Legal Lexikon

Duell


Begriff und Definition des Duells

Das Duell bezeichnet eine traditionell zwischen zwei Personen ausgetragene, körperliche Auseinandersetzung mit tödlichen oder schweren Verletzungen in Kauf nehmenden Mitteln, die auf gegenseitiger Herausforderung und Einwilligung basiert. In historischer Perspektive galt das Duell insbesondere im 18. und 19. Jahrhundert als Ehrenstreit, bei dem Ansehen und gesellschaftlicher Status wiederhergestellt werden sollten. Im heutigen Sprach- und Rechtsgebrauch ist das Duell weitgehend obsolet, bleibt jedoch als juristischer Begriff von Bedeutung, insbesondere im Zusammenhang mit Straf- und Ordnungsrecht.

Historische Entwicklung des Duells

Ursprung und gesellschaftliche Stellung

Das Duell hat seine Wurzeln in alten Rechts- und Ehrenvorstellungen, darunter das mittelalterliche Gottesurteil („Gerichtskampf“ als legitime Form der Streitbeilegung) sowie die Entwicklung des Ehrenduellwesens in der Neuzeit. Insbesondere im 18. und 19. Jahrhundert war das Duell Bestandteil adeliger und bürgerlicher Ehrenkodizes. Gesellschaftliche und rechtliche Ahndung haben sich jedoch mit der Verrechtlichung staatlicher Gewaltmonopole verschärft.

Wandel und Bedeutung im 20. und 21. Jahrhundert

Mit fortschreitender Modernisierung und der Kodifizierung staatlicher Strafnormen wurde das Duell sukzessive kriminalisiert. Gesellschaftliche Akzeptanz und rechtliche Toleranz schwanden, sodass die Durchführung von Duellen im deutschsprachigen Raum und dem Großteil Europas heute untersagt ist.

Rechtliche Behandlung des Duells

Strafrechtliche Einordnung und Tatbestände

Duell als eigenständige Straftat

Im deutschen Strafrecht wurde das Duell in früheren Gesetzesfassungen, etwa im Reichsstrafgesetzbuch von 1871, noch als gesonderter Deliktstatbestand geführt. Der heutige Gesetzgeber kennt Duelle jedoch ausschließlich als Teil allgemeiner Straftatbestände, etwa bei Körperverletzung (§ 223 ff. StGB) oder Tötungsdelikten (§ 211 ff. StGB).

Einwilligung und Rechtfertigung

Ein Duell erfolgt grundsätzlich aufgrund der Einwilligung beider Parteien. Im deutschen Strafrecht ist die Einwilligung jedoch keine Rechtfertigung für Handlungen, bei denen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit einer Person gefährdet ist (§ 228 StGB). Einwilligungen, die gegen die guten Sitten verstoßen, fehlen die rechtliche Wirkung. Das bedeutet, dass die Teilnahme an einem Duell mit (schwerer) Körperverletzungsabsicht oder sogar Todesfolge trotz Einwilligung strafbar bleibt.

Ordnungswidrigkeiten- und Polizeirecht

Bereits die Verabredung, Organisation oder Anstiftung zu einem Duell kann als Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bewertet werden. Landespolizeigesetze und das Ordnungswidrigkeitengesetz ermöglichen präventive Maßnahmen, wie Gefahrenabwehr und die Auflösung von Versammlungen, bei denen ein Duell zu erwarten ist.

Mitwirkung Dritter und strafbare Beihilfe

Auch Dritte, wie Sekundanten, Ärzte oder Zuschauer, die zur Durchführung oder Begünstigung eines Duells beitragen, können wegen Beihilfe zur Körperverletzung, Anstiftung oder unterlassener Hilfeleistung zur Verantwortung gezogen werden (§ 27, 323c StGB).

Internationale Rechtslage

Vergleich mit ausgewählten Ländern

  • Österreich: Das österreichische Strafgesetzbuch behandelt Duelle entsprechend als Körperverletzungen oder Tötungsdelikte. Historisch galt das Duell bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts als strafwürdig und wurde schließlich rechtlich gleich behandelt wie andere Gewaltstraftaten.
  • Schweiz: Die Einwilligung zur schweren Körperverletzung im Rahmen eines Duells ist in der Schweiz ebenfalls nicht wirksam, da sie sittenwidrig ist (Art. 122 ff. StGB Schweiz).
  • Frankreich: Frankreich hat Duelle seit dem 19. Jahrhundert fortlaufend kriminalisiert. Es gibt keine eigenen Duell-Paragraphen mehr, sondern die Anwendung erfolgt über allgemeine Strafnormen.

