Legal Lexikon

Wiki»Devisen

Devisen


Begriff und Wesen der Devisen

Der Begriff „Devisen“ bezeichnet im ökonomischen und rechtlichen Kontext ausländische Zahlungsmittel, die auf eine ausländische Währung lauten und kurzfristig verfügbar sind. Devisen sind ein zentrales Element des internationalen Zahlungsverkehrs sowie der Geld- und Währungspolitik. Im Unterschied zu Sorten, welche als ausländisches Bargeld vorliegen, handelt es sich bei Devisen um Guthaben in fremder Währung, üblicherweise in Form von Sichtguthaben oder kurzfristigen Forderungen bei ausländischen Banken oder Kreditinstituten.

Im rechtlichen Sinne umfasst der Begriff sämtliche verbriefte und unverbriefte Zahlungsansprüche, die auf eine Fremdwährung lauten und außerhalb des eigenen Währungsgebietes verfügbar sind oder geltend gemacht werden können.

Arten und Erscheinungsformen von Devisen

Devisenarten im rechtlichen Kontext

  • Buchdevisen: Forderungen auf Bankguthaben in ausländischem Währungsgebiet, die auf Konten bei Kreditinstituten gehalten werden.
  • Wertpapierendevisen: Forderungen aus auf Fremdwährungen lautenden, leicht handelbaren Finanzinstrumenten (z.B. Anleihen, Schuldverschreibungen).
  • Wechseldevisen: Kurzfristig fällige Forderungen aus auf Fremdwährungen lautenden Wechseln und Schecks.
  • Sichteinlagen: Unverzinsliche Einlagen in Fremdwährung zur sofortigen Verfügung.

Abgrenzung zu Sorten

Rechtlich ist zu unterscheiden zwischen Devisen als Buchgeld oder Buchforderungen und Sorten, welche physisches Bargeld in ausländischer Währung darstellen. Im Rahmen des Devisenrechts erfolgt diese Trennung sachlich und funktional, da sich Pflichten, Meldeerfordernisse und Restriktionen regelmäßig nur auf Devisen, nicht jedoch auf Sorten erstrecken.

Devisen im Rechtssystem

Devisenrechtliche Regelungen und Grundsätze

Das Rechtsgebiet, welches alle Aspekte des Erwerbs, Handels und Transfers von Devisen regelt, wird allgemein als Devisenrecht (auch: Außenwirtschaftsrecht) bezeichnet. Es dient der Steuerung und Kontrolle des grenzüberschreitenden Kapital- und Zahlungsverkehrs und ist in nationalen Gesetzen, Verordnungen und internationalen Abkommen normiert.

Typische Regelungen des Devisenrechts betreffen:

  • Erwerb und Besitz von Devisen
  • Ein- und Ausfuhr von Devisen
  • Meldepflichten bezüglich Devisenbeständen und -transaktionen
  • Beschränkungen und Verbote von Devisengeschäften
  • Rückführung von Erlösen aus Devisengeschäften
  • Anzeigepflichten für Zahlungs- und Transferströme im Auslandsgeschäft

Gesetzliche Grundlagen

In Deutschland ist das Devisenrecht maßgeblich im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) sowie in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) geregelt. Diese Normen dienen der Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben, insbesondere der Kapitalverkehrsfreiheit gemäß Artikel 63 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

Wichtige Bestimmungen umfassen:

  • 109 Absatz 1 AEUV (EU-Recht): Grundlegend für die Freizügigkeit von Zahlungen und Kapitalverkehr.
  • § 1 AWG: Grundsatz der Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs, soweit nicht durch Gesetz oder Verordnung eingeschränkt.
  • § 11 AWV: Meldepflichten im Zusammenhang mit Auslandszahlungen und Devisentransfers.

Devisenbewirtschaftung

Unter bestimmten wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten – etwa bei einer Gefährdung der Währungsstabilität oder in Krisenzeiten – kann der Staat Sonderregelungen zur sogenannten Devisenbewirtschaftung oder Devisenkontrolle erlassen. Ziel ist die Sicherstellung der Devisenreserven und die wirtschaftliche Steuerung. Typische Maßnahmen sind etwa Zulassungsbeschränkungen, Ausfuhrgenehmigungen oder Zwangsbewirtschaftung bestimmter Devisenströme.

Die meisten dieser Maßnahmen sind in Deutschland seit den 1990er Jahren aufgehoben, existieren jedoch in bestimmten Drittstaaten fort und können bei außerordentlichen Umständen wiedereingeführt werden.

Devisen und Geldwäschegesetzgebung

Der Erwerb, Besitz und Transfer großer Beträge in Fremdwährungen unterliegt in vielen Staaten strengen Kontrollen nach Maßgabe der Geldwäscheprävention. Die relevanten Normen betreffen u. a.:

  • Identifizierungspflichten bei Devisentransaktionen
  • Verdachtsmeldepflichten bei auffälligen Geldbewegungen
  • Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten für alle Geschäfte über festgelegte Schwellenwerte.

