Begriff und Grundprinzip der Delkredereprovision
Die Delkredereprovision ist ein zusätzliches Entgelt, das ein Unternehmer einem vermittelnden Dritten (etwa einem Handelsvertreter oder Kommissionär) dafür bezahlt, dass dieser das Risiko eines Zahlungsausfalls des vom Vermittler geworbenen Kunden übernimmt. Der Vermittler verpflichtet sich damit, für die Zahlung des Kunden einzustehen, wenn dieser trotz Fälligkeit und ordnungsgemäßer Leistung nicht zahlt. Die Delkredereprovision vergütet somit eine besondere Risikoübernahme, die über die übliche Vermittlungs- oder Verkaufsprovision hinausgeht.
Rechtliche Einordnung
Beteiligte und Rollen
Typische Beteiligte sind der Unternehmer (Auftraggeber), der Vermittler (z. B. Handelsvertreter oder Kommissionär) und der Endkunde. Der Vermittler schließt Geschäfte im Namen oder im Interesse des Unternehmers ab. Übernimmt er Delkredere, haftet er gegenüber dem Unternehmer für die Zahlungspflicht des Kunden und erhält dafür die Delkredereprovision.
Abgrenzungen zu verwandten Rechtsfiguren
Die Delkrederehaftung ist eine vertragliche Risikoübernahme im Geschäftsvermittlungsverhältnis. Sie unterscheidet sich von:
- der regulären Provision: Vergütung für die Vermittlung oder den Abschluss eines Geschäfts, ohne Risikoübernahme für die Zahlungsfähigkeit des Kunden,
- der Bürgschaft: typischerweise ein eigenständiges Sicherungsmittel zwischen Gläubiger und Drittem; Delkredere ist demgegenüber akzessorisch zum Vermittlungsvertrag,
- einer Garantie: kann weitergehende Risiken abdecken; Delkredere bezieht sich regelmäßig auf das reine Kreditrisiko des Kunden.
Vertragsgrundlagen und Wirksamkeitsvoraussetzungen
Die Übernahme von Delkredere setzt eine ausdrückliche vertragliche Abrede zwischen Unternehmer und Vermittler voraus. Sie ist keine automatische Nebenpflicht und ergibt sich nicht allein aus der Stellung als Vermittler. Üblich sind klare Regelungen zur Reichweite der Haftung, zu den erfassten Geschäften, zur Vergütungshöhe, zum Eintritt des Haftungsfalls und zur Abwicklung. Transparente und verständliche Vertragsklauseln sind für Wirksamkeit und Durchführbarkeit wesentlich.
Umfang der Haftung
Erfasste Risiken
Die Delkrederehaftung bezieht sich regelmäßig auf das Kreditrisiko des Kunden, also auf dessen Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit. Der Vermittler steht für den Eingang der Forderung ein, wenn die Forderung fällig, unstreitig und ordnungsgemäß entstanden ist.
Typische Ausschlüsse
Üblich ist der Ausschluss von Risiken, die nicht dem reinen Zahlungsausfall des Kunden zuzurechnen sind. Dazu zählen insbesondere:
- Leistungsstörungen aus der Sphäre des Unternehmers (z. B. Lieferverzug, Sachmängel, falsche Lieferung),
- Einreden und Einwendungen des Kunden aus dem Grundgeschäft (z. B. berechtigte Minderung),
- Fälle, in denen die Forderung noch nicht fällig oder bestritten ist.
Eintritt des Haftungsfalls und Rechtsfolgen
Der Haftungsfall liegt vor, wenn der Kunde trotz Fälligkeit und ordnungsgemäßer Leistung nicht zahlt. Nach Eintritt des Haftungsfalls ist der Vermittler dem Unternehmer gegenüber zur Zahlung verpflichtet, soweit die Delkredereabrede dies vorsieht. Leistet der Vermittler, gehen regelmäßig die Forderungsrechte gegen den Kunden auf ihn über, sodass er den Ausfall beim Kunden geltend machen kann.
Vergütung und Berechnung
Ausgestaltung der Delkredereprovision
Die Delkredereprovision wird zusätzlich zur regulären Vermittlungsprovision vereinbart. Sie kann prozentual vom Wert der delkrederepflichtigen Geschäfte oder als Pauschale bemessen sein. Häufig richtet sich die Höhe nach Umfang, Bonität des Kundenkreises, Laufzeit der Zahlungsziele sowie den vereinbarten Ausschlüssen und Sicherheiten.
Stornobedingungen und Reserven
Verträge können vorsehen, dass Delkredereprovisionen ganz oder teilweise entfallen, wenn die zugrunde liegenden Geschäfte rückabgewickelt werden oder wenn der Haftungsfall nicht eintritt. Teilweise werden Reserven oder Zurückbehaltungen vereinbart, um spätere Ausfälle zu verrechnen. Solche Mechanismen müssen klar geregelt und nachvollziehbar ausgestaltet sein.
Steuer- und bilanzieller Kontext
Die Delkredereprovision ist Bestandteil der Vergütung für die Tätigkeit des Vermittlers. In der Regel handelt es sich um ein Entgelt für eine Leistung. Die bilanzielle Behandlung und die umsatzsteuerliche Beurteilung orientieren sich an den allgemeinen Grundsätzen für Dienstleistungen und an den vertraglichen Abreden. Die Darstellung kann je nach Geschäftsmodell und Rechnungslegungsstandard variieren.
