Begriff und Bedeutung von „Dieses“ im Rechtskontext
„Dieses“ ist ein hinweisendes Wort (Demonstrativpronomen), das in rechtlichen Texten dazu dient, auf zuvor genannte oder aus dem Zusammenhang erkennbare Sachverhalte, Begriffe, Dokumente, Abschnitte oder Zeitpunkte zu verweisen. Es bündelt Verweiszusammenhänge innerhalb von Verträgen, Gesetzen, Verwaltungsakten, Bescheiden, Satzungen sowie gerichtlichen Entscheidungen und dient der inneren Kohärenz und Lesbarkeit eines Textes. Die rechtliche Relevanz ergibt sich aus der präzisen Bestimmung dessen, worauf sich „dieses“ bezieht, da hiervon Inhalt, Reichweite und Folgen einer Regelung abhängen können.
Sprachliche Einordnung und Abgrenzung
Deixis und Anknüpfungspunkt
„Dieses“ verweist deiktisch, das heißt kontextbezogen, auf ein konkretes sprachliches oder sachliches Bezugselement. Der Anknüpfungspunkt kann ein definierter Begriff, eine zuvor genannte Partei, eine Klausel, eine Anlage, ein Datum oder ein Gegenstand sein. Der Bezug ergibt sich aus dem unmittelbaren Textumfeld, der Gliederung und der üblichen Lesart der Regelung.
Abgrenzung zu „das“, „genanntes“, „vorstehend“
Im Rechtsgebrauch werden neben „dieses“ häufig Ausdrücke wie „das“, „genanntes“, „vorstehend“ oder „nachstehend“ verwendet. Während „dieses“ eine unmittelbare und meist stärkere Bindung an das nächste geeignete Bezugselement signalisiert, können andere Varianten eine allgemeinere oder strukturell verankerte Verweisung markieren. Die Wahl beeinflusst, wie eng der Bezug verstanden wird.
Flexion und grammatische Übereinstimmung
„Dieses“ passt sich in Genus, Numerus und Kasus an das Bezugswort an (z. B. „dieser Vertrag“, „diese Regelung“, „dieses Dokument“). Die grammatische Übereinstimmung hilft bei der Bestimmung des Bezugspunkts und kann Auslegungskonflikte reduzieren.
Rechtliche Funktionen
Bezugnahme innerhalb eines Dokuments
Verweis auf Definitionen
„Dieses“ verweist häufig auf definierte Begriffe. Beispielhaft steht „dieser Vertrag“ für die Gesamtheit der Regelungen, die im betreffenden Dokument zusammengefasst und als solcher bezeichnet sind.
Verweis auf Anlagen und Nummerierungen
„Dieses“ kann auf Anlagen, Nummerierungen, Ziffern und Abschnitte verweisen, sofern diese hinreichend bestimmt sind („dieser Abschnitt“, „diese Anlage“). Die Bestimmbarkeit wird durch Titel, Nummer, Datum oder Reihenfolge unterstützt.
Gemeinte Reichweite (Scope)
Zeitliche Reichweite
Die Formulierung kann Gegenwart, Vergangenheit oder Zukunft betreffen („dieses Jahr“, „dieser Zeitraum“). Im Rechtskontext ist die Abgrenzung relevant, ob ein Verweis statisch (zu einem Stichtag) oder dynamisch (fortlaufend) zu verstehen ist.
Sachliche Reichweite
„Dieses“ kann sich auf eine einzelne Klausel, eine Gruppe von Bestimmungen oder das gesamte Dokument beziehen. Ausschlaggebend ist die Textnähe und Gliederung.
Auslegungsrelevanz
Systematische Auslegung
Die Stellung von „dieses“ im Aufbau des Textes und die Gliederung (Überschriften, Nummerierung) liefern Hinweise darauf, worauf verwiesen wird.
Grammatikalische Auslegung
Genus, Numerus und Kasus sowie der Satzbau helfen bei der Ermittlung des richtigen Bezugs.
Zweckorientierte Auslegung
Der erkennbare Zweck der Regelung kann maßgeblich sein, wenn mehrere Bezugsmöglichkeiten bestehen und die sprachliche Fassung nicht eindeutig ist.
