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Capacity


Begriffserklärung: Capacity im rechtlichen Kontext

Der Begriff „Capacity“ bezeichnet im rechtlichen Kontext die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person, Träger von Rechten und Pflichten zu sein und eigenverantwortlich rechtsgeschäftliche Handlungen vorzunehmen. Die Capacity – zu Deutsch meist als Geschäftsfähigkeit, Rechtsfähigkeit oder Handlungsfähigkeit bezeichnet – ist elementar für die Wirksamkeit und Zulässigkeit von Verträgen, Willenserklärungen und anderen Rechtsgeschäften.

Capacity ist ein zentrales Konzept im Privatrecht, insbesondere im Vertragsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht und internationalem Privatrecht. Die Ausgestaltung und die damit verbundenen Voraussetzungen unterliegen der jeweiligen Rechtsordnung und können sich von Land zu Land unterscheiden.

Arten der Capacity

Natürliche Personen

Rechtsfähigkeit

Rechtsfähigkeit ist die grundlegende Fähigkeit einer Person, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Sie beginnt in vielen Rechtsordnungen mit der Vollendung der Geburt und endet mit dem Tod. In einigen Rechtssystemen ist bereits das ungeborene Kind unter bestimmten Voraussetzungen rechtsfähig.

Geschäftsfähigkeit

Die Geschäftsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit, durch eigene Willenserklärungen rechtswirksam Geschäfte vorzunehmen. Sie ist in zahlreiche Abstufungen unterteilt, beispielsweise:

  • Volle Geschäftsfähigkeit: Volljährigkeit (in Deutschland mit Vollendung des 18. Lebensjahres), keine Einschränkungen etwa durch geistige Beeinträchtigungen.
  • Beschränkte Geschäftsfähigkeit: Minderjährige oder bestimmte durch Gerichtsbeschluss beschränkt Geschäftsfähige können Rechtsgeschäfte nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam vornehmen.
  • Geschäftsunfähigkeit: Personen, die dauerhaft nicht in der Lage sind, ihre Handlungen zu verstehen, oder Minderjährige unter einer bestimmten Altersgrenze, sind geschäftsunfähig, sodass ihre Erklärungen grundsätzlich nichtig sind.
Deliktsfähigkeit

Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit, für unerlaubte Handlungen (Delikte) zur Verantwortung gezogen werden zu können. Auch sie ist alters- oder zustandsabhängig geregelt und hat erhebliche Auswirkungen im Zivil- und Strafrecht.

Juristische Personen

Auch juristische Personen (wie Gesellschaften, Vereine oder Stiftungen) besitzen eine Capacity, die durch die Gründung, Eintragung ins Register und durch Satzungen oder Statuten geregelt wird. Ihre Rechtsfähigkeit ist durch das Gesetz und die eigenen Regularien bestimmt. Die Handlungsfähigkeit wird durch Organe der juristischen Person (z. B. Vorstand, Geschäftsführer) ausgeübt.

Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen der Capacity

Voraussetzungen im Vertragsrecht

Im Vertragsrecht ist die Capacity Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts. Fehlende Geschäftsfähigkeit führt zur Nichtigkeit des Geschäfts, sofern keine Ausnahme (z. B. „Geschäfte des täglichen Lebens“) eingreift. Die Geschäftsparteien müssen zur Vornahme des konkreten Geschäfts in der Lage sein.

Capacity im Familien- und Erbrecht

Im Familien- und Erbrecht ist Capacity in mehrfacher Hinsicht relevant, etwa bei der Eheschließung, der Testierfähigkeit für die Errichtung eines Testaments oder in Zusammenhang mit Adoption. Hier können sich strengere oder abweichende Anforderungen ergeben, die auf das Alter, Gesundheitszustand oder auf gerichtliche Anordnungen gestützt werden.

Gesellschaftliche Capacity

Eine Gesellschaft muss zum Erwerb und zur Veräußerung von Rechten, zur Aufnahme von Verbindlichkeiten und für Geschäftsabschlüsse über Capacity verfügen. Dies umfasst auch die Vertretungsmacht und die gesetzliche Handlungsfähigkeit einzelner Organe.

Capacity im internationalen Recht

Im internationalen Kontext gewinnt Capacity besondere Bedeutung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Maßgeblich ist hier das internationale Privatrecht, welches festlegt, nach welchem nationalen Recht Capacity bestimmt wird, etwa bei Auslandsgeschäften oder internationalen Erbfällen. In der Europäischen Union und anderen Regionen sind teilweise supranationale Regelungen maßgeblich.

