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Convertible Bonds


Definition und rechtliche Grundlagen von Convertible Bonds

Convertible Bonds (dt. wandelbare Schuldverschreibungen oder Wandelschuldverschreibungen) stellen eine Mischform zwischen klassischer Anleihe (Bond) und Aktie dar. Rechtlich handelt es sich um festverzinsliche Schuldverschreibungen, die es dem Inhaber unter bestimmten Bedingungen ermöglichen, das Wertpapier zu einem vorher festgelegten Umtauschverhältnis in Aktien der Emittentin oder einer anderen Gesellschaft zu wandeln. Dieses Finanzinstrument vereint somit Elemente eines Gläubigerrechts (Anleihe) und eines bedingten Eigenkapitalrechts (Aktie).

Im Rahmen der Kapitalmarktregulierung und des Gesellschaftsrechts finden sich für Convertible Bonds spezifische gesetzliche Vorgaben, die insbesondere dem Anlegerschutz und der Transparenz im Emissionsprozess dienen.


Vertragsstruktur und Ausgestaltung von Convertible Bonds

Primärrechtliche Einordnung

Convertible Bonds werden in Deutschland in der Regel als festverzinsliche Schuldverschreibungen gemäß § 793 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) emittiert. Hinzu treten die gesellschaftsrechtlichen Vorschriften zur Ausgabe von Wandelanleihen, insbesondere §§ 221 ff. Aktiengesetz (AktG) für Aktiengesellschaften sowie entsprechende Regelungen im GmbH-Recht für Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

Es handelt sich jeweils um Wertpapiere mit verbrieften Gläubigerrechten, wobei das Wandlungsrecht entweder fest oder bedingt eingeräumt wird.

Hauptbestandteile des Wandelschuldverschreibungsvertrags

Ein Convertible Bond besteht typischerweise aus folgenden rechtlich relevanten Regelungsmaterien:

  • Zins- und Rückzahlungsbedingungen: Festlegung von Zinssatz, Fälligkeit der Zinszahlungen sowie Modalitäten der Rückzahlung.
  • Wandlungsrecht: Rechtsgrundlage und Voraussetzungen für die Ausübung des Umtauschrechts in Aktien.
  • Wandlungsverhältnis und -preis: Bestimmung des Umtauschverhältnisses und Festlegung des Wandelpreises.
  • Laufzeit und Kündigungsrechte: Definition der Laufzeit und etwaiger Kündigungsmöglichkeiten für beide Parteien.
  • Schutzklauseln und Verwässerungsschutz: Regelungen zum Schutz der Gläubiger vor Verwässerung durch spätere Kapitalmaßnahmen.

Kapitalmarktrechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen

Prospektpflicht und Informationspflichten

Die Emission von Convertible Bonds unterliegt häufig der Prospektpflicht gemäß der Verordnung (EU) 2017/1129 (Prospektverordnung). Nach § 3 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und §§ 1 ff. Wertpapierprospektgesetz (WpPG) ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Wertpapierprospekt zu erstellen und von der zuständigen Aufsichtsbehörde zu billigen. Wesentliche Informationen für Anleger umfassen insbesondere Emittenteninformationen, Ausgestaltung der Wandlungsbedingungen und Risiken.

Börsenzulassung und Transparenzanforderungen

Für die Zulassung zum Handel an einem organisierten Markt, etwa der Frankfurter Wertpapierbörse nach Börsengesetz (BörsG) und Börsenzulassungs-Verordnung (BörsZulV), müssen Convertible Bonds zahlreiche Transparenzanforderungen erfüllen. Diese betreffen unter anderem die laufende Berichterstattung, Ad-hoc-Mitteilungspflichten sowie die Offenlegung von Änderungen bei der Emittentin, die sich auf das Wandlungsrecht auswirken können.


Gesellschaftsrechtliche Besonderheiten

Beschlussfassung und Genehmigungserfordernisse

Die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erfordert bei Aktiengesellschaften grundsätzlich einen Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 221 Abs. 1 AktG, einschließlich der entsprechenden Änderung des Grundkapitals durch bedingte Kapitalerhöhung nach § 192 AktG. Der Beschluss bedarf regelmäßig einer qualifizierten Mehrheit.

Für andere Gesellschaftsformen gelten je nach Rechtsform ähnliche oder spezifische Erfordernisse nach den jeweiligen Gesellschaftsgesetzen.

