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Chinese


Begriff „Chinese“ im rechtlichen Kontext

Begriffsdefinition

Der Begriff „Chinese“ bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch eine Person mit chinesischer Staatsangehörigkeit oder eine Person, die der chinesischen Volksgruppe zuzuordnen ist. Rechtlich betrachtet verweist der Begriff hingegen auf die Staatsangehörigkeit der Volksrepublik China oder – je nach Kontext – auf spezifische staatsbürgerliche, völkerrechtliche und ausländerrechtliche Regelungen, die mit Personen chinesischer Herkunft oder Staatsangehörigkeit verbunden sind.

Rechtliche Einordnung

Staatsangehörigkeitsrecht

Im rechtlichen Sinne ist „Chinese“ in erster Linie eine Person, die die chinesische Staatsbürgerschaft gemäß dem chinesischen Staatsangehörigkeitsgesetz (Nationality Law of the People’s Republic of China) besitzt. Nach Art. 3 dieses Gesetzes erkennt China grundsätzlich keine doppelte Staatsangehörigkeit an. Die Zugehörigkeit zur chinesischen Staatsangehörigkeit ist ausschlaggebend für Rechte und Pflichten in Bezug auf das chinesische Staatswesen.

Erwerb der chinesischen Staatsangehörigkeit

Die chinesische Staatsbürgerschaft kann erworben werden durch:

  • Geburt (Abstammungsprinzip)
  • Einbürgerung (strikter Maßstab, restriktiver Zugang)
Verlust und Entzug der Staatsangehörigkeit

Das chinesische Recht sieht den Verlust der Staatsangehörigkeit vor, etwa durch Annahme einer fremden Staatsbürgerschaft oder auf eigenen Antrag. Darüber hinaus können chinesische Behörden die Staatsangehörigkeit in bestimmten Fällen entziehen.

Aufenthalts- und Einwanderungsrecht

Aufenthaltstitel und Visa

Für Chinesen, die in andere Staaten einreisen möchten, gelten die jeweiligen ausländerrechtlichen Vorschriften des Ziellandes. In Deutschland etwa ist ein Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz erforderlich, beispielsweise zur Arbeitsaufnahme, zum Studium oder zur Familienzusammenführung.

Abschiebung und Ausweisung

Chinesische Staatsangehörige können in Deutschland nach den allgemeinen Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes zur Ausreise aufgefordert oder abgeschoben werden, etwa bei illegalem Aufenthalt oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Völkerrechtliche Aspekte

Konsularischer Schutz

Nach dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) steht jeder chinesischen Person im Ausland konsularischer Schutz durch die Volksrepublik China zu. Umgekehrt ist China im eigenen Land verpflichtet, fremden Staatsangehörigen konsularischen Beistand durch deren Auslandsvertretung zu gewähren.

Diplomatische Beziehungen und Staatsangehörigkeitskonflikte

In bestimmten Fällen, etwa bei doppelter Staatsangehörigkeit von Geburt an, können diplomatische oder verwaltungsrechtliche Herausforderungen entstehen, insbesondere wenn das andere Land die doppelte Staatsangehörigkeit anerkennt.

Diskriminierungsverbot und Gleichbehandlungsgrundsatz

Antidiskriminierungsrecht

Chinesische Staatsangehörige, sofern sie sich im Hoheitsgebiet eines anderen Staates aufhalten, fallen in dessen Schutzbereich antidiskriminierungsrechtlicher Regelungen. In Deutschland sind dies etwa das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie einschlägige Vorschriften des Grundgesetzes (Art. 3 GG).

Minderheitenschutz

Insbesondere in Staaten mit signifikanter chinesischer Minderheit (z. B. Südostasien) greifen völkerrechtliche und nationale Minderheitenschutzbestimmungen, um Diskriminierung und Benachteiligung zu verhindern.

Arbeitsrechtliche Aspekte

Chinesische Arbeitnehmer unterliegen – je nach Aufenthaltsstatus – den jeweiligen arbeitsrechtlichen Vorschriften des Aufenthaltsstaates. In der Bundesrepublik Deutschland bedarf es etwa einer Arbeitserlaubnis nach § 39 Aufenthaltsgesetz.

Steuerrechtliche Behandlung

Im internationalen Steuerrecht ergibt sich die Steuerpflicht chinesischer Staatsangehöriger nach dem Wohnsitz- oder Aufenthaltsprinzip. Doppelbesteuerungsabkommen – z. B. zwischen Deutschland und China – regeln, inwieweit Einkommen oder Vermögen in beiden Staaten steuerpflichtig ist und verhindern steuerliche Ungleichbehandlungen.

