Legal Lexikon

E-Scooter


Begriff und rechtlicher Rahmen des E-Scooters

Der Begriff E-Scooter (elektrischer Tretroller) bezeichnet ein elektrisch angetriebenes Kleinfahrzeug, das für die Fortbewegung im öffentlichen Straßenverkehr genutzt wird. Hierzulande werden E-Scooter insbesondere durch ihre rechtliche Einordnung, Zulassungsvoraussetzungen sowie durch Vorschriften zur Nutzung im Alltag geprägt. Seit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) im Jahr 2019 ist die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Raum in Deutschland unter bestimmten gesetzlichen Rahmenbedingungen zugelassen.

Definition und Abgrenzung

E-Scooter zählen gemäß § 1 eKFV zu den Elektrokleinstfahrzeugen. Sie sind Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 bis maximal 20 km/h. Typisch ist die Lenkerstange, eine Trittfläche sowie das Fehlen eines Sitzes. Die Abgrenzung zu anderen Elektrokleinstfahrzeugen, wie E-Bikes oder Segways, erfolgt vor allem anhand der Antriebsart, Geschwindigkeit und Bauweise.


Zulassungs- und Betriebsanforderungen

Zulassungspflicht

E-Scooter bedürfen keiner Zulassung im klassischen Sinn wie Kraftfahrzeuge, müssen jedoch bestimmte technische und rechtliche Anforderungen erfüllen, um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Im Rahmen der eKFV ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vorgeschrieben. Ohne gültige Betriebserlaubnis ist die Teilnahme am öffentlichen Verkehr nicht gestattet.

Technische Anforderungen

Die eKFV legt für E-Scooter technische Mindestanforderungen fest:

  • Höchstgeschwindigkeit: 6 bis maximal 20 km/h
  • Antrieb: ausschließlich elektrisch
  • Gewicht: maximal 55 kg (einschließlich Batterie)
  • Lichtanlage: weiße Frontleuchte, rote Rückleuchte, Rückstrahler und Reflektoren
  • Bremsen: Zwei voneinander unabhängige Bremsen
  • Glocke oder Signalgeber: vorgeschrieben
  • Lenker: Erforderlich für Betriebserlaubnis

Versicherungspflicht

E-Scooter unterliegen einer Versicherungspflicht analog zur Kfz-Haftpflicht. Der Nachweis erfolgt durch eine sichtbare Versicherungsplakette am Fahrzeug. Fahren ohne Versicherungsschutz stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 24 StVG dar und kann mit Bußgeldern und gegebenenfalls strafrechtlichen Konsequenzen geahndet werden.


Führerscheinregelung und Mindestalter

Für die Nutzung von E-Scootern ist kein Führerschein erforderlich. Voraussetzung ist jedoch ein Mindestalter von 14 Jahren (§ 3 eKFV). Das Fahren unterhalb dieser Altersgrenze im öffentlichen Straßenraum ist nicht zulässig und kann mit Sanktionen belegt werden.


Verkehrsregeln und Nutzung im Straßenraum

Fahrflächen

E-Scooter dürfen laut § 10 eKFV und StVO grundsätzlich nur auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Radfahrstreifen außerorts genutzt werden. Sind keine dieser Flächen vorhanden, darf auf der Fahrbahn gefahren werden. Gehwege, Fußgängerzonen und reine Fußgängerbereiche sind ausschließlich nach entsprechender Freigabe erlaubt.

Verhaltenspflichten und Verbote

E-Scooter-Fahrerinnen unterliegen denselben grundlegenden Verhaltensregeln wie Radfahrerinnen und Radfahrer. Das Fahren zu zweit, Anhängerbetrieb oder das Fahren nebeneinander ist untersagt. Die Nutzung unter Einfluss berauschender Mittel (Alkohol, Betäubungsmittel) ist verboten. Für E-Scooter gelten zudem die Promillegrenzen nach StVG, analog zu Kraftfahrzeugen:

  • Ab 0,5 ‰: Ordnungswidrigkeit, Fahrverbot, Bußgeld und Punkte im Fahreignungsregister
  • Ab 1,1 ‰: Straftat, Führerscheinentzug und ggf. Geld- oder Freiheitsstrafe

Helmpflicht

Eine gesetzliche Helmpflicht besteht für E-Scooter-Fahrerinnen nicht. Dennoch wird das Tragen eines geeigneten Kopfschutzes empfohlen, insbesondere im Hinblick auf das erhöhte Unfallrisiko.


