Begriff und Bedeutung des Doppelnamens
Der Begriff „Doppelname“ bezeichnet einen Nachnamen, der aus zwei einzelnen Namen zusammengesetzt ist. In Deutschland wird ein Doppelname häufig im Zusammenhang mit Eheschließungen oder der Geburt eines Kindes verwendet, wenn die Familiennamen beider Elternteile miteinander verbunden werden. Ein Doppelname kann durch Bindestrich (z.B. Müller-Schmidt) oder ohne Bindestrich gebildet werden, wobei in den meisten Fällen die Schreibweise mit Bindestrich üblich ist.
Rechtliche Grundlagen zur Führung von Doppelnamen
Die Möglichkeit, einen Doppelnamen zu führen, ist im deutschen Namensrecht geregelt. Die rechtlichen Vorgaben bestimmen unter anderem, wer einen Doppelnamen annehmen darf und wie dieser Name gebildet wird. Grundsätzlich können Ehegatten bei der Eheschließung entscheiden, ob sie jeweils ihren eigenen Namen behalten möchten oder ob einer der beiden Nachnamen als gemeinsamer Familienname geführt wird. Alternativ besteht für eine Person die Möglichkeit, einen aus beiden Nachnamen zusammengesetzten Ehenamen als Doppelname zu wählen.
Doppelname bei Eheschließung
Bei einer Heirat können Ehepartner festlegen, welcher Name künftig geführt werden soll: Entweder behält jeder seinen bisherigen Namen oder es wird ein gemeinsamer Ehename bestimmt. Zusätzlich kann einer der Ehegatten dem gemeinsamen Ehenamen seinen bisherigen Geburts- oder Familiennamen voranstellen oder anfügen und so einen Doppelnamen führen. Es ist jedoch nicht möglich, dass beide Partner gleichzeitig denselben Doppelnamen tragen; nur eine Person kann diese Option nutzen.
Doppelname bei Kindern
Für Kinder regelt das Namensrecht ebenfalls die Möglichkeiten zur Führung eines Doppelnamens: Wird kein gemeinsamer Ehename bestimmt und haben Eltern unterschiedliche Nachnamen zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes, müssen sie sich auf den Familiennamen des Kindes einigen – ein Doppelname für das Kind ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen des Doppelnamens
Ein Doppelname setzt sich stets aus maximal zwei Bestandteilen zusammen – also dem eigenen Geburts- bzw. bisherigen Namen sowie dem Namen des Partners beziehungsweise Elternteils. Eine mehrfache Aneinanderreihung von mehreren Nachnamensbestandteilen (sogenannte „Kettendoppelungen“) ist ausgeschlossen.
Die Reihenfolge innerhalb des Doppelnamens kann gewählt werden: Der eigene Name kann entweder vorangestellt oder angefügt werden; dies muss jedoch verbindlich festgelegt werden und lässt sich nachträglich nur unter bestimmten Voraussetzungen ändern.
Auch hinsichtlich Schreibweise bestehen klare Vorgaben: In aller Regel erfolgt die Verbindung durch einen Bindestrich; andere Varianten sind unüblich beziehungsweise nicht zulässig.
Namensänderung und Auflösung von Doppelnamen
Eine Änderung eines bestehenden Doppelnamens – etwa nach Scheidung – unterliegt bestimmten rechtlichen Voraussetzungen: So besteht beispielsweise nach Auflösung einer Ehe in vielen Fällen das Recht auf Rückkehr zum ursprünglichen Geburts- bzw. früheren Familiennamen.
Eine eigenständige Änderung einzelner Bestandteile eines bestehenden amtlichen Namenseintrags bedarf besonderer Gründe sowie behördlicher Genehmigung.
Im Falle erneuter Heirat gelten erneut die allgemeinen Regelungen zur Wahlmöglichkeit bezüglich Einzel- oder Doppelname.
Bedeutung im internationalen Kontext
In anderen Ländern gelten teilweise abweichende Vorschriften zur Bildung von zusammengesetzten Nachnamen (Doppel-, Mehrfach-, Kettennachnahmen). Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten – etwa binationalen Ehen – können daher Besonderheiten auftreten.
Für Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit sind sowohl deutsche als auch internationale Bestimmungen relevant; dies betrifft insbesondere Fragen rund um Passausstellung sowie Eintragungen in offiziellen Dokumenten.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Doppelname (FAQ)
Können beide Ehepartner denselben Doppelnamen führen?
Nach deutschem Recht darf nur einer der beiden Ehepartner den aus beiden Namen gebildeten Ehedoppelnamen tragen; eine gleichzeitige Führung desselben kombinierten Namens durch beide Partner ist ausgeschlossen.
Darf ein Kind den zusammengesetzten Nachnamen beider Eltern erhalten?
Laut geltender Rechtslage sieht das deutsche Namensrecht keinen kombinierten Nachnamen für Kinder vor; es muss zwischen einem der elterlichen Namen gewählt werden.
Kann ich meinen gewählten Doppelnamen später wieder ändern?
Eine Änderung des einmal gewählten amtlichen Namenseintrags erfordert besondere Gründe sowie eine entsprechende behördliche Genehmigung.
Muss zwischen den Teilen eines amtlichen doppelteingetragenen Namens immer ein Bindestrich stehen?
Zumeist erfolgt die Verbindung zweier Bestandteile mittels Bindestrich; andere Schreibweisen sind regelmäßig nicht zulässig.
Sind mehrere Kombinationen („Kettendopplungen“) erlaubt?
Das deutsche Recht gestattet lediglich Zusammenschlüsse aus maximal zwei Einzelbestandteilen zu einem amtlich geführten Kombinationsnachnamen.
Mehrfache Aneinanderreihungen („Kettendopplungen“) sind ausgeschlossen.
Können auch unverheiratete Paare gemeinsam einen kombinierten Nachnahmen führen?
Unverheiratete Paare haben keine Möglichkeit zur offiziellen Bildung eines gemeinsamen Kombinationsnachnamens gemäß deutschem Recht.