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Eigenhändiges Testament

Was ist ein eigenhändiges Testament?

Ein eigenhändiges Testament ist eine Form der letztwilligen Verfügung, mit der eine Person ihren letzten Willen bezüglich der Verteilung ihres Vermögens nach dem Tod festlegt. Im Gegensatz zu anderen Testamentsformen wird das eigenhändige Testament vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben. Es handelt sich um die in Deutschland am häufigsten gewählte Testamentsform, da sie ohne Mitwirkung Dritter errichtet werden kann.

Formvorschriften für das eigenhändige Testament

Damit ein eigenhändiges Testament rechtlich wirksam ist, müssen bestimmte Formvorschriften eingehalten werden. Das gesamte Dokument muss handschriftlich verfasst sein; maschinengeschriebene oder digital erstellte Texte sind nicht zulässig. Die Unterschrift des Erblassers am Ende des Textes ist zwingend erforderlich. Empfehlenswert ist zudem die Angabe von Ort und Datum, um spätere Zweifel an der Echtheit oder Gültigkeit auszuschließen.

Handschriftlichkeit

Das vollständige Schreiben des Testaments mit eigener Hand dient dazu, den Willen des Erblassers eindeutig zu dokumentieren und Fälschungen vorzubeugen. Ein vorgedrucktes Formular oder ein maschinell erstellter Text genügt nicht den Anforderungen an ein eigenhändiges Testament.

Unterschrift

Die Unterschrift muss am Ende des handgeschriebenen Textes stehen und sollte den vollständigen Namen enthalten. Sie bestätigt die Ernsthaftigkeit und Endgültigkeit der Erklärung.

Ort und Datum

Obwohl Ort und Datum keine zwingenden Voraussetzungen sind, erleichtern sie im Streitfall die Feststellung über Zeitpunkt sowie Umstände der Errichtung des Testaments.

Möglichkeiten zur Aufbewahrung eines eigenhändigen Testaments

Ein eigenhändiges Testament kann privat aufbewahrt werden – beispielsweise in einem verschlossenen Umschlag zu Hause – oder amtlich hinterlegt werden, etwa beim Nachlassgericht. Die amtliche Verwahrung bietet zusätzliche Sicherheit vor Verlust oder unbefugtem Zugriff Dritter.

Anforderungen an die Geschäftsfähigkeit beim Verfassen eines Testaments

Wer ein eigenes Testament verfassen möchte, muss testierfähig sein; das bedeutet insbesondere volljährig sowie geistig in der Lage zu sein, Bedeutung und Tragweite seiner Anordnungen zu erkennen. Minderjährige können grundsätzlich kein wirksames eigenes handschriftliches Testament errichten.

Möglichkeiten zur Änderung oder Widerruf eines eigenhändigen Testaments

Der Erblasser kann sein selbst verfasstes handschriftliches Testament jederzeit ändern oder widerrufen – entweder durch Vernichtung (zum Beispiel Zerreißen) oder durch Errichtung eines neuen gültigen Testaments mit abweichendem Inhalt.

Bedeutung im Erbfall: Wirksamkeit & Auslegung

Im Todesfall wird geprüft, ob das vorliegende Schriftstück tatsächlich als gültiges Eigenhandtestament anzusehen ist: Es kommt darauf an, dass es vom Erblasser stammt sowie formgerecht erstellt wurde.
Bei unklarer Formulierung entscheidet im Zweifelsfall eine Auslegung anhand aller Umstände über den tatsächlichen Willen.


Häufig gestellte Fragen zum Thema Eigen­hä n d i g e s T e s t a m e n t:

< h 3 >Wann gilt ein handgeschriebenes Dokument als rechtsgültiges Eigenhandtestament?
< p >Ein Dokument gilt dann als rechtsgültiges Eigenhandtestament , wenn es vollständig von Hand geschrieben , persönlich unterschrieben wurde , einen klar erkennbaren letzten Willen enthält . Die Angabe von Ort & Datum wird empfohlen .< / p >

< h 3 >Kann ich mein selbst geschriebenes Testament jederzeit ändern ?< / h 3 >
< p >Ja , Änderungen sind jederzeit möglich . Dazu kann entweder das alte aufgehoben bzw . vernichtet werden , oder es wird einfach ein neues erstellt ; maßgeblich zählt immer das zuletzt verfasste gültige Schriftstück .< / p >

< h 3 >Muss ich mein selbstverfasstes testament irgendwo registrieren lassen ?< / h 3 >
< p >Eine Registrierungspflicht besteht nicht ; jedoch erhöht eine amtliche Hinterlegung beim Nachlassgericht Sicherheit gegen Verlust & Manipulation .< / p >

< h 3 >Können mehrere Personen gemeinsam ein gemeinsames Eigenhandtestament verfassen ?< / h 3 >
< p >Eheleute können gemeinsam einen sogenannten gemeinschaftlichen letzten Willen niederschreiben ; dabei müssen beide Ehepartner jeweils persönlich unterschreiben . Einzelpersonen dürfen nur ihr eigenes erstellen .< / p >

< h 3 >Was passiert bei mehreren gefundenen Versionen meines eigenen testaments ?< / h 3 >
< p >Im Regelfall gilt stets jenes Schriftstück als maßgeblich , welches zeitlich zuletzt erstellt wurde – sofern alle Formerfordernisse erfüllt sind .

< h 3 >Wie lange bleibt mein einmal verfasstes testament gültig ?
< p >
Ein einmal korrekt errichtetes schriftliches testament bleibt so lange wirksam bis es widerrufen ,
geändert
,
vernichtet
,
ersetzt
wird .
Der Tod allein hebt dessen Wirkung nicht auf .