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Eigentumsherausgabeanspruch

Begriff und Bedeutung des Eigentumsherausgabeanspruchs

Der Eigentumsherausgabeanspruch ist ein zentrales rechtliches Instrument, das es einer Person ermöglicht, die Herausgabe einer Sache von jemandem zu verlangen, der diese unrechtmäßig besitzt. Dieser Anspruch schützt das Recht des Eigentümers an seinem Besitz und dient dazu, den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen. Der Begriff findet vor allem im Zusammenhang mit beweglichen Sachen wie Fahrzeugen oder Wertgegenständen Anwendung, kann aber auch bei Immobilien eine Rolle spielen.

Voraussetzungen für einen Eigentumsherausgabeanspruch

Damit ein solcher Anspruch besteht, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss die betreffende Person tatsächlich Eigentümer der Sache sein. Das bedeutet, sie hat das umfassende Recht zur Nutzung und Verfügung über die Sache. Weiterhin muss sich die Sache im Besitz einer anderen Person befinden – also jemand anderes hält oder nutzt sie tatsächlich. Schließlich darf kein rechtlicher Grund vorliegen, der den aktuellen Besitzer zum Behalten der Sache berechtigt.

Eigentum als Grundlage des Anspruchs

Das zentrale Element ist das Vorliegen von Eigentum an der betreffenden Sache. Wer lediglich Mieter oder Entleiher ist, kann keinen solchen Herausgabeanspruch geltend machen; nur dem tatsächlichen Eigentümer steht dieses Recht zu.

Berechtigter Besitz als Ausschlussgrund

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der sogenannte berechtigte Besitz: Hält eine andere Person die Sache aufgrund eines gültigen Vertrags (zum Beispiel als Mieter), so besteht in diesem Zeitraum kein Herausgabeanspruch durch den Eigentümer.

Ablauf und Durchsetzung eines Herausgabeanspruchs

Wird festgestellt, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und kein Ausschlussgrund vorliegt, kann der Anspruch auf Herausgabe geltend gemacht werden. In vielen Fällen erfolgt dies zunächst außergerichtlich durch eine Aufforderung zur Rückgabe an den Besitzer. Kommt dieser nicht nach oder bestreitet er das Bestehen des Anspruchs, bleibt oft nur noch die gerichtliche Geltendmachung.

Mögliche Einwendungen gegen den Anspruch

Der aktuelle Besitzer kann verschiedene Einwendungen gegen einen Herausgabewunsch erheben – etwa behaupten, selbst zum Besitz berechtigt zu sein oder dass zwischenzeitlich ein anderer Rechtsgrund entstanden sei (zum Beispiel Erwerb durch Kauf). Solche Einwände werden im Streitfall geprüft.

Sonderfälle: Verlust und Veräußerung an Dritte

Komplizierter wird es dann, wenn die herauszugebende Sache verloren gegangen ist oder inzwischen weiterveräußert wurde. Hier können besondere Regelungen greifen; unter Umständen richtet sich dann ein Ersatz- statt eines direkten Herausgabeverlangens gegen den aktuellen Besitzer.

Bedeutung in verschiedenen Lebensbereichen

Der Eigentumsherausgabeanspruch spielt in vielen Alltagssituationen eine Rolle: Beispielsweise beim Autodiebstahl verlangt der ursprüngliche Fahrzeugeigentümer vom Finder oder Käufer des gestohlenen Autos dessen Rückübertragung; ebenso bei ausgeliehenen Gegenständen ohne Rückgabebereitschaft nach Ablauf vereinbarter Fristen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Eigentumsherausgabeanspruch

Was versteht man unter einem Eigentumsherausgabeanspruch?

Ein solcher Anspruch bezeichnet das Recht eines Eigentümers auf Rückerhalt seiner beweglichen oder unbeweglichen Sachen von einer anderen Person.

Muss ich beweisen können, dass ich wirklich der Eigentümer bin?

Ja – wer einen solchen Anspruch geltend macht muss darlegen können tatsächlich Inhaber des vollständigen Rechts am Gegenstand zu sein.

Kann auch bei geliehenen Sachen sofortige Rückforderung verlangt werden?

Nicht immer: Besteht zwischen dem Nutzer und dem eigentlichen Inhaber ein gültiges Leih- Miet- Pacht- Kauf- Verwahrungs- Vertragverhältnis so schließt dies währenddessen meist einen sofortigen Herausgabewunsch aus.

Darf ich fremde Dinge einfach behalten wenn sie mir überlassen wurden?

Nicht ohne weiteres: Ohne besonderen Grund besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Rückführung gegenüber dem wahren Berechtigten sobald dieser dies verlangt.

Können Ansprüche auf Ersatz bestehen falls etwas verloren geht?

Sollte sich herausstellen dass beispielsweise ein entliehenes Objekt abhandengekommen ist könnten je nach Sachlage auch Ansprüche auf Wertersatz entstehen sofern keine Haftungsbefreiungen greifen.

Lässt sich dieser Anspruch verjähren?

Tatsächlich gibt es Fristen innerhalb deren solche Rechte ausgeübt werden müssen andernfalls droht ihr Erlöschen wegen Zeitablaufs.