Transparenz und Bestimmtheit
Die Verwendung von „dieses“ steht in engem Zusammenhang mit den Anforderungen an Klarheit und Bestimmtheit. Unbestimmte Verweisungen können zu Auslegungsbedarf führen und die Wirksamkeit einzelner Regelungen beeinflussen.
Typische Einsatzfelder
Verträge
In Verträgen verweist „dieses“ insbesondere auf definierte Begriffe, Vertragsparteien, Abschnitte, Laufzeiten, Anlagen und Leistungsbeschreibungen. Es strukturiert Pflichten, Rechte und Bedingungen über den gesamten Text hinweg.
Satzungen und Ordnungen
Hier dient „dieses“ der Bezugnahme auf Gremien, Zuständigkeiten, Verfahrensabschnitte und interne Regelwerke. Der Bezug wird häufig durch eine feste Gliederung gestützt.
Verwaltungsakte und Bescheide
„Dieses“ kann den Gegenstand des Verwaltungsakts, die betroffene Person oder die einschlägige Verfahrensstufe bezeichnen. Die Erkennbarkeit des Bezugs ist für Inhalt und Reichweite des Verwaltungsakts von Bedeutung.
Gerichtliche Entscheidungen
In Begründungen und Tenorierungen verweist „dieses“ auf Anträge, Anträgelemente, Anlagen und Abschnitte der Entscheidung oder des Verfahrensstoffs.
Risiken und Streitfragen
Unklare Referenz
Ist nicht eindeutig erkennbar, worauf sich „dieses“ bezieht, entsteht Auslegungsbedarf. Dies kann zu unterschiedlichen Verständnissen führen und Auslegungsregeln aktivieren, um die zutreffende Bedeutung zu bestimmen.
Mehrdeutigkeit bei mehreren möglichen Bezugspunkten
Wenn mehrere vorausgehende Begriffe grammatikalisch in Betracht kommen, entscheidet der Gesamtzusammenhang. Überschriften, Klammerzusätze oder definierte Begriffe können den Ausschlag geben.
Dynamische versus statische Verweisung
„Dieses Gesetz“, „diese Richtlinie“ oder „dieses Regelwerk“ kann auf die Fassung zu einem bestimmten Zeitpunkt (statisch) oder auf künftige Änderungen (dynamisch) verstanden werden. Der Kontext liefert Hinweise auf die intendierte Reichweite.
Übersetzungs- und Sprachfassungen
In mehrsprachigen Texten kann „dieses“ in der Zielsprache unterschiedliche Reichweiten implizieren. Gleichrangige Sprachfassungen werden im Zweifel gemeinsam ausgelegt, um den identischen Bedeutungsgehalt zu sichern.
Gestaltung und Formulierungsvarianten
Synonyme und Umschreibungen
Gängige Alternativen sind „dieser/diese/dieses [Begriff]“, „das vorliegende“, „das genannte“, „vorstehend/nachstehend bezeichnet“. Die Varianten unterscheiden sich in Nähe, Präzision und Lesbarkeit.
Verwendung mit definierenden Zusätzen
Zusätze wie „dieser Vertrag“, „dieses Dokument“, „dieser Abschnitt“ erhöhen die Bestimmtheit, indem das Bezugselement ausdrücklich benannt wird.
Nummerierungs- und Gliederungsbezug
Die Verbindung von „dieses“ mit Ziffern, Buchstaben, Absätzen oder Anlagenkennzeichen („dieser Abschnitt 3″, „diese Anlage A“) verknüpft den Verweis mit der Dokumentstruktur.
Rechtsfolgen unklarer Verwendung
Auslegung durch Kontext
Bei Unklarheiten wird auf Wortlaut, Systematik, Entstehungshintergrund und Zweck abgestellt. Der Kontext hat besonderes Gewicht, wenn die grammatische Zuordnung nicht eindeutig ist.
Beweislast- und Risikoverteilung
Unklare Formulierungen können die Darlegungslast beeinflussen, wenn unterschiedliche Deutungen im Raum stehen und aus dem Text keine eindeutige Präferenz hervorgeht.
