Begriff und Abgrenzung
Der Begriff Druckgeräte bezeichnet technische Produkte, die dazu bestimmt sind, Fluide wie Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten unter Druck zu enthalten, zu leiten, zu regeln oder zu sichern. Dazu zählen insbesondere Behälter, Rohrleitungen, Sicherheits- und druckhaltende Ausrüstungsteile sowie Baugruppen, die aus mehreren Druckgeräten zu einer funktionalen Einheit zusammengesetzt sind. Wesentliches Merkmal ist, dass ein innerer Über- oder Unterdruck gegenüber der Umgebung auftritt, der besondere Anforderungen an Konstruktion, Herstellung, Prüfung und Betrieb auslöst.
Von Druckgeräten im engeren Sinn abzugrenzen sind unter anderem transportable Druckbehälter und Gasflaschen, für die gesonderte Vorschriften des Gefahrgutrechts gelten, sowie einfache Druckbehälter, die als eigenständige Produktgruppe geregelt sind. Baugruppen sind spezielle Zusammenstellungen mehrerer Druckgeräte, die gemeinsam eine Sicherheitsfunktion erfüllen, beispielsweise zur Druckerzeugung, Druckbegrenzung oder Medienführung.
Rechtsrahmen
Druckgeräte unterliegen in der Europäischen Union einem harmonisierten Binnenmarktsystem. Dieses legt grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen fest, denen Druckgeräte vor dem Inverkehrbringen entsprechen müssen. Die Vorgaben gelten hersteller- und produktübergreifend und werden durch nationale Regelungen ergänzt, die insbesondere die Verwendung und den Betrieb in Betrieben regeln.
Das europäische Produktrecht adressiert Konstruktion, Herstellung, Konformitätsbewertung, Kennzeichnung und Dokumentation vor dem Inverkehrbringen. Nationale Arbeitsschutz- und Betriebsvorschriften regeln Installation, Inbetriebnahme, wiederkehrende Prüfungen sowie die Organisation des sicheren Betriebs. Marktüberwachungsbehörden kontrollieren, ob Druckgeräte den maßgeblichen Anforderungen entsprechen und ordnen bei Verstößen Maßnahmen wie Vertriebsbeschränkungen, Rücknahmen oder Rückrufe an.
Daneben bestehen Schnittstellen zu weiteren Regelwerken, etwa für Maschinen, explosionsgefährdete Bereiche, Werkstoffe oder das Transportrecht. Für die konkrete Einordnung ist maßgeblich, zu welchem Zweck ein Produkt dient, wie es eingesetzt wird und ob es ortsfest oder transportabel verwendet wird.
Inverkehrbringen und Konformitätsbewertung
Vor dem Inverkehrbringen müssen Druckgeräte die maßgeblichen grundlegenden Sicherheitsanforderungen erfüllen. Der hierfür erforderliche Nachweis erfolgt über eine Konformitätsbewertung. Je nach Gefährdungspotenzial werden Druckgeräte in Kategorien eingestuft; diese richten sich typischerweise nach Druck, Volumen bzw. Nennweite, Art des Mediums und Temperatur. Mit steigender Kategorie steigen die Anforderungen an Prüfung und Dokumentation. In höheren Kategorien ist die Einbindung einer unabhängigen, hierfür benannten Stelle vorgesehen.
Hersteller erstellen eine technische Dokumentation, aus der Entwurf, Werkstoffe, Berechnung, Fertigung, Prüfungen und Nachweise hervorgehen. Baugruppen unterliegen einer eigenständigen Konformitätsbewertung, bei der sowohl die einzelnen Druckgeräte als auch das Zusammenwirken der Komponenten betrachtet werden. Nach erfolgreicher Bewertung erfolgt die Kennzeichnung, üblicherweise mit einem Konformitätszeichen, sowie die Ausstellung einer Konformitätserklärung. Die Begleitunterlagen müssen in der Sprache des Bestimmungslands verfügbar sein und sicherheitsrelevante Informationen enthalten.
Wirtschaftsakteure wie Bevollmächtigte, Importeure und Händler haben jeweils eigene Pflichten. Diese betreffen unter anderem die Sicherstellung der Konformität vor dem Bereitstellen auf dem Markt, die Aufbewahrung relevanter Unterlagen sowie die Zusammenarbeit mit den Marktüberwachungsbehörden.
