrens (Erwachsenen-, Jugendgericht).

Bedeutet eine höhere Anzahl an begangenen Taten automatisch auch immer ein höheres End-Strafmaß?

Nicht zwangsläufig: Das endgültige Maß richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie Schweregrad einzelner Delikte sowie dem Gesamtschuldumfang – es gibt aber Obergrenzen durch gesetzliche Vorgaben.