Praktische Erscheinungsformen und Branchen
Delkredereabreden sind vor allem im Groß- und Zwischenhandel, in der Distribution, im Kommissionsgeschäft und in Franchise-ähnlichen Strukturen verbreitet. Auch in Konstellationen mit längeren Zahlungszielen treten sie auf. Teilweise wird das Risiko zusätzlich über Kreditversicherungen abgesichert, wobei die Delkrederevereinbarung als eigenständige Verpflichtung zwischen Unternehmer und Vermittler bestehen bleibt.
Vertragsklauseln und Transparenzanforderungen
Typische Regelungsinhalte
- Genaue Bestimmung der delkrederepflichtigen Geschäfte (Produktgruppen, Kundensegmente, Regionen),
- Definition des Haftungsumfangs und der Ausschlüsse,
- Fälligkeit, Berechnung und Abrechnung der Delkredereprovision,
- Voraussetzungen für den Eintritt des Haftungsfalls und Nachweiserfordernisse,
- Rechtsfolgen der Zahlung, Übergang der Forderungen und Informationspflichten.
Transparenz und Angemessenheit
Klauseln müssen klar und verständlich sein, insbesondere hinsichtlich der Risikoverteilung und der Vergütung. Unklare oder überraschende Bestimmungen können auf Auslegungsschwierigkeiten stoßen. Die Angemessenheit der Vergütung steht in Bezug zur übernommenen Risikolast.
Internationale Bezüge
Bei grenzüberschreitenden Geschäften hängen Auslegung, Wirksamkeit und Haftungsumfang von der Rechtsordnung ab, die auf den Vermittlungsvertrag Anwendung findet. Terminologie und rechtliche Einordnung des Delkredere können zwischen Rechtsordnungen abweichen. Vertragsklarheit und eindeutige Rechtswahl fördern eine störungsfreie Abwicklung.
Abwicklung im Haftungsfall
Prüfung und Nachweise
Regelmäßig sind Nachweise zur Entstehung, Fälligkeit und Nichtzahlung der Forderung beizubringen. Dazu zählen etwa Rechnungen, Liefernachweise und Mahnkorrespondenz. Je nach Vereinbarung können weitere Voraussetzungen wie Fristsetzungen oder der Nachweis vergeblicher Beitreibungsversuche vorgesehen sein.
Zahlung und Forderungsübergang
Nach Zahlung an den Unternehmer erwirbt der Vermittler regelmäßig die entsprechenden Forderungsrechte gegen den Kunden. Er kann diese dann im eigenen Namen weiterverfolgen. Informations- und Mitwirkungspflichten unterstützen den Forderungsübergang und die Durchsetzung.
Abgrenzung zur Warenkreditversicherung
Die Delkrederehaftung ist eine direkte, vertraglich vereinbarte Risikoübernahme innerhalb der Beziehung Unternehmer-Vermittler. Eine Warenkreditversicherung ist demgegenüber ein Versicherungsvertrag mit einem Versicherer, der gegen Prämie ein versichertes Forderungsrisiko deckt. Beide Instrumente können nebeneinander bestehen; sie haben unterschiedliche Rechtsnatur, Abwicklungsmechanismen und Vergütungsmodelle.
Häufig gestellte Fragen zur Delkredereprovision
Was ist eine Delkredereprovision?
Die Delkredereprovision ist ein zusätzliches Entgelt für den Vermittler, der sich vertraglich verpflichtet, das Risiko des Zahlungsausfalls des Kunden zu tragen. Sie vergütet die über die reine Vermittlung hinausgehende Haftung für die Zahlung.
Wer zahlt die Delkredereprovision und wofür wird sie gezahlt?
Der Unternehmer zahlt die Delkredereprovision an den Vermittler. Bezahlt wird die Übernahme des Kreditrisikos des Kunden im Rahmen der vermittelten oder abgeschlossenen Geschäfte.
Deckt die Delkrederehaftung auch Sachmängel oder nur den Zahlungsausfall?
Regelmäßig deckt die Delkrederehaftung lediglich den Zahlungsausfall des Kunden. Leistungsstörungen aus der Sphäre des Unternehmers, etwa Sachmängel oder Lieferverzug, sind üblicherweise nicht umfasst.
Ist eine Delkredereabrede formbedürftig?
Erforderlich ist eine eindeutige Vereinbarung zwischen Unternehmer und Vermittler. Üblich ist eine schriftliche Fixierung, um Umfang, Vergütung und Abwicklung transparent und nachweisbar festzuhalten.
Wann entsteht der Anspruch auf Delkredereprovision?
Der Anspruch entsteht nach den vertraglichen Abreden, häufig mit dem Abschluss eines delkrederepflichtigen Geschäfts oder bei Eintritt bestimmter Abrechnungszeitpunkte. Maßgeblich sind die vereinbarten Fälligkeits- und Abrechnungsregeln.
Was passiert mit der Forderung gegen den Kunden, wenn der Vermittler zahlt?
Nach Zahlung an den Unternehmer gehen die Forderungsrechte gegen den Kunden regelmäßig auf den Vermittler über. Dieser kann die Forderung dann im eigenen Namen geltend machen.
Gilt die Delkredereprovision auch im internationalen Handel?
Ja, Delkredereabreden kommen auch in grenzüberschreitenden Strukturen vor. Reichweite und Auslegung hängen von der anwendbaren Rechtsordnung und den vertraglichen Bestimmungen ab.