Wirksamkeit einzelner Klauseln
Ist der Bezug von „dieses“ unbestimmt, kann die Tragweite der betroffenen Klausel eingeschränkt verstanden werden. In Grenzfällen kann die Bestimmbarkeit über die Auslegungsfähigkeit der Regelung entscheiden.
Internationale Aspekte
Vergleichbare Begriffe in anderen Sprachen
Entsprechungen sind etwa „this“, „the present“, „said“, „the aforesaid“. Die Nuancen unterscheiden sich; maßgeblich ist die in der jeweiligen Rechtssprache etablierte Verweispraxis.
Mehrsprachige Verträge
Bei gleichrangigen Fassungen wird der Bedeutungsgehalt von „dieses“ in Zusammenschau aller Sprachfassungen ermittelt. Divergenzen werden anhand von Zweck, Kontext und Terminologie gelöst.
Abgrenzung zu formellen Verweisungen
Interne und externe Verweise
„Dieses“ ist eine interne, kontextbezogene Verweisung. Demgegenüber stehen formelle Verweise, die bestimmte externe Quellen, Dokumente oder Regelwerke ausdrücklich benennen und kennzeichnen.
Unterschied zur Normverweisung
Während „dieses“ typischerweise einen Textteil, Begriff oder Gegenstand innerhalb des Dokuments adressiert, bezeichnet eine Normverweisung ausdrücklich eine externe Regelung. Beide Verweisformen können nebeneinander auftreten, erfüllen jedoch unterschiedliche Funktionen.
Dokumentation und Beweissicherung
Lesefassung und Konsolidierung
Klar erkennbare Bezugnahmen werden durch konsolidierte Lesefassungen begünstigt, in denen Definitionen, Anlagen und Gliederungen eindeutig zugeordnet sind.
Anlagenliste und Indizierung
Eine eindeutige Anlagenkennzeichnung und Indizierung erleichtern die Bestimmung des Bezugs von „dieses“ auf beigefügte Dokumente, Pläne oder Verzeichnisse.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu „Dieses“
Was bedeutet „dieses“ in Verträgen typischerweise?
„Dieses“ verweist im Vertragskontext auf einen zuvor definierten oder unmittelbar vorher genannten Begriff, Abschnitt, Gegenstand oder eine Anlage. Es dient der Verknüpfung von Regelungsinhalten und der präzisen Bezugnahme innerhalb des Dokuments.
Wie wird bestimmt, worauf „dieses“ sich konkret bezieht?
Maßgeblich sind Wortlaut, Grammatik, die Position im Text und die Gliederung. Überschriften, Definitionen und die Nähe zum potenziellen Bezugselement sind zentrale Anhaltspunkte.
Kann „dieses“ auch zukünftige Änderungen erfassen?
Das ist möglich, wenn der Kontext eine dynamische Lesart nahelegt, etwa bei fortlaufend aktualisierten Regelwerken. Fehlt ein entsprechender Anhalt, wird „dieses“ häufig auf den Status zum maßgeblichen Zeitpunkt bezogen.
Welche Folgen hat eine unklare Verwendung von „dieses“?
Unklarheiten führen zu Auslegungsbedarf. Je nach Gesamtzusammenhang kann die betroffene Regelung enger verstanden werden oder ihre Tragweite reduziert sein, wenn der Bezug nicht hinreichend bestimmbar ist.
Unterscheidet sich die Bedeutung von „dieses“ in Gesetzen und Verträgen?
Die Funktion als Verweiswort ist vergleichbar. In Gesetzen stützt sich die Bestimmung stärker auf systematische Auslegung und amtliche Gliederungen, in Verträgen auf definierte Begriffe, Anlagen und die vereinbarte Struktur.
Welche Rolle spielt die Grammatik bei der Auslegung von „dieses“?
Genus, Numerus und Kasus liefern Hinweise darauf, welches Wort das Bezugselement ist. Stimmen grammatische Merkmale nicht überein, gewinnt der systematische und zweckorientierte Kontext an Gewicht.
Wie wird „dieses“ in mehrsprachigen Dokumenten behandelt?
Bei gleichrangigen Sprachfassungen wird der Bedeutungsgehalt im Zusammenspiel der Fassungen ermittelt. Ziel ist eine übereinstimmende, konvergente Bedeutung der Verweisung.