Was ist die EFTA?
Die EFTA (Europäische Freihandelsassoziation, englisch: European Free Trade Association) ist eine zwischenstaatliche Organisation, die 1960 gegründet wurde. Ihr Ziel ist es, den freien Handel und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen ihren Mitgliedstaaten zu fördern. Die EFTA stellt eine Alternative zur Europäischen Union (EU) dar und richtet sich insbesondere an europäische Staaten, die nicht der EU angehören möchten oder können.
Mitgliedstaaten der EFTA
Aktuell gehören vier Länder der EFTA an: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Diese Staaten sind souverän und unabhängig von der EU organisiert. Ursprünglich waren mehr europäische Länder Mitglieder; viele traten jedoch später der EU bei.
Ziele und Aufgaben der EFTA
Die Hauptaufgabe der EFTA besteht darin, den Handel zwischen ihren Mitgliedern zu erleichtern sowie Handelshemmnisse abzubauen. Dies geschieht durch den Abschluss von Freihandelsabkommen sowohl untereinander als auch mit Drittstaaten außerhalb Europas.
Freihandel innerhalb des EFTA-Raums
Zwischen den Mitgliedsländern bestehen keine Zölle auf Industrieprodukte sowie zahlreiche weitere Erleichterungen im Warenverkehr. Agrarprodukte werden in bilateralen Abkommen geregelt.
Freihandelsabkommen mit Drittstaaten
Die EFTA schließt eigenständige Handelsabkommen mit Ländern außerhalb des eigenen Verbunds ab. Diese Abkommen regeln unter anderem Zölle, Ursprungsregeln für Waren sowie Bestimmungen zum Schutz geistigen Eigentums.
EWR – Der Europäische Wirtschaftsraum im Zusammenhang mit der EFTA
Drei Mitglieder (Island, Liechtenstein und Norwegen) sind Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Der EWR erweitert bestimmte Regelungen des EU-Binnenmarkts auf diese Länder aus – etwa beim freien Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr. Die Schweiz nimmt am Binnenmarkt nicht über den EWR teil; sie regelt ihre Beziehungen zur EU durch bilaterale Verträge.
Rechtliche Grundlagen und Strukturen innerhalb der EFTA
EFTAKonvention
Das zentrale rechtliche Fundament bildet das sogenannte „Übereinkommen zur Errichtung einer Europäischen Freihandelsassoziation“ (EFTAKonvention). Dieses legt Ziele wie Zollabbau oder Zusammenarbeit fest sowie institutionelle Strukturen wie Ministerrat oder Ständiger Ausschuss.
EFTAGerichtshof
Drei Mitgliedsstaaten nehmen am EFTAGerichtshof teil: Island,
Liechtenstein und Norwegen.
Der Gerichtshof überwacht insbesondere im Rahmen des
Europäischen Wirtschaftsraums die Einhaltung gemeinsamer Regeln.
Er entscheidet über Streitigkeiten bezüglich Auslegung oder Anwendung relevanter Vorschriften.
Bedeutung für Unternehmen & Verbraucher
Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen profitieren vom Wegfall vieler Handelshemmnisse.
Für Unternehmen bedeutet dies einen leichteren Zugang zu Märkten anderer
Mitgliedsstaaten.
Verbraucher profitieren beispielsweise von einer größeren Auswahl an Produkten.
Kritische Aspekte & Grenzen
Trotz weitreichender Liberalisierung gibt es weiterhin Unterschiede gegenüber dem Binnenmarkt
der Europäischen Union.
Nicht alle Bereiche – etwa Landwirtschaft oder Dienstleistungen –
sind vollständig harmonisiert.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „EFTA“ aus rechtlicher Sicht:
Welche Staaten gehören aktuell zur EFTA?
Zurzeit sind Island,
Liechtenstein,
Norwegen
und die Schweiz Mitglieder dieser Organisation.
Können neue Staaten jederzeit beitreten?
Theoretisch steht ein Beitritt weiteren europäischen Ländern offen;
dies erfordert jedoch Zustimmung aller bestehenden Mitglieder sowie Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an das Übereinkommen.
Bietet die Mitgliedschaft in der EFTA denselben Zugang zum europäischen Binnenmarkt wie eine EU-Mitgliedschaft?
Drei EFTAMitglieder erhalten über den Europäischen Wirtschaftsraum weitgehenden Zugang zum Binnenmarkt;
die Schweiz hingegen regelt ihre Beziehungen durch separate Verträge individuell mit einzelnen Bereichen abweichend vom vollen Marktzugang eines EUStaates.
Müssen sich Unternehmen in allen EFTALändern an dieselben Regeln halten?
Nicht alle Vorschriften sind vollständig harmonisiert;
es existieren nationale Besonderheiten insbesondere außerhalb gemeinsamer Vereinbarungen wie dem EWRAmtlichen Rahmenwerk.
Sind Bürgerinnen und Bürger aus EFTALändern berechtigt,
in anderen EFTALändern zu arbeiten?
Zwischen Island,
Liechtenstein
und Norwegen gilt Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Maßgabe des EWRAmtlichen Rahmens;
zwischen diesen drei Ländern besteht somit grundsätzlich ein Recht auf Arbeitsaufnahme ohne zusätzliche Genehmigungen.
Für Schweizer Staatsangehörige gelten gesonderte Regelungen aufgrund bilateraler Absprachen mit einzelnen Partnern.
Können Produkte aus einem EFTALand ohne Einschränkungen in andere EF TAMitgliedsländer exportiert werden?
Zollfreiheit gilt grundsätzlich für Industrieprodukte innerhalb dieses Raumes;
bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen bestehen teilweise Sonderregelungen je nach Produktgruppe beziehungsweise nationalem Recht.
Müssen sich Verbraucher beim OnlineKauf aus einem anderen EF TAMitgliedsland auf besondere rechtliche Unterschiede einstellen?
Trotz vieler Gemeinsamkeiten können nationale Verbraucherschutzbestimmungen voneinander abweichen;
es empfiehlt sich daher stets genaue Prüfung individueller Vertragsbedingungen vor Abschluss eines Geschäfts.