Begriff und Grundstruktur des Dauerauftrags
Ein Dauerauftrag ist eine fortlaufende Zahlungsanweisung, die Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber ihrem Zahlungsdienstleister erteilen. Sie bestimmt, dass zu wiederkehrenden Terminen ein festgelegter Geldbetrag an eine bestimmte Empfängerin oder einen bestimmten Empfänger überwiesen wird. Der Dauerauftrag richtet sich auf regelmäßige, in der Höhe unveränderte Zahlungen (etwa monatlich, vierteljährlich oder jährlich). Er bleibt bis zu seiner Beendigung wirksam und löst zu den vereinbarten Fälligkeiten jeweils eine Überweisung aus.
Abgrenzung zu anderen Zahlungsarten
Im Unterschied zur Lastschrift initiiert beim Dauerauftrag die zahlende Person die Zahlung selbst. Bei der Lastschrift startet die Zahlung regelmäßig die empfangende Seite, gestützt auf eine erteilte Einzugsermächtigung. Ein Dauerauftrag unterscheidet sich zudem von der Terminüberweisung, die nur einmal zu einem bestimmten Datum ausgeführt wird. Während Lastschriften variabel in der Höhe sein können, ist der Dauerauftrag typischerweise auf einen gleichbleibenden Betrag gerichtet.
Rechtliche Einordnung
Der Dauerauftrag beruht auf einem Zahlungsdiensterahmen zwischen Kontoinhaberin bzw. Kontoinhaber und Zahlungsdienstleister. Die einzelne, wiederkehrende Ausführung ist jeweils ein Zahlungsauftrag, der auf Grundlage der zuvor erteilten generellen Weisung ausgelöst wird. Der Zahlungsdienstleister verpflichtet sich, die Aufträge nach den vereinbarten Bedingungen auszuführen, soweit die Voraussetzungen (insbesondere Konto-Deckung und Authentifizierung) vorliegen.
Autorisierung und Wirksamwerden
Die Einrichtung oder Änderung eines Dauerauftrags erfordert eine wirksame Autorisierung. Diese kann je nach Kanal (Filiale, Online, Mobile) unterschiedliche Sicherheitsmerkmale und Authentifizierungsverfahren umfassen. Ein erteilter Dauerauftrag wird mit der Bestätigung des Zahlungsdienstleisters wirksam und entfaltet Wirkung für künftige Fälligkeitstermine. Die einzelne Ausführung gilt als autorisiert, wenn sie den im Dauerauftrag festgelegten Parametern entspricht.
Laufzeit und Beendigung
Daueraufträge werden meist auf unbestimmte Zeit eingerichtet. Eine Beendigung ist durch Widerruf mit Wirkung für die Zukunft möglich. Der Widerruf wirkt nicht rückwirkend. Zahlungsdienstleister können die Ausführung einstellen, wenn rechtliche oder vertragliche Gründe entgegenstehen, etwa bei Kontoauflösung oder vertraglicher Kündigung des Zahlungsdiensterahmens.
Inhalt und Gestaltungselemente eines Dauerauftrags
Ein Dauerauftrag umfasst regelmäßig folgende Bestandteile: die Identität der zahlenden Person, die Kontoverbindung der empfangenden Seite (in der Regel IBAN), den festen Zahlbetrag, den Ausführungsrhythmus (z. B. monatlich), das erste Ausführungsdatum, optional ein Enddatum und einen Zahlungszweck. Änderungen an diesen Elementen bedürfen einer wirksamen Anpassung des bestehenden Auftrags.
Fälligkeit, Geschäftstage und Ausführungstermine
Fällt der geplante Ausführungstermin auf einen banküblichen Nichtgeschäftstag (z. B. Wochenende oder gesetzlicher Feiertag), wird die Überweisung in der Praxis zum nächsten Geschäftstag ausgeführt. Etwaige Annahmeschlusszeiten des Zahlungsdienstleisters bestimmen, bis wann ein Auftrag für die Ausführung am selben Tag berücksichtigt werden kann. Diese organisatorischen Vorgaben sind Bestandteil der Vertrags- und Informationsunterlagen.
Deckung und Teilzahlungen
Für die Ausführung ist die ausreichende Kontodeckung erforderlich. Ist sie nicht gegeben, kann die Ausführung unterbleiben. Teilzahlungen sind bei Daueraufträgen nicht der Regelfall. Ob eine erneute Ausführung versucht wird, ist von den vereinbarten Bedingungen abhängig.
