Legal Lexikon

Wiki»Dauerauftrag

Dauerauftrag


Begriff und rechtliche Einordnung des Dauerauftrags

Ein Dauerauftrag ist ein wiederkehrender Zahlungsauftrag, durch den der Kontoinhaber (Zahlungspflichtiger) ein Kreditinstitut beauftragt, in regelmäßigen Intervallen einen festgelegten Geldbetrag an ein bestimmtes Zahlungskonto eines Begünstigten zu überweisen. Im deutschen und europäischen Zahlungsverkehrsrecht stellt der Dauerauftrag ein standardisiertes Instrument für die Durchführung regelmäßiger Zahlungsvorgänge dar.

Vertragliche Grundlagen

Der Dauerauftrag basiert auf einem Zahlungsdienstvertrag im Sinne der §§ 675f ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Mit Erteilung des Dauerauftrags beauftragt der Kunde (Zahler) seine Bank, wiederkehrende Überweisungen mit einem bestimmten Betrag, an einen regelmäßigen Empfänger, zu festen Terminen und unter festgelegten Bedingungen auszuführen. Die Voraussetzungen und Rechte sind weitgehend durch Gesetz und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Kreditinstitute geregelt.

Rechtsgrundlagen des Dauerauftrags

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Die rechtliche Grundlage bildet insbesondere das Zahlungsdiensterecht gem. §§ 675c ff. BGB. Die Normen regeln den Zahlungsdienstvertrag und damit auch die Auftragsverhältnisse beim Dauerauftrag. Bei einem Dauerauftrag handelt es sich grundsätzlich um die wiederholte Ausführung eines Überweisungsauftrags (§ 675n Abs. 1 BGB), wobei die Rechtspflichten des Kreditinstituts ebenso wie die Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Zahlungspflichtigen kodifiziert sind.

Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2)

Durch die Umsetzung der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2, Richtlinie (EU) 2015/2366) in deutsches Recht wurden die Rahmenbedingungen und Rechte für Daueraufträge weiter harmonisiert – insbesondere im Hinblick auf Authentifizierung, Auskunftsrechte sowie Haftungs- und Erstattungsfragen.

Handelsrechtliche Bezüge

Für Unternehmen kann der Dauerauftrag auch handelsrechtliche Relevanz entfalten, wenn Zahlungsverpflichtungen im Geschäftsverkehr regelmäßig automatisiert abgewickelt werden, beispielsweise im Rahmen laufender Lieferantenbeziehungen oder wiederkehrender Dienstleistungsvergütungen.

Vertragsgestaltung und Zustandekommen

Erteilung des Dauerauftrags

Ein Dauerauftrag wird durch eine entsprechende Erklärung des Kontoinhabers gegenüber dem Kreditinstitut erteilt. Die Erteilung ist sowohl schriftlich als auch über elektronische Bankzugangsmöglichkeiten (Online-Banking, Banking-Apps) möglich, sofern die Authentifizierungsanforderungen des Gesetzgebers eingehalten werden.

Der Auftrag umfasst im Regelfall folgende Vorgaben:

  • Zahlungsempfänger und dessen Kontoverbindung (IBAN, ggf. BIC)
  • Betrag und Währung
  • Ausführungstermine und -intervalle (monatlich, vierteljährlich, etc.)
  • Ggf. Verwendungszweck
  • Dauer oder Enddatum des Dauerauftrags

Form, Änderung und Widerruf

Ein Dauerauftrag ist grundsätzlich formfrei. Eine Bindung an Schriftform besteht nur insoweit, als dies in den Geschäftsbedingungen des Kreditinstituts verlangt wird. Änderungen und Widerruf des Dauerauftrags sind jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist möglich, solange der Ausführungsvorgang noch nicht unwiderruflich von der Bank angenommen wurde (§ 675p BGB).

Rechte und Pflichten der Parteien

Pflichten des Kreditinstituts

Das ausführende Kreditinstitut ist verpflichtet, den Dauerauftrag vertragsgemäß und fristgerecht auszuführen (§ 675o Abs. 1 BGB). Es steht zudem in der Pflicht, dem Kontoinhaber bei fehlerhafter Ausführung eine Rückerstattung zu gewähren (§ 675u BGB), sofern dem Kreditinstitut ein Verschulden angelastet werden kann.

Pflichten des Auftraggebers (Kontoinhaber)

Der Kontoinhaber muss für ausreichende Kontodeckung sorgen sowie sicherstellen, dass die Angaben zum Zahlungsempfänger aktuell und korrekt sind. Für fehlerhafte oder unvollständige Angaben haftet er grundsätzlich selbst (§ 675v BGB).