Capacity bei internationalen Verträgen

Internationale Abkommen sehen häufig spezifische Standards für Capacity vor, etwa im internationalen Handelsrecht oder bei Schiedsverfahren. Zu prüfen ist hierbei stets, ob alle Parteien nach dem jeweils anwendbaren Recht geschäftsfähig sind.

Einschränkungen und Verlust der Capacity

Ursachen für Einschränkungen

Die Einschränkung oder der Verlust der Capacity kann verschiedene Ursachen haben, insbesondere:

  • Minderjährigkeit
  • Geistige oder psychische Erkrankungen
  • Gerichtliche Anordnung im Rahmen einer Betreuung oder Vormundschaft
  • Konkurs oder Insolvenz bei juristischen Personen

Rechtsfolgen

Die Rechtsfolgen sind je nach Fallgestaltung unterschiedlich und reichen von der teilweisen Nichtigkeit von Rechtsgeschäften bis zur Bestellung eines gesetzlichen Vertreters oder Betreuers. In einem gerichtlichen Verfahren spielt die Capacity eine zentrale Rolle bei der Bestimmung der Verfahrensfähigkeit.

Nachweis und Feststellung der Capacity

Die Capacity wird meist durch gesetzliche Altersnachweise, ärztliche Gutachten, Registerauszüge oder gerichtliche Entscheidungen belegt. Im internationalen Rechtsverkehr sind häufig zusätzliche Nachweise wie Apostillen oder Legalisationen erforderlich.

Capacity in der Vertragsgestaltung und -prüfung

Vertragsparteien sind verpflichtet, die Capacity aller Beteiligten zu prüfen, um spätere Anfechtungen oder Nichtigkeiten zu vermeiden. Dies ist insbesondere bei umfangreichen oder riskanten Transaktionen und im internationalen Handel unerlässlich. Fehlende Capacity kann zu Schadensersatzansprüchen und der Rückabwicklung von Geschäften führen.

Bedeutung der Capacity im Zivilprozess

Im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen ist die prozessuale Capacity, also die Fähigkeit, im eigenen Namen vor Gericht zu handeln und Erklärungen abzugeben, eine weitere wichtige Dimension. Auch hier gelten spezifische gesetzliche Bestimmungen, wann eine Person als prozessfähig gilt.


Dieser Artikel stellt eine umfassende Übersicht über das Rechtskonzept der Capacity bereit, beleuchtet die zentralen Aspekte unterschiedlicher Rechtsordnungen und Rechtsgebiete und erläutert die maßgeblichen Voraussetzungen, Folgen und Nachweisformen. Capacity ist ein einklagbares, dynamisches Konzept und von fundamentaler Bedeutung für die Durchsetzung von Rechten und Pflichten im nationalen und internationalen Recht.

Häufig gestellte Fragen

Wann ist die rechtliche Geschäftsfähigkeit („Capacity“) relevant?

Die rechtliche Geschäftsfähigkeit, auch im englischsprachigen Rechtskontext als „Capacity“ bezeichnet, ist ein zentrales Konzept, das sicherstellt, dass Personen, die rechtsverbindliche Verträge eingehen, die nötige Einsicht, Reife und Kompetenz besitzen, um die Folgen ihrer Handlungen zu verstehen. Die Kapazität ist insbesondere dann relevant, wenn Verträge geschlossen, Schenkungen gemacht, Testamente verfasst oder andere rechtserhebliche Willenserklärungen abgegeben werden. In der Praxis spielt sie beispielsweise im Zusammenhang mit Minderjährigen, psychisch Erkrankten oder geschäftsunfähigen Personen eine entscheidende Rolle. Fehlt die Geschäftsfähigkeit einer Partei, sind abgeschlossene Verträge in der Regel entweder nichtig oder können angefochten werden. Dadurch dient das Konzept sowohl dem Schutz des Einzelnen vor Übervorteilung als auch der Rechtssicherheit im Rechtsverkehr.

Welche rechtlichen Folgen hat ein Vertrag mit einer geschäftsunfähigen Person?

Wird ein Vertrag mit einer Person abgeschlossen, die nach dem anwendbaren Recht geschäftsunfähig ist – etwa weil sie das vorgeschriebene Mindestalter (in Deutschland: 7 Jahre) nicht erreicht hat oder wegen Geisteskrankheit unter Betreuung steht -, so ist dieser Vertrag in der Regel nichtig (§104 und §105 BGB im deutschen Recht). Geschäfte, die dennoch abgeschlossen werden, sind unwirksam und begründen grundsätzlich keine Rechte und Pflichten. Ausnahmen können sich ergeben, wenn der gesetzliche Vertreter im Namen der geschäftsunfähigen Person handelt oder nachträglich zustimmt. Ebenso gibt es Sondervorschriften für „rechtlich neutrale“ oder lediglich rechtlich vorteilhafte Geschäfte.

