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Capacity

Begriff und Bedeutung von Capacity

Capacity bezeichnet im rechtlichen Sinn die Fähigkeit einer Person oder Organisation, Träger von Rechten und Pflichten zu sein und wirksam rechtlich zu handeln. Der Begriff wird häufig im internationalen Kontext verwendet und umfasst mehrere Teilaspekte, etwa die Fähigkeit, Verträge abzuschließen, vor Behörden und Gerichten aufzutreten oder eine Erklärung wirksam abzugeben. Capacity ist damit ein Grundpfeiler der Wirksamkeit von Rechtsgeschäften und Verfahren.

Sprachlicher und systematischer Kontext

Während im deutschen Sprachraum unterschiedliche Bezeichnungen wie Rechtsfähigkeit, Handlungsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Deliktsfähigkeit, Prozessfähigkeit, Testierfähigkeit oder Einwilligungsfähigkeit geläufig sind, dient „Capacity“ als Sammelbegriff. Je nach Sachverhalt ist präzise zu unterscheiden, welche konkrete Fähigkeit gemeint ist, da davon unterschiedliche Rechtsfolgen abhängen.

Abgrenzung: Capacity, Rechtsfähigkeit, Vertretungsmacht

Rechtsfähigkeit beschreibt die Eignung, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Handlungsbezogene Capacity meint die Fähigkeit, diese Rechte eigenständig auszuüben, etwa durch wirksame Erklärungen. Davon zu trennen ist Vertretungsmacht: Sie betrifft die Befugnis, im Namen einer anderen Person oder Organisation zu handeln. Eine Person oder ein Unternehmen kann Capacity besitzen, aber ohne wirksame Vertretungsmacht trotzdem nicht verbindlich handeln, und umgekehrt kann Vertretungsmacht ohne hinreichende Capacity ins Leere gehen.

Capacity natürlicher Personen

Geschäftsfähigkeit

Unter Geschäftsfähigkeit versteht man die Fähigkeit, wirksame rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Sie ist zentral für den Abschluss von Verträgen. In vielen Rechtsordnungen ist sie alters- und einsichtsabhängig ausgestaltet und kann durch Gesundheitszustand, Betreuung oder gerichtliche Maßnahmen beeinflusst sein.

Deliktsfähigkeit

Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit, für eigenes unerlaubtes Verhalten einzustehen. Sie knüpft an Einsichts- und Steuerungsfähigkeit an und kann bei Minderjährigen oder bei erheblichen Beeinträchtigungen eingeschränkt sein. Ihre Reichweite bestimmt, ob und in welchem Umfang eine Person zum Ersatz eines Schadens verpflichtet ist.

Prozessfähigkeit

Prozessfähigkeit ist die Fähigkeit, Prozesshandlungen vorzunehmen, also in Verfahren wirksam Anträge zu stellen, Erklärungen abzugeben und Rechte wahrzunehmen. Sie baut auf der geschäftlichen Handlungsfähigkeit auf und wird durch gesetzliche Vertretungen, Betreuungen oder prozessuale Vertreter ergänzt, wenn diese fehlt.

Testierfähigkeit

Testierfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, letztwillige Verfügungen wirksam zu treffen. Maßgeblich ist, ob eine Person Bedeutung und Tragweite der testamentarischen Anordnungen überblicken kann. Fehlen die Voraussetzungen, kann eine letztwillige Verfügung unwirksam sein.

Einwilligungsfähigkeit im Gesundheitskontext

Einwilligungsfähigkeit ist die Fähigkeit, in medizinische Maßnahmen wirksam einzuwilligen oder sie abzulehnen. Sie hängt von der Einsichtsfähigkeit in die Art, Bedeutung und Folgen der Maßnahme ab und kann situativ variieren. Fehlt sie, greifen stellvertretende Entscheidungsmodelle.

Capacity juristischer Personen und Unternehmen

Rechts- und Handlungsfähigkeit

Juristische Personen wie Kapitalgesellschaften, Vereine oder Stiftungen besitzen eigene Rechts- und Handlungsfähigkeit. Sie treten über ihre Organe oder gesetzlichen Vertreter nach außen auf. Ihre Capacity ergibt sich aus der jeweiligen Rechtsform und den internen Regelungen.