Haftung und Versicherungsrechtliche Aspekte

Haftung bei Unfällen

Im Falle eines Verkehrsunfalls gelten für E-Scooter-Benutzerinnen die allgemeinen Haftungsregeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung (§ 7 Abs. 1 StVG) kann bei Unfällen zur Anwendung kommen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert berechtigte Schadensersatzansprüche geschädigter Dritter.

Schadensabwicklung

Im Schadensfall prüft die Versicherung die Haftung und setzt – bei einer berechtigten Forderung – die entsprechende Regulierung in Gang. Eigenverschulden oder grobe Fahrlässigkeit kann sich haftungssteigernd auswirken und zu Regressforderungen der Versicherung führen.


Besondere rechtliche Herausforderungen

Leihsysteme

Viele Städte bieten E-Scooter im Mietsystem an. Die Anbieter verpflichten sich zur Wartung, Versicherung und Wahrung der Verkehrssicherheit. Nutzerinnen müssen bei Vertragsschluss meist die Nutzungsbedingungen zur Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben bestätigen. Verstöße, etwa das Abstellen auf Gehwegen oder unbefugte Nutzung, können mit Bußgeldern belegt werden.

Barrierefreiheit und Kommunalrecht

Die massenhafte Verbreitung von E-Scootern kann zur Beeinträchtigung der Barrierefreiheit und zur Gefährdung von Fußgängerinnen führen. Kommunen haben daher die Möglichkeit, durch Satzungen oder Verordnungen zusätzliche Regelungen zur Nutzung und Abstellung von E-Scootern zu erlassen.


Sanktionen und Rechtsfolgen bei Verstößen

Ordnungs- und Verkehrswidrigkeiten werden – vergleichbar mit Verstößen im Radverkehr – mit Bußgeldern oder Punkten in Flensburg geahndet. Beispiele hierfür sind das Fahren ohne Versicherungskennzeichen, Nutzung auf verbotenen Flächen, Fahren ohne erforderliches Mindestalter oder unter Alkoholeinfluss. Bei schwerwiegenden Verstößen sind auch strafrechtliche Konsequenzen denkbar.


Fazit

E-Scooter sind als elektrisch betriebene Kleinfahrzeuge rechtlich eigenständig geregelt und erfordern die Einhaltung zahlreicher Vorschriften aus der eKFV, StVO, dem StVG sowie kommunaler Bestimmungen. Bei Missachtung gesetzlicher Regelungen drohen erhebliche Sanktionen. Eine umfassende Kenntnis der geltenden Vorschriften ist für Nutzerinnen unerlässlich, um eine sichere und regelkonforme Teilnahme am Straßenverkehr zu gewährleisten.

Häufig gestellte Fragen

Ist das Fahren von E-Scootern ohne Führerschein erlaubt?

Das Fahren von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr ist in Deutschland grundsätzlich ohne Führerschein erlaubt, sofern es sich um E-Scooter handelt, die der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) entsprechen. Diese Verordnung besagt, dass für das Führen von E-Scootern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h kein Führerschein erforderlich ist. Allerdings muss der Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein. Für E-Scooter, die schneller als 20 km/h fahren oder nicht der eKFV entsprechen, können andere rechtliche Anforderungen gelten; hier könnte z. B. eine Fahrerlaubnis der Klasse AM (Mopedführerschein) erforderlich sein. Darüber hinaus dürfen E-Scooter nur auf Straßen, Radwegen und Fahrradstraßen genutzt werden – Gehwege sind tabu, sofern dies nicht explizit durch Zusatzzeichen erlaubt ist.

Benötigt ein E-Scooter eine Versicherung und ein Versicherungskennzeichen?

Nach deutschem Recht müssen E-Scooter, die eigenständig im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h erreichen, verpflichtend haftpflichtversichert werden. Dies wird durch die sogenannte „Mikrokennzeichenpflicht“ umgesetzt: Jeder legal betriebene E-Scooter muss ein gültiges Versicherungskennzeichen (eine Plakette) aufweisen, das an einer gut sichtbaren Stelle am Fahrzeug angebracht ist. Fehlt diese Versicherung, begeht der Fahrer eine Straftat nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz, die mit hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsentzug geahndet werden kann. Zudem entfällt im Schadensfall jeglicher Versicherungsschutz, was weitreichende haftungsrechtliche Konsequenzen hat.

Welche Verkehrsregeln gelten beim Fahren mit dem E-Scooter?

