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Datenbank

Begriff und Abgrenzung

Was ist eine Datenbank?

Eine Datenbank ist eine strukturierte Sammlung von Daten, die nach bestimmten Kriterien organisiert, systematisch zugänglich und in der Regel elektronisch verwaltet wird. Sie dient dazu, Informationen effizient zu speichern, zu suchen, abzurufen, zu verknüpfen und auszuwerten. Kennzeichnend ist die planmäßige Anordnung der Einträge (z. B. Tabellen, Dokumente, Objekte) sowie eine technische oder organisatorische Infrastruktur, die die Nutzung ermöglicht.

Datenbank versus Datenbankmanagementsystem (DBMS)

Die Datenbank bezeichnet die Sammlung der Daten und deren Struktur. Das Datenbankmanagementsystem ist die Software, die den Zugriff steuert, Abfragen ermöglicht, Transaktionen verwaltet und Sicherheitsmechanismen bereitstellt. Rechtlich kann zwischen dem Schutz der Datenbank als Sammlung, dem Schutz von Inhalten sowie dem Schutz der Software unterschieden werden. Diese Schutzbereiche überschneiden sich, sind aber eigenständig zu betrachten.

Arten von Datenbanken

Gängige Ausprägungen sind relationale Datenbanken (tabellarische Struktur), dokumentenorientierte oder objektbasierte Systeme (NoSQL), Graphdatenbanken (Netzwerkbeziehungen), Data-Warehouse- und Data-Lake-Lösungen (Analyse und Speicherung großer Datenmengen) sowie verteilte Systeme. Die Art der Datenbank kann Auswirkungen auf die Organisation von Rechten, den Schutzumfang und die vertragliche Nutzung haben.

Rechtliche Schutzgegenstände

Schutz der Datenbank als Sammlung

Eine Datenbank kann als Ergebnis einer wesentlichen Investition in die Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung von Daten geschützt sein. Dieser Schutz richtet sich auf die Sammlung als solche, insbesondere gegen die vollständige oder wesentliche Entnahme und Wiederverwendung. Nicht die einzelnen Fakten stehen im Mittelpunkt, sondern die Investition in Aufbau und Pflege der Sammlung.

Urheberrechtliche Aspekte

Unabhängig davon kann die Auswahl oder Anordnung der Inhalte schutzfähig sein, wenn sie eine individuelle geistige Leistung darstellt. Dabei geht es um die kreative Strukturierung, nicht um die Rohdaten. Daneben ist die Software des Datenbankmanagementsystems als Computerprogramm eigenständig schutzfähig. Für Datenbankbetreiber ergeben sich damit potenziell mehrere, nebeneinander bestehende Schutzschichten.

Rechte an den Inhalten

Die Inhalte einer Datenbank können unterschiedlichen Schutz unterliegen. Reine Tatsachen und Messwerte sind für sich genommen regelmäßig nicht geschützt. Geschützte Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Karten, audiovisuelle Werke) bleiben unabhängig von der Datenbank als solche geschützt. Wer Inhalte einbringt, kann eigene Rechte behalten oder übertragen, etwa durch Lizenzierung. Für die Nutzung der Datenbank kann es daher erforderlich sein, Rechte an der Sammlung und an den einzelnen Inhalten zu beachten.

Zusammenwirken der Schutzrechte

Der Schutz der Sammlung, der Software und der Inhalte kann kumulativ wirken. So kann die Entnahme größerer Teile gegen den Schutz der Sammlung verstoßen, während die Verwendung einzelner geschützter Werke zusätzlich die Rechte an diesen Werken berühren kann. Der Umfang zulässiger Nutzung hängt daher von mehreren, teils voneinander unabhängigen Schutzebenen ab.

