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Bußgeldkatalog

Begriff und Funktion des Bußgeldkatalogs

Der Bußgeldkatalog ist eine systematische Zusammenstellung von Regelsätzen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, vor allem im Straßenverkehr. Er legt fest, welche Verhaltensweisen als ordnungswidrig gelten und welche Geldbußen sowie möglichen Nebenfolgen typischerweise vorgesehen sind. Ziel ist eine gleichmäßige, transparente und voraussehbare Ahndung vergleichbarer Verstöße. Die Regelsätze dienen als Orientierung; in begründeten Einzelfällen kann davon abgewichen werden.

Anwendungsbereich und Aufbau

Schwerpunkt Straßenverkehr

Im Alltag wird mit dem Bußgeldkatalog überwiegend der Bereich Straßenverkehr verbunden. Er erfasst unter anderem Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, Rotlicht- und Handyverstöße, Vorfahrtsverletzungen sowie Park- und Halteverstöße. Neben Geldbußen können in bestimmten Fällen Punkte im Fahreignungsregister und befristete Fahrverbote als Nebenfolgen vorgesehen sein.

Weitere Bereiche

Auch außerhalb des Straßenverkehrs können behördliche Kataloge existieren, etwa im Umwelt- oder Gewerbebereich. Diese dienen ebenfalls der Vereinheitlichung der Ahndung typischer Ordnungswidrigkeiten. Ihr Aufbau folgt regelmäßig dem Prinzip, ein bestimmtes Verhalten einem Regelsatz und möglichen Nebenfolgen zuzuordnen.

Struktur eines Bußgeldtatbestands

Ein Eintrag im Bußgeldkatalog beschreibt den Tatbestand (das vorgeworfene Verhalten), nennt einen Regelsatz als typische Geldbuße und benennt gegebenenfalls Nebenfolgen wie Punkte oder ein Fahrverbot. Häufig sind Abstufungen vorgesehen, etwa nach Schwere des Verstoßes, nach Gefährdungslage oder nach eingetretenen Folgen. Wiederholungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums können zu erhöhten Regelsätzen führen. Auch die Frage, ob vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt wurde, kann sich auf die Höhe auswirken.

Rechtlicher Rahmen und Wirkweise

Regelbuße und behördliches Ermessen

Die im Bußgeldkatalog genannten Beträge sind Regelsätze. Sie sollen gleichartige Fälle gleich behandeln, lassen aber Raum für Zu- oder Abschläge, wenn besondere Umstände vorliegen. Zu den abwägungsrelevanten Umständen zählen unter anderem die konkrete Gefährdung, Vorbelastungen, die Art des Tatbeitrags sowie, in engen Grenzen, die wirtschaftlichen Verhältnisse der betroffenen Person.

Abgrenzung zur Verwarnung

Bei geringfügigen Verstößen wird mitunter ein Verwarnungsgeld ohne förmlichen Bußgeldbescheid erhoben. Das Verfahren ist einfach gehalten und sieht keine Punkte vor. Demgegenüber steht die Geldbuße im Bußgeldverfahren, die mit einem förmlichen Bescheid festgesetzt wird und Nebenfolgen nach sich ziehen kann.

Nebenfolgen: Punkte und Fahrverbot

Für bestimmte, im Katalog bezeichnete Verkehrsverstöße werden zusätzlich Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Bei gravierenden Verstößen kann ein befristetes Fahrverbot als Nebenfolge vorgesehen sein. Die Anordnung richtet sich nach Art und Schwere des Verstoßes und soll die Verkehrssicherheit schützen.

Kosten des Verfahrens

Neben der Geldbuße fallen regelmäßig Gebühren und Auslagen für das Bußgeldverfahren an. Diese sind organisatorisch von der eigentlichen Sanktion getrennt und werden im Bescheid gesondert ausgewiesen.

Verfahren vom Verstoß bis zur Sanktion

Feststellung und Anhörung

Ausgangspunkt ist die Feststellung eines möglichen Verstoßes, etwa durch Polizeibeamtinnen und -beamte, kommunale Überwachung oder technische Messanlagen. Im Anschluss wird in der Regel eine Anhörung durchgeführt. Dabei wird die betroffene Person über den Tatvorwurf informiert und erhält Gelegenheit, sich zu äußern.

Bußgeldbescheid

Kommt die zuständige Behörde nach Prüfung zu dem Ergebnis, dass eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, erlässt sie einen Bußgeldbescheid. Der Bescheid enthält insbesondere die Personalien, die Bezeichnung der Tat, Zeitpunkt und Ort, die Beweismittel, die Höhe der Geldbuße, etwaige Nebenfolgen, Gebühren und Auslagen sowie eine Belehrung über die verfügbaren Rechtsbehelfe. Er wird förmlich zugestellt.

Rechtsbehelfe und gerichtliche Kontrolle

Gegen den Bußgeldbescheid ist ein Einspruch vorgesehen. Danach überprüft die Behörde den Bescheid erneut. Bleibt es bei der Ahndung, erfolgt eine gerichtliche Überprüfung, bei der Tatvorwurf, Beweisführung und Rechtsfolgen bewertet werden können.

Verjährung

Für Ordnungswidrigkeiten gelten Fristen, innerhalb derer die Tat verfolgt und eine Geldbuße vollstreckt werden kann. Diese Verjährungsfristen beginnen regelmäßig mit der Tat und können durch bestimmte Verfahrenshandlungen unterbrochen werden. Nach Ablauf der Fristen ist eine Ahndung beziehungsweise Vollstreckung nicht mehr möglich.