Relevant ist in Deutschland vor allem das Geldwäschegesetz (GwG), das bestimmte Marktteilnehmer zur Überwachung und Meldung von Devisengeschäften verpflichtet.

Devisengeschäfte im internationalen Kontext

Vertragsformen und Rechtsnatur

Devisenhandel vollzieht sich vorrangig im sogenannten Interbankenhandel und via Devisenbörsen. Rechtlich handelt es sich bei Devisengeschäften um schuldrechtliche Verpflichtungen, die meist in Form von Kassageschäften (sofortige Lieferung) oder Termingeschäften (spätere Lieferung) gestaltet werden.

Wesentliche Vertragsgrundlagen sind der Rahmenvertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen internationaler Banken und Handelshäuser. Die Rechtsnatur eines Devisengeschäfts bestimmt sich nach den Vorschriften des jeweiligen nationalen Rechts, modifiziert durch supranationale Vorgaben und völkerrechtliche Abkommen.

Finanzaufsicht und Regulierung

Devisengeschäfte unterliegen vielfältigen regulatorischen Anforderungen. Zuständige Aufsichtsinstanzen in Deutschland sind insbesondere die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie die Deutsche Bundesbank. Internationale Standards werden durch Institutionen wie den Internationalen Währungsfonds (IWF) und die Financial Action Task Force (FATF) vorgegeben.

Zentrale Regelungsbereiche sind:

  • Eigenkapitalanforderungen für Devisenrisiken
  • Berichtspflichten über bestimmte Transaktionen
  • Überwachung der Marktintegrität und Bekämpfung von Marktmissbrauch

Steuerliche Behandlung von Devisen

Devisengeschäfte können steuerliche Implikationen nach sich ziehen. In Deutschland unterliegen etwa realisierte Kursgewinne und -verluste dem Einkommensteuergesetz (EStG) und ggf. der Abgeltungssteuer. Auch Aspekte der Umsatzsteuer können berührt werden, insbesondere bei gewerblichen Handelsaktivitäten mit Fremdwährungen.

Internationale Abkommen und Harmonisierung

Der Devisenverkehr ist in weiten Teilen Gegenstand bilateraler und multilateraler Abkommen (z.B. Bretton-Woods-Abkommen, EU-Verordnungen). Ziel ist eine Harmonisierung der Regelungen, der Schutz des freien Kapitalverkehrs und die Prävention von Finanz- und Währungskrisen.

Übersicht relevanter Rechtsquellen (Deutschland und EU)

  • Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
  • Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
  • Geldwäschegesetz (GwG)
  • Kreditwesengesetz (KWG)
  • Europäische Verordnungen und Richtlinien zum Kapital- und Zahlungsverkehr
  • Verträge der Europäischen Union (insbesondere AEUV)

Literaturhinweise

  • Hopt, K.J. (Hrsg.): Handbuch des deutschen und europäischen Bankrechts, 3. Aufl., München 2017.
  • Schimansky/Bunte/Lwowski: Bankrechts-Handbuch, 5. Aufl., München 2020.
  • Krimphove, D.: Internationales Kapitalmarktrecht, 4. Aufl., Heidelberg 2018.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt eine allgemeine, sachliche und rechtlich fundierte Übersicht dar. Bei speziellen Fragestellungen oder zur Klärung individueller Sachverhalte empfiehlt sich eine vertiefende Recherche in den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und rechtswissenschaftlichen Kommentaren.

Häufig gestellte Fragen

Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten für den Handel mit Devisen in Deutschland?

Der Devisenhandel, auch als Forex-Handel bekannt, unterliegt in Deutschland insbesondere der Regulierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Nach § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) benötigen Unternehmen, die gewerbsmäßig den Eigen- oder Fremdhandel mit Devisen betreiben, eine Erlaubnis der BaFin. Für Privatpersonen besteht diese Erlaubnispflicht nicht, sofern der Handel in eigenem Namen und für eigene Rechnung erfolgt. Daneben sind die Vorschriften der Europäischen Union, etwa die Markets in Financial Instruments Directive (MiFID II), zu beachten, die Transparenz und Anlegerschutz fördern und Mindestanforderungen an Finanzdienstleister stellen. Weiterhin sind steuerliche Aspekte nicht zu vernachlässigen, da Gewinne aus Devisengeschäften gemäß dem Einkommensteuergesetz in der Regel als Kapitalerträge zu versteuern sind. Vertragsrechtliche Vorgaben, das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und das Geldwäschegesetz (GwG) spielen ebenfalls eine Rolle, da Finanzdienstleister Identitätsprüfungen ihrer Kunden vornehmen müssen.

Welche Meldepflichten bestehen beim Devisenhandel?

Im Rahmen des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sind bestimmte Devisentransaktionen meldepflichtig. Das gilt insbesondere für Zahlungen und Überweisungen ins Ausland, die bestimmte Schwellenwerte übersteigen (gegenwärtig 12.500 Euro, § 67 AWV). Die Meldung muss in der Regel an die Deutsche Bundesbank erfolgen. Diese Meldepflicht betrifft sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen, sofern die Schwellenwerte übertroffen werden. Verstöße gegen die Meldevorschriften können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet werden. Außerdem müssen Banken im Rahmen des Geldwäschegesetzes bei ungewöhnlichen oder verdächtigen Devisentransaktionen Verdachtsmeldungen an die Financial Intelligence Unit (FIU) weiterleiten.