Gesellschaftsrechtliche Zweckbindung und Handlungsrahmen

Der Handlungsrahmen eines Unternehmens wird durch den Unternehmensgegenstand und interne Regelungen bestimmt. Handlungen außerhalb dieses Rahmens werden als „ultra vires“ bezeichnet. Je nach Rechtsordnung sind die Folgen unterschiedlich ausgestaltet: Sie reichen von interner Haftung der Handelnden bis zu eingeschränkten Einwendungen gegenüber gutgläubigen Dritten.

Organe, Organvertretung und Zurechnung

Unternehmen handeln durch Organe (z. B. Geschäftsleitung). Deren Erklärungen und Handlungen werden der juristischen Person zugerechnet. Innen- und Außenverhältnis können auseinanderfallen: Interne Beschränkungen der Vertretung wirken nicht immer gegenüber Dritten, insbesondere wenn diese die Beschränkung nicht kannten.

Insolvenz und Capacity

Mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens verlagert sich die Befugnis, über das Vermögen zu verfügen, auf die bestellte Verwaltung. Die Capacity der Gesellschaft bleibt bestehen, die Verfügungsmacht ist jedoch eingeschränkt. Rechtsgeschäfte außerhalb der zulässigen Befugnisse können anfechtbar oder unwirksam sein.

Capacity im internationalen Kontext

Anknüpfung des Personenstatuts

In grenzüberschreitenden Fällen richtet sich die Beurteilung von Capacity häufig nach dem Recht, das der Person zugeordnet ist (Personenstatut). Dieses Anknüpfungsrecht kann sich nach Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Satzungssitz bestimmen. Dadurch kann die Beurteilung von Capacity je nach Staat unterschiedlich ausfallen.

Capacity bei grenzüberschreitenden Verträgen und Schiedsabreden

Ob eine Person oder ein Unternehmen einen Vertrag oder eine Schiedsvereinbarung wirksam schließen kann, hängt von der maßgeblichen Capacity ab. In der Praxis werden hierfür häufig Kollisionsregeln angewendet, die bestimmen, welches Recht die Wirksamkeit und Handlungsfähigkeit regelt. Unterschiede zwischen Rechtsordnungen können zu abweichenden Ergebnissen führen.

Anerkennung und Beweis von Capacity im Ausland

Bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Ausland kann die dortige Behörde oder das Gericht die Capacity erneut prüfen. Dies betrifft sowohl natürliche Personen als auch Unternehmen. Nachweise über Vertretungsverhältnisse, Existenz und Handlungsrahmen von Unternehmen spielen dabei eine zentrale Rolle.

Capacity im Verfahrensrecht

Parteifähigkeit und Prozessfähigkeit

Parteifähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Prozessrechten zu sein. Prozessfähigkeit betrifft die eigenständige Vornahme von Prozesshandlungen. Beide Aspekte müssen vorliegen, damit ein Verfahren wirksam geführt werden kann. Fehlt einer der Aspekte, ist das Verfahren angreifbar oder unzulässig.

Bestellung von Vertretern und Betreuung

Fehlt die erforderliche Capacity, kann ein Vertreter bestellt sein oder werden, beispielsweise als gesetzlicher Vertreter, Betreuer oder Bevollmächtigter. Dessen Handeln ersetzt die fehlende Handlungsfähigkeit der vertretenen Person im zulässigen Rahmen.

Auswirkungen fehlender Capacity auf Verfahren

Fehlt Capacity, sind Prozesshandlungen unwirksam oder schwebend unwirksam. Verfahrensfehler können zu Aufhebung, Aussetzung oder Wiederaufnahme führen. Die Prüfung erfolgt regelmäßig von Amts wegen, sobald Anhaltspunkte bestehen.

Auswirkungen auf Rechtsgeschäfte und Haftung

Wirksamkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften

Rechtsgeschäfte, die ohne die erforderliche Capacity vorgenommen werden, können nichtig, anfechtbar oder schwebend unwirksam sein. Die konkrete Rechtsfolge hängt davon ab, welche Art von Capacity fehlt und welche Schutzvorschriften eingreifen. Eine nachträgliche Genehmigung kann je nach Sachlage eine Wirksamkeit herbeiführen.

Schutzmechanismen und Gutglaubensschutz

Zum Ausgleich widerstreitender Interessen bestehen Schutzmechanismen: Einerseits werden Personen mit eingeschränkter Capacity geschützt, andererseits genießen Dritte unter bestimmten Voraussetzungen Gutglaubensschutz. Der Ausgleich erfolgt durch Formvorschriften, Informationspflichten, Registerpublizität und besondere Kontrollmechanismen.

