Begriff und Grundlagen von Click & Collect
Click & Collect bezeichnet ein Geschäftsmodell im stationären und Online-Handel, bei dem Endkunden Waren über einen Online-Shop beziehungsweise eine App vorbestellen und anschließend in einer Verkaufsstelle oder ausgewiesenen Abholstation des Händlers abholen. Dieses hybride Verkaufsmodell verbindet die Vorteile des E-Commerce mit denen des klassischen stationären Handels und wirft eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen auf.
Kaufvertrag und Vertragsschluss im Rahmen von Click & Collect
Vertragsarten und Zustandekommen des Vertrags
Im Rahmen von Click & Collect kommt zwischen Kunde und Händler ein Kaufvertrag zustande, wobei sich die Details des Vertragsschlusses maßgeblich danach richten, wie der Auswahl- und Bestellprozess strukturiert ist. In der Praxis sind verschiedene Konstellationen möglich:
- Verbindliche Bestellung: Der Vertrag kommt unmittelbar mit Versenden der Bestellung zustande, sofern der Händler kein ausdrückliches Angebot mit Vorbehalten unterbreitet.
- Angebot-Akzeptanz-Prinzip: Der Kunde gibt mit der Online-Bestellung ein Angebot ab, das vom Händler erst mit Bereitstellung der Ware oder der Annahmebestätigung angenommen wird.
Ob und in welchem Moment ein Vertrag zustande kommt, ist maßgeblich für die rechtliche Einordnung etwaiger Rücktrittsrechte, Rückgabemöglichkeiten und Gewährleistungspflichten.
Verbraucherschutzrechtliche Aspekte
Widerrufsrecht nach Fernabsatzrecht
Nach deutschem und europäischem Recht stellt sich beim Click & Collect die Frage, ob und in welchem Umfang das Fernabsatzrecht Anwendung findet. Entscheidende Kriterien sind dabei:
- Fernabsatzvertrag: Ein Vertrag gilt nur dann als Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312c BGB, wenn er unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird.
- Wird die Bestellung und Bezahlung vollständig online abgewickelt und die Abholung dient lediglich der Übergabe, besteht grundsätzlich ein 14-tägiges gesetzliches Widerrufsrecht.
- Erfolgt der Vertragsschluss dagegen erst vor Ort im Geschäft (z.B. Reservierung online, Abschluss und Bezahlung erst im Laden), greift das Fernabsatzrecht regelmäßig nicht.
Informationspflichten
Im Rahmen von Click & Collect müssen Händler sämtliche gesetzlichen Informationspflichten erfüllen. Hierzu zählen insbesondere:
- Informationen über das Widerrufsrecht, sofern ein Fernabsatzvertrag vorliegt (§ 312d, § 355 BGB)
- Preisangabenverordnung (PAngV) und alle Preisbestandteile
- Angabe zur Abholung sowie ggf. zu Liefer- oder Versandkosten (falls diese anfallen)
Datenschutzrechtliche Anforderungen bei Click & Collect
Bei der Nutzung von Click & Collect werden typischerweise personenbezogene Daten wie Name, Kontaktdaten und ggf. Zahlungsinformationen erhoben. Für deren Verarbeitung gelten insbesondere die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
- Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung: Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist in der Regel zur Vertragserfüllung nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO gerechtfertigt.
- Informationspflichten: Händler müssen Kunden über die Verarbeitung ihrer Daten, Zwecke, Rechtsgrundlage, Speicherdauer sowie Betroffenenrechte informieren (Art. 13 DSGVO).
- Technische und organisatorische Maßnahmen: Es sind geeignete Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Daten vor unbefugtem Zugriff zu implementieren.
Pflichten des Händlers beim Click-&-Collect-Angebot
Bereitstellung und Lagerung der Ware
Der Händler ist verpflichtet, die bestellte Ware fristgerecht und in vertragsgemäßem Zustand zur Abholung bereitzustellen. Sollte dem Händler die Übergabe zum vereinbarten Termin nicht möglich sein, greifen die Regelungen des Annahmeverzugs und Schadensersatzansprüche des Kunden entsprechend §§ 280 ff., 286 BGB.
Gefahrübergang
Die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware auf den Kunden übergeht, hängt davon ab, ob der Vertrag als Versendungskauf oder als reiner Abholkauf einzuordnen ist:
- In der Regel erfolgt der Gefahrübergang beim Click & Collect erst mit der Übergabe der Ware an den Kunden im Geschäft (§ 446 BGB).
Haftung und Mängelrechte (Gewährleistung)
Hinsichtlich der Sachmängelhaftung gelten die gesetzlichen Regelungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB):
- Im Fall eines Mangels stehen dem Kunden Gewährleistungsrechte wie Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz zu.