Ausführung, Fristen und Wertstellung
Die Ausführung des Dauerauftrags erfolgt als Überweisung nach den im Zahlungsverkehr geltenden Fristen. Innerhalb des einheitlichen europäischen Zahlungsraums (SEPA) gelten standardisierte Ausführungszeiten. Die Wertstellung bestimmt, ab wann die Zahlung beim Empfängerkonto zinswirksam gutgeschrieben wird. Informationen zur erfolgten Ausführung werden regelmäßig über Kontoauszüge oder elektronische Anzeigen bereitgestellt.
Widerruf vor Ausführung
Ein eingerichteter Dauerauftrag kann für zukünftige Ausführungen widerrufen oder geändert werden. Ein Widerruf der nächsten Einzelzahlung ist nur bis zu dem Zeitpunkt möglich, ab dem der Auftrag beim Zahlungsdienstleister als nicht mehr widerrufbar gilt. Maßgeblich sind die vertraglich mitgeteilten Fristen und Annahmeschlusszeiten.
Entgelte und Informationspflichten
Für Einrichtung, Änderung und Ausführung eines Dauerauftrags können Entgelte nach dem Preis- und Leistungsverzeichnis des Zahlungsdienstleisters anfallen. Die vertragliche Ausgestaltung sieht umfassende Vorabinformationen über Kosten, Ausführungsfristen, Kommunikationswege und Sicherheitsanforderungen vor. Änderungen der Entgeltstruktur und der Bedingungen bedürfen einer transparenten Mitteilung, mit Fristen, innerhalb derer die kontoführende Person reagieren kann.
Haftung und Risikoallokation
Bei nicht oder fehlerhaft ausgeführten Daueraufträgen kommen Ansprüche gegenüber dem Zahlungsdienstleister in Betracht. Diese reichen von der Korrektur der Buchung über die Erstattung von Entgelten bis zu weitergehenden Ausgleichsleistungen im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben. Die konkrete Reichweite hängt von der Art des Fehlers und der Verantwortlichkeit ab.
Falsche Empfängerangaben
Wird ein Dauerauftrag mit unzutreffender Kontoverbindung eingerichtet oder später nicht korrekt angepasst, kann der Betrag auf ein falsches Zielkonto gelangen. In diesem Fall trägt die zahlende Person das Risiko für Eingabefehler. Der Zahlungsdienstleister unterstützt nach den geltenden Regeln bei der Rückholung, ist jedoch nicht verpflichtet, den Erfolg zu garantieren.
Unberechtigte Änderungen und Missbrauch
Werden Daueraufträge unbefugt verändert oder ausgelöst, greifen Schutzmechanismen und Haftungsregeln für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge. Zahlungsdienstleister haben angemessene Sicherheitsverfahren bereitzuhalten. Bei vermutetem Missbrauch bestehen Anzeigepflichten und Prüfmechanismen, die zu einer Sperre oder Ablehnung weiterer Ausführungen führen können.
Rückruf nach Ausführung
Nach endgültiger Ausführung eines Dauerauftrags ist ein Rückruf nur ausnahmsweise möglich, regelmäßig mit Mitwirkung der empfangenden Seite. Die rechtliche Ausgangslage unterscheidet sich damit von erstattungsfähigen Zahlungen, die ohne wirksame Autorisierung erfolgt sind.
Datenschutz und Datensicherheit
Im Rahmen eines Dauerauftrags verarbeitet der Zahlungsdienstleister personenbezogene Daten, einschließlich Kontodaten, Empfängerdaten, Beträgen, Verwendungszwecken und Ausführungsrhythmen. Die Verarbeitung erfolgt zweckgebunden zur Vertragsdurchführung und unterliegt den einschlägigen Datenschutzanforderungen. Es bestehen Informations- und Auskunftsrechte sowie Vorgaben zur Datenspeicherung, -löschung und -sicherheit. Zahlungsdienstleister nutzen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Integrität und Vertraulichkeit der Daten zu schützen.
Besondere Konstellationen
Kontowechsel und Vertragsänderungen
Beim Wechsel des Zahlungskontos stellt sich die Frage der Übertragung bestehender Daueraufträge. Hier existieren organisatorische Unterstützungsleistungen im Markt, die auf eine reibungslose Fortführung gerichtet sind. Vertragsänderungen oder die Beendigung des Kontos können die Ausführung bestehender Daueraufträge beenden.