Haftungsregelungen

Im Falle einer nicht autorisierten Zahlungstransaktion – also bei Ausführung des Dauerauftrags ohne Zustimmung des Kontoinhabers – besteht ein umfassender Rückerstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen. Bei berechtigter Ausführung ist ein Widerruf ab dem Zeitpunkt ausgeschlossen, ab dem der Auftrag von der Bank unwiderruflich angenommen wurde.

Dauerauftrag im Vergleich zu anderen Zahlungsinstrumenten

Abgrenzung zur Einzugsermächtigung und Lastschrift

Im Gegensatz zum Dauerauftrag, bei dem der Zahlungspflichtige den Zahlbetrag und Zeitpunkt steuert, erfolgt bei der Lastschrift die Initiative zur Belastung des Kontos durch den Zahlungsempfänger, gestützt auf ein erteiltes Mandat des Zahlerkontoinhabers. Daraus ergeben sich unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere in Bezug auf Widerrufs- und Erstattungsrechte.

Abgrenzung zur Einzelüberweisung

Die Einzelüberweisung stellt einen einmaligen Zahlungsauftrag dar, während der Dauerauftrag die automatische, regelmäßig wiederkehrende Ausführung von Überweisungen ermöglicht.

Datenschutzrechtliche Aspekte

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit einem Dauerauftrag unterliegt den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Insbesondere müssen Banken sicherstellen, dass Kontodaten und Zahlungsinformationen sicher verarbeitet und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.

Beendigung und automatische Löschung

Der Dauerauftrag wird entweder durch Kündigung des Auftraggebers, aufgrund Zeitablaufs bei befristeten Daueraufträgen oder durch Widerruf beendet. Im Todesfall des Kontoinhabers ist der Dauerauftrag regelmäßig unwirksam, sofern keine entsprechend fortwirkende Vollmacht besteht. Mit der Auflösung des geführten Zahlungskontos erlischt ebenfalls der Dauerauftrag automatisch.

Rechtsschutz und Streitfälle

Streitigkeiten im Zusammenhang mit Daueraufträgen betreffen häufig Haftungsfragen wegen unberechtigter Ausführung oder unterlassener Ausführung durch das Kreditinstitut. In diesen Fällen können gerichtliche Geltendmachung oder Schlichtungsverfahren vor Ombudsstellen der Banken in Anspruch genommen werden.


Zusammenfassung:
Der Dauerauftrag ist ein Zahlungsinstrument, das rechtlich umfassend durch das deutsche und europäische Zahlungsdiensterecht geregelt ist. Seine rechtliche Bedeutung besteht in der Ermöglichung automatisierter, wiederkehrender Zahlungen unter strikten Regelungen zu Vertragsschluss, Haftung, Widerruf und Datenschutz. Die genaue Ausgestaltung variiert in Einzelheiten je nach Landes- und Bankpraxis, ist aber stets durch das Ziel geprägt, wiederkehrende Zahlungsvorgänge für beide Vertragsparteien sicher, effizient und rechtsverbindlich auszuführen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ein Dauerauftrag rechtlich als Vertrag angesehen werden?

Ein Dauerauftrag stellt formal keinen eigenständigen Vertrag zwischen dem Kontoinhaber und der Bank dar, sondern eine schuldrechtliche, einseitige Weisung im Rahmen der bestehenden Geschäftsverbindung (Kontovertrag). Es handelt sich um einen Auftrag des Kunden an sein Kreditinstitut, regelmäßig zu bestimmten Terminen einen festgelegten Geldbetrag an einen bestimmten Empfänger zu überweisen. Die rechtliche Grundlage findet sich insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), §§ 675c ff., die die Zahlungsdienste regeln. Die Bank verpflichtet sich dadurch zur Ausführung der regelmäßigen Überweisungen, solange der Auftrag besteht und die Voraussetzungen (z. B. ausreichende Kontodeckung, Wirksamkeit der Weisung) erfüllt sind. Ein eigenständiger rechtlicher Anspruch zur Ausführung des Dauerauftrags kann sich jedoch nur aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen und der ordnungsgemäßen Auftragserteilung ableiten lassen.

Welche rechtlichen Pflichten hat die Bank bei Ausführung eines Dauerauftrags?

Die Bank ist im Rahmen eines wirksamen Dauerauftrags verpflichtet, die Überweisungen zum vereinbarten Zeitpunkt auszuführen und dabei die im Auftrag genannten Daten (z. B. Empfänger, IBAN, Betrag) ordnungsgemäß zu verwenden. Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Ausführung ergibt sich aus dem Zahlungsdiensterecht nach § 675f BGB. Im Falle von Fehlern oder Verzögerungen kann sich die Bank schadensersatzpflichtig machen, sofern sie ein Verschulden trifft. Allerdings wird die Haftung oft in den allgemeinen Geschäftsbedingungen begrenzt, insbesondere für Fälle höherer Gewalt oder technische Störungen. Der Kunde wiederum muss für ausreichende Deckung des Kontos sorgen und Änderungen oder die Kündigung des Dauerauftrags rechtzeitig anzeigen.