- Die Reklamation und Abwicklung kann grundsätzlich auch im Geschäft erfolgen, unabhängig vom Online-Bestellweg.
Besonderheiten können sich aus abweichenden AGB des Händlers ergeben, etwa hinsichtlich Umtauschmodalitäten.
Click & Collect im Ladenschließungsfall und Pandemie-Szenarien
Während pandemiebedingter Geschäftsschließungen (zum Beispiel im Rahmen der COVID-19-Pandemie) wurden Click-&-Collect-Angebote häufig als zulässige kontaktarme Alternative zum stationären Handel eingeführt. Die Ausgestaltung war hierbei meist von behördlichen Vorgaben und Hygieneregeln abhängig. Eine Verpflichtung zur Umsetzung bestimmter Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht, Mindestabstand oder kontaktlose Übergabe bestand je nach regionaler Rechtslage.
Steuerliche Aspekte von Click & Collect
Im Rahmen der Umsatzsteuer handelt es sich beim Click & Collect regelmäßig um einen sogenannten „Lokalverkauf“:
- Die Umsatzsteuer entsteht prinzipiell am Ort der Warenübergabe (Ort des Geschäfts).
- Die korrekte Abbildung der Umsatzsteuer auf den Kassen- oder Rechnungsbelegen ist unerlässlich.
Besonderheiten bei Click & Collect im internationalen Kontext
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, etwa bei Bestellung aus dem Ausland und Abholung im Inland, sind zusätzlich die steuerlichen und zollrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Abhollandes zu beachten. Zu berücksichtigen sind insbesondere die Regeln zur Umsatzsteuer, etwa die Einordnung als innergemeinschaftliche Lieferung oder Ausfuhrlieferung, sofern die Waren tatsächlich ausgeführt werden.
Fazit
Click & Collect als modernes Bestell- und Abholungssystem liegt an der Schnittstelle von Online- und stationärem Handel und vereint vielfältige rechtliche Anknüpfungspunkte. Für Händler und Verbraucher ist es wesentlich, die Details des Vertragsschlusses, die gesetzlichen Verbraucherrechte, datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Besonderheiten im Bereich Haftung und Steuerpflicht im Blick zu behalten. In pandemiebedingten Ausnahmesituationen kommen zusätzliche öffentlich-rechtliche Anforderungen hinzu. Um einen rechtssicheren Ablauf zu gewährleisten, sollten sämtliche rechtlichen Vorgaben präzise eingehalten werden.
Häufig gestellte Fragen
Welche rechtlichen Grundlagen gelten für Click & Collect?
Click & Collect-Modelle unterliegen einer Vielzahl rechtlicher Vorgaben, die sich vor allem aus dem Zivilrecht, dem Fernabsatzrecht sowie aus datenschutzrechtlichen und verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen ergeben. Grundsätzlich kommt bei einer Click & Collect-Bestellung ein Kaufvertrag i.S.d. §§ 433 ff. BGB zwischen Händler und Verbraucher zustande. Wird der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln – etwa per Internet oder Telefon – abgeschlossen, handelt es sich regelmäßig um einen Fernabsatzvertrag im Sinne der §§ 312c ff. BGB. Diese Normen sehen besondere Informationspflichten des Verkäufers sowie ein Widerrufsrecht des Verbrauchers vor, es sei denn, eine Ausnahme greift (etwa bei kundenspezifischen Waren). Zudem sind datenschutzrechtliche Vorschriften der DSGVO zu beachten, da personenbezogene Daten der Kunden im Rahmen des Bestellprozesses verarbeitet werden. Gewerberechtliche Aspekte können ebenfalls eine Rolle spielen, insbesondere bei der Ausgestaltung und Genehmigung von Abholstationen.
Wann besteht beim Click & Collect ein Widerrufsrecht?
Das Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB steht Verbrauchern grundsätzlich bei Fernabsatzverträgen zu, also auch regelmäßig bei Click & Collect-Bestellungen, sofern der Vertragsschluss ausschließlich online oder telefonisch und nicht vor Ort erfolgt. Ergibt sich der Vertrag jedoch erst bei Abholung der Ware im Geschäft (z.B. bei Reservierung und erst späterem Kauf), liegt kein Fernabsatzvertrag vor, sodass das gesetzliche Widerrufsrecht nicht greift. Maßgeblich ist demnach der Zeitpunkt des Vertragsschlusses: Kommt der Vertrag bereits über das Onlineangebot zustande, besteht ein 14-tägiges gesetzliches Widerrufsrecht, dessen Ausübung und Ausnahmen (wie bei versiegelten oder schnell verderblichen Waren) exakt zu beachten sind.
