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Begriff und rechtliche Einordnung der Doppelehe
Die Doppelehe bezeichnet den Umstand, dass eine Person gleichzeitig mit mehr als einer anderen Person verheiratet ist. Im deutschen Rechtssystem ist die gleichzeitige Ehe mit mehreren Partnern grundsätzlich unzulässig. Die Doppelehe wird auch als Bigamie bezeichnet und stellt einen Verstoß gegen das Prinzip der Einehe dar, das in Deutschland gilt.
Rechtliche Grundlagen und Bedeutung
Das deutsche Eherecht sieht vor, dass eine Ehe nur zwischen zwei Personen geschlossen werden kann. Sobald eine gültige Ehe besteht, darf keine weitere Eheschließung erfolgen, solange diese erste Verbindung nicht durch Scheidung oder Tod eines Partners aufgelöst wurde. Die Regelung dient dem Schutz der Institution Ehe sowie der Klarheit über Rechte und Pflichten innerhalb einer ehelichen Gemeinschaft.
Unterschied zur Mehrehe (Polygamie)
Während die Doppelehe konkret die gleichzeitige Verbindung mit zwei Partnern beschreibt, umfasst der Begriff Polygamie allgemein jede Form von Mehrehen – also auch Verbindungen mit mehr als zwei Personen. Beide Formen sind im deutschen Recht nicht zulässig.
Folgen einer Doppelehe im deutschen Recht
Zivilrechtliche Konsequenzen
Eine zweite Eheschließung während des Bestehens einer ersten rechtsgültigen Ehe ist unwirksam. Das bedeutet: Die zweite eingegangene Ehe wird rechtlich nicht anerkannt und entfaltet keine Wirkung hinsichtlich gemeinsamer Rechte oder Pflichten wie etwa Unterhalt oder Erbrecht.
Straftatbestand Bigamie
Die bewusste Eingehung einer weiteren Ehe trotz bestehender erster Verbindung kann strafrechtlich verfolgt werden. Dies betrifft sowohl die Person, die bereits verheiratet ist und erneut heiratet, als auch unter Umständen den neuen Partner oder die neue Partnerin – insbesondere dann, wenn dieser Umstand bekannt war.
Anerkennung ausländischer Ehen in Deutschland
Wird im Ausland eine weitere Ehe geschlossen (zum Beispiel in einem Land ohne Verbot von Mehrehen), erkennt das deutsche Recht diese zusätzliche Verbindung grundsätzlich nicht an – sofern bereits eine gültige erste Ehe besteht. Auch für Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit gelten bei gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland entsprechende Einschränkungen bezüglich Mehrfachverbindungen.
Kinder aus doppelehnlichen Beziehungen
Kinder aus Beziehungen im Rahmen einer Doppelehe haben unabhängig vom Status der elterlichen Beziehung Anspruch auf rechtlichen Schutz sowie Unterhalts- und Erbansprüche gegenüber ihren Elternteilen nach deutschem Familienrecht.
Doppelehe: Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was versteht man unter dem Begriff Doppelehe?
Unter dem Begriff Doppelehe versteht man den Zustand, dass eine Person gleichzeitig mit mehr als einem anderen Menschen verheiratet ist.
Ist es erlaubt, mehrere Ehen gleichzeitig zu führen?
Im deutschen Rechtssystem ist es verboten, mehrere Ehen zur gleichen Zeit zu führen.
Können beide Ehen anerkannt werden?
Nimmt jemand während bestehender erster Verbindung erneut an einer Eheschließung teil, so wird diese zweite Hochzeit rechtlich nicht anerkannt.
Macht sich jemand strafbar bei Eingehung einer zweiten Ehe?
Sowohl das bewusste Schließen weiterer Ehen trotz bestehender erster Bindung als auch gegebenenfalls Mitwirkung daran können strafrechtliche Folgen haben.
Können Kinder aus doppeleichlichen Beziehungen Nachteile erleiden?
Kinder genießen unabhängig vom Status ihrer Eltern vollen gesetzlichen Schutz; ihre Ansprüche bleiben gewahrt.
Anerkennt Deutschland im Ausland geschlossene Mehrfachehen?
Ehegatten können sich durch Heirat im Ausland keine zusätzliche rechtsgültige Bindung verschaffen; solche Verbindungen werden hierzulande grundsätzlich nicht anerkannt.