Für E-Scooter-Fahrer gelten praktisch dieselben Verkehrsregeln wie für Fahrradfahrer. Das bedeutet: Es müssen Radwege oder Radfahrstreifen benutzt werden, sofern vorhanden. Fehlen entsprechende Wege, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Das Fahren auf Gehwegen, in Fußgängerzonen oder Einbahnstraßen in Gegenrichtung ist ausschließlich gestattet, wenn dies durch entsprechende Zusatzzeichen erlaubt wird. E-Scooter dürfen ausschließlich von einer Person benutzt werden; Mitnahme von weiteren Personen, auch Kindern, ist verboten. Verstöße gegen diese Regeln werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet und können Bußgelder sowie im Schadensfall haftungsrechtliche Nachteile nach sich ziehen.

Gibt es eine Helmpflicht für E-Scooter-Fahrer?

Aktuell besteht in Deutschland keine generelle Helmpflicht für E-Scooter-Fahrer. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der E-Scooter schneller als 20 km/h fährt oder baulich als ein anderes Fahrzeug (z.B. Mofa) eingestuft ist – dann greifen die dortigen Vorschriften, meist einschließlich einer entsprechenden Helmpflicht. Dennoch wird das Tragen eines Helms aus haftungsrechtlicher Sicht dringend empfohlen, da bei Selbstverschulden ohne Helm die Haftung anteilig reduziert werden kann (Stichwort: Mitverschulden). Dies kann vor allem bei Forderungen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld relevant werden.

Welche Konsequenzen hat das Fahren unter Alkoholeinfluss mit dem E-Scooter?

E-Scooter werden rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft, wodurch für ihre Fahrer die gleichen Alkoholgrenzwerte gelten wie für Autofahrer. Grenzwerte sind: ab 0,3 Promille bei Fahrunsicherheiten droht eine Strafanzeige; ab 0,5 Promille ein Bußgeld, Punkte und Fahrverbot; ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit mit strafrechtlichen Konsequenzen, darunter Entzug der Fahrerlaubnis (auch bei Ersttätern). Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Bereits geringe Alkoholwerte können daher ernsthafte juristische Folgen, einschließlich eines Fahrverbots für alle Kraftfahrzeuge sowie Punkte in Flensburg, nach sich ziehen.

Welche Haftungsfragen ergeben sich bei einem Unfall mit E-Scooter-Beteiligung?

Kommt es zu einem Unfall mit einem E-Scooter, greifen die Regeln des deutschen Straßenverkehrsrechts. Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung übernimmt die Regulierung von Schäden, die Dritten zugefügt werden. Schäden am eigenen E-Scooter oder am Fahrer selbst werden nur durch eine freiwillige Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt, sofern abgeschlossen. Bei Verstößen gegen Verkehrsregeln, wie z.B. Fahren auf dem Gehweg, Tragen weiterer Personen oder Fahren ohne Versicherungsschutz, kann die Haftung ganz oder teilweise auf den Fahrer übergehen (Mitverschulden). Auch die Konsequenzen für Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen hängen stark von der individuellen Verschuldenslage ab.

Welche Strafen drohen beim Fahren mit einem nicht zugelassenen oder frisierten E-Scooter?

Das Fahren mit einem nicht zugelassenen oder technisch manipulierten E-Scooter (etwa durch Entfernen der Geschwindigkeitsbegrenzung) ist strafbar. Fahrzeuge, die keine Betriebserlaubnis haben, dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden. Verstöße stellen nicht nur Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern dar, sondern können auch als Fahren ohne Zulassung oder Fahren ohne Versicherungsschutz nach § 6 PflVG strafrechtlich verfolgt werden. Dabei drohen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen, Führerscheinsperren und – im Schadensfall – eine vollständige Haftung für alle verursachten Schäden, da die Versicherung den Schutz verweigert.

Dürfen Kinder unter 14 Jahren E-Scooter nutzen und was passiert bei Verstößen?

Das Mindestalter für das Fahren eines E-Scooters im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland beträgt 14 Jahre. Jüngeren Kindern ist das Fahren untersagt. Werden minderjährige Kinder beim Fahren erwischt, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, für die grundsätzlich die Eltern oder Erziehungsberechtigten verantwortlich gemacht werden können. Kommt es im Zusammenhang mit einem solchen Verstoß zu einem Unfall, kann dies unter Umständen auch haftungsrechtliche Folgen für die Aufsichtspersonen haben. Außerdem kann der Versicherungsschutz entfallen, wenn der E-Scooter nicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben genutzt wurde.