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E-Akte

Begriff und rechtliche Einordnung der E-Akte

Die E-Akte ist eine elektronisch geführte Akte. Sie bündelt alle zu einem Vorgang gehörenden Unterlagen in digitaler Form, darunter Dokumente, Nachrichten, strukturierte Daten, Protokolle und Metadaten. Ziel ist die geordnete, nachvollziehbare und rechtssichere Verwaltung von Informationen, die früher in Papierakten lagen.

Verbreitet ist die E-Akte in der öffentlichen Verwaltung, bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie in Unternehmen. Rechtlich dient sie als Träger von Informationen, die Entscheidungen vorbereiten oder dokumentieren. Elektronische Akten sind grundsätzlich zulässig, wenn sie die Anforderungen an Authentizität, Integrität, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Nachvollziehbarkeit erfüllen. Unter diesen Voraussetzungen können elektronische Unterlagen dem Papier rechtlich gleichstehen.

Aufbau und Inhalte einer E-Akte

Typische Bestandteile

  • Elektronische Dokumente (z. B. Schreiben, Formulare, Bescheide, Schriftsätze, Gutachten, Belege)
  • Metadaten (z. B. Aktenzeichen, Betreff, Beteiligte, Erstellungs- und Bearbeitungszeiten, Verantwortlichkeiten)
  • Aktenstruktur und Ordnungssystem (Aktenplan, Register, Vorgangs- und Teilvorgangsbezug)
  • Versionierung und Dokumentenhistorie (Änderungsstände, Prüfvermerke)
  • Protokolle (Zugriffe, Bearbeitungsschritte, Aufbewahrungs- und Löschereignisse)

Technische und organisatorische Anforderungen

  • Authentizität: Nachweisbare Herkunft und Verantwortlichkeit von Inhalten
  • Integrität: Schutz vor unbefugter Veränderung; erkennbar gemachte Änderungen
  • Vertraulichkeit: Zugriff nur für Berechtigte; Schutz besonderer Kategorien von Daten
  • Verfügbarkeit: Zugriff innerhalb angemessener Fristen; Schutz vor Verlust
  • Nachvollziehbarkeit: Lückenlose Dokumentation des Lebenszyklus (Wer hat wann was getan?)

Signaturen und Zeitstempel

Elektronische Signaturen und Siegel können Herkunft und Unverändertheit von Dokumenten belegen. Zeitstempel dienen der beweisbaren Fixierung eines Zeitpunkts. In der E-Akte kommen sie insbesondere bei entscheidungsrelevanten Dokumenten zum Einsatz und unterstützen die Beweiskraft.

Protokollierung und Nachvollziehbarkeit

Vorgänge in der E-Akte werden protokolliert: Anlage, Zugriffe, Änderungen, Freigaben, Übermittlungen, Archivierungen und Löschungen. Diese Protokolle sind Teil der rechtlichen Absicherung und dienen der Rechenschaft und Kontrolle.

Lebenszyklus der E-Akte

Anlage und Übernahme

Die E-Akte entsteht mit der Eröffnung eines Vorgangs. Papierunterlagen oder eingehende elektronische Dokumente werden übernommen, klassifiziert und mit Metadaten versehen. Bei der Umwandlung von Papier in elektronische Form kommt häufig ein geregeltes Scanverfahren zum Einsatz.

Bearbeitung und Aufbewahrung

Während der Bearbeitung werden Dokumente erstellt, geprüft, freigegeben und versioniert. Zugriffe richten sich nach klar definierten Rollen. Aufbewahrungsvorgaben sichern, dass Unterlagen während offener Verfahren sowie innerhalb festgelegter Fristen vollständig und lesbar bleiben.

Abschluss, Fristen und Archivierung/Löschung

Nach Abschluss des Vorgangs beginnt die Laufzeit für Aufbewahrungsfristen. Nach Fristablauf erfolgt eine revisionsfeste Archivierung oder die rechtmäßige Löschung. Entscheidungen über dauerhafte Archivwürdigkeit können je nach Bereich unterschiedlichen Regelungen folgen.