Welche Informationspflichten muss der Händler beim Click & Collect erfüllen?
Der Händler ist verpflichtet, vor Abschluss eines Click & Collect-Vertrages umfassende Informationspflichten gemäß Art. 246a EGBGB sowie der Preisangabenverordnung zu erfüllen. Dazu zählen unter anderem Informationen über das Unternehmen, die wesentlichen Eigenschaften der Ware, den Gesamtpreis inklusive sämtlicher Preisbestandteile, ggf. Liefer- und Abholbedingungen, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Modalitäten der Ausübung. Diese Informationen müssen dem Verbraucher klar und verständlich auf der Website, im Bestellprozess oder in der entsprechenden App zur Verfügung gestellt werden. Kommt der Händler diesen Pflichten nicht oder nur unzureichend nach, drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Unterlassungsansprüche.
Wie regelt sich der Gefahrübergang beim Click & Collect?
Anders als beim klassischen Versandhandel, bei dem die Gefahr gemäß § 475 Abs. 2 BGB regelmäßig erst mit Übergabe an den Verbraucher übergeht, liegt der Gefahrübergang beim Click & Collect erst mit Übergabe der Ware an den Kunden im Ladengeschäft vor. Bis zur tatsächlichen Übergabe haftet im Regelfall der Händler für Verlust oder Beschädigung der Ware. Gleiches gilt für die Einhaltung gesetzlicher Gewährleistungsrechte (§§ 434 ff. BGB). Es ist somit unerheblich, ob die Ware bereits bezahlt wurde; maßgeblich bleibt der Moment, zu dem der Kunde die Ware physisch entgegennimmt.
Welche Rolle spielen Datenschutz und Datensicherheit beim Click & Collect?
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Click & Collect-Angeboten unterliegen strengen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Händler müssen insbesondere gewährleisten, dass eine rechtskonforme Datenverarbeitung vorliegt, etwa indem sie nur die unbedingt erforderlichen Daten für Bestellabwicklung, Benachrichtigung und Authentifizierung erfassen. Betroffenenrechte wie Auskunft, Löschung und Berichtigung müssen sichergestellt werden. Zudem sind technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der Daten vor unbefugtem Zugriff vorzuhalten. Die Datenschutzhinweise sind den Kunden transparent und verständlich zur Verfügung zu stellen.
Gibt es Besonderheiten beim Jugendschutz bei Click & Collect?
Sofern Click & Collect-Bestellungen Waren betreffen, die dem Jugendschutz unterliegen (beispielsweise Alkohol, Tabakwaren oder Medien mit Altersbeschränkung), ist der Händler verpflichtet, beim Abholvorgang eine wirksame Altersverifikation vorzunehmen. Das bedeutet, dass bei Abholung ein geeigneter Altersnachweis zu prüfen ist und die Ware nur an berechtigte Personen herausgegeben werden darf. Werden diese Vorgaben missachtet, drohen dem Händler Bußgelder und weitere rechtliche Konsequenzen gemäß Jugendschutzgesetz (JuSchG) beziehungsweise sonstiger spezialgesetzlicher Regelungen.
Muss beim Click & Collect eine Rechnung ausgestellt werden?
Rechtlich besteht gem. § 14 UStG für Unternehmer grundsätzlich die Pflicht, bei Warenlieferungen an andere Unternehmer eine Rechnung auszustellen. Bei Click & Collect-Transaktionen mit Verbrauchern besteht diese Verpflichtung nicht zwingend, es sei denn, der Kunde fordert ausdrücklich eine Rechnung an. Allerdings ist der Händler auch im Interesse der Nachweisführung für etwaige Gewährleistungsfälle gut beraten, stets einen Beleg auszugeben. Die Rechnung sowie alle Zahlungsvorgänge müssen zudem steuerlich und handelsrechtlich ordnungsgemäß dokumentiert werden.
Wie sieht es mit der Haftung bei Nichtabholung der Ware aus?
Wird die bestellte Ware trotz erfolgter Bereitstellung und Benachrichtigung nicht abgeholt, befindet sich der Käufer im Annahmeverzug (§ 293 BGB). Der Händler ist in diesem Fall berechtigt, die Ware nach angemessener Fristsetzung anderweitig zu verkaufen, unter Umständen auch Schadensersatz zu verlangen. Wichtig ist, dass der Händler die Abholfrist und die Konsequenzen einer Nichtabholung bereits im Vorfeld – idealerweise in den AGB – klar kommuniziert. Bis zur Verwertung oder Rücksendung an den Verkäufer muss die Ware ordnungsgemäß verwahrt werden. Die Verpflichtung zur Kaufpreiszahlung bleibt im Regelfall bestehen, sofern der Händler für die Ware keine weitere Verwendung findet.