Rechtliche Schranken der Ausführung
Daueraufträge können rechtlichen Prüfungen unterliegen, etwa im Zusammenhang mit Sanktionen, Embargos, Geldwäscheprävention oder Kontosperren bei Pfändungen. In solchen Fällen kann die Ausführung ausgesetzt oder abgelehnt werden. Die kontoführende Person wird nach den Informationsregeln über relevante Maßnahmen unterrichtet, soweit rechtlich zulässig.
Währungen und grenzüberschreitende Zahlungen
Daueraufträge können in verschiedenen Währungen angelegt werden, sofern der Zahlungsdienstleister dies anbietet. Bei Währungsumrechnungen gelten die vertraglich mitgeteilten Wechselkurse und Entgelte. Für grenzüberschreitende Zahlungen außerhalb standardisierter Verfahren können abweichende Fristen und Pflichten gelten.
Dokumentation und Nachweise
Zahlungsdienstleister dokumentieren die Einrichtung, Änderung und Ausführung von Daueraufträgen. Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber erhalten vorvertragliche Informationen, Vertragsunterlagen und transaktionsbezogene Mitteilungen. Kontoauszüge dokumentieren die Ausführungen, einschließlich Datum, Betrag und Empfängerkennungen. Die Nachweisführung über Autorisierung und Ausführung folgt festgelegten Kommunikations- und Archivstandards.
Häufig gestellte Fragen
Worin liegt der rechtliche Unterschied zwischen Dauerauftrag und Lastschrift?
Beim Dauerauftrag erteilt die zahlende Person eine fortlaufende Anweisung an ihren Zahlungsdienstleister, regelmäßig einen festen Betrag zu überweisen. Bei der Lastschrift initiiert die empfangende Seite die Zahlung auf Grundlage einer erteilten Einzugsermächtigung. Daraus ergeben sich unterschiedliche Zuständigkeiten für Autorisierung, Widerruf und Erstattungsmöglichkeiten.
Kann eine bereits ausgeführte Dauerauftragszahlung zurückgeholt werden?
Nach endgültiger Ausführung besteht regelmäßig kein Anspruch auf automatische Rückbuchung. Eine Rückholung ist nur ausnahmsweise möglich und setzt häufig die Mitwirkung der empfangenden Seite voraus. Abweichend davon gelten besondere Regeln für nicht autorisierte Zahlungen.
Bis wann lässt sich die nächste Ausführung eines Dauerauftrags widerrufen?
Der Widerruf ist bis zu dem Zeitpunkt möglich, ab dem der Zahlungsauftrag beim Zahlungsdienstleister als nicht mehr widerrufbar gilt. Maßgeblich sind die vertraglich mitgeteilten Fristen, Annahmeschlusszeiten und Geschäftstage.
Wer trägt das Risiko bei einer fehlerhaften IBAN im Dauerauftrag?
Wird die IBAN falsch angegeben, kann die Zahlung an ein falsches Konto gehen. Das Risiko für Eingabefehler liegt grundsätzlich bei der zahlenden Person. Der Zahlungsdienstleister unterstützt im Rahmen der geltenden Regeln bei der Rückholung, ohne den Erfolg zu garantieren.
Darf der Zahlungsdienstleister einen Dauerauftrag ablehnen oder sperren?
Ja. Ablehnung oder Sperre kommen in Betracht, wenn rechtliche Hindernisse bestehen, Sicherheitsbedenken vorliegen, die Kontodeckung fehlt oder der Vertrag beendet wurde. Über die Gründe wird nach den Informationsvorgaben unterrichtet, soweit dies zulässig ist.
Welche Informationen stehen mir zu einem Dauerauftrag zu?
Es bestehen Informationsrechte über Entgelte, Ausführungsfristen, Sicherheitsanforderungen, Widerrufsgrenzen und die erfolgten Transaktionen. Diese Informationen werden vor Vertragsschluss, laufend während der Geschäftsbeziehung und nach Ausführung einzelner Zahlungen bereitgestellt.
Was geschieht mit Daueraufträgen bei Kontokündigung oder Kontowechsel?
Mit Beendigung des Kontovertrags endet regelmäßig auch die Ausführung bestehender Daueraufträge. Beim Kontowechsel bestehen marktübliche Unterstützungsleistungen zur Übertragung. Die rechtliche Wirksamkeit knüpft an die erfolgreiche Einrichtung auf dem neuen Konto an.
Fallen für Daueraufträge Entgelte an?
Entgelte können anfallen, abhängig vom Preis- und Leistungsverzeichnis des Zahlungsdienstleisters. Änderungen bedürfen einer transparenten Mitteilung mit Fristen und Widerspruchsmöglichkeiten nach den vertraglichen Regeln.