Begriff und Wesen des Darlehens
Ein Darlehen ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem sich eine Partei (Darlehensgeber) verpflichtet, einer anderen Partei (Darlehensnehmer) einen bestimmten Geldbetrag oder vertretbare Sachen für eine bestimmte Zeit zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist im Gegenzug verpflichtet, nach Ablauf der vereinbarten Zeit den gleichen Betrag oder gleichartige Sachen zurückzugeben. Im Alltag wird unter einem Darlehen meist die Überlassung von Geld verstanden.
Arten von Darlehen
Darlehen können in verschiedene Arten unterschieden werden. Die häufigste Form ist das Gelddarlehen, bei dem Geld überlassen wird. Daneben gibt es das Sachdarlehen, bei dem vertretbare Sachen wie beispielsweise Getreide oder Rohstoffe übergeben werden.
Privates und gewerbliches Darlehen
Ein privates Darlehen liegt vor, wenn beide Parteien Privatpersonen sind oder zumindest keine gewerbliche Tätigkeit verfolgen. Ein gewerbliches oder auch Verbraucherdarlehen betrifft hingegen Verträge zwischen Unternehmen und Verbrauchern beziehungsweise zwischen Unternehmen untereinander.
Befristetes und unbefristetes Darlehen
Bei einem befristeten Darlehen wird die Rückzahlung zu einem festen Zeitpunkt vereinbart. Bei unbefristeten Verträgen kann das Ende durch Kündigung herbeigeführt werden.
Vertragsschluss und Formvorschriften beim Darlehensvertrag
Der Abschluss eines Vertrags über ein Gelddarlehen erfordert grundsätzlich keine besondere Form; er kann mündlich erfolgen. In bestimmten Fällen – insbesondere bei Verbraucherdarlehensverträgen – gelten jedoch besondere gesetzliche Anforderungen an die Schriftform sowie an den Inhalt des Vertragsdokuments zum Schutz des Verbrauchers.
Inhaltliche Mindestanforderungen an den Vertragstext
Zu den wesentlichen Bestandteilen eines schriftlichen Vertrags zählen Angaben zur Höhe des Betrags beziehungsweise der Sache, zur Laufzeit sowie zu etwaigen Zinsen und Rückzahlungsmodalitäten.
Zinsen und Entgelt beim Darlehensvertrag
Für die Überlassung von Geld kann der Geber Zinsen verlangen; dies muss jedoch ausdrücklich vereinbart sein. Ohne eine solche Vereinbarung bleibt das geliehene Kapital zinslos. Die Höhe der Zinsen richtet sich nach der Absprache zwischen den Parteien; es bestehen jedoch gesetzliche Grenzen für zulässige Zinssätze zum Schutz vor sittenwidrigen Geschäften wie Wucher.
Rückzahlungspflicht und Fälligkeit
Der Empfänger eines Gelddarlehens ist verpflichtet, nach Ablauf der vereinbarten Frist denselben Betrag zurückzuzahlen wie erhalten wurde – gegebenenfalls zuzüglich vereinbarter Zinsen. Ist kein fester Rückzahlungstermin bestimmt worden, so kann jede Partei mit angemessener Frist kündigen; danach wird die Rückzahlung fällig.
Sonderfälle: Vorzeitige Rückzahlung
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für den Schuldner das Recht auf vorzeitige vollständige oder teilweise Tilgung des ausstehenden Betrags gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung an den Gläubiger.
Kündigungsmöglichkeiten beim Dauerschuldverhältnis
Dauert ein Vertrag auf unbestimmte Zeit an, können beide Seiten diesen mit einer angemessenen Frist kündigen – sofern nichts anderes vertraglich geregelt wurde.
Kündigungsgründe aus wichtigem Anlass
Liegen schwerwiegende Gründe vor (zum Beispiel Zahlungsverzug), kann auch ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
Sicherheiten im Zusammenhang mit dem Darlehn
Zur Absicherung seiner Ansprüche verlangt der Geber häufig Sicherheiten vom Nehmenden: Typisch sind Bürgschaften Dritter oder dingliche Sicherheiten wie Grundschulden bzw. Hypotheken.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Darlehen“ (FAQ)
Was unterscheidet ein privates von einem gewerblichen/Verbraucherdarlehn?
Private Verträge finden ausschließlich zwischen Privatpersonen statt.
Gewerbliche bzw. Verbraucherdarhlehn betreffen mindestens einen Unternehmer als Vertragspartner
und unterliegen besonderen gesetzlichen Vorschriften zum Schutz schwächerer Parteien.
Muss ein Vertrag immer schriftlich abgeschlossen werden?
Grundsätzlich reicht auch eine mündliche Vereinbarung aus.
Allerdings gelten insbesondere im Bereich Verbraucher- bzw.
gewerblicher Kredite zusätzliche Formerfordernisse zugunsten des Kunden.
Darf jeder beliebig hohe Zinsen verlangen?
Die Zinshöhe darf frei ausgehandelt werden,
unterliegt aber gesetzlichen Grenzen:
Überhöhte Zinssätze können als sittenwidrig angesehen
und damit unwirksam sein.
Müssen immer Sicherheiten gestellt werden?
Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht automatisch;
Sicherheiten dienen aber dazu, das Risiko für den Gebenden abzusichern
und kommen besonders bei größeren Summen häufig vor.
Kann ich mein geliehenes Geld jederzeit zurückzahlen?
Ob eine frühere Tilgung möglich ist, kann individuell geregelt sein;
bei manchen Kreditformen sieht das Gesetz zudem spezielle Rechte auf Sondertilgung gegen Ausgleichszahlungen vor.
Bekommt man immer einen schriftlichen Nachweis über gezahlte Raten/Zinszahlungen?
Es besteht Anspruch darauf, einen Beleg über geleistete Zahlungen zu erhalten; speziell im geschäftlichen Verkehr empfiehlt sich dies zur Dokumentation.
Muss ich Steuern auf erhaltene Gelder zahlen?
Ob steuerpflichtige Einkünfte entstehen, kann davon abhängen,
ob es sich um private Leihgaben handelt
oder ob Einnahmen aus entgeltlicher Vergabe erzielt wurden.