Begriff und Funktion des Depotkontos
Ein Depotkonto ist ein Konto, das bei einer Bank oder einem anderen Finanzdienstleister geführt wird und der Verwahrung sowie Verwaltung von Wertpapieren dient. Im Gegensatz zu einem klassischen Girokonto werden auf einem Depotkonto keine Geldbeträge, sondern ausschließlich Wertpapiere wie Aktien, Anleihen, Fondsanteile oder Zertifikate verbucht. Das Depotkonto bildet die rechtliche Grundlage für den Handel mit diesen Anlageprodukten.
Rechtliche Grundlagen des Depotkontos
Die Führung eines Depotkontos basiert auf vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Kontoinhaber und dem depotführenden Institut. Diese Vereinbarungen regeln die Rechte und Pflichten beider Parteien im Hinblick auf die Verwahrung, Verwaltung sowie den Kauf und Verkauf von Wertpapieren. Die depotführende Stelle übernimmt dabei insbesondere die treuhänderische Aufbewahrung der Wertpapiere für den Kontoinhaber.
Eigentumsverhältnisse an den verwahrten Wertpapieren
Wertpapiere im Depot bleiben grundsätzlich Eigentum des Kontoinhabers. Das depotführende Institut verwahrt diese lediglich im Auftrag des Kunden. Im Falle einer Insolvenz der Bank sind die im Depot befindlichen Wertpapiere daher nicht Teil der Insolvenzmasse; sie können vom Inhaber herausverlangt werden.
Verwahrarten: Girosammelverwahrung und Einzelverwahrung
Es gibt verschiedene Arten der Verwahrung von Wertpapieren: Bei der Girosammelverwahrung werden gleichartige Papiere mehrerer Kunden gemeinsam gelagert; jeder Kunde erhält einen rechnerischen Anteil am Gesamtbestand. Bei der Einzelverwahrung hingegen werden bestimmte Stücke eindeutig einem einzelnen Kunden zugeordnet.
Kontoeröffnung und Vertragsabschluss beim Depotkonto
Für die Eröffnung eines Depots ist in aller Regel ein schriftlicher Vertrag erforderlich, in dem unter anderem Identität des Inhabers sowie Art und Umfang der Dienstleistungen festgelegt sind. Häufig wird parallel zum eigentlichen Depot auch ein Verrechnungskonto eingerichtet, über das Zahlungen aus Käufen oder Verkäufen abgewickelt werden.
Berechtigungen am Depotkonto
Der Inhaber kann Dritten – etwa Familienangehörigen – eine Vollmacht für das Konto erteilen. Diese Vollmacht kann sich sowohl auf einzelne Transaktionen als auch auf sämtliche Handlungen rund um das Konto erstrecken.
Kündigung und Übertragung eines Depots aus rechtlicher Sicht
Das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und depotführender Stelle kann grundsätzlich jederzeit beendet werden – entweder durch Kündigung seitens des Kunden oder durch das Institut selbst unter Einhaltung bestimmter Fristen. Beim Wechsel zu einer anderen Bank besteht zudem häufig die Möglichkeit zur Übertragung sämtlicher Bestände; dies erfolgt meist ohne steuerliche Auswirkungen.
Sonderfälle: Gemeinschaftsdepot & Minderjährige als Inhaber
Ein Gemeinschaftsdepot wird von mehreren Personen gemeinsam geführt; alle Berechtigten können unabhängig voneinander über das Guthaben verfügen (Oder-Konto) oder nur gemeinsam handeln (Und-Konto). Für minderjährige Personen ist eine Depoteröffnung nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter möglich.
Sorgfaltspflichten & Datenschutz beim Umgang mit dem Depotkonto
Depotführende Institute sind verpflichtet, Kundendaten vertraulich zu behandeln sowie Maßnahmen zur Sicherung gegen unbefugte Zugriffe zu treffen. Darüber hinaus müssen sie ihre Sorgfaltspflichten bei Verdacht auf Geldwäsche erfüllen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Depotkonto“ (FAQ)
Muss ein separates Verrechnungskonto zum Depot eröffnet werden?
In vielen Fällen verlangen Banken neben dem eigentlichen Wertpapierdepot auch ein sogenanntes Verrechnungskonto für Zahlungsabwicklungen rund um Käufe oder Verkäufe von Anlagen.
Darf eine andere Person Zugriff auf mein Depot erhalten?
Dritte können durch ausdrückliche Vollmacht berechtigt werden, Transaktionen vorzunehmen oder Einsicht in das Konto zu nehmen.
Können Minderjährige ein eigenes Depot führen?
Minderjährigen steht es offen, ein eigenes Konto einzurichten – allerdings bedarf dies stets der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.
Sind meine Anlagen bei Insolvenz meiner Bank geschützt?
Anlagen im eigenen Namen gelten als sogenanntes Sondervermögen; sie fallen nicht in eine mögliche Insolvenzmasse des Instituts hinein.
Lässt sich mein gesamtes Portfolio problemlos übertragen?
Eine Übertragung aller Bestände an einen neuen Anbieter ist grundsätzlich möglich; hierbei müssen jedoch bestimmte Formalitäten eingehalten werden.
Darf ich mehrere Depots gleichzeitig besitzen?
Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich Anzahl paralleler Konten bei verschiedenen Anbietern.
Müssen Gewinne aus Verkäufen versteuert werden?
Erträge aus Geschäften mit Anlageprodukten unterliegen bestimmten steuerlichen Regelungen.