Beweis und Messung im Verkehrsbereich

Messverfahren

Viele Verkehrsverstöße werden mit standardisierten Messverfahren festgestellt, etwa bei Geschwindigkeit und Abstand. Messwerte werden um einen Sicherheitsabschlag bereinigt, um Messungenauigkeiten auszugleichen. Die Verlässlichkeit des Messergebnisses hängt von der ordnungsgemäßen Handhabung des Geräts und der Auswertung ab.

Identitätsfeststellung

Im Regelfall wird die verantwortliche Fahrerin oder der verantwortliche Fahrer ermittelt, etwa durch Sichtvergleich mit einem Messfoto. Bei Parkverstößen können andere Formen der Feststellung greifen. Die einzelnen Schritte dienen der Zuordnung des Verstoßes zur tatsächlich handelnden Person.

Besonderheiten bei Auslandsbezug

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten kann ein Informationsaustausch zwischen Staaten stattfinden. Die Vollstreckung von Geldbußen im Ausland oder aus dem Ausland richtet sich nach den hierfür vorgesehenen Mechanismen. Art und Umfang der Durchsetzung können je nach Staat variieren.

Anpassung und Geltung des Bußgeldkatalogs

Änderungen und Veröffentlichung

Der Bußgeldkatalog wird in regelmäßigen Abständen überarbeitet, um neue Entwicklungen im Verkehr und in der Gefahrenabwehr abzubilden. Mit dem Inkrafttreten neuer Fassungen gelten die geänderten Regelsätze grundsätzlich für Taten, die danach begangen werden.

Einheitlichkeit und Gleichbehandlung

Der Katalog dient der bundeseinheitlichen Behandlung gleich gelagerter Fälle. Zugleich bleibt Raum für die Berücksichtigung besonderer Umstände des Einzelfalls, damit die Sanktion angemessen ist.

Abgrenzung zur Straftat

Die Ahndung nach Bußgeldkatalog betrifft Ordnungswidrigkeiten. Sie unterscheidet sich von der Bestrafung wegen einer Straftat durch Zielrichtung, Verfahren und Rechtsfolgen. Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldbußen und Nebenfolgen geahndet; eine Eintragung in das allgemeine Strafregister erfolgt nicht. Verkehrsbezogene Eintragungen können jedoch im Fahreignungsregister geführt werden.

Häufige Missverständnisse

Nicht jeder Verkehrsverstoß führt zu Punkten; diese sind bestimmten Tatbeständen vorbehalten. Ein Fahrverbot wird nicht automatisch bei jedem schweren Verstoß angeordnet, sondern nur in den dafür vorgesehenen Fällen. Regelsätze sind kein starres Schema, sondern Ausgangspunkte für die Zumessung im Einzelfall. Die im Bußgeldbescheid ausgewiesenen Gebühren und Auslagen sind keine Erhöhung der Strafe, sondern verfahrensbezogene Kosten.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Bußgeldkatalog und wozu dient er?

Der Bußgeldkatalog ist eine Sammlung von Regelsätzen für typische Ordnungswidrigkeiten, vor allem im Straßenverkehr. Er schafft klare Orientierung über die zu erwartende Geldbuße und mögliche Nebenfolgen und sorgt dafür, dass vergleichbare Fälle einheitlich behandelt werden.

Gilt der Bußgeldkatalog bundesweit einheitlich?

Ja, er zielt auf eine einheitliche Ahndung im gesamten Bundesgebiet. Dennoch bleibt ein begrenzter Ermessensspielraum, um Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen.

Darf von den Regelsätzen abgewichen werden?

Abweichungen sind möglich, wenn besondere Umstände vorliegen. Dazu zählen insbesondere die konkrete Gefährdungslage, Vorbelastungen, das Maß der Sorgfaltspflichtverletzung sowie in engen Grenzen die wirtschaftlichen Verhältnisse.

Welche Nebenfolgen können neben einer Geldbuße auftreten?

Je nach Verstoß können Punkte im Fahreignungsregister und befristete Fahrverbote als Nebenfolgen vorgesehen sein. Welche Nebenfolge in Betracht kommt, ergibt sich aus dem jeweiligen Tatbestand im Katalog.

Was unterscheidet Bußgeld und Verwarnungsgeld?

Das Verwarnungsgeld betrifft geringfügige Verstöße und wird in einem vereinfachten Verfahren ohne förmlichen Bescheid erhoben; Punkte fallen dabei nicht an. Das Bußgeld wird mit einem Bußgeldbescheid festgesetzt und kann Nebenfolgen nach sich ziehen.

Wie läuft ein Bußgeldverfahren typischerweise ab?

Nach Feststellung des Verstoßes erfolgt regelmäßig eine Anhörung. Kommt die Behörde zu einer Ahndung, ergeht ein Bußgeldbescheid mit Angaben zu Tatvorwurf, Beweismitteln, Geldbuße, Nebenfolgen, Gebühren und Auslagen sowie den vorgesehenen Rechtsbehelfen.

Werden Einträge im Fahreignungsregister automatisch gelöscht?

Eintragungen unterliegen Löschfristen. Nach Ablauf der jeweils maßgeblichen Frist werden die Einträge gelöscht, sofern keine Gründe für eine längere Speicherung vorliegen.

Welche Rolle spielen Messfehler bei Verkehrsverstößen?

Messungen erfolgen mit standardisierten Verfahren und unterliegen einem Sicherheitsabschlag. Für die Verlässlichkeit sind ordnungsgemäße Bedienung, Wartung und Auswertung maßgeblich. Unklarheiten können die Beweiswürdigung beeinflussen.