Völkerrechtliche Dimension

Auf völkerrechtlicher Ebene existieren keine spezifischen Regelungen für Duelle. Allerdings verbieten viele internationale Menschenrechtsübereinkommen die Förderung, Unterstützung oder Duldung von Handlungen, die das Leben oder die körperliche Unversehrtheit gefährden.

Zivilrechtliche Auswirkungen

Haftungsfragen im Zusammenhang mit Duellen

Kommt es infolge eines Duells zu Sach- oder Personenschäden, besteht grundsätzlich Schadensersatzpflicht nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB; §§ 823 ff.), da eine wirksame Haftungsfreistellung wegen Sittenwidrigkeit ausscheidet (§ 138 Abs. 1 BGB).

Einfluss auf Versicherungsleistungen

Zwar sind Verletzungen durch Duelle versicherungsrechtlich erfasst; jedoch sind Versicherer berechtigt, die Leistung bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden oder Straftatbeständen auszuschließen (Ausschlussklauseln), insbesondere bei Vorsatzdelikten.

Gesellschaftliche Bedeutung und heutige Rezeption

Duell und heutiges Rechtsempfinden

Heutzutage steht der Begriff Duell überwiegend für sportliche oder metaphorische Auseinandersetzungen, etwa im Schach, Fechten oder Boxen, die durch Verbands- und Sportrecht geregelt werden. Das klassische bewaffnete, auf Verletzung ausgelegte Duell ist gesellschaftlich und rechtlich geächtet und wird als schwere Straftat verfolgt.

Mediale und kulturelle Aufarbeitung

Duelle als Thema sind Bestandteil literarischer Werke, historischer Forschungsdiskurse sowie populärkultureller Rezeptionen. Eine rechtliche Akzeptanz zur Durchführung von Duellen nach historischen oder traditionellen Maßstäben besteht in Deutschland und dem überwiegenden Teil Europas nicht mehr.

Zusammenfassung

Das Duell ist ein historisch bedeutendes, heute jedoch strafrechtlich und zivilrechtlich verbotenes Instrument der Konfliktbeilegung. Rechtlich gelten die generellen Regelungen zu Körperverletzungen, Tötungsdelikten sowie Haftungsnormen. Eine rechtfertigende Einwilligung oder Haftungsfreistellung wegen des Charakters des Duells als sittenwidrige Handlung ist ausgeschlossen. In modernen Rechtsstaaten wird das Gewaltmonopol des Staates bewahrt und Duelle in ihrer ursprünglichen Form verfolgen und sanktioniert.

Häufig gestellte Fragen

Ist das Austragen eines Duells in Deutschland strafbar?

Das Austragen eines Duells, bei dem zwei Personen sich absichtlich gegenseitig zum Zwecke der Ehreverletzung oder Konfliktlösung körperlich angreifen, ist in Deutschland strafbar. Bereits die Teilnahme sowie die Verabredung zu einem Duell kann sowohl als Anstiftung zu Körperverletzungsdelikten (§ 223 ff. StGB) als auch als gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) betrachtet werden. Kommt es im Rahmen eines Duells zu schweren Verletzungen oder gar zum Tod einer der Beteiligten, drohen zusätzliche Straftatbestände wie fahrlässige oder vorsätzliche Tötung (§§ 212, 222 StGB). Das deutsche Strafrecht erkennt keine Rechtfertigungsgründe für Duelle an, da einvernehmliche Körperverletzungen (§ 228 StGB) nur dann straffrei bleiben, wenn sie „nicht gegen die guten Sitten“ verstoßen – was beim Duell explizit nicht der Fall ist. Das frühere Duellgesetz wurde bereits im 19. Jahrhundert abgeschafft; die heutigen Regelungen verbieten alle Formen organisierter Zweikämpfe mit Verletzungsabsicht ausdrücklich. Auch Zuschauer, Sekundanten oder Veranstalter können sich strafbar machen, etwa durch Beihilfe oder unterlassene Hilfeleistung.

Kann ein Duell als Notwehr oder Einwilligung gerechtfertigt werden?

Im Rahmen des deutschen Strafrechts ist eine Berufung auf Notwehr (§ 32 StGB) beim Duell grundsätzlich ausgeschlossen, da beide Parteien sich freiwillig auf den Zweikampf einlassen und ein Notwehrrecht regelmäßig nicht besteht. Die gegenseitige Einwilligung, sich zu verletzen, findet ihre Grenze an § 228 StGB: Eine Körperverletzung ist nur dann straflos, wenn sie mit Einwilligung erfolgt und „nicht gegen die guten Sitten verstößt“. Das Duell wird von der Rechtsprechung als besonders sittenwidrig betrachtet, da es eine gefährliche, unnötige Selbst- und Fremdgefährdung darstellt und gesellschaftlich abzulehnen ist. Dementsprechend werden solche Einwilligungen als unwirksam angesehen; die Körperverletzung oder gar Tötung beim Duell bleibt strafbar.