Bedingtes Kapital und Bezugsrechte

Im Rahmen der Emission von Convertible Bonds erfolgt zur Sicherung des Wandlungsrechts in der Regel eine bedingte Kapitalerhöhung. Aktionären steht bei Ausgabe regelmäßig ein Bezugsrecht gemäß § 186 AktG zu, es sei denn, dieses wird durch die Hauptversammlung wirksam ausgeschlossen. Dieser Bezugsrechtsschutz dient der Wahrung der Gleichbehandlung und dem Schutz vor ungewollter Verwässerung bestehender Beteiligungen.


Steuerliche Implikationen

Convertible Bonds unterliegen spezifischen steuerlichen Bewertungen:

  • Gläubigerebene: Erträge aus Convertible Bonds sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerpflichtig. Die konkrete steuerliche Behandlung des Wandelschuldrechts und der späteren Aktien hängt vom Zeitpunkt und Wert des Umtauschs ab.
  • Gesellschaftsebene: Die Ausgabe und Wandlung von Convertible Bonds können bilanzielle und steuerliche Effekte auslösen, zum Beispiel im Rahmen einer bedingten Kapitalerhöhung nach § 192 AktG.

Insolvenzrechtliche Aspekte

Im Insolvenzfall der Emittentin sind Convertible Bonds regelmäßig als Forderungen der Bondgläubiger (Passivseite) zu qualifizieren, solange keine Wandlung erfolgte. Nach erfolgter Wandlung werden die Inhaber den Aktionären gleichgestellt und partizipieren an den insolvenzrechtlichen Quoten.

Zu beachten ist das Ausfallrisiko während der Laufzeit bis zur möglichen Wandlung ebenso wie die Rangstellung im Insolvenzfall, die gegenüber anderen Anleihen durch vertragliche Nachrangabreden modifiziert werden kann.


Zusammenfassung und rechtliche Würdigung

Convertible Bonds bieten Emittenten flexible Finanzierungsmöglichkeiten unter Wahrung zahlreicher kapitalmarkt-, aufsichts- und gesellschaftsrechtlicher Vorgaben. Die komplexe rechtliche Ausgestaltung erfordert insbesondere im Hinblick auf Prospektierung, Beschlussfassung und Einräumung von Bezugsrechten sowie den Umgang mit Insolvenz- und steuerrechtlichen Folgen eine sorgfältige Planung und Durchführung. Maßgeblich bleibt stets die klare vertragliche Regelung aller Wandlungsrechte sowie die vollumfängliche Beachtung sämtlicher regulatorischer Anforderungen.

Häufig gestellte Fragen

Welche gesetzlichen Regelungen gelten für die Emission von Convertible Bonds in Deutschland?

Die Emission von Convertible Bonds (Wandelanleihen) in Deutschland unterliegt insbesondere den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) sowie gegebenenfalls dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG). Nach §§ 221, 192 ff. AktG bedarf die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen bei Aktiengesellschaften eines Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung mit qualifizierter Mehrheit. Dieser Beschluss muss insbesondere den Nennbetrag, die Wandlungsbedingungen, das Umtauschverhältnis sowie weitere Details, wie beispielsweise den Ausschluss des Bezugsrechts, festlegen. Im Rahmen kapitalmarktorientierter Unternehmen ist zudem die Veröffentlichung eines Prospekts erforderlich, sofern die Schuldverschreibungen öffentlich angeboten werden (§§ 3 ff. WpPG). Überdies sind nationale und europäische Vorschriften zum Anlegerschutz und zur Markttransparenz zu beachten. Für Emissionen außerhalb des Börsenhandels gelten teilweise ergänzende Regelungen des BGB und anderer Gesetze.

Wie wird das Bezugsrecht bei der Ausgabe von Convertible Bonds gesetzlich behandelt?

Das Bezugsrecht der Aktionäre auf Convertible Bonds ist im Wesentlichen in § 221 Abs. 4 AktG geregelt. Grundsätzlich haben Aktionäre ein gesetzliches Bezugsrecht auf neu zu emittierende Wandelanleihen, da deren spätere Wandlung zu einer Verwässerung ihrer Beteiligung führen kann. Dieses Bezugsrecht kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen durch die Hauptversammlung mit einer qualifizierten Mehrheit ausgeschlossen werden. Der Ausschluss ist nur zulässig, wenn er im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt und sachlich gerechtfertigt ist, etwa zur Ausgabe von Wandelanleihen an strategische Investoren oder im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen. Die Modalitäten des Bezugsrechts und etwaiger Ausschlüsse sind im Emissionsbeschluss ausführlich darzulegen.

Welche Informationspflichten bestehen gegenüber Investoren bei der Emission von Convertible Bonds?

Beim öffentlichen Angebot von Wandelanleihen bestehen umfassende Informationspflichten gemäß dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) sowie der EU-Prospektverordnung. Ein ausführlicher Wertpapierprospekt ist zu erstellen und von der zuständigen Behörde (in Deutschland: BaFin) zu billigen. Dieser muss detaillierte Angaben über die Emittentin, die Bedingungen der Wandelanleihe, das Wandlungsrecht, Risiken, Finanzkennzahlen und alle weiteren für die Investitionsentscheidung relevanten Aspekte enthalten. Zusätzlich sind Ad-hoc-Publizitätspflichten gemäß § 17 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) zu beachten, sobald neue wesentliche Umstände den Marktpreis der Wandelanleihe oder der Aktien beeinflussen können. Bei Privatplatzierungen gelten abhängig vom Volumen und Anlegerkreis teilweise Erleichterungen.

Welche Rolle spielen Hauptversammlungsbeschlüsse bei der Ausgabe von Convertible Bonds?

Die Ausgabe von Convertible Bonds durch eine Aktiengesellschaft setzt nach deutschem Recht im Regelfall einen ausdrücklichen Hauptversammlungsbeschluss voraus. Nach § 221 AktG muss die Hauptversammlung mit einer qualifizierten Mehrheit (mindestens drei Viertel des vertretenen Grundkapitals) eine entsprechende Ermächtigung erteilen. Der Beschluss muss die wesentlichen Bedingungen der Emission, wie Wandlungsverhältnis, Laufzeit, Zinshöhe und Ausschluss des Bezugsrechts, beinhalten. Diese Ermächtigung kann für maximal fünf Jahre erteilt werden. Fehlt der Beschluss, ist die Emission von Wandelanleihen rechtlich unwirksam und kann durch Aktionäre angefochten werden.

Welche rechtlichen Folgen hat die Wandlung von Convertible Bonds in Aktien?

Die Wandlung von Convertible Bonds führt rechtlich zu einer Kapitalerhöhung aus bedingtem Kapital (§§ 192, 193 AktG). Im Rahmen dieser Kapitalerhöhung werden neue Aktien geschaffen, die dem Inhaber der Wandelanleihe zustehen. Die Durchführung der Wandlung bedarf der Einhaltung der im Emissionsbeschluss festgelegten Bedingungen sowie der Satzung der Gesellschaft. Nach erfolgter Wandlung ist die Handelsregistereintragung der Kapitalerhöhung erforderlich. Die neuen Aktien stehen den ursprünglich ausgegebenen Aktien in Bezug auf Dividendenberechtigung und Mitverwaltungsrechte grundsätzlich gleich, es sei denn, Satzung oder Emissionsbedingungen sehen etwas anderes vor.

Wie werden Gläubigerrechte bei Insolvenz oder Restrukturierung der Emittentin geschützt?

Gläubiger von Convertible Bonds sind zunächst wie normale Anleihegläubiger zu behandeln und stehen im Rang vor den Aktionären, jedoch grundsätzlich nachrangig zu eventuellen besicherten Gläubigern. Im Fall einer Insolvenz anmelden sie ihre Forderungen zur Insolvenztabelle; Wandlungsrechte können in der Regel dort nicht mehr ausgeübt werden, sofern nicht im Insolvenzplan oder durch gerichtliche Entscheidung etwas anderes geregelt ist. Im Rahmen von Restrukturierungen unterliegen Wandelanleihen den allgemeinen zivil- und insolvenzrechtlichen Vorschriften, wobei bestimmte Nachrangklauseln oder Umwandlungsmodalitäten in den Anleihebedingungen zusätzliche Rechtsfolgen nach sich ziehen können. Soweit Umwandlungen vor der Insolvenz bereits erfolgt sind, gelten die neuen Aktien als vollwertige Beteiligungen.

Welche besonderen rechtlichen Vorgaben gelten bei internationalen Emissionen von Convertible Bonds?

Bei internationalen Emissionen von Convertible Bonds muss neben nationalem Gesellschaftsrecht auch das jeweilige Recht des Ausgabestaates berücksichtigt werden. Die Prospektpflichten richten sich nach der EU-Prospektverordnung beziehungsweise den lokalen kapitalmarktrechtlichen Vorgaben im Nicht-EU-Ausland. Darüber hinaus sind Regelungen des Konventionsrechts (z. B. UNIDROIT), bilaterale Abkommen und etwaige steuerliche Vorschriften relevant. Häufig werden in internationalen Anleihen Englisch als Vertragssprache und Gerichtsstände im Ausland vereinbart; in diesen Fällen muss vertraglich klar geregelt werden, welches Recht maßgeblich ist (Rechtswahl) und welche Instanzen im Streitfall angerufen werden können. Dies sollte bereits in der Emission klar und transparent geregelt sein, um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.