Kategorien, Begriffe und technische Grundsätze
Die Einstufung von Druckgeräten erfolgt nach einheitlichen Kriterien. Ausschlaggebend sind die maximal zulässigen Betriebsbedingungen, insbesondere der Druck sowie Volumen oder Nennweite, und die Eigenschaften des Mediums. Die Kategorien ordnen das Gefährdungsniveau zu und bestimmen, ob interne Fertigungskontrollen genügen oder ob eine benannte Stelle Prüf- und Überwachungsaufgaben übernimmt.
Wesentliche Begriffe sind unter anderem: Druckhaltende Ausrüstungsteile (Elemente, die dem Druck standhalten), Sicherheitszubehör (bautechnische Einrichtungen, die vor unzulässigen Druckzuständen schützen), sowie Druckgerätebaugruppen (zusammengestellte Einheiten mit gemeinsamer Sicherheitsfunktion). Für einfache Druckbehälter und transportable Druckgeräte gelten gesonderte, aber verwandte Prinzipien.
Dokumentation und Kennzeichnung
Rechtlich verlangt werden klare Identifikation, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit. Üblich sind Herstellerangaben, Typ- und Serienkennzeichnung, Angaben zu maximal zulässigem Druck, Temperaturbereich und gegebenenfalls Volumen oder Nennweite. Das Konformitätszeichen zeigt die Erfüllung der grundlegenden Anforderungen an; bei Beteiligung einer benannten Stelle kann deren Kennnummer ergänzt werden. Erforderliche Begleitdokumente sind unter anderem Anleitungen und sicherheitsrelevante Hinweise in verständlicher Form.
Betrieb und Verantwortlichkeiten
Der Betrieb von Druckgeräten wird durch nationale Arbeitsschutz- und Betriebsvorschriften geregelt. Betreiber tragen Verantwortung für eine sichere Verwendung im vorgesehenen Rahmen. Dazu zählen Planung und Errichtung, die Inbetriebnahme im Einklang mit den Herstellerangaben, die Berücksichtigung der Einsatzbedingungen sowie die Durchführung der erforderlichen Prüfungen. Prüfungen können je nach Art und Gefährdung vor Inbetriebnahme sowie wiederkehrend durch befugte Stellen oder qualifizierte Personen vorgesehen sein. Umfang und Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den einschlägigen Vorschriften.
Auch Änderungen, Reparaturen und Instandsetzungen unterliegen rechtlichen Anforderungen. Entscheidend ist, ob eine Maßnahme als Instandhaltung innerhalb der ursprünglichen Konformität bleibt oder eine wesentliche Veränderung darstellt. Eine wesentliche Veränderung kann dazu führen, dass das veränderte Produkt als neues Druckgerät anzusehen ist und die Anforderungen an das Inverkehrbringen erneut zu erfüllen sind.
Sicherheitseinrichtungen und Schutzkonzept
Druckgeräte müssen so ausgelegt sein, dass unzulässige Druck- und Temperaturzustände verhindert oder beherrscht werden. Sicherheitszubehör wie Druckbegrenzungseinrichtungen, Überdrucksicherungen und Mess-, Steuer- und Regelkomponenten sind integraler Bestandteil des rechtlichen Schutzkonzepts. Werkstoffe, Fertigungsprozesse und zerstörungsfreie Prüfungen müssen auf die Betriebsbedingungen abgestimmt sein. Für den sicheren Betrieb sieht das Recht ein abgestuftes System aus Konstruktion, Fertigungskontrolle, Inbetriebnahmeprüfung und Überwachung während der Verwendung vor.
Marktüberwachung, Rückruf und Sanktionen
Die Marktüberwachung überprüft stichprobenartig oder anlassbezogen, ob Druckgeräte die rechtlichen Anforderungen erfüllen. Werden Risiken festgestellt, können Maßnahmen wie Warnungen, Vertriebsbeschränkungen, Rücknahmen oder Rückrufe angeordnet werden. Hersteller und andere Wirtschaftsakteure müssen in solchen Fällen mit den Behörden kooperieren und risikorelevante Informationen bereitstellen. Bei Verstößen gegen Pflichten sind Sanktionen möglich, die von ordnungsrechtlichen Maßnahmen bis zu Bußgeldern reichen. Zivilrechtliche Haftungsregeln können zusätzlich eingreifen, wenn aus einem fehlerhaften Produkt Schäden entstehen.
