Begriffserklärung: Was bedeutet corpus delicti?
Der Ausdruck corpus delicti stammt aus dem Lateinischen und bedeutet wörtlich übersetzt „Körper des Verbrechens“. Im rechtlichen Kontext bezeichnet der Begriff einen Gegenstand oder ein Objekt, das unmittelbar mit einer Straftat in Verbindung steht. Das corpus delicti ist somit der Beweisgegenstand, an dem sich die Tat vollzogen hat oder durch den eine Straftat nachgewiesen werden kann.
Bedeutung und Funktion im Strafverfahren
Im Rahmen eines Strafverfahrens spielt das corpus delicti eine zentrale Rolle. Es dient als zentrales Beweismittel zur Aufklärung des Sachverhalts. Die Sicherstellung und Untersuchung dieses Gegenstands ermöglichen es den Ermittlungsbehörden, Rückschlüsse auf die Art, den Ablauf sowie die Urheberschaft einer Straftat zu ziehen.
Beispiele für ein corpus delicti
Das corpus delicti kann je nach Art der Straftat unterschiedlich aussehen. Typische Beispiele sind:
- Die Tatwaffe bei einem Gewaltdelikt (z.B. Messer oder Pistole)
- Gestohlene Gegenstände bei einem Diebstahl (z.B. Schmuck oder Elektronikgeräte)
- Drogen bei Betäubungsmitteldelikten
- Urkunden bei Urkundendelikten (z.B. gefälschte Ausweise)
- Sachbeschädigte Objekte wie Fahrzeuge oder Gebäude
In manchen Fällen kann auch ein digitaler Datenträger als corpus delicti gelten, etwa wenn Computerdateien für eine Straftat genutzt wurden.
Bedeutung im Beweisrecht und in der Beweissicherung
Sicherstellung und Untersuchung des corpus delicti
Die Sicherstellung des corpus delicti erfolgt meist durch Ermittlungsbehörden wie Polizei oder Staatsanwaltschaft im Rahmen von Durchsuchungen oder Beschlagnahmen. Der Umgang mit diesem Gegenstand unterliegt strengen Regeln zur Wahrung von Beweissicherheit und Integrität.
Untersuchungen am corpus delicti können beispielsweise forensische Analysen umfassen – etwa Spurenauswertungen an einer Waffe – um Zusammenhänge zwischen Tatverdächtigen, Opfern und Tathergang herzustellen.
Bedeutung für die gerichtliche Entscheidung
Das Vorhandensein eines eindeutig identifizierbaren corpus delicti erleichtert es Gerichten erheblich, über Schuld- beziehungsweise Unschuld zu entscheiden. Fehlt dieser zentrale Beweisgegenstand jedoch vollständig – etwa weil er zerstört wurde -, gestaltet sich die Sachverhaltsaufklärung oft schwieriger; dennoch ist eine Verurteilung nicht ausgeschlossen, sofern andere stichhaltige Indizien vorliegen.
Sonderfälle: Abgrenzung zu anderen Beweisarten
Nicht jedes Beweismittel ist ein corpus delicti
Es ist wichtig zu unterscheiden: Nicht jeder beweiserhebliche Gegenstand gilt automatisch als corpus delicti. Nur solche Objekte werden so bezeichnet, an denen sich unmittelbar das strafbare Geschehen vollzogen hat beziehungsweise deren Existenz untrennbar mit dem Delikt verbunden ist.
Andere Formen von Beweisen – wie Zeugenaussagen oder Videoaufnahmen – zählen nicht zum klassischen Begriff des corpus delictis; sie dienen zwar ebenfalls der Wahrheitsfindung im Verfahren, stellen aber keinen „Körper“ der Tat dar.
Bedeutung außerhalb des Strafrechts
Ausschließlich im Bereich strafrechtlicher Ermittlungen besitzt das Konzept „corpus deliciti“ seine besondere Relevanz.
Im Zivilrecht hingegen existiert kein vergleichbarer Begriff; hier stehen andere Formen von Sachbeweisen im Vordergrund.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Corpus Delicti
Was versteht man unter dem Begriff „corpus deliciti“?
„Corpus deliciti“ bezeichnet einen konkreten Gegenstand oder ein Objekt, das direkt mit einer begangenen Straftat in Zusammenhang steht und als zentrales materielles Beweismittel dient.
Muss immer ein körperliches Objekt vorhanden sein?
Nicht zwingend; auch digitale Daten können je nach Fallkonstellation als „corpus deliciti“ betrachtet werden.
Können mehrere Objekte gleichzeitig als „corpus deliciti“ gelten?
Liegen mehrere relevante Gegenstände vor (zum Beispiel verschiedene Werkzeuge), können diese gemeinsam als „corpora delicitorum“ behandelt werden.
ISt eine Verurteilung ohne Vorliegen eines „corpus deliciti“ möglich?
Theoretisch ja; wenn ausreichend andere belastbare Indizien vorliegen, kann auch ohne diesen zentralen Gegenstand verurteilt werden.
Darf das „corpus deliciti“ vom Eigentümer zurückgefordert werden?
Zumeist bleibt es bis zum Abschluss aller relevanten Verfahren gesichert verwahrt; erst danach wird über dessen Herausgabe entschieden.