Migration und Formatwechsel

Bei Systemwechseln oder Formatveraltung ist eine geordnete Migration erforderlich. Ziel ist die langfristige Lesbarkeit, Vollständigkeit und Integrität der E-Akte, inklusive Metadaten und Protokollen.

Rechte, Pflichten und Zugriffe

Zugriffssteuerung und Rollen

Zugriffsrechte folgen dem Grundsatz der Erforderlichkeit. Rollen und Berechtigungen legen fest, wer lesen, erstellen, ändern, freigeben oder löschen darf. Rechtevergabe und -entzug sind zu dokumentieren.

Akteneinsicht und Transparenz

Beteiligte können Anspruch auf Einsicht in die E-Akte haben, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist. Einsicht kann elektronisch, vor Ort oder durch Ausfertigungen erfolgen. Der Umfang richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren sowie schutzwürdigen Belangen Dritter.

Vertraulichkeit, Geheimhaltung und Schutz besonderer Daten

In E-Akten können sensible Informationen enthalten sein. Es gelten erhöhte Anforderungen an Verschlüsselung, Zugriffstrennung, Protokollierung und Löschkonzepte. Datensparsamkeit und Zweckbindung prägen die Erhebung und Verarbeitung.

Beweis- und Verfahrensfragen

Beweiswert elektronischer Unterlagen

Der Beweiswert elektronischer Dokumente hängt von der Sicherung ihrer Echtheit und Unverändertheit ab. Formale Eigenschaften wie qualifizierte Signaturen, verlässliche Zeitstempel und manipulationssichere Protokolle stärken die Überzeugungskraft.

Ersetzendes Scannen und Papieroriginale

Beim ersetzenden Scannen wird Papier in eine elektronische Form überführt, die an die Stelle des Originals treten kann. Voraussetzung ist ein geregelter Prozess mit nachvollziehbaren Schritten, Qualitätssicherung und Dokumentation, damit die digitale Fassung als aussagekräftig anerkannt werden kann.

Umgang mit Manipulationsverdacht und Fehlern

Werden Unstimmigkeiten festgestellt, sind Prüfbarkeit und Wiederherstellbarkeit entscheidend. Versionierung, Protokollierung und Trennung von Entwürfen und freigegebenen Fassungen unterstützen die Klärung.

E-Akte in unterschiedlichen Bereichen

Öffentliche Verwaltung

Die E-Akte unterstützt Verwaltungsverfahren, Genehmigungen, Bescheide und interne Abläufe. Sie dient der Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen und der geordneten Aktenführung in Behörden.

Gerichte und Verfahrensbeteiligte

In gerichtlichen Verfahren ermöglicht die E-Akte die strukturierte Sammlung von Schriftsätzen, Beschlüssen und Beweismitteln. Sie erleichtert die Akteneinsicht und die sichere elektronische Kommunikation mit Beteiligten.

Unternehmen und Compliance

Unternehmen nutzen E-Akten etwa für Verträge, Personalunterlagen, technische Dokumentation und interne Untersuchungen. Ordnungsgemäße Aktenführung unterstützt Nachweis- und Aufbewahrungspflichten.

Schnittstellen, Interoperabilität und Standards

Austauschformate und Interoperabilität

Für den Austausch zwischen Organisationen sind standardisierte, langfristig lesbare Formate und verlässliche Übertragungswege wichtig. Metadatenmodelle und strukturierte Aktenpläne erleichtern das Zusammenwirken verschiedener Systeme.

Elektronische Kommunikation

Elektronische Postfächer, sichere Übermittlungswege und automatische Eingangsbestätigungen sind zentrale Bausteine. Sie sichern Nachweisbarkeit von Eingang, Fristenlauf und Zustellung.