Rechteinhaberschaft und Nutzung

Rechteinhaberschaft

Rechte an der Datenbank als Sammlung stehen regelmäßig derjenigen Person oder Organisation zu, die maßgeblich in die Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung investiert hat. Bei angestellten Personen können Rechte kraft Anstellung oder vertraglicher Regelungen dem Unternehmen zustehen. Bei Auftragsarbeiten ist die Rechtezuordnung oft vertraglich festgelegt. An den Inhalten können wiederum gesonderte Rechte bestehen, die bei den jeweiligen Urheberinnen und Urhebern oder Rechteinhabern verbleiben.

Lizenzen und Nutzungsbedingungen

Die Nutzung einer Datenbank stützt sich typischerweise auf Verträge, Lizenzbedingungen oder Nutzungsbedingungen. Diese legen fest, welche Handlungen erlaubt sind (z. B. Abfrage, Vervielfältigung, Weiterverwendung, Veröffentlichung, Bearbeitung), in welchem Umfang (z. B. zeitlich, räumlich, inhaltlich) und unter welchen Nebenpflichten (z. B. Quellenangaben, Verwendungsbeschränkungen, Geheimhaltung). Für frei zugängliche Datensammlungen können standardisierte Open-Data- oder Open-Content-Lizenzen verwendet werden; kommerzielle Angebote nutzen häufig individuelle Lizenzmodelle.

Zugriffs- und Nutzungsmodelle

Verbreitet sind Abonnement-Modelle, On-Premises-Installationen, Software-as-a-Service und API-Zugriffe. Vertragsbedingungen regeln üblicherweise Verfügbarkeit, Zugriffsrechte, Unterlizenzierung, Weitergabe an Dritte sowie Audit- und Kontrollrechte.

Zulässige Nutzung, Entnahme und Wiederverwendung

Rechtlich relevant ist die Entnahme wesentlicher Teile oder die systematische Entnahme unwesentlicher Teile, wenn dadurch die normale Auswertung beeinträchtigt wird. Zudem können gesetzliche Schranken bestimmte Nutzungen privilegieren, etwa für Forschung, Lehre, Berichterstattung, Archivierung oder automatisierte Auswertung, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind. Der konkrete Umfang solcher Schranken ist von der Rechtsordnung abhängig.

Scraping und automatisierte Abfragen

Das automatisierte Auslesen kann Schutzrechte an der Datenbank, Rechte an Inhalten, vertragliche Nutzungsbedingungen, Zugangsbeschränkungen und wettbewerbsrechtliche Vorgaben berühren. Technische Schutzmaßnahmen und Nutzungsbeschränkungen sind rechtlich relevant. Die Bewertung hängt von Umfang, Zweck, Umgehungshandlungen und bestehenden Vereinbarungen ab.

Datenschutz und Vertraulichkeit

Personenbezogene Daten

Enthält eine Datenbank Informationen über identifizierte oder identifizierbare Personen, gilt Datenschutzrecht. Maßgeblich sind die Rollen des Verantwortlichen und gegebenenfalls eines Auftragsverarbeiters, die Zwecke der Verarbeitung, Rechtsgrundlagen, Transparenzanforderungen und Betroffenenrechte. Diese Aspekte gelten unabhängig davon, ob die Daten öffentlich zugänglich sind.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Übliche Rechtsgrundlagen sind Einwilligung, Vertragserfüllung, rechtliche Verpflichtung, lebenswichtige Interessen, Aufgaben im öffentlichen Interesse oder berechtigte Interessen. Welche Grundlage einschlägig ist, hängt vom Zweck der Datenbank und der konkreten Datenverarbeitung ab.

Übermittlungen in andere Staaten

Werden Datenbanken grenzüberschreitend genutzt oder gespeichert, sind Regeln zu internationalen Datentransfers zu beachten. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus sowie ergänzende Garantien, vertragliche Instrumente und Risikoabwägungen.