Inwiefern gilt beim Devisenhandel das Verbraucherschutzrecht?

Das Verbraucherschutzrecht ist insbesondere dann bedeutsam, wenn Privatpersonen als Kunden bei lizenzierten Brokern oder Banken Devisenhandelsgeschäfte tätigen. In diesen Fällen greift das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ebenso wie spezielle Schutzvorschriften des WpHG, etwa das Recht auf umfassende Information, Beratung und Dokumentation bei der Vermittlung von Finanzinstrumenten. Dazu zählen die Pflicht zur Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung, die Offenlegung aller Kosten sowie die Information über Risiken. Zudem finden Widerrufsrechte nach Fernabsatzrecht Anwendung, solange der Handel nicht ausschließlich über kurzfristige Finanzmarktgeschäfte erfolgt, bei denen das Widerrufsrecht ausgeschlossen sein kann (§ 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB). Anbieter dürfen keine irreführende Werbung betreiben und müssen alle Vertragsbedingungen transparent darlegen.

Welche steuerlichen Regelungen sind beim Devisenhandel zu beachten?

Gewinne aus dem Handel mit Devisen unterliegen für natürliche Personen in Deutschland grundsätzlich der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Besteuerung erfolgt gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG, da es sich um sonstige Kapitalerträge handelt. Verluste aus Devisengeschäften können mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnet werden, jedoch sind bestimmte Fristen und Einschränkungen zu beachten (§ 20 Abs. 6 EStG). Für professionelle Händler und Unternehmen erfolgt die Besteuerung nach den allgemeinen Regeln des Einkommen- oder Körperschaftsteuergesetzes. Es bestehen umfassende Aufbewahrungspflichten für Transaktionsnachweise, und bei Auslandskonten sind Meldepflichten und Offenlegungspflichten zu berücksichtigen.

Was ist bei der Auswahl eines regulierten Brokers im Hinblick auf rechtliche Sicherheit zu beachten?

Beim Devisenhandel ist die Auswahl eines regulierten Brokers von zentraler rechtlicher Bedeutung. Anleger sollten darauf achten, dass der Broker über eine Lizenz der BaFin oder einer vergleichbaren europäischen Aufsichtsbehörde, wie der britischen Financial Conduct Authority (FCA) oder der zyprischen CySEC, verfügt. Diese Lizenzen garantieren die Einhaltung strenger aufsichtsrechtlicher Vorschriften, darunter die Trennung der Kundengelder vom Betriebsvermögen (Segregation), Zugriffsschutz im Insolvenzfall, regelmäßige Berichterstattung an Aufsichtsbehörden sowie Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Betrug. Ferner gewähren regulierte Anbieter Rückgriffsmöglichkeiten bei Rechtsstreitigkeiten, etwa durch Verbraucherschlichtungsstellen oder Schiedsgerichte.

Werden beim Devisenhandel besondere Risiken gesetzlich adressiert?

Ja, gesetzliche Regelungen fordern umfangreiche Aufklärungspflichten hinsichtlich der Risiken des Devisenhandels. Kunden müssen vor der Kontoeröffnung ausführlich über Hebelwirkungen, Kursverluste, Liquiditätsrisiken und etwaige Nachschusspflichten informiert werden (siehe Artikel 16 MiFID II sowie § 63 WpHG). In der EU ist es Brokern seit 2018 untersagt, Privatkunden unbeschränkte Nachschusspflichten aufzuerlegen; das Risiko ist also auf das eingesetzte Kapital begrenzt (sog. Negativsaldoschutz). Zudem sind Hinweise auf hohe Volatilität und mögliche Verluste obligatorisch. Anbieter müssen regelmäßig Tests zur Eignung und Erfahrung der Kunden durchführen und gegebenenfalls den Zugang zum Handel mit komplexen Produkten einschränken.

Gibt es rechtliche Beschränkungen beim internationalen Devisenhandel?

Grenzüberschreitender Devisenhandel unterliegt in der Regel den jeweiligen nationalen Vorschriften des Herkunfts- und des Ziellandes. In Deutschland gilt das Prinzip der Kapitalverkehrsfreiheit, jedoch können Sanktionen, Embargos oder spezifische Exportkontrollvorschriften im Rahmen des Außenwirtschaftsgesetzes Beschränkungen auferlegen. So dürfen Devisengeschäfte mit sanktionierten Staaten, gelisteten Personen oder Organisationen nach der EU-Sanktionsverordnung untersagt sein. Verstöße werden mit erheblichen straf- und bußgeldrechtlichen Konsequenzen geahndet. Darüber hinaus erfordern internationale Geschäfte mit bestimmten Ländern gesonderte Melde- und Genehmigungspflichten.