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Domainrecht

Grundlagen des Domainrechts

Das Domainrecht befasst sich mit den rechtlichen Aspekten rund um die Vergabe, Nutzung und den Schutz von Internet-Domains. Eine Domain ist eine eindeutige Adresse im Internet, die es ermöglicht, Webseiten und andere Dienste zu erreichen. Das Domainrecht regelt insbesondere, wer eine bestimmte Internetadresse nutzen darf und welche Rechte oder Pflichten damit verbunden sind.

Vergabe von Domains

Die Vergabe von Domains erfolgt nach dem Prinzip „first come, first served“. Das bedeutet, dass in der Regel derjenige die Rechte an einer noch freien Domain erhält, der sie zuerst registriert. Die Registrierung wird über sogenannte Registrare abgewickelt; diese arbeiten mit zentralen Vergabestellen zusammen. Für jede Top-Level-Domain (wie .de oder .com) gibt es eigene Regeln zur Registrierung.

Bedeutung des Namensrechts bei Domains

Ein wichtiger Aspekt im Domainrecht ist das Namensrecht. Es schützt Namen natürlicher Personen sowie Unternehmen vor unbefugter Verwendung durch Dritte als Internetadresse. Wird beispielsweise ein Firmenname als Domain registriert und genutzt, ohne dass das betreffende Unternehmen zustimmt oder selbst Inhaber dieser Marke ist, kann dies zu Konflikten führen.

Marken- und Kennzeichenrechte bei Domains

Auch Marken- und Kennzeichenrechte spielen beim Umgang mit Domains eine zentrale Rolle. Wer eine geschützte Marke als Bestandteil einer Domain verwendet – etwa für einen Onlineshop -, muss sicherstellen, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Andernfalls können Ansprüche auf Unterlassung oder Schadensersatz entstehen.

Typische Streitfälle im Bereich des Domainrechts

Domaingrabbing (Domainbesetzung)

Domaingrabbing bezeichnet das gezielte Registrieren von bekannten Namen oder Marken als Internetadressen in der Absicht, diese später gewinnbringend weiterzuverkaufen oder deren Nutzung zu blockieren. Solche Praktiken können gegen geltendes Recht verstoßen – insbesondere dann, wenn dadurch berechtigte Interessen anderer verletzt werden.

Kollisionen zwischen gleichlautenden Rechten verschiedener Parteien

Es kommt häufig vor, dass mehrere Parteien ein Interesse an derselben Bezeichnung haben – etwa weil sie denselben Nachnamen tragen oder ähnliche Unternehmensbezeichnungen verwenden dürfen. In solchen Fällen müssen verschiedene Interessen abgewogen werden; maßgeblich sind dabei unter anderem Priorität der Registrierung sowie Art und Umfang der bisherigen Nutzung.

Löschung und Übertragung von Domains aus rechtlicher Sicht

Löschungsansprüche bei Rechtsverletzungen

Wird durch die Registrierung einer bestimmten Adresse ein Name-, Marken- oder sonstiges Schutzrecht verletzt,
kann unter bestimmten Voraussetzungen verlangt werden,
dass die betreffende Adresse gelöscht wird beziehungsweise nicht mehr genutzt werden darf.
Solche Ansprüche richten sich meist gegen den aktuellen Inhaber der betreffenden Adresse.

Übertragung von Domains

Domains können grundsätzlich übertragen werden,
etwa im Rahmen eines Verkaufs,
einer Unternehmensübernahme
oder zur Beilegung eines Streits über Nutzungsrechte an einem Namen beziehungsweise einer Marke.

Sonderfälle: Internationale Aspekte des Domainrechts

Da viele Adressen weltweit erreichbar sind,
können auch internationale Regelungen relevant sein –
insbesondere wenn Beteiligte aus verschiedenen Ländern stammen
oder Adressen unter internationalen Endungen wie .com geführt werden.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Domainrecht (FAQ)

Was versteht man unter einer „Domain“?

Eine „Domain“ ist eine eindeutige Adresse im Internet wie beispiel.de oder beispiel.com; sie dient dazu Webseiten eindeutig auffindbar zu machen.

Darf jeder beliebige Begriffe als Internetadresse registrieren?

Nicht jeder Begriff kann uneingeschränkt registriert werden: Insbesondere geschützte Namen sowie Marken dürfen nicht ohne Zustimmung verwendet werden.

Können mehrere Personen dieselbe Wunschadresse beanspruchen?

Sobald eine bestimmte Adresse vergeben wurde,
ist sie für andere zunächst nicht mehr verfügbar;
bei gleichlautenden Rechten entscheidet oft die Reihenfolge („first come first served“) sowie weitere Umstände wie bestehende Namens- bzw Markenschutzrechte.

Muss ich meine eigene Firma immer auch als entsprechende Web-Adresse besitzen?

Nein; es besteht keine Pflicht dazu.
Allerdings kann es sinnvoll sein,
um Verwechslungen vorzubeugen
und Missbrauch auszuschließen.