Legal Wiki

Wiki»Wiki»Dividende

Dividende

Begriff und rechtliche Einordnung der Dividende

Die Dividende ist der Anteil am ausschüttungsfähigen Jahresergebnis einer Kapitalgesellschaft, der an Anteilseignerinnen und Anteilseigner ausgezahlt wird. Sie stellt damit eine vermögensrechtliche Beteiligung der Aktionärinnen und Aktionäre am erwirtschafteten Gewinn dar. Typischerweise betrifft der Begriff die Aktiengesellschaft und die Kommanditgesellschaft auf Aktien. In der Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird häufiger von Gewinnausschüttung gesprochen, die wirtschaftlich vergleichbar ist, rechtlich jedoch eigenständigen Vorgaben folgt.

Die Dividende ist kein Zins und keine vertraglich garantierte Leistung. Sie hängt von der Ertragslage, der Bilanzpolitik sowie dem Beschluss der zuständigen Gesellschaftsorgane ab. Ein Anspruch entsteht erst, wenn die hierfür erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Entscheidungen wirksam getroffen wurden.

Voraussetzungen und Entstehung des Dividendenanspruchs

Jahresabschluss und Gewinnverwendung

Grundlage jeder Dividendenausschüttung ist ein wirksam aufgestellter und festgestellter Jahresabschluss. Aus diesem ergibt sich der ausschüttungsfähige Betrag (Bilanzgewinn), der sich aus dem Jahresergebnis unter Berücksichtigung von Gewinn- und Verlustvorträgen sowie von Einstellungen oder Auflösungen von Rücklagen zusammensetzt. Ausschüttungen sind nur im Rahmen des verfügbaren Bilanzgewinns zulässig. Kapitalerhaltungsregeln und Sperren zum Schutz des haftenden Eigenkapitals begrenzen die Ausschüttung.

Beschluss der Hauptversammlung

Über die Verwendung des Bilanzgewinns entscheidet die Hauptversammlung auf Vorschlag der Verwaltung nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben. Der Beschluss kann die Ausschüttung einer Dividende, die Einstellung in Rücklagen oder den Vortrag auf neue Rechnung vorsehen. Ohne einen wirksamen Gewinnverwendungsbeschluss entsteht kein Dividendenanspruch.

Zeitpunkt des Entstehens und Fälligkeit

Der individuelle Anspruch auf Dividende entsteht mit dem Gewinnverwendungsbeschluss. Fällig wird er zu dem darin festgelegten Auszahlungstermin. Die genaue Abwicklung erfolgt regelmäßig über die Depotbanken. Für Vorzugsaktien können besondere Regelungen zu Mindest- oder Vorzugsdividenden in der Satzung vorgesehen sein.

Arten der Dividende

Bardividende

Die Bardividende ist die klassische Form der Ausschüttung in Geld. Sie wird je Aktie in einem festen Betrag ausgewiesen und den Berechtigten in der festgelegten Währung gutgeschrieben.

Aktiendividende (Scrip Dividend)

Bei der Aktiendividende erhalten Anteilseigner statt einer oder zusätzlich zur Bardividende Aktien. Die rechtliche Umsetzung kann unterschiedliche Kapitalmaßnahmen erfordern, etwa eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Maßgeblich sind Satzung, Hauptversammlungsbeschluss und die technische Ausgestaltung.

Interimsdividende

Eine vorläufige Ausschüttung auf Basis eines Zwischenabschlusses ist in engen rechtlichen Grenzen möglich. Sie setzt belastbare Zwischenrechnungen und die Beachtung der Kapitalerhaltungsvorschriften voraus.

Sonderdividende

Eine Sonderdividende ist eine außerordentliche Ausschüttung, häufig anlässlich außergewöhnlicher Ereignisse. Auch sie ist nur im Rahmen des verfügbaren ausschüttungsfähigen Gewinns und unter Wahrung gläubigerschützender Regeln zulässig.