Datenschutz und Informationssicherheit

Datenminimierung und Zweckbindung

Es werden nur solche Daten erhoben und verarbeitet, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind. Die Zweckbindung begrenzt Nutzung und Weitergabe.

Technische Schutzmaßnahmen

Dazu gehören Verschlüsselung, mehrstufige Authentifizierung, Rollen- und Rechtekonzepte, Netzwerkschutz, Backup und geordnete Notfallverfahren. Regelmäßige Prüfungen erhöhen das Schutzniveau.

Protokolle, Nachweise und Meldungen

Protokolle dienen als Nachweise gegenüber Aufsicht und internen Stellen. Bei Sicherheitsvorfällen unterstützen klare Prozesse die Eindämmung und Aufklärung.

Typische Risiken und Konfliktfelder

Langzeitlesbarkeit und Migration

Technischer Wandel kann Formate und Systeme veralten lassen. Geplante Migrationen und dokumentierte Verfahren mindern das Risiko von Informationsverlust.

Unbefugte Zugriffe und Datenabflüsse

Gefahren entstehen durch Fehlkonfigurationen, Social Engineering oder technische Schwachstellen. Vielschichtige Schutzmechanismen reduzieren die Angriffsfläche.

Unklare Zuständigkeiten

Fehlende Verantwortlichkeiten bei Pflege, Qualitätssicherung und Löschung führen zu Lücken. Klare Rollen, Verantwortlichkeiten und Prozesse schaffen Abhilfe.

Häufig gestellte Fragen zur E-Akte

Was ist eine E-Akte?

Eine E-Akte ist eine elektronisch geführte Sammlung aller zu einem Vorgang gehörenden Unterlagen. Sie enthält Dokumente, Metadaten und Protokolle in strukturierter Form und ersetzt oder ergänzt die Papierakte.

Ist eine E-Akte einer Papierakte rechtlich gleichgestellt?

Ja, wenn Authentizität, Integrität, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Nachvollziehbarkeit gewährleistet sind. Dazu zählen verlässliche Prozesse, nachvollziehbare Protokolle und geeignete technische Schutzmechanismen.

Welche Anforderungen sichern die Beweiskraft elektronischer Unterlagen?

Entscheidend sind erkennbar unveränderte Inhalte, nachweisbare Herkunft und ein geschlossener Nachvollzug des Lebenszyklus. Elektronische Signaturen, Zeitstempel und manipulationssichere Protokolle erhöhen die Beweiskraft.

Dürfen Papierdokumente nach dem Scan vernichtet werden?

Das ist möglich, wenn das Scanverfahren so gestaltet ist, dass die digitale Fassung die Funktion des Originals übernehmen kann. Erforderlich sind nachvollziehbare Abläufe, Qualitätssicherung und vollständige Dokumentation.

Wer darf Einsicht in eine E-Akte nehmen?

Die Einsicht richtet sich nach gesetzlichen Grundlagen und Rollenmodellen. Üblicherweise haben nur berechtigte Beteiligte und zuständige Stellen Zugriff; Rechte und Umfang sind festgelegt und werden protokolliert.

Wie lange müssen E-Akten aufbewahrt werden?

Die Dauer folgt vorgegebenen Aufbewahrungsfristen, die sich nach dem Inhalt und dem Zweck der Akte richten. Nach Fristablauf erfolgt entweder Archivierung oder Löschung nach geregelten Verfahren.

Was passiert bei einem Systemwechsel mit bestehenden E-Akten?

Die Inhalte werden migriert. Dabei müssen Vollständigkeit, Lesbarkeit, Metadaten, Signaturen, Zeitstempel und Protokolle erhalten bleiben, damit die E-Akte weiterhin verwendbar und nachweisfähig ist.

Welche Rolle spielen elektronische Signaturen in der E-Akte?

Sie belegen die Herkunft und Unverändertheit von Dokumenten und unterstützen die Beweisführung. In Verbindung mit Zeitstempeln und Protokollen tragen sie zur rechtlichen Verlässlichkeit bei.