Kann ein Dauerauftrag jederzeit widerrufen oder geändert werden?

Aus rechtlicher Sicht kann ein Dauerauftrag jederzeit vom Kontoinhaber widerrufen oder geändert werden, solange die nächste Ausführung noch nicht erfolgt ist. Grundlage hierfür ist ebenfalls das Zahlungsdiensterecht, welches dem Kunden ein Widerrufsrecht einräumt (§ 675p BGB). Der Widerruf muss jedoch rechtzeitig gegenüber der Bank erklärt werden, damit dieser vor dem nächsten Ausführungstermin wirksam wird. Nach Eingang des Widerrufs oder einer Änderungsmitteilung bei der Bank ist diese verpflichtet, den Auftrag entsprechend nicht mehr bzw. verändert auszuführen. Versäumt der Kunde jedoch den rechtzeitigen Widerruf oder gibt unklare Anweisungen, ist die Bank berechtigt, weiterhin nach altem Stand zu verfahren.

Welche Haftungsregelungen gelten bei fehlerhaften Ausführungen eines Dauerauftrags?

Bei fehlerhaften Ausführungen eines Dauerauftrags, beispielsweise bei Überweisungen an einen falschen Empfänger oder zu einem falschen Zeitpunkt, gilt § 675y BGB, der eine Haftung der Bank vorsieht. Die Bank muss nachweisen, dass der Auftrag korrekt ausgeführt wurde, oder sie trägt das Risiko des Fehlers. Im Falle eines nachweisbaren Fehlers ist die Bank zum Ersatz des durch die nicht ordnungsgemäße Ausführung entstandenen Schadens verpflichtet. Der Kunde wiederum ist verpflichtet, die Kontoauszüge zeitnah zu prüfen und Fehler unverzüglich zu melden, da sonst unter Umständen eine Haftungsbegrenzung oder sogar ein Haftungsausschluss eintreten kann.

Welche rechtlichen Aspekte sind bei der Kündigung eines Dauerauftrags zu beachten?

Eine Kündigung des Dauerauftrags kann grundsätzlich jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, da es sich nicht um einen Dauerschuldvertrag, sondern um eine Zahlungsanweisung handelt. Die Kündigung muss jedoch klar und unmissverständlich gegenüber dem kontoführenden Kreditinstitut erklärt werden. Die Rechtssicherheit erfordert, dass der Zugang der Kündigung bei der Bank nachweisbar ist, insbesondere bei schriftlicher Kündigung. Häufig genügt auch eine Kündigung per Online-Banking oder über spezielle Formulare. Nach Zugang der Kündigung ist die Bank zur Ausführung weiterer Überweisungen nicht mehr verpflichtet.

Inwieweit ist der Empfänger in die rechtliche Beziehung des Dauerauftrags eingebunden?

Rechtlich gesehen besteht der Dauerauftrag ausschließlich zwischen dem Auftraggeber (Kontoinhaber) und der Bank. Der Empfänger ist daher weder Vertragspartner des Kreditinstituts noch hat er einen unmittelbaren Rechtsanspruch gegenüber der Bank auf Zahlung. Der empfangsberechtigte Dritte kann also lediglich auf die Vertragstreue des Auftraggebers vertrauen, jedoch keine eigenen Ansprüche aus dem Dauerauftrag gegen das Kreditinstitut durchsetzen. Rechtliche Beziehungen entstehen zwischen Empfänger und Auftraggeber meist nur im Rahmen eines Grundgeschäfts (z. B. Mietvertrag).

Gibt es rechtliche Grenzen für den Gegenstand eines Dauerauftrags?

Daueraufträge dürfen ausschließlich zur Erfüllung von Überweisungsaufträgen verwendet werden, also zur regelmäßigen Zahlung fester Beträge an gleichbleibende Empfänger. Sie dürfen nicht zur Begleichung von Lastschriften, variablen Forderungen oder für Geschäfte genutzt werden, die einer besonderen Genehmigung bedürfen (z. B. Transaktionen, die gegen Geldwäscheregelungen oder Sanktionsgesetze verstoßen). Die Bank ist verpflichtet, Auffälligkeiten im Zahlungsverkehr zu melden und gegebenenfalls bestimmte Aufträge abzulehnen, wenn diese möglicherweise gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen (z. B. nach dem Geldwäschegesetz oder Außenwirtschaftsrecht).