Technische Abwicklung und Stichtage

Ex-Tag, Record Date und Cum/Ex

Der Handel einer Aktie erfolgt vor dem Ex-Tag „cum Dividende“ (mit Dividendenanspruch) und ab dem Ex-Tag „ex Dividende“ (ohne Dividendenanspruch). Maßgeblich für die Berechtigung ist regelmäßig ein Stichtag (Record Date), zu dem die Inhaberschaft ermittelt wird. Die genauen Abläufe richten sich nach Marktusancen und den bekanntgemachten Terminangaben der Gesellschaft und der Börsen.

Aktienklassen und Dividendenberechtigung

Verschiedene Aktiengattungen (z. B. Stamm- und Vorzugsaktien) können unterschiedliche Dividendenrechte haben, soweit dies die Satzung vorsieht. Eigene Aktien der Gesellschaft sind nicht dividendenberechtigt. Bei neu ausgegebenen Aktien kann die Gewinnberechtigung für das laufende Geschäftsjahr abweichend geregelt sein.

Namens- und Inhaberaktien

Unabhängig von der Aktienart erfolgt die Auszahlung regelmäßig über die Verwahrkette. Bei Namensaktien kann eine zusätzliche Kommunikation über das Aktienregister erfolgen, was die technische Abwicklung jedoch nur organisatorisch berührt.

Schranken und Gläubigerschutz

Kapitalerhaltung

Ausschüttungen dürfen das gebundene Kapital nicht angreifen. Es darf nur ausgeschüttet werden, was als Bilanzgewinn zur Verfügung steht. Diese Grundsätze dienen dem Schutz von Gläubigern und der Stabilität des haftenden Eigenkapitals.

Ausschüttungssperren

Bestimmte Bilanzposten sowie Verluste, die nicht durch frei verfügbare Rücklagen gedeckt sind, können Ausschüttungen sperren. Auch nach Abschlussstichtag eingetretene oder bekannt gewordene Entwicklungen können die Ausschüttungsfähigkeit beeinflussen, wenn sie die Vermögenslage wesentlich berühren.

Rückzahlung und Organhaftung

Unzulässig erhaltene Dividenden sind von den Empfängerinnen und Empfängern zu erstatten, wenn die Unzulässigkeit erkennbar war. Darüber hinaus kommen Haftungsansprüche gegen Organmitglieder in Betracht, wenn Ausschüttungen pflichtwidrig veranlasst oder zugelassen wurden.

Steuerliche Einordnung der Dividende

Dividenden sind Einkünfte aus Kapitalvermögen. Inländische Stellen behalten regelmäßig eine Steuer auf Kapitalerträge ein und führen sie ab; Zuschläge können hinzukommen. Für ausländische Anteilseignerinnen und Anteilseigner können Quellensteuern im Sitzstaat der ausschüttenden Gesellschaft sowie Entlastungs- oder Anrechnungsmechanismen nach Doppelbesteuerungsabkommen relevant sein. Bei körperschaftlichen Anteilseignern können besondere Begünstigungen oder Freistellungen bestehen. Auf Ebene der ausschüttenden Gesellschaft mindert die Dividende das Ergebnis nicht als Aufwand.

Dividende in anderen Rechtsformen

In der GmbH erfolgt die Verteilung von Gewinnen auf Grundlage eines gesonderten Beschlusses der Gesellschafterversammlung; die Terminologie unterscheidet sich, die kapitalerhaltenden Grundprinzipien sind verwandt, aber nicht identisch. Bei Genossenschaften und Vereinen existieren eigenständige Regelungen zu Rückvergütungen oder Ausschüttungen. Personengesellschaften schütten typischerweise keine Dividenden aus, sondern verteilen Gewinne nach gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen.

Rechte der Anteilseigner im Zusammenhang mit Dividenden

Informations- und Mitwirkungsrechte

Aktionärinnen und Aktionäre haben im Rahmen der Hauptversammlung Informationsrechte zur Gewinnverwendung. Die Mitwirkung erfolgt durch Ausübung des Stimmrechts, soweit dieses besteht. Bei Vorzugsaktien kann das Stimmrecht zugunsten besonderer Dividendenrechte modifiziert sein.