Besonderheiten im Familienrecht

Das chinesische Familienrecht kann bei Eheschließungen, Scheidungen oder Sorgerechtsregelungen relevant werden, sofern mindestens eine Partei chinesischer Staatsangehörigkeit ist. Internationale private Rechtsverhältnisse werden hierbei nach den Vorschriften des Kollisionsrechts geregelt.

Internationale Abkommen und bilaterale Verträge

Zahlreiche bilaterale Verträge zwischen China und anderen Staaten regeln Fragen der gegenseitigen Anerkennung von Abschlüssen, Aufenthaltstiteln, Visabestimmungen oder des sozialen Schutzes.

Fazit

Der Begriff „Chinese“ besitzt im rechtlichen Sinne eine Vielzahl von Facetten, die staatsangehörigkeits-, aufenthalts-, arbeits- und völkerrechtliche Dimensionen umfassen. Rechte und Pflichten chinesischer Staatsangehöriger ergeben sich dabei sowohl aus nationalem als auch internationalem Recht und sind stets im Lichte des Einzelfalls sowie relevanter Rechtsquellen zu betrachten.

Häufig gestellte Fragen

Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein chinesisches Restaurant in Deutschland zu eröffnen?

Um ein chinesisches Restaurant in Deutschland zu eröffnen, sind eine Vielzahl rechtlicher Voraussetzungen zu erfüllen. Zunächst ist eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt erforderlich, wobei die Tätigkeit möglichst präzise anzugeben ist (z. B. „Betrieb eines chinesischen Restaurants“). Weiterhin ist eine steuerliche Erfassung beim Finanzamt vorzunehmen. Betriebe, die Speisen und Getränke anbieten, benötigen zudem eine Gaststättenerlaubnis gemäß Gaststättengesetz (GastG), sofern Alkohol ausgeschenkt wird. Für die Zubereitung und den Verkauf von Speisen muss mindestens eine Person einen Nachweis nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Belehrung beim Gesundheitsamt) vorweisen. Zu beachten sind überdies spezielle Vorschriften für die Lebensmittelsicherheit nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 sowie die Kontrolle durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Bei der Verarbeitung und Kennzeichnung typischer Zutaten der chinesischen Küche, wie etwa exotische Gewürze oder Lebensmittelimporte, sind zusätzlich import- und kennzeichnungsrechtliche Bestimmungen einzuhalten, insbesondere die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Schließlich müssen arbeits- und aufenthaltsrechtliche Bestimmungen beachtet werden, wenn beispielsweise Personal aus China beschäftigt wird, was ggf. eine Arbeitserlaubnis oder ein entsprechendes Visum voraussetzt.

Welche spezifischen Regelungen gelten für den Import chinesischer Zutaten oder Lebensmittel?

Der Import von Lebensmitteln und Zutaten aus China unterliegt strengen rechtlichen Vorgaben. Im Zentrum stehen hierbei die Einhaltung europäischer Regulationsstandards wie die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 über die allgemeine Lebensmittelsicherheit sowie spezifische Einfuhrbestimmungen für Drittstaaten. Importierende Unternehmen müssen sich bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde registrieren und jede Sendung den Zollbehörden anmelden. Für bestimmte Produktgruppen, etwa Sojasaucen, getrocknete Pilze oder Meeresfrüchte, gelten aufgrund festgestellter Risiken zusätzliche Sondervorschriften (z. B. Kontingente, Rückstandshöchstwerte für Pestizide, Zertifikatspflichten). Häufig ist die Vorlage eines amtlichen Gesundheitszertifikats erforderlich, das die Unbedenklichkeit des Produkts für den menschlichen Verzehr bescheinigt. Produkte, die mit bestimmten Zusatzstoffen (z. B. Farbstoffe, Geschmacksverstärker wie Mononatriumglutamat) versehen sind, müssen entsprechend EU-rechtlicher Vorgaben gekennzeichnet werden. Verstöße gegen diese Vorschriften können zur Beschlagnahme oder Vernichtung der Waren führen und sind mit Bußgeldern oder Strafverfahren sanktioniert.

Unterliegt die Verwendung von traditionellen chinesischen Heilkräutern und pflanzlichen Präparaten besonderen rechtlichen Einschränkungen?

Ja, die Verwendung von traditionellen chinesischen Heilkräutern und pflanzlichen Präparaten unterliegt einer Vielzahl besonderer rechtlicher Anforderungen. Sollen diese Produkte als Lebensmittel verkauft werden, sind klassifizierungsrechtliche Vorgaben einzuhalten. Werden ihnen medizinische Wirkungen zugeschrieben oder dürfen sie bestimmte Krankheiten heilen, unterliegen sie gemäß Arzneimittelgesetz (AMG) als Arzneimittel der Zulassungspflicht durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Viele traditionelle chinesische Kräuter fallen unter die Novel-Food-Verordnung (EU) 2015/2283, deren Zulassungspflicht eine eigene Sicherheitsbewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) voraussetzt. Zudem besteht eine umfassende Kennzeichnungspflicht, u. a. auch hinsichtlich möglicher allergener Stoffe oder gesundheitsbezogener Angaben, denen strenge Vorgaben durch die Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 zugrunde liegen. Der nicht genehmigte Vertrieb nicht-zugelassener oder falsch deklarierter Präparate ist strafbar und kann zu empfindlichen Sanktionen führen.