Internationaler Warenverkehr
Beim Import von Druckgeräten aus Drittstaaten gelten die gleichen Anforderungen wie für Produkte aus dem Binnenmarkt. Importeure müssen sicherstellen, dass Produkte die grundlegenden Anforderungen erfüllen, ordnungsgemäß gekennzeichnet sind und über die erforderlichen Unterlagen verfügen. Abweichende ausländische Zulassungen ersetzen die erforderliche Konformität im Binnenmarkt nicht. Für den Export in Staaten außerhalb der EU können zusätzlich dort geltende Vorschriften maßgeblich sein.
Schnittstellen zu anderen Regelungsbereichen
Je nach Auslegung und Einsatzzweck können Druckgeräte gleichzeitig in den Anwendungsbereich anderer Rechtsbereiche fallen. Bei Maschinen mit drucktragenden Komponenten, bei Geräten in explosionsgefährdeten Bereichen oder bei Erzeugnissen für den Transport gefährlicher Güter ergänzt das jeweilige Spezialregime die Anforderungen. In solchen Fällen sind die unterschiedlichen Konformitäts-, Prüf- und Kennzeichnungspflichten aufeinander abgestimmt zu berücksichtigen.
Häufig gestellte Fragen
Was gilt rechtlich als Druckgerät?
Rechtlich als Druckgerät gelten Produkte, die dazu bestimmt sind, Fluide unter Druck zu enthalten, zu leiten, zu regeln oder zu sichern. Dazu zählen insbesondere Behälter, Rohrleitungen, druckhaltende Ausrüstungsteile, Sicherheitszubehör sowie aus diesen Komponenten gebildete Baugruppen.
Welche Rolle spielen die Kategorien bei Druckgeräten?
Die Kategorien ordnen ein Druckgerät anhand von Kriterien wie Druck, Volumen bzw. Nennweite und Art des Mediums einem Gefährdungsniveau zu. Je höher die Kategorie, desto strenger die Anforderungen an Prüfverfahren, Dokumentation und die Einbindung unabhängiger Stellen in der Konformitätsbewertung.
Worin besteht der Unterschied zwischen Inverkehrbringen und Betrieb?
Das Inverkehrbringen betrifft die Bereitstellung eines Druckgeräts auf dem Markt und unterliegt dem europäischen Produktrecht mit Anforderungen an Konstruktion, Konformitätsbewertung, Kennzeichnung und Dokumentation. Der Betrieb betrifft die Verwendung im Unternehmen und wird durch nationale Vorschriften geregelt, die Prüfungen, Überwachung und organisatorische Maßnahmen betreffen.
Wann liegt eine wesentliche Veränderung eines Druckgeräts vor?
Eine wesentliche Veränderung liegt vor, wenn Eingriffe an einem Druckgerät die ursprünglichen sicherheitstechnischen Merkmale so verändern, dass die ursprüngliche Konformität nicht mehr gewährleistet ist. Das veränderte Produkt kann rechtlich als neues Druckgerät gelten, für das die Anforderungen an das Inverkehrbringen erneut zu erfüllen sind.
Welche Pflichten haben Importeure und Händler von Druckgeräten?
Importeure und Händler müssen sicherstellen, dass nur konforme Druckgeräte bereitgestellt werden. Dazu gehört die Prüfung, ob die erforderliche Kennzeichnung und Dokumentation vorhanden ist, die Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist und bei Bedarf die Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörden erfolgt.
Wie werden transportable Druckgeräte rechtlich eingeordnet?
Transportable Druckgeräte, etwa für den Gefahrguttransport, unterliegen einem eigenständigen Rechtsrahmen. Dieser regelt spezifische Anforderungen an Bau, Prüfung, Kennzeichnung und wiederkehrende Prüfungen, die von den Vorgaben für ortsfeste Druckgeräte abweichen.
Welche Bedeutung hat die Konformitätserklärung bei Druckgeräten?
Die Konformitätserklärung dokumentiert, dass ein Druckgerät die maßgeblichen grundlegenden Anforderungen erfüllt und das vorgeschriebene Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen hat. Sie ist Bestandteil der Begleitunterlagen und dient als Nachweis gegenüber Behörden und Marktteilnehmern.
Wie erfolgt die Marktüberwachung von Druckgeräten?
Die Marktüberwachung wird von zuständigen Behörden durchgeführt. Sie prüft stichprobenartig oder anlassbezogen, ob Druckgeräte den rechtlichen Anforderungen entsprechen, und kann bei Verstößen Maßnahmen wie Warnungen, Vertriebsbeschränkungen, Rücknahmen oder Rückrufe anordnen.