Zweckbindung, Speicherbegrenzung, Löschung

Datenbanken unterliegen Prinzipien wie Zweckbindung und Datenminimierung. Speicherfristen müssen mit dem Verarbeitungszweck in Einklang stehen. Löschung oder Anonymisierung gewinnen insbesondere bei Kunden-, Mitarbeiter- oder Forschungsdaten an Bedeutung.

Sicherheit der Verarbeitung

Sicherheitsmaßnahmen umfassen organisatorische, technische und physische Vorkehrungen zur Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit. Bei Vorfällen können Melde- und Benachrichtigungspflichten greifen. Protokollierung, Zugriffssteuerung und Verschlüsselung sind typische Elemente.

Wettbewerbs- und Geheimnisschutz

Geschäftsgeheimnisse

Unternehmensinterne Datenbanken können Geschäftsgeheimnisse enthalten. Schutz setzt regelmäßig angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen voraus. Unbefugte Erlangung, Nutzung oder Offenlegung kann rechtliche Ansprüche auslösen.

Unlauterer Wettbewerb

Die systematische Übernahme wesentlicher Teile oder die Ausbeutung fremder Leistungen kann wettbewerbsrechtlich relevant sein. Ebenso bedeutsam sind die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, die Irreführung über Datenherkunft sowie das Ausnutzen von Vertrauensverhältnissen.

Interoperabilität und Portabilität

Bei Plattformen und cloudbasierten Diensten stellen sich Fragen der Datenportabilität und des Anbieterwechsels. Vertragsklauseln zu Exportformaten, Schnittstellen und Übergabemodalitäten prägen die praktische Umsetzbarkeit von Interoperabilität und Migration.

Haftung und Verantwortlichkeit

Richtigkeit und Vollständigkeit

Fehlerhafte oder veraltete Daten können wirtschaftliche Schäden verursachen. Haftungsfragen richten sich nach vertraglichen Regelungen, gesetzlicher Haftung und etwaigen Haftungsausschlüssen. Zusicherungen über Qualität oder Eignung werden häufig ausdrücklich geregelt.

Verfügbarkeit und Störungen

Service-Level, Wartungsfenster und Reaktionszeiten sind üblicherweise vertraglich festgelegt. Bei Ausfällen oder Einschränkungen kommen Gewährleistungsrechte, Minderung oder Schadensersatz je nach Vereinbarung und Rechtslage in Betracht.

Rechtsverletzende Inhalte

Enthalten Datenbanken rechtsverletzende Inhalte, stehen Fragen nach Prüfpflichten, Kenntniserlangung und Entfernung im Raum. Verfahren zur Meldung und Entfernung beanstandeter Inhalte sind gängig, insbesondere bei Plattform- und Hosting-Anbietern.

Open Data

Bei offen lizenzierten Datenbanken sind Haftung, Gewährleistung, Namensnennung, Änderungs- und Weitergabepflichten sowie Kompatibilität von Lizenzen zentrale Punkte. Die Bedingungen variieren je nach gewähltem Lizenztyp.

Öffentliche Stellen und Kulturerbe

Zugang und Weiterverwendung

Datenbanken öffentlicher Stellen betreffen Transparenz, Zugang zu Informationen und die Weiterverwendung von Dokumenten des öffentlichen Sektors. Regelungen können die Bereitstellung, Formate, Entgelte und Lizenzbedingungen betreffen.

Gedächtnisinstitutionen

Bibliotheken, Archive und Museen nutzen Datenbanken zur Erschließung und Digitalisierung von Beständen. Dabei stellen sich Fragen der Rechteklärung, der zulässigen Bereitstellung, der Nutzung für Forschung und Bildung sowie des Schutzes von Sammlungen und Metadaten.

Laufzeit und Grenzen des Schutzes

Der Schutz der Datenbank als Sammlung ist zeitlich begrenzt und kann sich bei wesentlichen Aktualisierungen oder substanziellem Aufwand erneuern. Der Schutz kreativer Elemente richtet sich nach den für Werke geltenden Laufzeiten. Schutzgrenzen ergeben sich zudem aus gesetzlichen Schranken, Erschöpfungsgrundsätzen, vertraglichen Gestaltungen und aus dem öffentlichen Interesse an Zugang und Weiterverwendung bestimmter Informationen.

