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Eheliches Güterrecht

Grundlagen des Ehelichen Güterrechts

Das eheliche Güterrecht regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten während der Ehe, im Falle einer Scheidung oder beim Tod eines Partners. Es legt fest, wie das Vermögen der Eheleute verwaltet wird und wie es im Fall einer Trennung oder Erbfolge aufgeteilt wird. Ziel ist es, klare rechtliche Rahmenbedingungen für den Umgang mit dem Vermögen innerhalb der Ehe zu schaffen.

Die verschiedenen Güterstände

Im deutschen Recht gibt es verschiedene sogenannte Güterstände. Sie bestimmen, wie das Vermögen der Eheleute behandelt wird. Die Wahl des Güterstandes kann erhebliche Auswirkungen auf die Eigentumsverhältnisse und die Verteilung des Vermögens haben.

Zugewinngemeinschaft

Die Zugewinngemeinschaft ist in Deutschland der gesetzliche Regelfall, wenn kein anderer Güterstand vereinbart wurde. Während der Ehe bleibt das jeweilige Eigentum beider Partner getrennt. Im Fall einer Scheidung oder beim Tod eines Partners erfolgt ein Ausgleich: Derjenige Partner, dessen Vermögen während der Ehe stärker gewachsen ist (der höhere Zugewinn), muss einen Teil dieses Zuwachses an den anderen abgeben.

Gütertrennung

Bei Vereinbarung von Gütertrennung bleiben die jeweiligen Vermögensmassen vollständig getrennt – sowohl während als auch nach Beendigung der Ehe gibt es keinen Ausgleichsanspruch bezüglich des Zugewinns. Jeder Partner verwaltet sein eigenes Vermögen eigenständig und haftet grundsätzlich nicht für Schulden des anderen.

Gütergemeinschaft

Die seltenere Form ist die Gütergemeinschaft: Hier verschmelzen bestimmte Teile des jeweiligen Eigentums zum gemeinschaftlichen Gesamtgut beider Eheleute. Beide sind gemeinsam berechtigt und verpflichtet hinsichtlich dieses Gesamtguts; daneben können sie weiterhin sogenanntes Sonder- oder Vorbehaltsgut besitzen.

Vereinbarung und Wechsel des Güterstandes

Ehepartner können durch eine vertragliche Regelung – meist in Form eines notariellen Vertrags – einen anderen als den gesetzlichen Regelfall wählen oder individuelle Absprachen treffen (zum Beispiel modifizierte Zugewinngemeinschaft). Ein Wechsel ist auch nach Eheschließung möglich; dabei müssen bestimmte formale Anforderungen eingehalten werden.

Bedeutung bei Scheidung und Tod eines Partners

Scheidungssituation im ehelichen Güterrecht

Kommt es zur Auflösung einer Ehe durch Scheidung, richtet sich die Aufteilung von gemeinsam erworbenem beziehungsweise vorhandenem Vermögen nach dem gewählten beziehungsweise geltenden Güterstand. Insbesondere bei Zugewinngemeinschaft findet ein finanzieller Ausgleich statt; bei anderen Modellen kann dies entfallen oder anders geregelt sein.

Tod eines Partners

Stirbt ein Partner während bestehender Ehe, beeinflusst das eheliche Güterrecht ebenfalls maßgeblich den Umfang sowie die Art und Weise erbrechtlicher Ansprüche gegenüber dem Nachlass – insbesondere dann, wenn keine besonderen testamentarischen Regelungen getroffen wurden.

Bedeutung für Schuldenhaftung innerhalb der Ehe

Das eheliche Güterrecht hat auch Auswirkungen darauf, ob ein Partner für Verbindlichkeiten (Schulden) des anderen haftet: In aller Regel bleibt jeder nur für seine eigenen Verpflichtungen verantwortlich; hiervon gibt es jedoch je nach gewähltem Modell Ausnahmen.

Eheliches Sondervermögen: Was zählt dazu?

Unabhängig vom gewählten Modell existieren bestimmte Arten von persönlichem Eigentum (zum Beispiel Erbschaften unter bestimmten Bedingungen), welche nicht automatisch in gemeinsames Eigentum übergehen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Eheliches Güterrecht

Was versteht man unter einem gesetzlichen güterrechtsmäßigen Regelfall?

Der gesetzliche güterrechtsmäßige Regelfall bezeichnet jene Rechtslage zwischen Eheleuten bezüglich ihres gemeinsamen sowie individuellen Besitzes ohne besondere vertragliche Vereinbarungen – in Deutschland handelt es sich hierbei um die sogenannte Zugewinngemeinschaft.

Können Eheleute ihren gewünschten güterrechtsmäßigen Status frei wählen?

Ja, Paare können vor oder während ihrer Eheschließung durch notarielle Vereinbarung einen bestimmten güterrechtsmäßigen Status festlegen beziehungsweise wechseln; dabei sind jedoch formale Vorgaben einzuhalten.

< h3 >Wie wirkt sich das eheliche güterecht auf geerbtes bzw geschenktes Vermögen aus?
< p > Geerbtes sowie geschenktes Privatvermögen fällt grundsätzlich nicht automatisch in gemeinsames Eigentum beider Partner sondern verbleibt meist beim Empfänger sofern keine anderweitige Absprache getroffen wurde.

< h3 >Wer haftet innerhalb einer bestehenden Gemeinschaft für Schulden?
< p > Grundsätzlich haften beide nur jeweils für eigene Verpflichtungen sofern nichts anderes vereinbart wurde; dies gilt unabhängig vom allgemeinen Familienunterhaltspflichten.

< h3 >Kann man den einmal gewählten Stand wieder ändern?
< p > Ein Wechsel ist jederzeit möglich solange beide zustimmen sowie alle notwendigen Formalitäten eingehalten werden beispielsweise notarielle Beurkundung .< / p >

< h4 >Welche Rolle spielt das güterecht im Erbfall?
< p > Das geltende System beeinflusst maßgeblich Höhe Umfang sowie Art etwaiger Ansprüche am Nachlass insbesondere falls kein Testament existiert .< / p >

< h4 >Was passiert mit gemeinsam angeschafften Gegenständen ?< / h4 >
< p > Die Behandlung solcher Gegenstände richtet sich danach ob sie ausdrücklich beiden gehören , wem sie zugeordnet werden können bzw welcher Stand gilt .< / p >