Welche strafrechtlichen Konsequenzen drohen Teilnehmern und Unterstützern eines Duells?

Teilnehmer eines Duells machen sich mindestens wegen (versuchter) gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung (§§ 224, 25 StGB) strafbar. Im Fall schwerer Folgen kann der Straftatbestand der schweren oder sogar tödlichen Körperverletzung (§§ 226, 227 StGB) oder Totschlag (§ 212 StGB) verwirklicht werden. Sekundanten, Ärzte und Zuschauer können sich wegen Beihilfe (§ 27 StGB) oder sogar Mittäterschaft strafbar machen, da sie das Duell konstruktiv unterstützen. Bei einem tödlichen Ausgang droht eine Freiheitsstrafe, und das Gericht kann zudem berufsrechtliche oder beamtenrechtliche Konsequenzen ziehen, insbesondere für Amtsträger oder Mediziner, die mitwirken. Zusätzlich können unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) oder unterlassene Anzeige geplanter Straftaten (§ 138 StGB) Tatbestände erfüllt sein.

Ist das Veranstalten oder Ansetzen eines Duells eine Straftat?

Bereits das Ansetzen, Organisieren oder Verabreden eines Duells kann eine strafbare Handlung darstellen – insbesondere als Verabredung zu einer Körperverletzung (§ 30 StGB in Verbindung mit § 224 StGB). Die bloße Bereitschaftserklärung zum Duell kann je nach Umständen noch straflos sein, sofern keine weiteren Vorbereitungshandlungen erfolgen. Sobald jedoch konkrete Handlungen zum Aufeinandertreffen als Duell getroffen werden, beginnt die Strafbarkeit. Nach § 111 StGB macht sich strafbar, wer zu Körperverletzungsdelikten öffentlich auffordert. Veranstalter riskieren daher eine Anzeige wegen Anstiftung und Beteiligung an gefährlichen Körperverletzungen und möglicherweise wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung.

Gibt es Ausnahmen oder Sonderregelungen im Militär- oder Beamtenrecht?

Historisch spielten Duelle v. a. im Offiziers- und Beamtenstand eine Rolle. Heute gibt es keine Ausnahme für Soldaten oder Beamte: Auch für diese Berufe ist das Duellieren verboten und mit Strafe bedroht. Im Gegenteil: Bei Beteiligung an einem Duell oder sogar bereits bei der Absicht und Planung kann ein Dienstvergehen oder ehrenrühriges Verhalten vorliegen (§§ 77 ff. Soldatengesetz, § 34 Beamtenstatusgesetz). Dies kann disziplinarische Maßnahmen bis hin zur Entfernung aus dem Dienst nach sich ziehen. Dienstliche Konfliktlösung ist ausschließlich über die vorgeschriebenen Wege und nicht durch Selbstjustiz erlaubt.

Wie behandelt das Strafrecht einen tödlichen Ausgang eines Duells?

Führt ein Duell zum Tod eines Beteiligten, liegt im Regelfall entweder Totschlag (§ 212 StGB), bei Heimtücke oder niedrigen Beweggründen Mord (§ 211 StGB), fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) oder Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) vor. Der Initiative und Absicht der Beteiligten kommt dabei besondere Bedeutung zu: Die Freiwilligkeit beider Parteien entlastet nicht, da das Ergebnis nicht von der Einwilligung abhängig gemacht wird. Eine Strafausschließung ist gesetzlich ausgeschlossen, Einwilligungen in lebensgefährliche Handlungen werden nicht anerkannt. Die Strafzumessung kann jedoch den Einzelfall, zum Beispiel Provokationsmomente oder das Vorliegen von Affekt, berücksichtigen.

Gibt es eine strafrechtliche Verfolgung von Duellen in anderen Rechtsordnungen?

In der überwiegenden Mehrheit der Staaten weltweit, inklusive der EU-Mitgliedstaaten, ist das Duell strafbar. Auch die Schweiz und Österreich ahnden Duellhandlungen als (versuchte oder vollendete) Körperverletzung oder Tötungsdelikte. Nur in sehr wenigen außereuropäischen Staaten – etwa in Paraguay – gibt es noch seit dem 20. Jahrhundert Sondervorschriften, die jedoch praktisch keine Rolle mehr spielen. Das Prinzip, dass Life-and-Limb-Verletzungen nicht durch Privatabrede gerechtfertigt werden, ist völkerrechtlich anerkannt. Internationale Abkommen, darunter die Europäische Menschenrechtskonvention, verlangen den Schutz vor gesundheits- und lebensbedrohenden Handlungen, sodass Duelle im modernen Recht praktisch ausnahmslos verboten sind.