Wie wird die Geschäftsfähigkeit bei psychischer Krankheit rechtlich beurteilt?

Die Prüfung der Geschäftsfähigkeit im Kontext einer psychischen Erkrankung erfolgt anhand des konkreten Einzelfalles. Maßgeblich ist, ob der Betroffene bei Vornahme des Rechtsgeschäfts in der Lage war, die Bedeutung und die Folgen seines Handelns zu erkennen und entsprechend zu steuern. Liegt eine dauerhafte Störung der Geistestätigkeit vor, so wird die Person nach §104 Nr. 2 BGB als geschäftsunfähig angesehen. Ist die Geschäftsunfähigkeit hingegen nur vorübergehend (z.B. durch einen akuten Schub), gelten nur in diesem Zeitraum abgeschlossene Geschäfte als nichtig. In Zweifelsfällen kann ein Sachverständigengutachten erforderlich sein.

Welche Besonderheiten bestehen für Minderjährige im Vertragsrecht?

Minderjährige sind im deutschen Recht nur eingeschränkt geschäftsfähig. Kinder unter sieben Jahren sind generell geschäftsunfähig. Minderjährige zwischen sieben und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig (§106 BGB): Sie können Verträge nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter wirksam abschließen. Entscheidend ist das Prinzip des sogenannten „Taschengeldparagraphen“ (§110 BGB), wonach Verträge mit eigenen, zu diesem Zweck überlassenen Mitteln auch ohne Zustimmung der Eltern gültig sind, sofern das Geschäft rechtlich vorteilhaft ist. Bei gravierenden Verträgen (bspw. Ratenkauf, Darlehen) greifen hingegen besondere Schutzmechanismen, sodass ohne elterliche Zustimmung die Wirksamkeit meist versagt bleibt.

Wie wird die Geschäftsfähigkeit im internationalen Privatrecht geregelt?

Die Frage nach der Geschäftsfähigkeit mit Auslandsbezug richtet sich nach den Regelungen des internationalen Privatrechts. Grundsätzlich bestimmt das sogenannte Personalstatut – in der Regel das Recht des Staates, dem die Person angehört – ob und in welchem Umfang jemand geschäftsfähig ist. Unterschiede im internationalen Vergleich betreffen vor allem das Mindestalter, die Definition von Geisteskrankheiten und die Reichweite elterlicher Vertretungsbefugnisse. Für Rechtsgeschäfte im internationalen Kontext empfiehlt sich daher stets eine Überprüfung des anwendbaren Rechts und gegebenenfalls eine doppelte Absicherung (dual capacity check).

Wie kann die Geschäftsfähigkeit im Streitfall bewiesen oder widerlegt werden?

Die Beweisführung zur Geschäftsfähigkeit einer Person obliegt im Streitfall grundsätzlich demjenigen, der sich darauf beruft, dass das Rechtsgeschäft (z. B. ein Vertrag oder Testament) unwirksam ist. Als Beweismittel kommen insbesondere ärztliche oder psychiatrische Gutachten, Zeugenaussagen sowie im Falle einer Betreuung gerichtliche Beschlüsse infrage. Besteht ein bereits angeordnetes Betreuungsverhältnis, wird die Geschäftsunfähigkeit indiziert. Allerdings muss auch hier der Bezug zum Zeitpunkt des Geschäfts dargelegt werden. Gerichte legen hohe Maßstäbe an die Aufklärung der Geschäftsfähigkeit, um einerseits Missbrauch vorzubeugen und andererseits rechtsgeschäftliche Sicherheit zu gewährleisten.

Können juristische Personen ebenfalls „capacity“-Probleme haben?

Die Geschäftsfähigkeit (capacity) juristischer Personen ist im Regelfall nicht an natürliche Reife gebunden, sondern an das Bestehen der Organisation nach den geltenden Gesetzen (z.B. Eintragung ins Handelsregister). Probleme können jedoch in Bezug auf die Vertretungsbefugnis auftreten: So müssen Verträge von hierzu ordnungsgemäß autorisierten Organen oder Vertretern abgeschlossen werden. Fehlt diese Vertretungsmacht, ist das Geschäft schwebend unwirksam oder kann nachträglich genehmigt werden. Daneben existieren für bestimmte Rechtsgeschäfte (z.B. Grundstücksgeschäfte, Fusionen) gesetzliche oder satzungsmäßige Einschränkungen, die ebenfalls die Wirksamkeit des Geschäfts beeinflussen können.