Begriffserklärung: Was sind DDR-Straftaten?
Der Begriff DDR-Straftaten bezeichnet Handlungen, die in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nach dortigem Recht als strafbar galten oder im Zusammenhang mit dem politischen System der DDR standen. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 rückte die rechtliche Aufarbeitung dieser Taten in den Fokus, insbesondere im Hinblick auf Unrechtshandlungen durch staatliche Organe und Einzelpersonen.
Rechtlicher Hintergrund von DDR-Straftaten
Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland wurde das westdeutsche Rechtssystem auch auf das Gebiet der ehemaligen DDR ausgedehnt. Dies führte zu einer Neubewertung vieler Handlungen, die zuvor nach den Gesetzen der DDR entweder erlaubt oder sogar geboten waren. Die zentrale Frage war dabei, wie mit Straftaten umzugehen ist, die unter einem anderen politischen und rechtlichen System begangen wurden.
Unterscheidung zwischen politischem und allgemeinem Unrecht
Im Rahmen der Aufarbeitung wird zwischen politisch motivierten Straftaten – etwa Verfolgung Andersdenkender oder Menschenrechtsverletzungen – und allgemeinen Delikten wie Diebstahl oder Körperverletzung unterschieden. Politische Straftaten stehen häufig im Zusammenhang mit staatlichen Institutionen wie dem Ministerium für Staatssicherheit (Stasi), während allgemeine Delikte unabhängig vom politischen System betrachtet werden.
Anwendung des Rückwirkungsverbots und Ausnahmen
Grundsätzlich gilt im deutschen Recht das Rückwirkungsverbot: Niemand darf für eine Tat bestraft werden, die zum Zeitpunkt ihrer Begehung nicht strafbar war. Allerdings gibt es Ausnahmen bei schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen oder Verstößen gegen grundlegende Rechtsprinzipien. In solchen Fällen kann eine Bestrafung auch dann erfolgen, wenn das damalige Recht diese Handlung erlaubte oder verlangte.
Strafverfolgung von DDR-Straftaten nach 1990
Nach 1990 wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren eingeleitet, um insbesondere systembedingtes Unrecht aufzuarbeiten. Im Mittelpunkt standen dabei Tötungsdelikte an den innerdeutschen Grenzen sowie Übergriffe durch staatliche Stellen gegen Oppositionelle. Die Strafverfolgungsbehörden prüften jeweils individuell, ob eine Tat nach bundesdeutschem Maßstab strafbar ist und ob sie verfolgt werden kann.
Bedeutung des Grundsatzes „Vertrauen in geltendes Recht“
Ein wichtiger Aspekt bei der Bewertung von DDR-Straftaten ist das sogenannte Vertrauensprinzip: Personen durften grundsätzlich darauf vertrauen, dass ihr Verhalten entsprechend dem damals geltenden Gesetz beurteilt wird. Dieses Vertrauen findet jedoch seine Grenze dort, wo elementare Menschenrechte verletzt wurden.
Sonderfall Grenzregime und Schießbefehl an innerdeutschen Grenzen
Besondere Bedeutung kam den sogenannten Mauerschützenprozessen zu: Hierbei ging es um Todesfälle an Mauer und Grenze infolge des Schießbefehls gegen Flüchtende aus der DDR. Gerichte mussten abwägen zwischen Befehlsnotstand einerseits sowie offensichtlichem Verstoß gegen grundlegende Rechte andererseits.
Zivil- und verwaltungsrechtliche Aspekte von DDR-Straftaten
Neben strafrechtlichen Konsequenzen spielten auch zivil- sowie verwaltungsrechtliche Fragen eine Rolle – etwa hinsichtlich Rehabilitierung Betroffener oder Entschädigungsansprüchen wegen erlittenen Unrechts.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „DDR-Straftaten“
Können heute noch Personen für Taten aus Zeiten der DDR bestraft werden?
Tatsächlich können bestimmte schwere Tathandlungen weiterhin verfolgt werden – vor allem dann, wenn sie als Verletzung grundlegender Rechte gelten.
Müssen alle früheren Handlungen aus Sicht des heutigen Rechts neu bewertet werden?
Nicht jede Handlung wird neu bewertet; entscheidend ist meist ein Bezug zu schweren Menschenrechtsverletzungen beziehungsweise systematischem Unrecht.
Sind alle Urteile aus Zeiten der DDR automatisch ungültig?
Nicht jedes Urteil wurde aufgehoben; allerdings besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Rehabilitierung bei politisch motivierten Entscheidungen.
Können Opfer von politischer Verfolgung Ansprüche geltend machen?
Ehemalige Opfer haben Möglichkeiten zur Anerkennung ihres Leids sowie gegebenenfalls Anspruch auf Entschädigung gemäß spezieller Regelungen.
Darf jemand für dieselbe Tat zweimal belangt werden?
Das sogenannte Doppelbestrafungsverbot schützt grundsätzlich davor; Ausnahmen bestehen nur in sehr engen Grenzen bei gravierenden Rechtsverstößen.
Betrifft die Aufarbeitung nur Staatsbedienstete?
Neben Angehörigen staatlicher Organe können auch Privatpersonen betroffen sein – sofern ihnen relevante Beteiligungen am damaligen Unrecht vorgeworfen werden können.