Legal Wiki

dolo facit (agit), qui petit, quod statim redditurus est

Begriffserklärung: dolo facit (agit), qui petit, quod statim redditurus est

Der lateinische Ausdruck dolo facit (agit), qui petit, quod statim redditurus est bedeutet wörtlich übersetzt: „Der handelt arglistig, der etwas verlangt, was er sogleich zurückgeben muss.“ Dieser Grundsatz stammt aus dem römischen Recht und wird auch heute noch in verschiedenen Rechtsordnungen als allgemeiner Rechtsgedanke herangezogen. Er bezieht sich auf das Verhalten einer Person, die eine Forderung erhebt oder einen Anspruch geltend macht, obwohl sie weiß oder wissen muss, dass sie das Erlangte unmittelbar wieder herausgeben müsste.

Anwendungsbereich des Grundsatzes

Dieser Rechtsgrundsatz findet insbesondere im Zivilrecht Anwendung. Er betrifft Situationen, in denen jemand einen Anspruch geltend macht – etwa auf Herausgabe einer Sache oder Zahlung eines Geldbetrags -, obwohl ihm bewusst ist, dass er diesen Gegenstand oder Betrag sofort wieder an den ursprünglichen Besitzer zurückgeben müsste. Das Verhalten wird als widersprüchlich und unredlich angesehen.

Beispielhafte Konstellationen

  • Eine Person fordert von einer anderen die Rückgabe eines Gegenstands ein, obwohl feststeht, dass sie diesen aufgrund eines anderen rechtlichen Grundes unverzüglich wieder herausgeben müsste.
  • Jemand verlangt eine Zahlung zurück mit dem Wissen darum, dass er diese Summe nach den bestehenden Verhältnissen direkt erneut auszahlen müsste.

Zweck und Bedeutung im Rechtssystem

Der Grundsatz dient dazu zu verhindern, dass Rechte missbräuchlich ausgeübt werden. Wer Ansprüche nur deshalb stellt – etwa um andere zu schädigen oder um unnötige Umwege zu schaffen -, handelt nicht im Sinne von Treu und Glauben. Das Prinzip schützt somit vor rechtsmissbräuchlichem Verhalten und trägt zur Fairness sowie zur Effizienz des Rechtsverkehrs bei.

Bedeutung für die Durchsetzung von Ansprüchen

Wird festgestellt, dass jemand unter Berufung auf diesen Grundsatz einen Anspruch geltend macht – also etwas verlangt mit der sicheren Kenntnis darüber, es gleich wieder herauszugeben -, kann dies dazu führen, dass sein Begehren abgelehnt wird. Die Geltendmachung solcher Ansprüche gilt als unzulässig.

Abgrenzungen zu ähnlichen Prinzipien

Das Prinzip steht in engem Zusammenhang mit weiteren allgemeinen Regeln wie dem Verbot widersprüchlichen Verhaltens („venire contra factum proprium“) sowie dem Gebot von Treu und Glauben im Rechtsverkehr. Es konkretisiert diese allgemeinen Leitlinien für bestimmte Fallgestaltungen.

Bedeutung für den Alltag

Im täglichen Leben kann dieser Gedanke überall dort relevant werden,
wo Menschen Verträge schließen oder Forderungen stellen,
die offensichtlich keinen nachhaltigen Zweck erfüllen,
sondern lediglich formale Umwege darstellen würden.
Das Recht schützt so vor unnötigen Belastungen durch formalistische Handlungen ohne echten Nutzen.
Die Regel fördert damit Klarheit und Redlichkeit im Umgang miteinander.

Häufig gestellte Fragen zum Thema dolo facit (agit), qui petit, quod statim redditurus est

Was bedeutet „dolo facit (agit), qui petit, quod statim redditurus est“?

Dieser lateinische Ausdruck beschreibt das Vorgehen einer Person als arglistig beziehungsweise unredlich,
wenn sie etwas fordert,
obwohl ihr klar ist,
dass sie es unmittelbar danach wieder zurückgeben muss.

Kann man sich immer auf dieses Prinzip berufen?

Nicht in jedem Fall lässt sich dieser Grundsatz anwenden; entscheidend sind die konkreten Umstände des Einzelfalls sowie das Vorliegen der Voraussetzungen wie Kenntnis über die sofortige Rückgabepflicht.

Muss Arglist nachgewiesen werden?

Nicht zwingend; es genügt bereits das bewusste Fordern trotz offensichtlicher Pflicht zur unmittelbaren Rückgabe – unabhängig davon ob eine Schädigungsabsicht besteht.

Können auch Unternehmen dieses Prinzip nutzen?

Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können sich darauf berufen;
das Prinzip gilt allgemein für alle am Wirtschaftsleben Beteiligten.

Lässt sich damit jeder unbegründete Anspruch abwehren?

Nicht jeder unbegründete Anspruch fällt unter dieses Prinzip;
nur solche Fälle sind umfasst,
bei denen klar ist,
dass ein geforderter Gegenstand sogleich an denselben Herausgeber zurückgegeben werden müsste.

ISt dieses Prinzip gesetzlich geregelt?

Zwar gibt es keine ausdrückliche gesetzliche Vorschrift hierzu;
der Gedanke ergibt sich jedoch aus allgemeinen Regeln über Treu und Glauben sowie Missbrauchsverboten im Zivilrecht.