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Direktionsrecht

Begriff und Bedeutung des Direktionsrechts

Das Direktionsrecht ist ein zentrales Element im Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es beschreibt das Recht des Arbeitgebers, die näheren Einzelheiten der Arbeitsleistung festzulegen. Dazu gehören insbesondere Anweisungen zu Art, Ort und Zeit der Arbeit. Das Direktionsrecht wird auch als Weisungsrecht bezeichnet.

Rechtsgrundlagen und Grenzen des Direktionsrechts

Das Direktionsrecht ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, in dem die grundlegenden Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt sind. Der Arbeitgeber kann im Rahmen dieses Vertrags bestimmen, wie die vereinbarte Tätigkeit konkret auszuführen ist. Allerdings ist das Direktionsrecht nicht unbegrenzt: Es findet seine Schranken in den Vereinbarungen des Arbeitsvertrags sowie in geltenden Gesetzen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen.

Vertragliche Einschränkungen

Die Reichweite des Direktionsrechts hängt maßgeblich vom Inhalt des jeweiligen Arbeitsvertrags ab. Je genauer dort Aufgabenbereich, Einsatzort oder Arbeitszeit geregelt sind, desto weniger Spielraum bleibt für nachträgliche Anweisungen durch den Arbeitgeber.

Gesetzliche Schranken

Auch gesetzliche Regelungen setzen dem Weisungsrecht klare Grenzen. So müssen beispielsweise Vorschriften zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz beachtet werden oder Regelungen zur Gleichbehandlung aller Beschäftigten eingehalten werden.

Umfang des Direktionsrechts: Art, Ort und Zeit der Arbeit

Anweisungsbefugnis bezüglich der Tätigkeit (Art)

Der Arbeitgeber kann bestimmen, welche konkreten Aufgaben innerhalb der vertraglich vereinbarten Tätigkeit ausgeführt werden sollen. Dabei darf er jedoch keine Tätigkeiten anordnen, die außerhalb dessen liegen, was im Vertrag festgelegt wurde.

Anweisung zum Einsatzort (Ort)

Soweit nichts anderes vereinbart wurde oder betriebliche Gründe entgegenstehen, kann der Arbeitgeber entscheiden, an welchem Ort die Arbeit zu leisten ist – etwa innerhalb verschiedener Abteilungen eines Unternehmensstandorts.

Anweisung zur Lage der Arbeitszeit (Zeit)

Im Rahmen bestehender arbeitsvertraglicher Vereinbarungen sowie unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben kann auch über Beginn und Ende sowie Verteilung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit entschieden werden.

Beteiligung von Betriebsrat oder Personalrat beim Direktionsrecht

In Betrieben mit einem Betriebsrat besteht bei bestimmten Maßnahmen ein Mitbestimmungs- beziehungsweise Beteiligungsrecht dieser Interessenvertretung. Dies betrifft vor allem Fragen rund um Beginn und Ende täglicher Arbeitszeiten sowie deren Verteilung auf einzelne Wochentage.

Einschränkung durch billiges Ermessen

Der Arbeitgeber muss sein Weisungsrecht nach sogenannten Grundsätzen „billigen Ermessens“ ausüben – also unter Berücksichtigung berechtigter Interessen beider Seiten abwägen.

Kündigung als äußerste Grenze

Sollte eine gewünschte Änderung nicht mehr vom ursprünglichen Vertrag gedeckt sein – etwa bei einer erheblichen Änderung von Aufgabenbereich oder Einsatzort -, bleibt nur noch eine Änderungskündigung als letztes Mittel.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Direktionsrecht

Was versteht man unter dem Begriff „Direktionsrecht“?

Unter dem Begriff „Direktionsrecht“ versteht man das Recht eines Arbeitgebers gegenüber seinen Beschäftigten verbindliche Anweisungen hinsichtlich Inhalt (Art), Ort sowie Zeit ihrer geschuldeten Leistung zu erteilen.

Darf ein Vorgesetzter jede beliebige Aufgabe übertragen?

Nicht jede Aufgabe darf übertragen werden; sie muss sich stets im Rahmen dessen bewegen was arbeitsvertraglich vereinbart wurde.

Kann mein Arbeitsplatz ohne meine Zustimmung verlegt werden?

Soweit dies durch den Vertrag gedeckt ist beziehungsweise keine anderen rechtlichen Hindernisse bestehen kann eine Versetzung grundsätzlich erfolgen; allerdings gibt es hierbei Einschränkungen insbesondere wenn damit erhebliche Veränderungen verbunden wären.

Muss ich jeder Weisung meines Chefs Folge leisten?

Nicht jeder Anordnung muss gefolgt werden; unzulässige Weisungen – etwa solche außerhalb vertraglicher Pflichten oder gegen geltendes Recht – müssen nicht befolgt werden.

Darf mein Chef meine täglichen Anfangs- bzw Endzeiten ändern?

Soweit dies weder tarifvertraglich noch einzelvertraglich abschließend geregelt ist besteht grundsätzlich Gestaltungsspielraum für Änderungen; dabei sind aber Mitbestimmungsrechte eines eventuell vorhandenen Betriebsrats zu beachten.

Können mir neue Tätigkeiten dauerhaft angewiesen werden?

Dauerhafte Übertragung neuer Aufgaben setzt voraus dass diese noch vom bestehenden Vertrag umfasst sind; andernfalls wäre eine Vertragsänderung erforderlich welche regelmäßig einer gesonderten Zustimmung bedarf.

Muss ich kurzfristig angeordnete Überstunden leisten?

Einsätze über die normale regelmäßige Stundenzahl hinaus können nur verlangt werden wenn entsprechende Regelungsmöglichkeiten bestehen beispielsweise aufgrund tariflicher Bestimmungen betrieblichen Notwendigkeiten oä Voraussetzungen erfüllt sind .