Welche Bestimmungen sind beim Betrieb eines Lieferservices für chinesische Speisen zu beachten?

Für einen Lieferservice für chinesische Speisen gelten neben den allgemeinen Anforderungen an Gastronomiebetriebe spezifische rechtliche Bestimmungen hinsichtlich Hygiene, Transport und Verpackung. Insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 sieht vor, dass alle zum Transport verwendeten Behältnisse und Fahrzeuge hygienisch geeignet sein müssen und keinerlei Gefahr für die Lebensmittelsicherheit darstellen dürfen. Die Temperaturführung der Speisen muss gemäß den Vorgaben des Lebensmittelhygienerechts jederzeit gewährleistet sein. Bei der Speisenverpackung sind Anforderungen an die Materialeigenschaften zu beachten (z. B. kein gesundheitsschädigendes Auslaugen von Stoffen). Alle Etikettierungs- und Allergeninformationen müssen auch beim Außer-Haus-Verkauf stets verfügbar sein. Im Onlinehandel greift zusätzlich das Fernabsatzrecht aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), einschließlich der Verpflichtung zu bestimmten Informationspflichten wie Preisen, Lieferzeiten, Widerrufsrecht (sofern anwendbar) und Datenschutz (DSGVO).

Gibt es spezielle arbeitsrechtliche Vorschriften für chinesische Arbeitnehmer in der Gastronomie?

Chinesische Arbeitnehmer, die in Deutschland in der Gastronomie tätig sein möchten, müssen allgemeine arbeits- und aufenthaltsrechtliche Vorschriften erfüllen. Grundlegend ist die Notwendigkeit eines gültigen Aufenthaltstitels, der die Erwerbstätigkeit gestattet (Aufenthaltserlaubnis mit Zweck der Beschäftigung nach § 18a Aufenthaltsgesetz). Die Anstellung erfolgt unter Beachtung des deutschen Arbeitsrechts, insbesondere des Mindestlohngesetzes (MiLoG), Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) sowie der Vorschriften zum Arbeitsschutz. Arbeitgeber müssen die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer bei der Bundesagentur für Arbeit anzeigen und teilweise zustimmen lassen. Zusätzlich sind sozialversicherungsrechtliche Regelungen (Meldepflicht, Versicherungspflicht in der Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) strikt einzuhalten. Diskriminierende Ausschlüsse oder Benachteiligungen sind nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten.

Wie ist die Kennzeichnungspflicht bei exotischen Zutaten in chinesischen Speisen geregelt?

Die Kennzeichnung exotischer Zutaten in chinesischen Speisen richtet sich nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, EU Nr. 1169/2011). Sämtliche verwendeten Zutaten müssen für den Verbraucher klar, verständlich und in deutscher Sprache deklariert werden. Dies schließt insbesondere die Benennung allergener Stoffe, wie bestimmte Nüsse, Soja, Sesam, Gluten oder Weichtiere ein. Speziell bei Zutaten, die in der EU unüblich oder als „Novel Food“ eingestuft sind, ist deren Vorhandensein besonders hervorzuheben. Bei vorverpackten Speisen sind zusätzlich Angaben zum Hersteller, Mindesthaltbarkeitsdatum, Nährwerttabellen und gegebenenfalls zu enthaltenen Zusatzstoffen (z. B. Farbstoffe, Konservierungsmittel) vorgeschrieben. Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und können mit Bußgeldern geahndet werden.

Welche Haftungsrisiken bestehen für Betreiber chinesischer Restaurants bei Lebensmittelvergiftungen?

Betreiber chinesischer Restaurants tragen eine umfassende zivil- und strafrechtliche Haftung für Schäden durch mangelhafte oder verunreinigte Lebensmittel. Nach § 823 BGB können sie für Körper- oder Gesundheitsschäden auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch genommen werden. Nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) besteht eine verschuldensunabhängige Haftung, wenn fehlerhafte Lebensmittel auf den Markt gebracht werden. Werden lebensmittelrechtliche Pflichten aus der EU-Basisverordnung (EG) Nr. 178/2002, dem deutschen Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) oder spezifischen Hygienevorschriften verletzt, droht zudem ein strafrechtliches Verfahren. In schwerwiegenden Fällen kann auch eine strafrechtliche Verantwortlichkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) oder sogar fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) bestehen. Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ist daher ratsam, entbindet aber nicht von der Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften.