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Dividende

Begriff und rechtliche Grundlagen der Dividende

Die Dividende ist ein Begriff aus dem Gesellschaftsrecht und bezeichnet den Anteil am Gewinn einer Kapitalgesellschaft, der an die Anteilseigner ausgeschüttet wird. In der Regel betrifft dies Aktiengesellschaften, aber auch andere Gesellschaftsformen wie die Kommanditgesellschaft auf Aktien oder bestimmte GmbHs können Dividenden ausschütten. Die Ausschüttung erfolgt in Geldform oder seltener als Sachdividende.

Rechtsnatur und Anspruch auf Dividende

Dividenden sind keine garantierten Zahlungen, sondern beruhen auf einem Beschluss des zuständigen Organs der Gesellschaft – meist der Hauptversammlung bei Aktiengesellschaften. Erst mit diesem Beschluss entsteht ein rechtlicher Anspruch des Aktionärs auf Auszahlung. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht lediglich eine Erwartungshaltung, jedoch kein einklagbarer Anspruch.

Voraussetzungen für die Dividendenausschüttung

Eine Dividendenausschüttung setzt voraus, dass im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Bilanzgewinn erzielt wurde und dieser zur Ausschüttung verwendet werden kann. Der Gewinnverwendungsvorschlag wird in der Regel vom Vorstand unter Aufsicht des Aufsichtsrats erstellt und von den Anteilseignern beschlossen.

Ausschluss von der Dividende

Nicht alle Anteile berechtigen zwingend zum Bezug einer Dividende. Beispielsweise können eigene Anteile (von der Gesellschaft selbst gehaltene Aktien) nicht dividendenberechtigt sein. Auch Vorzugsaktien ohne Stimmrecht können besondere Regelungen zur Dividendenauszahlung enthalten.

Formen und Modalitäten der Dividendenauszahlung

Barauszahlung vs. Sachdividende

Die klassische Form ist die Barauszahlung an die Anteilseigner über das jeweilige Kreditinstitut oder Depotbanksystem. Alternativ kann eine Sachdividende erfolgen; hierbei erhalten Aktionäre beispielsweise zusätzliche Wertpapiere oder andere Vermögenswerte statt Bargeld.

Zeitpunkt und Fälligkeit

Der Zeitpunkt für die Auszahlung wird durch den Beschluss festgelegt; häufig erfolgt sie wenige Tage nach dem entsprechenden Organbeschluss (z.B., Hauptversammlung). Mit Fälligkeit entsteht ein Auszahlungsanspruch gegenüber dem Unternehmen.

Steuerliche Behandlung aus rechtlicher Sicht

Dividenden gelten als Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen grundsätzlich einer Besteuerung nach nationalem Steuerrecht sowie gegebenenfalls internationalen Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen bei grenzüberschreitendem Bezug.

Bedeutung für verschiedene Rechtsformen

Aktiengesellschaft (AG)

Bei einer AG entscheidet regelmäßig die Hauptversammlung über Höhe und Verwendung des Bilanzgewinns sowie über etwaige Rücklagenbildungen.

Kompmanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Anteilseigner erhalten ebenfalls eine gewinnabhängige Ausschüttung entsprechend ihrer Beteiligungsquote.

Sonderfall: GmbH-Dividenden

Auch Gesellschafter einer GmbH können Gewinnausschüttungen erhalten; diese werden jedoch nicht als „Dividen-den“ im engeren Sinne bezeichnet, sondern als Gewinnanteile.


Häufig gestellte Fragen zum Thema Dividende (FAQ)

Muss jedes Jahr eine Dividente ausgeschüttet werden?

Nein, es besteht keine Verpflichtung zur jährlichen Ausschüttung von Gewinnen in Form von Dividen-denn. Die Entscheidung hängt vom erzielten Jahresergebnis sowie vom jeweiligen Organbeschluss ab.

Können auch Verluste durch negative „Dividen-den“ ausgeglichen werden?

Einen Ausgleich negativer Ergebnisse durch sogenannte negative „Dividen-den“ gibt es nicht; es handelt sich stets um einen Teil des erwirtschafteten Überschusses eines Unternehmens.

Darf jeder Aktionär an Abstimmungen über die Höhe teilnehmen?

< p > Grundsätzlich dürfen stimmberechtigte Aktionäre an entsprechenden Abstimmungen teilnehmen; Inhaber stimmrechtsloser Vorzugsaktien sind hiervon ausgeschlossen.< / p >

< h ³ > Wie wirkt sich eine Nachschussverpflichtung auf das Recht zur „Dividend-e“ aus?< / h³ >< p > Eine Nachschussverpflicht ung hat keinen direkten Einfluss darauf , ob ein Anspruch auf Zahlung besteht ; maßgeblich bleibt allein das Ergebnis d er Gewinnverwendungsentscheidung .< / p >

< h³ > Wann verjährt de r Anspruch au f Auszahlung ?< / h³ >< p > Der Zahlungsanspruch verjährt nach allgemeinem Zivilrecht innerhalb bestimmter Fristen , sofern er nicht geltend gemacht wurde .< / p >

< h³ > Sind auch Minderheitsaktionäre dividendenberechtigt ?< / h³ >< p > Ja , alle Anteilsinhaber sind grundsätzlich anteilig berechtigt , sofern ihre Anteile dividendenfähig sind .< / p >

< h³ > Kann e ine bereits beschlossene Di vid ende noch widerrufen werd en ?< / h³ >< p > Ein einmal wirksam gefasster Beschlu ss ist grund sätzlich bindend ; nur unter engen Voraussetzungen kann e ine Änderung erfolgen .< / p >

< h³ > Gibt es Unterschiede zwischen deutschen u nd internationalen Unternehmen bezüglich de r Di vid endea us sch ütt ung ?< / h³ >< p >
Ja , nationale Rechtsordnungen unterscheiden sich hinsichtlich Verfahren , Fristen u nd steuerlicher Behandlung .