Beweislast und Prüfungsfragen

Die Feststellung von Capacity berührt die Beweislast. Je nach Konstellation kann verlangt werden, dass die handlungsfähige Stellung, die Vertretungsbefugnis oder die Einsichtsfähigkeit nachgewiesen wird. Im Unternehmensbereich sind Registerauszüge, Organbeschlüsse und Zeichnungsregelungen typische Nachweismittel.

Abgrenzungen zu wirtschaftlicher und technischer Kapazität

Leistungsfähigkeit im Vergabekontext

In Ausschreibungen und Konzessionen wird unter „Capacity“ häufig die wirtschaftliche, finanzielle oder technische Leistungsfähigkeit verstanden. Diese betrifft nicht die rechtliche Handlungsfähigkeit, sondern die Eignung, eine Leistung zu erbringen. Sie wird durch Nachweise wie Referenzen, Kennzahlen oder Qualifikationen belegt.

Compliance- und Lizenzkapazität

Branchenbezogene Zulassungen, Konzessionen oder Lizenzkontingente werden teils ebenfalls als „Capacity“ bezeichnet. Gemeint ist die rechtliche Befugnis, bestimmte Tätigkeiten auszuüben, etwa durch Genehmigungen. Sie steht neben der allgemeinen Handlungsfähigkeit und kann zusätzliche Voraussetzungen enthalten.

Häufig gestellte Fragen zu Capacity

Was bedeutet Capacity im rechtlichen Sinn?

Capacity ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein und wirksam zu handeln. Sie umfasst je nach Kontext die Wirksamkeit von Erklärungen, die Teilnahme an Verfahren und die Zurechnung von Handlungen bei natürlichen Personen und Unternehmen.

Wie unterscheidet sich Capacity von Rechtsfähigkeit und Vertretungsmacht?

Rechtsfähigkeit ist die grundsätzliche Eignung, Rechte und Pflichten zu haben. Capacity bezieht sich auf die konkrete Handlungsfähigkeit, rechtswirksam zu agieren. Vertretungsmacht betrifft die Befugnis, für eine andere Person oder Organisation zu handeln. Capacity und Vertretungsmacht können getrennt vorliegen oder fehlen.

Welche Folgen hat fehlende Capacity für Verträge?

Fehlt die erforderliche Capacity, können Verträge nichtig, anfechtbar oder schwebend unwirksam sein. Je nach Rechtsordnung kommen Genehmigungen oder Bestätigungen in Betracht, die rückwirkend oder ex nunc wirken können.

Wie wird die Capacity natürlicher Personen festgestellt?

Maßgeblich sind Alter, Einsichts- und Steuerungsfähigkeit sowie etwaige gesetzliche Vertretungen oder gerichtliche Anordnungen. Die Feststellung erfolgt anhand tatsächlicher Umstände und kann situationsabhängig sein.

Welche Rolle spielt Capacity bei Unternehmen?

Unternehmen handeln durch Organe oder Bevollmächtigte. Capacity umfasst den rechtlichen Handlungsrahmen, der sich aus Rechtsform, internen Regelungen und Unternehmensgegenstand ergibt. Nach außen treten Vertretungsregelungen und Registerpublizität hinzu.

Welche Bedeutung hat Capacity in grenzüberschreitenden Fällen?

In internationalen Sachverhalten richtet sich Capacity häufig nach dem anwendbaren Personal- oder Gesellschaftsstatut. Unterschiede zwischen Rechtsordnungen können dazu führen, dass dieselbe Handlung in verschiedenen Ländern unterschiedlich bewertet wird.

Wer trägt die Beweislast für Capacity?

Die Beweislast kann je nach Situation variieren. Üblich sind Nachweise durch Ausweisdokumente, Registereinträge, Organbeschlüsse oder Vollmachten. In Verfahren prüfen Gerichte die Voraussetzungen eigenständig, sobald sich Zweifel ergeben.

Kann fehlende Capacity nachträglich geheilt werden?

Je nach Art der fehlenden Capacity ist eine Heilung möglich, beispielsweise durch Genehmigung, Bestätigung oder nachträgliche Vertretung. Ob und mit welcher Wirkung dies geschieht, hängt von den einschlägigen Regeln und den Umständen des Einzelfalls ab.