Internationale Dimension

Unterschiedliche Schutzniveaus

Rechtsordnungen unterscheiden sich im Schutzumfang von Datenbanken. Während in einigen Regionen ein spezifischer Schutz der Sammlung besteht, stützen sich andere primär auf das allgemeine Urheber- und Vertragsrecht. Dies wirkt sich auf Entnahme, Weiterverwendung und Sicherung technischer Maßnahmen aus.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Bei grenzüberschreitender Nutzung können Fragen des anwendbaren Rechts, der internationalen Zuständigkeit und der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen entstehen. Vertragsklauseln zu Gerichtsstand, Rechtswahl und Streitbeilegung sind hierfür bedeutsam.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Sammlung von Fakten überhaupt schutzfähig?

Fakten als solche sind regelmäßig nicht geschützt. Schutzfähig kann jedoch die Datenbank als strukturierte Sammlung sein, wenn eine wesentliche Investition in Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung vorliegt, oder die kreative Auswahl bzw. Anordnung der Inhalte einen eigenständigen Schutz begründet.

Wem gehören die Rechte an einer im Unternehmen aufgebauten Datenbank?

Rechte stehen häufig der Organisation zu, die die maßgebliche Investition getätigt hat. Bei Beschäftigten oder Dienstleistern ergibt sich die Rechtezuordnung in der Regel aus dem Arbeits- oder Dienstvertrag. Daneben bleiben Rechte an einzelnen Inhalten oft bei deren jeweiligen Rechteinhabern.

Darf man Daten aus einer fremden Datenbank für eigene Zwecke entnehmen?

Die Entnahme unwesentlicher Teile kann zulässig sein, sofern keine vertraglichen Beschränkungen entgegenstehen und keine Rechte an Inhalten verletzt werden. Die Entnahme wesentlicher Teile oder eine systematische Entnahme kann unzulässig sein. Einzelfallbezogen können gesetzliche Schranken weitergehende Nutzungen erlauben.

Ist Web-Scraping rechtlich zulässig?

Web-Scraping kann erlaubt oder untersagt sein, je nach Schutz der Datenbank, Rechten an Inhalten, Nutzungsbedingungen, technischen Schutzmaßnahmen und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben. Maßgeblich sind Umfang, Zweck und Art des Zugriffs sowie bestehende Vereinbarungen.

Dürfen personenbezogene Daten in einer Datenbank ohne Einwilligung gespeichert werden?

Eine Einwilligung ist nicht in jedem Fall erforderlich. Zulässig kann eine Verarbeitung sein, wenn eine andere taugliche Rechtsgrundlage besteht. Erforderlich sind zudem Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung und die Beachtung von Betroffenenrechten.

Welche Pflichten bestehen bei einer Datenpanne?

Bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten kommen Melde- und Benachrichtigungspflichten in Betracht. Umfang und Fristen richten sich nach Art des Vorfalls, dem Risiko für Betroffene und den einschlägigen Regelungen.

Wie lange gilt der Schutz einer Datenbank?

Der Schutz der Datenbank als Sammlung ist zeitlich begrenzt und kann sich bei erheblichen Aktualisierungen erneuern. Kreative Elemente und Software unterliegen eigenen Laufzeiten. Die konkrete Dauer hängt von der Schutzart und der Rechtsordnung ab.

Dürfen Datenbanken für das Training von KI-Systemen genutzt werden?

Die Nutzung kann Rechte an der Sammlung, Rechte an Inhalten sowie vertragliche Beschränkungen berühren. Je nach Rechtsordnung bestehen Ausnahmen für automatisierte Auswertungen, die an Voraussetzungen gebunden sind und vertraglich ausgeschlossen sein können.