Gleichbehandlung

Aktionärinnen und Aktionäre sind bei gleichen Voraussetzungen gleich zu behandeln. Differenzierungen sind nur zulässig, wenn sie auf sachlichen Gründen beruhen oder satzungsmäßig vorgesehen sind, etwa durch unterschiedliche Aktiengattungen.

Internationaler Kontext und Börsenpraxis

Währung und grenzüberschreitende Aspekte

Dividenden können in einer anderen Währung als der Börsennotierung ausgeschüttet werden. Bei grenzüberschreitender Ausschüttung sind zudem die Mechanismen der Quellenbesteuerung und etwaige Entlastungsverfahren zu beachten.

Depot- und ADR-Strukturen

Bei Hinterlegungsscheinen (ADR/GDR) erfolgt die Weiterleitung der Dividende über die jeweilige Hinterlegungsbank nach den Bedingungen des Programms. Rechte können sich insoweit von denen unmittelbarer Aktionäre unterscheiden.

Dividendenpolitik

Unternehmen kommunizieren häufig eine Grundlinie, wie Gewinne zwischen Ausschüttung und Rücklage aufgeteilt werden. Rechtlich verbindlich wird diese Ausrichtung erst durch die jeweiligen Beschlüsse zu Jahresabschluss und Gewinnverwendung.

Häufig gestellte Fragen zur Dividende

Wann entsteht der Anspruch auf eine Dividende?

Der Anspruch entsteht mit dem wirksamen Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung. Vor diesem Beschluss besteht lediglich eine Aussicht, aber kein einklagbarer Anspruch.

Wer erhält die Dividende: die Person am Ex-Tag oder am Record Date?

Maßgeblich ist grundsätzlich der für die Abwicklung festgelegte Stichtag. Der Handel am Ex-Tag spiegelt wider, dass ab diesem Zeitpunkt keine Dividendenberechtigung mehr mit dem Erwerb verbunden ist.

Können Dividenden rückwirkend geändert oder verweigert werden?

Solange kein wirksamer Beschluss vorliegt, kann die vorgeschlagene Gewinnverwendung geändert werden. Nach Beschlussfassung ist eine Verweigerung nur möglich, wenn rechtliche Gründe entgegenstehen, etwa bei festgestellter Unzulässigkeit der Ausschüttung.

Darf eine Gesellschaft Dividenden ausschütten, wenn Verluste bestehen?

Eine Ausschüttung setzt einen verfügbaren Bilanzgewinn voraus. Verluste und gesetzliche oder satzungsmäßige Sperren können die Ausschüttungsfähigkeit ganz oder teilweise ausschließen.

Müssen unzulässige Dividenden zurückgezahlt werden?

Ja, unzulässig erhaltene Dividenden sind zu erstatten, wenn die Unzulässigkeit erkennbar war. Zusätzlich kommen Ansprüche gegenüber Organmitgliedern in Betracht.

Wie werden Dividenden steuerlich behandelt?

Dividenden gelten als Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen regelmäßig einem Steuerabzug an der Quelle. Zuschläge können hinzukommen. Für grenzüberschreitende Fälle und für Anteilseigner, die selbst Körperschaften sind, gelten besondere Regelungen.

Haben Vorzugsaktien besondere Dividendenrechte?

Vorzugsaktien können satzungsmäßig ein Vorzugsrecht auf Dividenden erhalten, teils verbunden mit eingeschränktem Stimmrecht. Die konkreten Rechte ergeben sich aus der Satzung und den Emissionsbedingungen.

Entstehen Dividendenansprüche bei eigenen Aktien?

Eigene Aktien der Gesellschaft sind nicht dividendenberechtigt. Die auf sie entfallenden Beträge verbleiben in der Gesellschaft oder werden nach den Beschlussinhalten verwendet.